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Frauenrechte in der Türkei

Der Artikel Frauenrechte in der Türkei befasst sich mit der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Frauen in der Türkei.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlage und historischer Wandel
  2. 2. Reformen der Republik
  3. 3. Politische Teilhabe
  4. 4. Frauenbewegung und gesellschaftliche Rollen
  5. 5. Gewalt und Unterdrückung
  6. 6. Reformen seit den 1980er-Jahren und Gegenwart

Grundlage und historischer Wandel

Der Artikel behandelt die politische, soziale, wirtschaftliche und rechtliche Stellung von Frauen in der Türkei. Seit der Gründung der Türkischen Republik im Jahr 1923 wurden Frauenrechte im Vergleich zum Osmanischen Reich durch grundlegende Rechtsreformen deutlich gestärkt. Ziel war vor allem eine rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen. Trotzdem bestehen weiterhin Ungleichbehandlungen, weil Gesetze Lücken haben oder in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden.

Im Osmanischen Reich waren Frauen besonders ab dem 16. Jahrhundert starken staatlichen und religiös geprägten Einschränkungen ausgesetzt. Verordnungen regelten Kleidung, Verhalten außerhalb des Hauses und die Ehe. Bildung war für Mädchen stark begrenzt; ihnen stand in der Regel nur die Grundschule bis zum 9. Lebensjahr offen. Höhere religiöse Schulen, die Medresen, waren Jungen vorbehalten. Politische Funktionen waren ausschließlich Männern zugänglich.

Mit den Tanzimat-Reformen ab 1839 wurde der Handlungsspielraum von Frauen in Bildung, Erbrecht und Eheleben erweitert. In der zweiten Konstitutionellen Periode ab 1908 kam es unter dem Einfluss der Jungtürken zu weiteren Verbesserungen: Das Mindestheiratsalter wurde für Frauen auf 17 Jahre und für Männer auf 18 Jahre festgelegt; Frauen konnten im Ehevertrag bestimmen, dass der Ehemann keine zweite Frau heiraten durfte; außerdem erhielten sie ein Recht auf Scheidung. In der Spätphase des Osmanischen Reiches entstanden erste Frauenvereine und Presseorgane mit feministischen Ansätzen.

Reformen der Republik

Nach der offiziellen Ausrufung der Republik am 29. Oktober 1923 veränderten sich die Frauenrechte einschneidend. Bereits 1923 wurde die feministische Partei Kadınlar Halk Fırkası unter Nezihe Muhiddin gegründet. Da sie nicht zu Wahlen zugelassen wurde, setzte Muhiddin ihre Arbeit in der Türkischen Frauenunion (Türk Kadınlar Birliği) fort.

Eine zentrale Reform war das neue türkische Zivilgesetzbuch vom 4. Oktober 1926, das das islamisch geprägte Zivilgesetzbuch Mecelle ersetzte und sich am Schweizerischen Zivilgesetzbuch orientierte. Dadurch wurden wichtige Bereiche des Alltags neu geregelt: Vielehe wurde verboten, die Zivilehe wurde zur Norm, beide Ehepartner erhielten ein Scheidungsrecht, und Frauen wurden Männern im Erbrecht, Eigentumsrecht und Vormundschaftsrecht angeglichen. Höhere Schulen wurden erstmals auch für Frauen geöffnet.

Die Gleichstellung blieb aber unvollständig. Das Mindestheiratsalter für Frauen wurde von 17 auf 14 Jahre gesenkt. Berufstätigkeit von Frauen war nur mit Zustimmung des Vaters oder Ehemannes erlaubt. Außerdem definierte das damalige schweizerische und türkische Zivilrecht den Mann als Oberhaupt der Familie, wodurch er mehr Entscheidungsmacht erhielt.

Mustafa Kemal Atatürk verband die Erweiterung von Frauenrechten mit Modernisierung und dem Bild einer modernen, laizistischen Republik. Bildung für Frauen galt dabei auch als wichtig, weil Frauen als Mütter und Lehrerinnen die Erziehung künftiger Bürger prägen sollten. Die Reformen hatten daher zugleich emanzipatorische, symbolische und staatsmodernisierende Funktionen.

