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Gleichstellung der Geschlechter

Statt der älteren Bezeichnung Gleichstellung von Frau und Mann wird in jüngerer Zeit der neutralere Ausdruck Gleichstellung der Geschlechter bevorzugt. Damit …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Begriffe
  2. 2. Warum Gleichstellungspolitik notwendig ist
  3. 3. Umsetzung und Gender-Mainstreaming
  4. 4. Geschichtliche Entwicklung und Gleichstellungsparadox
  5. 5. Rechtliche Grundlagen und internationale Beispiele

Kern und Begriffe

Gleichstellung der Geschlechter (englisch: gender equality) bezeichnet den Prozess der tatsächlichen Gleichstellung von Geschlechtern oder Geschlechtsidentitäten. Sie betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch das persönliche und berufliche Entfaltungspotential in der Gesellschaft. Ziel ist Chancengleichheit: Alle Menschen sollen gleich an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten teilhaben und ihre individuellen Lebensentwürfe frei verwirklichen können.

Der heute bevorzugte Ausdruck „Gleichstellung der Geschlechter“ ersetzt zunehmend die ältere Bezeichnung „Gleichstellung von Frau und Mann“. Er schließt Männer, Frauen und diversgeschlechtliche Menschen ein.

Gleichstellung geht über reine Gleichbehandlung hinaus. Gleichbehandlung im Sinne des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau bedeutet, direkte oder indirekte Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu vermeiden. Das allein reicht nach dem Gleichstellungsverständnis jedoch nicht aus, weil gleiche Behandlung unter ungleichen Ausgangsbedingungen keine tatsächliche Chancengleichheit garantiert. Deshalb soll Gleichheit aktiv gefördert werden.

Gleichberechtigung bezeichnet vor allem die juristische Gleichbehandlung. Auch sie führt nicht automatisch zu faktischer Gleichbehandlung und damit zur Gleichstellung. Geschlechtergerechtigkeit bedeutet nach Irene Pimminger die „Freiheit zu unterschiedlichen und nicht nach Geschlecht vorgezeichneten Seins- und Lebensweisen auf der Basis von Gleichheit in der Verteilung von Ressourcen, Einflussmöglichkeiten und Wertschätzung“.

Warum Gleichstellungspolitik notwendig ist

Gleichstellungspolitik stützt sich auf mehrere Annahmen: Die Völkergemeinschaft bekennt sich grundsätzlich zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen; zwischen den Geschlechtern bestehen tatsächlich Ungleichheiten; bestimmte Ungleichheiten sind nicht biologisch festgelegt und daher veränderbar; und freie Entscheidungen Benachteiligter sind auch bei rechtlicher Gleichberechtigung nicht immer gewährleistet. Eine wichtige Grundlage für fortbestehende Ungleichheiten ist die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt, also die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern auf Berufe und Tätigkeitsbereiche.

Ungleichheiten sind nicht immer das Ergebnis direkter Diskriminierung. Nach Erkenntnissen der OECD beeinflussen geschlechtsspezifische Stereotype die Bildungs- und Berufswahl maßgeblich. Zugleich können unterschiedliche Studienfachanteile auch unterschiedliche Interessen ausdrücken. Im Wintersemester 2011/12 begannen beispielsweise 12.690 Männer und 1.357 Frauen ein Studium der Elektrotechnik. In Germanistik waren es 10.825 Frauen und 3.009 Männer.

Gezielte Vorteile für benachteiligte Gruppen werden als Affirmative Action oder „positive Diskriminierung“ bezeichnet. Sie sollen tatsächliche Gleichstellung fördern.

Benachteiligungen von Frauen zeigen sich unter anderem bei Erwerbsbeteiligung, Vollzeitarbeit, Unternehmensleitungen, Einkommen, politischer Beteiligung, Sprache und Medien. Eine Basler Übersicht nennt für die Schweiz beziehungsweise Basel unter anderem folgende Werte: 2000 lag die Erwerbsquote bei Frauen bei 71,1 % und bei Männern bei 82,6 %; 2001 arbeiteten 49 % der Frauen und 87 % der Männer in Vollzeit; in Unternehmensleitungen waren 2000 19,6 % Frauen und 80,4 % Männer vertreten. Im Stadtparlament Basel betrug der Frauenanteil 2004 32,3 %, der Männeranteil 67,7 %. Die Lohndifferenz in der Schweizer Privatwirtschaft wurde für 2000 mit −21 % angegeben.

