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Terrorherrschaft
Die Terrorherrschaft war ein Element der Diktatur des zwölfköpfigen Wohlfahrtsausschusses, der zuerst von Georges Danton und dann von Maximilien de Robespierre …
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Begriff, Zeitraum und Bedeutung
Als Terrorherrschaft oder Schreckensherrschaft (französisch la Terreur, „der Schrecken“) bezeichnet man eine Phase der Französischen Revolution, in der mutmaßliche Gegner der Revolution brutal unterdrückt wurden. Sie dauerte nach der allgemeinen Einordnung von Anfang Juni 1793 bis Ende Juli 1794 und war Teil der Diktatur des zwölfköpfigen Wohlfahrtsausschusses. Zunächst wurde dieser von Georges Danton, später von Maximilien de Robespierre dominiert.
Die genaue Datierung ist in der Forschung umstritten. Jean-François Fayard unterscheidet eine erste Terrorphase vom Tuileriensturm am 10. August 1792 bis zur Ausrufung der Republik am 21. September 1792 sowie eine zweite ab dem Aufstand der Pariser Sansculotten vom 31. Mai bis 2. Juni 1793 und dem Sturz der Girondisten. Hans-Ulrich Thamer setzt den Beginn mit Robespierres Eintritt in den Wohlfahrtsausschuss am 27. Juli 1793 an. Ihren Höhepunkt erreichte die terreur im Juni und Juli 1794; diese Phase heißt auch Grande Terreur. Sie endete am 9. Thermidor II, dem 27. Juli 1794, mit Robespierres Verhaftung und Hinrichtung sowie der Machtübernahme der Thermidorianer.
Ursachen, Wirtschaft und Terrorapparat
Frankreich litt seit der Einführung der Assignaten unter schwerer Inflation, besonders die ärmeren Pariser Bevölkerungsschichten. Die Sansculotten forderten Preisgesetze, während die regierenden Girondisten dies ablehnten. Ihr Aufstand vom 31. Mai bis 2. Juni 1793 stürzte die Regierung.
Danach ordnete die Regierung die Wirtschaft den Zielen der Armeeausrüstung und der Bekämpfung der Hungersnot unter. Das maximum général legte Höchstpreise für wichtige Waren fest. Staatliche Aufkäufer konnten so Getreide billig für die Armee erwerben; zugleich konnten sich Arme zu vergleichsweise niedrigen Preisen versorgen. Viele Pariser unterstützten deshalb die Terrorherrschaft. Allerdings entstand ein Schwarzmarkt. Der Wohlfahrtsausschuss setzte dagegen drakonische Maßnahmen ein und verhängte die Todesstrafe gegen „Horter“ und „Wucherer“.
Am 5. September 1793 beschloss der Nationalkonvent unter Druck der Septemberbewegung Terrormaßnahmen gegen „konterrevolutionäre“ Aktivitäten. Etwa 21.000 Überwachungsausschüsse wurden geschaffen. Das Revolutionstribunal entschied über Prozesse gegen politische Angeklagte; gegen seine Urteile war keine Berufung möglich. Der Sicherheitsausschuss beriet sich wöchentlich mit dem Wohlfahrtsausschuss und ließ durch Revolutionskomitees verdächtige Personen listenmäßig erfassen.
Das Gesetz über die Verdächtigen vom 17. September 1793 erlaubte unbefristete Haft auf eigene Kosten für Adlige, frühere Beamte des Ancien Régimes, Spekulanten, zurückgekehrte Emigranten und allgemein Menschen, die nicht jederzeit für die Revolution einzustehen schienen. Betroffen waren zwischen 300.000 und 800.000 Personen, also 1–4 % der französischen Bevölkerung. Mit dem Gesetz vom 22. Prairial vom 10. Juni 1794 wurde in der Grande Terreur die Todesstrafe für alle „Feinde des Volkes“ verbindlich. Die ungenaue Definition begünstigte Denunziationen.
Robespierre begründete den Terror am 5. Februar 1794 mit dem Ziel der Tugend: In einem „Tugendstaat“ müsse man „das Volk durch Vernunft leiten und die Feinde des Volkes durch terreur beherrschen“. Terror sei „unmittelbare, strenge, unbeugsame Gerechtigkeit“ und ein „Ausfluss der Tugend“. Als Bedingungen der Radikalisierung gelten außerdem der Erste Koalitionskrieg seit 1792 sowie innere Aufstände.
Opfergruppen und Ausmaß der Gewalt
Verfolgt wurden unter anderem Priester, die den Eid auf die Verfassung verweigerten, Adlige und zurückgekehrte Emigranten. Geschäftsleute und andere Wohlhabende konnten wegen eines vermuteten Verstoßes gegen das Preismaximum angeklagt und guillotiniert werden. Auch die wirtschaftsliberalen Girondisten galten als Vertreter solcher Interessen. Charlotte Corday, die Jean-Paul Marat am 13. Juli 1793 ermordet hatte, gehörte ebenfalls zu den Verfolgten. Attentäter gegen Robespierre oder Jean-Marie Collot d’Herbois sowie tatsächliche und vermutete Hintermänner wurden zum Tode verurteilt.
In Lyon, Toulon und der Vendée kam es zu Massenhinrichtungen von Abtrünnigen, oft durch Ertränken. Der Terror traf später auch radikale Befürworter: Jacques Roux und die Enragés wurden Anfang 1794 verhaftet und als Feinde der Freiheit zum Tode verurteilt. Die Hébertisten um Jacques-René Hébert wurden im März 1794 guillotiniert. Georges Danton, der die Fortsetzung des Terrors für schädlich hielt, und die indulgents wurden ohne Verteidigungsmöglichkeit vor Gericht gestellt und am 5. April 1794 guillotiniert.