Politische Teilhabe

Ein wichtiger Schritt zur formalen Gleichstellung war die Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts: 1930 für Kommunalvertretungen und 1934 allgemein. Aktiv bedeutet, wählen zu dürfen; passiv bedeutet, selbst gewählt werden zu können.

Trotz dieses frühen Wahlrechts blieb die tatsächliche Vertretung von Frauen im Parlament lange gering. 1935 wurden 18 Frauen in die Große Nationalversammlung gewählt, was 4,6 % entsprach. Damit lag die Türkei damals nach Finnland mit 6 % an zweiter Stelle weltweit. Später sank der Anteil stark: 1950 lag er bei 0,6 %, 1965 bei 1,8 %, 1999 bei 4,0 %, 2007 bei 8,9 %, 2011 bei 14,3 %, 2018 bei 17,5 % und 2023 bei 20,1 %.

Als Gründe für die geringe politische Präsenz nennt Zühal Yeşilyurt Gündüz unter anderem klientelistische Männernetzwerke in der Politik, die Informationen und Zugänge kontrollieren. Außerdem wirken lange Ausschlüsse von Frauen aus der offiziellen Politik nach. Şirvan Ekici betont zusätzlich die Doppelbelastung: Frauen haben zwar formal Zugang zu politischen Ämtern, werden aber weiterhin häufig dem familiären Bereich zugeordnet und für Kindererziehung und Haushalt verantwortlich gemacht. Ihre Handlungsfreiheit hängt oft von der Zustimmung männlicher Verwandter ab, besonders des Ehemannes oder Vaters.

Frauenbewegung und gesellschaftliche Rollen

In den 1960er- und 1970er-Jahren entstanden links orientierte studentische Zusammenschlüsse, in denen auch Benachteiligungen von Frauen diskutiert wurden. Im Mittelpunkt stand jedoch meist der Klassenunterschied bei Bildung, Arbeit und Einkommen, nicht die Geschlechterungleichheit selbst. Dennoch stärkten diese Gruppen das politische Selbstbewusstsein vieler junger, städtischer Frauen, weil sie dort vergleichsweise gleichberechtigt an Diskussionen und Aktionen teilnehmen konnten.

In vielen linken und auch liberal-konservativen Zusammenhängen wurde weibliche Sexualität jedoch abgewertet oder verleugnet. Frauen konnten politisch eher Einfluss nehmen, wenn sie ihre sexuelle Identität verdeckten und Rollen wie Mutter oder Schwester annahmen. Bis März 1999 konnten Gerichte Frauen wegen Ehebruchs zu Gefängnisstrafen verurteilen. Mädchen und junge Frauen in Staatsschulen und Waisenheimen konnten Tests auf Jungfräulichkeit unterzogen werden.

Nach dem Militärputsch von 1980 gewann die feministische Bewegung neue Bedeutung, weil politische Parteien und Organisationen verboten waren und dadurch ein politisches Vakuum entstand. Frauen organisierten Kampagnen, Demonstrationen, Diskussionsgruppen, Vereine und Zeitschriften. 1986 forderte eine feministische Unterschriftenaktion mit 7000 Stimmen die Umsetzung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die die Türkei 1985 ratifiziert hatte. Ein wichtiger Protest war der Marsch vom 17. Mai 1987 mit 3000 Frauen gegen richterliche Entscheidungen, die Gewalt in der Ehe verharmlosten.

Die moderne Frauenbewegung forderte die Anerkennung von Frauen als Individuen mit gleichen Rechten und wandte sich gegen die Reduktion auf Mutter, Ehefrau oder Schwester. In den 1990er-Jahren entstanden Frauenhäuser, Frauenforschungszentren und Bibliotheken mit feministischen Schwerpunkten. Zugleich öffnete sich die überwiegend kemalistische Frauenbewegung auch für islamisch-religiöse und kurdische Strömungen. Das Kopftuchverbot nach dem Putsch von 1997 wurde zu einem wichtigen politischen Streitpunkt.

