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Frauenwahlrecht in Europa

Der Durchsetzung des Frauenwahlrechts in Europa ging seit dem 18. Jahrhundert ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus: Die Frauen in den jeweiligen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Grundidee
  2. 2. Erste Forderungen und ihre Entstehung
  3. 3. Strategien und internationale Vernetzung
  4. 4. Klassen- und Geschlechterbarrieren
  5. 5. Europäische Entwicklung
  6. 6. Chronologie der Einführung

Bedeutung und Grundidee

Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilnehmen dürfen: Sie dürfen also selbst wählen und sich wählen lassen. Seine Durchsetzung in Europa war das Ergebnis eines langen Kampfes der Frauenbewegung, der seit dem 18. Jahrhundert geführt wurde.

Als erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht gilt Olympe de Gouges. Während der Französischen Revolution veröffentlichte sie im September 1791 die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. 1793 wurde sie während der Terrorherrschaft verhaftet und nach einem kurzen Schauprozess hingerichtet.

Außerhalb Europas erhielt die britische Kronkolonie Pitcairn 1838 als erstes Territorium ein dauerhaftes Frauenwahlrecht. In Europa führte Finnland das Frauenwahlrecht am 1. Juni 1906 ein. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Dort konnten Frauen nicht nur wählen, sondern auch tatsächlich in das Parlament gewählt werden.

Erste Forderungen und ihre Entstehung

Während der Französischen Revolution forderte Olympe de Gouges 1791 politische Beteiligung von Frauen. Französinnen erhoben ähnliche Forderungen während der Revolutionen von 1831 und 1848. In Großbritannien wurde 1832 die erste Petition für das Frauenwahlrecht eingereicht. In Deutschland forderten Hedwig Dohm 1876 und Louise Otto-Peters 1869 öffentlich das Wahlrecht. Die Sozialdemokraten nahmen es 1891 als erste Partei in ihr Programm auf; die bürgerliche Frauenbewegung setzte sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ebenfalls dafür ein.

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden die Forderungen unter anderem in Schweden und Dänemark stärker. Die deutschen Frauen gingen dabei keinen besonderen Sonderweg: Sie engagierten sich weder besonders spät noch besonders zurückhaltend. 1904 wurde in Berlin die International Woman Suffrage Alliance gegründet.

Auslöser der Frauenwahlrechtsbewegung waren Wahlrechtsreformen, die nur Männern zugutekamen, der Entzug traditioneller, teilweise bestehender Rechte privilegierter Frauen sowie das Erstarken von Frauenbewegungen, die neben bürgerlichen auch politische Rechte verlangten. In von Russland, Österreich und Preußen beherrschten osteuropäischen Gebieten entwickelte sich dagegen kaum eine eigenständige Frauenbewegung, weil der Kampf um nationale Unabhängigkeit Vorrang hatte. In einigen mediterranen Ländern entstanden erste Forderungen erst nach 1900 oder nach dem Ersten Weltkrieg. In Großbritannien kämpfte die Suffragettenbewegung für das Wahlrecht und allgemeine Frauenrechte; nur eine Minderheit um Emmeline Pankhurst setzte dabei Gewalt ein.

Strategien und internationale Vernetzung

Die Frauen erhoben ihre Forderungen zunächst in Zeitungen und eigenen Mitteilungsblättern. Später nutzten sie Petitionen, Gesetzesinitiativen und andere Formen des Lobbyismus und der Öffentlichkeitsarbeit. In protestantischen Ländern wurden Unterschriften gesammelt. Die isländische Frauenwahlrechtsvereinigung konnte 1907 11.000 Unterschriften vorweisen, ungefähr so viele wie es wahlberechtigte Männer gab.

Zu den weiteren Methoden gehörten Straßenproteste, Demonstrationen, Mahnwachen, fiktive Geschichten, Theaterstücke, Filme und Leuchtreklame. Auch Alltagsgegenstände wie Fingerhüte, Bleistifte, Geschirr und Taschenspiegel wurden mit der Forderung nach dem Frauenwahlrecht versehen. Englische Suffragetten eröffneten eigene Läden und verwendeten die Farben Grün, Weiß und Violett; sie standen für „give women vote“.