In Deutschland lag der durchschnittliche Unterschied im Bruttostundenverdienst 2014 bei 22 %. Je nach Wirtschaftszweig reichte er von 2 % in der Abwasser- und Abfallentsorgung bis zu 33 % bei freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Werden formal gleiche Tätigkeit und Qualifikation verglichen, verringerte sich der beobachtbare Unterschied auf 7 %; Unterschiede bei Tätigkeiten und Qualifikationen erklären den Verdienstunterschied zum größeren Teil, aber nicht vollständig.

Auch Sprache und Medien können Geschlechterbilder verstärken. Das generische Maskulinum, etwa „Studenten“ für 99 Studentinnen und 1 Studenten, schließt Frauen sprachlich mit ein, wird laut mehreren Studien aber nicht geschlechtsneutral verstanden. Männer werden dabei kognitiv stärker repräsentiert als Frauen. In Film und Fernsehen haben Männer häufiger höhere Berufsstatus und Sprechrollen; in den jeweils 100 einträglichsten Filmen von 2007 bis 2017 hatten Männer 2,3-mal so viele Sprechrollen wie Frauen. Von 1.223 Regieführenden waren nur 43 Frauen. Frauenrollen waren weiterhin stark sexualisiert.

Erving Goffman beschrieb 1981 in „Geschlecht und Werbung“ ein androzentrisches, also am Mann orientiertes, Werbebild. Männer erscheinen häufig größer, erhöht, kompetent und als Wissensträger; Frauen werden eher passiv, emotional, sexualisiert oder mit Haushaltstätigkeiten verbunden dargestellt. Helga Kotthoff stellte für Hörfunkwerbung fest, dass Frauen oft fragen, während Männer antworten, und dass technische oder teure Produkte eher von männlichen, Haushalts- und Alltagsprodukte eher von weiblichen Stimmen beworben werden. Eine Resolution des Europarats von 2007 empfahl strengere ethische Standards und Selbstregulierung der Werbeindustrie.

Auch Männer können in bestimmten Bereichen benachteiligt sein. In den USA entfielen 2008 93 % der tödlichen Arbeitsunfälle auf Männer, obwohl sie 57 % der bezahlten Arbeitsstunden leisteten; in Kanada betrug ihr Anteil zwischen 1993 und 2005 95 %. Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt und Vergewaltigung richten sich überwiegend an Frauen, während Therapieangebote für Täter häufig auf Männer ausgerichtet sind. Psychiatrische Angebote und Forschung berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse und psychischen Probleme von Männern nach dieser Darstellung häufig unzureichend; dafür wird der Begriff Gender Empathy Gap verwendet.

In OECD-Ländern erwarben Frauen 2019 häufiger universitäre Abschlüsse als Männer. In Großbritannien lagen junge Männer bereits seit den 1980er-Jahren bei der Bildung zurück. Junge Frauen verdienten einer Untersuchung von 2015 zufolge durchschnittlich mehr als junge Männer, während sich die Unterschiede im späteren Berufsleben umkehrten und Männer in akademischen Spitzenpositionen mehr verdienten. Eine generelle Bildungsbenachteiligung von Jungen wird wegen der hohen Streuung jedoch nicht von allen Autoren angenommen. Eine Wehrpflicht nur für Männer wird als geschlechtsbezogene Diskriminierung kritisiert; der EuGH wies 2003 eine entsprechende Klage ab und überließ die Entscheidung über die Wehrpflicht den Mitgliedstaaten. Wegen der geringeren Lebenserwartung von Männern können geschlechtsneutrale Renten- und Sozialversicherungssysteme Männer bei der Rendite ihrer Beiträge faktisch benachteiligen. Gleichzeitig erhalten Frauen wegen anderer Benachteiligungen im Arbeitsleben absolut deutlich weniger Rente.

Umsetzung und Gender-Mainstreaming

Politische Gleichstellungsbemühungen gehen davon aus, dass rechtliche Gleichberechtigung allein nicht genügt. Verfassungen und Gesetze können verzögert, einseitig oder gar nicht umgesetzt werden. Als mögliche Ursache wird unter anderem die ungleiche Zusammensetzung politischer Entscheidungsgremien genannt. Außerdem können psychologische, sozialisationsbedingte oder strukturelle Gründe dazu führen, dass Menschen ihre rechtlichen Chancen nicht vollständig nutzen können.