Gewalt und Unterdrückung

Gewalt gegen Frauen ist ein zentrales Problem. Bei sogenannten Verbrechen im Namen der „Ehre“ fehlen genaue statistische Informationen, weil Taten häufig vertuscht oder als Selbstmorde dargestellt werden. Zudem wird staatlichen Institutionen vorgeworfen, Gewalt gegen Frauen nicht ausreichend zu verfolgen. Besonders verbreitet werden Ehrenverbrechen für kurdisch geprägte Regionen im Osten und Süden der Türkei beschrieben. Nach einer Untersuchung der Europäischen Union wurden zwischen 2001 und 2007 über 1.800 Frauen Opfer sogenannter „Ehren“-Morde.

Ein Bericht des Türkischen Menschenrechtsvereins schätzte, dass 2003 von 77 Frauen, die durch Familienmitglieder starben, 40 Opfer sogenannter „Verbrechen aus Ehre“ wurden. Die Angaben gelten aber als unvollständig, weil viele Fälle nicht bekannt werden. Laut einer Studie der Organisation Women for Women's Human Rights aus dem Jahr 2000 gaben 57 % der Frauen an, körperliche Gewalt erfahren zu haben, aber nur 1,2 % hatten die Polizei verständigt und 0,2 % Anzeige erstattet.

Auch andere Formen der Unterdrückung werden genannt: erzwungene Heirat, auch von Minderjährigen, berdel, also wechselseitige Verheiratung von Frauen zur Einsparung von Mitgift und Hochzeitskosten, sowie beşik kertmesi, eine arrangierte Heirat, bei der Familien neugeborene Mädchen „austauschen“ und später zur Ehe zwingen. Studien nennen hohe Werte für Gewalt: Eine Untersuchung von 1994 ergab, dass 40 % der befragten Männer Gewalt zur „Disziplinierung“ von Frauen und Mädchen akzeptabel fanden; andere Studien berichteten von 58 %, 59 %, 64 % oder 88,2 % betroffenen Frauen, je nach untersuchter Gruppe. Solche Zahlen zeigen die Schwere des Problems, sind aber wegen begrenzter Studienlage nicht als vollständige landesweite Erfassung zu verstehen.

Reformen seit den 1980er-Jahren und Gegenwart

Seit den 1980er-Jahren wurden mehrere zivilrechtliche Reformen zugunsten von Frauen beschlossen. 1983 wurde Schwangerschaftsabbruch legalisiert. 1992 hob das Verfassungsgericht Artikel 159 auf, der die Arbeitserlaubnis einer Frau an die Zustimmung ihres Ehemannes band. Seit 1997 können Frauen entscheiden, ob sie nach der Eheschließung ihren eigenen Namen neben dem Namen des Ehemannes behalten wollen. 1998 trat ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Frauen vor häuslicher Gewalt in Kraft.

Im Januar 2002 beschloss das türkische Parlament eine umfassende Reform des Zivilrechts. Der Artikel, der den Mann als Familienoberhaupt definierte, wurde aufgehoben. Das legale Heiratsalter wurde für Frauen und Männer auf 18 Jahre angehoben. Außereheliche Kinder erhielten dieselben Erbrechte wie eheliche Kinder. Frauenrechtsaktivistinnen kritisierten jedoch, dass der große Ermessensspielraum von Richtern nicht abgeschafft wurde, weil er immer wieder zu unverhältnismäßig milden Strafen für Täter führen könne.

Die Situation seit 2000 bleibt widersprüchlich. Zwischen 2002 und 2009 stieg die Zahl ermordeter Frauen laut Artikel drastisch, für diesen Zeitraum um 1400 %. Einige Wissenschaftler führen dies auf konservative Politik der AKP und eine stärkere Bedeutung religiöser Werte im Alltag zurück. Der Global Gender Gap Report des Weltwirtschaftsforums setzte die Türkei 2010 auf Platz 126 von 134 Ländern.

2012 ratifizierte die Türkei als erster Staat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 2018 rügte der Europarat die Türkei wegen anhaltender Gewalt gegen Frauen, Kinderehen und teils willkürlicher Milde von Richtern. Im März 2021 trat die Türkei durch ein Dekret von Präsident Recep Tayyip Erdoğan aus dem Übereinkommen aus; als Begründung wurde angegeben, es schade der Einheit der Familie und fördere Scheidungen. Laut Federation of Women Associations of Turkey stiegen Femizide von 2015 bis 2019 um mehr als 50 %; für 2019 wurden 474 Femizide genannt.

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