Nach den von Donald Greer ausgewerteten Archivunterlagen wurden mindestens 16.594 Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt, mehr als 2.500 davon in Paris. Opfer ohne Prozess und Menschen, die in Haft starben, sind darin nicht enthalten. Ihre Zahl wird unterschiedlich geschätzt: Einige Historiker nennen etwa 40.000, andere rund 25.000. Insgesamt gehörten etwa 85 % der Hingerichteten dem früheren Dritten Stand an, darunter 28 % Bauern und 31 % Arbeiter; 8,5 % stammten aus dem Adel und 6,5 % aus dem Klerus. Etwa 80 % der Todesurteile betrafen Verrat oder Rebellion, 9 % Oppositions-Delikte und nur wenige Prozent ökonomische Vergehen wie accaparement, den Aufkauf von Waren zu Wucherzwecken.
Seit Beginn der Terrorherrschaft 1793 gab es circa 500.000 Verhaftungen und etwa 300.000 Beschränkungen des Wohnorts. Der Schwerpunkt der Hinrichtungen lag in der Provinz: Von rund 16.500 von Greer untersuchten Hinrichtungen geschahen 15 % in Paris, 19 % im Südosten und 52 % im Westen. In Lyon wurden im Oktober 1793 nach einem Girondisten-Aufstand über 2.000 Menschen hingerichtet. Der Aufstand der Vendée kostete über 150.000 Menschenleben; das Bevölkerungsdefizit von 200.000 zwischen den Volkszählungen 1790 und 1802 erklärt sich teilweise auch durch Abwanderung, Geburtenrückgang und Verelendung. In Nantes ließ Jean-Baptiste Carrier zahlreiche Menschen auf hergerichteten Schiffen in der Loire ertränken.
Ende und Folgen
Die Unterstützung der Sansculotten nahm ab, als am 23. Juli Einzelheiten zu Höchstlöhnen veröffentlicht wurden. Zwar bedeuteten diese gegenüber dem Lohnniveau von 1790 eine Erhöhung um 50 %, wegen der vorherigen Inflation waren sie aber vielfach tatsächlich Lohnminderungen. Die Verfolgungen schwächten außerdem das politische Leben in den Sektionen und damit die Machtbasis des Wohlfahrtsausschusses.
Nach dem französischen Sieg in der Schlacht bei Fleurus am 26. Juni 1794 verlor der Terror weitgehend seinen militärischen Zweck, auch wenn das Morden besonders in der Vendée weiterging. Nachdem die Ultraradikalen um Hébert sowie die Gemäßigten um Danton ausgeschaltet worden waren, kündigte Robespierre am 26. Juli weitere „Säuberungen“ im Konvent an. Die Mehrheit der Abgeordneten ließ die Führungsgruppe am folgenden Tag verhaften. Robespierre, Louis Antoine de Saint-Just und ihre engsten Anhänger hatten den Rückhalt bei einem Großteil der Pariser Bevölkerung verloren und wurden kurz darauf guillotiniert.
Kurzfristig bündelte der Terror Kräfte im militärischen Kampf und trug zum Sieg über innere und äußere Feinde bei. Langfristig schwächte er die Revolution: Viele überzeugte Republikaner und Führungspersönlichkeiten wurden selbst Opfer der Guillotine. Zudem gerieten die Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit durch die vielen Tausend Hinrichtungen in Misskredit, auch außerhalb Frankreichs.
Deutungen und Erinnerung
Die historische Forschung bewertet den Terror unterschiedlich. Albert Soboul sah ihn im Wesentlichen als Mittel zur Verteidigung von Nation und Revolution gegen Rebellen und Verräter. Er erklärte ihn als wirksamen Ausnahmezustand angesichts von Bürgerkrieg, Konterrevolution und feindlichen Nachbarstaaten; diese Sichtweise wird auch théorie des circonstances genannt. Der Terror habe die Autorität des Staates wiederhergestellt, nationale Solidarität gefördert und wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Rettung der Nation durchgesetzt.
Gerd van den Heuvel betont sozialpsychologische Ursachen. Bereits in den 1780er Jahren sei die Neigung verbreitet gewesen, negative Entwicklungen durch Verschwörungen und Komplotte zu erklären. Reale Ereignisse wie der Fluchtversuch des Königs und Attentate hätten diese Vorstellungen verstärkt. Die Angst vor möglichen Revolutionsfeinden rechtfertigte in dieser Deutung präventiven Terror, also Maßnahmen bereits gegen vermutete feindliche Gesinnungen.
François Furet bezeichnete den Terror von 1793/94 als „Entgleisung“ der Revolution. Für ihn unterbrach die Machtergreifung der Massen die seit 1789 mögliche friedliche soziale Entwicklung durch Reformen von oben; die jakobinische Terrorherrschaft sei eine Vorform totalitärer Regime des 20. Jahrhunderts.
Die Terreurs lösten europaweit Angst aus. In Deutschland wandten sich viele Menschen, die den revolutionären Beginn zunächst begrüßt hatten, von der französischen Republik ab und nahmen konservative Haltungen ein. In der Conciergerie, dem Ort der Sitzungen des Revolutionstribunals, erinnert eine Gedenkstätte mit den Namen von 2.780 in Paris während der Revolution zum Tode verurteilten Menschen an die Opfer.
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