In Frankreich gab es einzelne Aktionen zivilen Ungehorsams, etwa Steuerboykott und das Verbrennen des Code civil, die jedoch keine breite Unterstützung fanden. Nur in Großbritannien entstand eine Massenbewegung. Nach 40–50 Jahren erfolglosen Protests radikalisierte sich dort eine kleine Minderheit: Sie griff Abgeordnete an, zerstörte Fensterscheiben, legte Brände und reagierte teilweise mit Hungerstreiks. Insgesamt mussten die Aktivistinnen ihre Forderungen so formulieren, dass sie mit den jeweiligen kulturellen Vorstellungen über Frauen vereinbar waren.

1904 wurde in Berlin der Weltbund für Frauenstimmrecht gegründet, später International Alliance of Women genannt. Er vernetzte Frauen und Gruppen durch regelmäßige Kongresse. Umstritten war, ob nur ein den Männern entsprechendes, möglicherweise eingeschränktes Wahlrecht oder ein gleiches und allgemeines Wahlrecht für beide Geschlechter gefordert werden sollte. Der Weltbund nahm nur Dachorganisationen anerkannter Staaten auf; Frauen aus damals nicht selbstständigen Gebieten wie Polen, Tschechien und den baltischen Staaten waren daher nicht vertreten.

Sozialistische Frauen waren in der Fraueninternationale organisiert. Auf ihrem ersten Kongress 1907 in Stuttgart unter Leitung von Clara Zetkin forderten sie das Frauenwahlrecht ebenso dringend wie das allgemeine Männerwahlrecht für die sozialen Unterschichten. 1910 beschlossen sie in Kopenhagen den Internationalen Frauentag als „Kampftag“ für das Frauenwahlrecht und organisierten in vielen Ländern erste Demonstrationen.

Klassen- und Geschlechterbarrieren

Die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts verlief parallel zur Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer. Ein Zensuswahlrecht knüpft politische Teilhabe an Besitz, sozialen Stand oder Bildung. Nur in wenigen Staaten, etwa im Großherzogtum Finnland 1906, erhielten Männer und Frauen gleichzeitig ein allgemeines Wahlrecht. Je früher Männer das uneingeschränkte Wahlrecht bekamen, desto länger mussten Frauen dafür kämpfen. Frankreich, die Schweiz, Griechenland und Bulgarien gehörten zu den Nachzüglern.

Die SPD verlangte 1891 „Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht […] ohne Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen“. Eine fast gleichlautende Forderung beschloss die russische SDAPR 1903. Viele Arbeiter befürchteten jedoch, das Frauenwahlrecht könne die Durchsetzung des vollständigen Arbeiterwahlrechts erschweren. Liberale unterstützten das Frauenwahlrecht teilweise, hielten aber häufig an Besitz- oder Bildungsgrenzen fest. Auch viele bürgerliche Frauen forderten zunächst ein eingeschränktes Wahlrecht, das die Geschlechterbarriere beseitigen sollte.

Antifeministische Gegner befürchteten je nach politischer Richtung unterschiedliche Folgen: Sozialisten und Liberale erwarteten Vorteile für konservative und klerikale Parteien, Konservative einen Zulauf für linke und liberale Parteien. In Großbritannien wurde das Frauenwahlrecht unter anderem mit der Begründung abgelehnt, es könne politische Konflikte zwischen Ehepartnern auslösen. Deshalb erhielten zunächst teilweise nur ledige und verwitwete Frauen kommunale Rechte, da verheiratete Frauen angeblich durch ihre Ehemänner vertreten seien.

Frauen mussten außerdem besondere Einschränkungen hinnehmen. In Belgien, Italien und Bulgarien erhielten zunächst verheiratete Mütter kommunale Rechte. In Griechenland galt für Frauen zeitweise ein Bildungszensus, in England, Ungarn und Island ein Alterszensus von 30 beziehungsweise 40 Jahren. In Österreich, Spanien und Italien waren Prostituierte zunächst durch einen Moralzensus ausgeschlossen.