Diese Sichtweise ist umstritten. Menschen, denen eine Opferrolle zugeschrieben wird, können dies als mangelnde Anerkennung und als weitere Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit empfinden. Andere wenden ein, dass Verhalten innerhalb des geltenden Rechts grundsätzlich der freien Entscheidung unterliege und nicht durch politische Maßnahmen erzwungen werden solle. Befürworter von Gleichstellungsmaßnahmen halten dagegen, dass geschlechterbedingte Sozialisation die Wahrnehmung rechtlich gleicher Chancen ungleich beeinflussen könne.

Das moderne Paradigma des Gender-Mainstreaming ist ein Top-down-Ansatz: Staatliche oder überstaatliche Institutionen tragen die Gleichstellungsarbeit. Chancengleichheit von Frauen und Männern wird als Querschnittsaufgabe verstanden und soll in jedem politischen Konzept, jeder staatlichen Maßnahme und jedem Entwicklungsschritt berücksichtigt werden.

Aus feministischer Perspektive wird kritisiert, Gender-Mainstreaming führe in der Praxis teilweise zu einer Verringerung konkreter frauenfördernder Maßnahmen, weil strukturelle Benachteiligungen von Frauen aus dem Blick gerieten. Aus der gesetzlichen Festschreibung folgten selten konkrete und wirksame Positivmaßnahmen. Die Schweizer Organisation männer.ch kritisiert außerdem, dass in den Gleichstellungsbüros der Schweiz fast nur Frauen und lediglich 3 Männer arbeiteten und es in der Bundesverwaltung keine Stelle für männerrelevante Fragen gebe. Befürworter erklären dieses Ungleichgewicht mit den weiterhin größeren Benachteiligungen von Frauen und verweisen darauf, dass Männern eine aktive Männerpolitik offenstehe. Politische Partizipation, also die Beteiligung an politischen Entscheidungen, gilt allgemein als Voraussetzung für die Gleichstellung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.

Geschichtliche Entwicklung und Gleichstellungsparadox

Der Beginn der Gleichstellungsgeschichte wird häufig mit Olympe de Gouges’ „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ von 1791 verbunden. In Deutschland forderte Theodor Gottlieb Hippel der Ältere als erster in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung die Gleichberechtigung. Wird Gleichstellungspolitik als Weiterentwicklung der Gleichberechtigung verstanden, können auch die Einführung des Frauenwahlrechts als Ausgangspunkt gelten: in Deutschland 1918, in Österreich 1919, in der Schweiz 1971 und in Liechtenstein 1984.

Zunächst war Gleichstellungspolitik vor allem eine Geschichte der Frauenbewegung. Der Feminismus der 1960er-Jahre ging über das ursprüngliche Ziel juristischer Gleichberechtigung hinaus. Die Politik konzentrierte sich zunächst auf Frauenförderung und weniger auf die Gleichstellung beider Geschlechter. Seit den 1990er-Jahren entstanden auch Institutionen und Initiativen, die Benachteiligungen von Männern berücksichtigen. Eine vollständige Verbindung beider Perspektiven steht noch aus, wird aber teilweise angestrebt.

Einige Ziele wurden erreicht: Beim Eintritt in die Universität war im genannten Beispiel eine ausgeglichene Geschlechterverteilung festzustellen. Für Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde außerdem prognostiziert, dass sich die Erwerbsquoten zwischen 2010 und 2015 ausgleichen würden, wenn die Entwicklung von 1970 bis 2000 fortgeschrieben wird. Die Vereinten Nationen streben im Rahmen der Sustainable Development Goals bis 2030 die Gleichstellung der Geschlechter und die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen an. Ein Bericht von UN Women und der UN-Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten aus dem Jahr 2022 schätzte jedoch, dass dieses Ziel bei der damaligen Fortschrittsrate erst 2308 erreicht werde. COVID-19-Pandemie und Klimakrise hätten den Fortschritt zusätzlich verlangsamt.

Das Paradox der Gleichberechtigung beschreibt den Befund, dass geschlechtsbezogene Unterschiede bei Studien- und Berufswahl in Ländern mit hohem Gleichstellungsniveau, besonders in Skandinavien, teilweise größer statt kleiner werden. Eine Untersuchung von Stoet und Geary aus dem Jahr 2018 zeigte: Je höher der GGGI, ein Maß für Geschlechtergleichstellung, desto geringer war der Anteil der Frauen unter den studierenden Frauen, die ein MINT-Fach wählten. MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Weibliche Schüler schnitten in Mathematik und Naturwissenschaften nicht schlechter ab als männliche, hatten aber häufig andere Fächer, in denen sie noch besser waren.

Eine Deutung lautet, dass Frauen in Ländern mit hoher Gleichstellung aufgrund größerer Wahlfreiheit freiwillig andere Fächer wählen. In Ländern mit niedriger Gleichstellung und geringer sozialer Absicherung könnten sie sich dagegen eher für sichere MINT-Berufe entscheiden. Andere Autoren erklären den Befund weiterhin mit stereotypen Rollenbildern.

Rechtliche Grundlagen und internationale Beispiele

Weltweit trat 1980 das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Kraft. Bis 2006 hatten 184 Staaten unterzeichnet. Das auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 beruhende Übereinkommen definiert die Diskriminierung von Frauen, verurteilt sie und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für ihre Beseitigung. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau überwacht die Einhaltung. Die Umsetzung ist langwierig; außerdem nahmen viele Staaten CEDAW nur unter Vorbehalten an.

In der Europäischen Union ist die Gleichheit von Frauen und Männern als Grundwert in Artikel 2 EUV verankert. Die Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG von 1976 gilt heute in der Form der Richtlinie 2006/54/EG. Die Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission koordiniert Strategien, Programme und Gender-Mainstreaming. Der Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) misst, wie nah die EU und ihre Mitgliedstaaten einer geschlechtergerechten Gesellschaft sind. Trotz weitreichender verbindlicher Regeln bleibt die gleichberechtigte Teilhabe an Wohlstand, Politik und Gesellschaft unerreicht; als Gründe gelten mangelhafte nationale Umsetzung sowie soziale, politische und kulturelle Strukturen.

In Deutschland garantiert Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und verpflichtet den Staat, ihre tatsächliche Durchsetzung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zuständig. Die Bundesregierung veröffentlicht pro Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht; der erste erschien im Sommer 2011, der zweite im Juli 2017 und der dritte im Juni 2021 mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) trat im August 2021 in Kraft und soll die gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst verbessern.

Österreich regelt Gleichbehandlung im Arbeitsleben im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG), unter anderem durch Gleichbehandlungsgebot, geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen, Benachteiligungsverbot und Regeln gegen sexuelle und geschlechterspezifische Belästigung. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) enthält ein Frauenförderungsgebot mit dem Ziel einer Frauenquote von 50 % sowie Frauenförderungspläne. In der Schweiz gibt es ein zentrales Gleichstellungsbüro in Bern sowie 17 kantonale und 5 städtische Büros; gleiche Rechte wurden am 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert. Liechtenstein nahm die Gleichstellung 1992 ausdrücklich in Artikel 31 Absatz 2 der Verfassung auf; seit 2017 ist das Amt für Soziale Dienste zuständig.

Norwegen führte 2003 als erstes Land eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte ein. Seit Anfang 2006 müssen staatliche Unternehmen mindestens 40 % ihrer Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzen; seit Januar 2008 gilt die Quote auch für börsennotierte Aktiengesellschaften. Die Wehrpflicht wurde dort 2015 auf Frauen ausgeweitet.

In der Türkei praktizierten BDP und HDP eine gemeinsame Leitung durch jeweils einen Mann und eine Frau, auch in Distriktbüros. Die BDP gewann mit solchen Doppelkandidaturen die Bürgermeisterämter von 97 Städten und 2 Metropolen; die Ämter wurden von je zwei Co-Bürgermeistern ausgeübt. Innenminister Süleyman Soylu bezeichnete diese Doppelbesetzung 2016 als kriminelle Straftat. In Syrien verfolgt die kurdisch dominierte PYD ein ähnliches Modell: Führungspositionen, Gemeinderäte, Universitäten, Ministerien sowie Militär, Polizei und Gefängnisse werden jeweils von einem Mann und einer Frau geleitet; in den Räten gilt eine Geschlechterquote von 40 %.

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