Europäische Entwicklung

In Mitteleuropa führten fast alle Staaten das Frauenwahlrecht nach dem Ersten Weltkrieg ein. Um 1918 kam es häufig durch Revolutionen oder neue Staatsgründungen zu einem vollständigen politischen Umbruch, der das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen einschloss.

In Süd- und Südosteuropa wurde das Frauenstimmrecht meist erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. In romanischen Ländern verstärkten der Code civil, patriarchale Rechtssysteme, feudal-agrarische Strukturen und der Einfluss der katholischen Kirche die traditionelle Geschlechterordnung. In vielen südeuropäischen Ländern wurde der Beitrag von Frauen im Widerstand gegen die deutsche Besatzung anerkannt; das Wahlrecht wurde anschließend teilweise als Gegenleistung eingeführt. In Frankreich und Belgien verzögerten auch liberale und säkulare Politiker die Einführung, weil sie wegen der stärkeren Religiosität von Frauen Vorteile für katholische Kandidaten befürchteten.

In der Schweiz und in Liechtenstein hing die Einführung von männlichen Volksabstimmungen ab. In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht auf Bundesebene am 7. Februar 1971 nach einer erfolgreichen Abstimmung eingeführt; 1959 war es noch abgelehnt worden. Auf Kantonsebene führte Waadt es 1959 zuerst ein, Appenzell Innerrhoden 1990 als letzter Kanton aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids. Liechtenstein führte es 1984 ein, nachdem Volksabstimmungen 1971 und 1973 gescheitert waren.

Autoritäre und faschistische Regime verhinderten oder verzögerten die Durchsetzung. Portugal und Spanien erhielten ihre Bürgerrechte erst nach dem Ende der Diktaturen Mitte der 1970er Jahre; in Spanien waren frühere frauenpolitische Errungenschaften rückgängig gemacht worden. Italien führte das volle Wahlrecht 1946, Belgien 1948 ein.

Chronologie der Einführung

Die folgenden Jahreszahlen bezeichnen die Einführung des uneingeschränkten allgemeinen Frauenwahlrechts. In mehreren Ländern gab es vorher bereits eingeschränkte Rechte, etwa nur für Kommunalwahlen oder ab einem bestimmten Alter.

  • 1906 Finnland
  • 1913 Norwegen
  • 1915 Dänemark und Island
  • 1917 Russland und Estland
  • 1918 Lettland, Deutsches Reich, Österreich und Polen
  • 1919 Luxemburg und Niederlande
  • 1920 Tschechoslowakei
  • 1921 Schweden
  • 1928 Vereinigtes Königreich
  • 1931 Spanien
  • 1934 Türkei
  • 1944 Frankreich
  • 1945 Ungarn, Slowenien und Bulgarien
  • 1946 Italien
  • 1948 Belgien
  • 1952 Griechenland
  • 1960 San Marino
  • 1962 Monaco
  • 1971 Schweiz
  • 1984 Liechtenstein

Einige wichtige Einführungen erfolgten in mehreren Schritten: Norwegen führte das allgemeine Frauenwahlrecht 1913 ein, Dänemark 1915. In den Niederlanden kam 1917 zunächst das passive Wahlrecht hinzu, das aktive folgte 1919. Russland gewährte Frauen nach der Februarrevolution 1917 aktives und passives Wahlrecht; nach der Oktoberrevolution wurde es in der Verfassung der RSFSR vom 10. Juli 1918 festgeschrieben. Im Vereinigten Königreich galt ab dem 6. Februar 1918 zunächst eine Einschränkung auf Frauen über 30 mit bestimmten kommunalen Besitzrechten; volle Gleichberechtigung wurde am 2. Juli 1928 erreicht.

In Polen wurde das allgemeine Frauenwahlrecht am 28. November 1918 per Staatsdekret eingeführt; 1919 zogen die ersten acht Frauen in den Sejm ein. Österreich führte es am 12. November 1918 ein, Deutschland ebenfalls im Zuge der Novemberrevolution. Deutsche Frauen konnten bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene wählen.

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