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Französische Überseegebiete
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ehemalige französische Kolonien. Insgesamt leben dort ungefähr 2,65 Millionen Menschen (Januar 2010). Auf …
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Überblick und politische Zugehörigkeit
Die französischen Überseegebiete, französisch La France d’outre-mer, sind die außerhalb Europas gelegenen Teile des französischen Staatsgebiets. Es handelt sich im Wesentlichen um ehemalige französische Kolonien. Im Januar 2010 lebten dort insgesamt ungefähr 2,65 Millionen Menschen.
Seit der Verfassungsreform vom 23. März 2003 werden fünf Überseedépartements und -regionen, fünf Collectivités d’outre-mer sowie drei Sonderfälle unterschieden: Neukaledonien, die Französischen Süd- und Antarktisgebiete und die Clipperton-Insel. Die ältere Bezeichnung DOM-TOM ist weiterhin umgangssprachlich verbreitet.
Alle Überseegebiete gehören unabhängig von ihrer Verwaltungsform zum französischen Staatsgebiet. Sämtliche bewohnten Gebiete sind in der Nationalversammlung und im Senat vertreten. Jedes besitzt bei den Wahlen zur Nationalversammlung mindestens einen Direktwahlkreis; nur Saint-Barthélemy und Saint-Martin bilden gemeinsam einen Wahlkreis. Bei der indirekten Wahl des Senats wird in jedem bewohnten Gebiet mindestens ein Senator gewählt.
Für die Gebiete ist das seit 1946 bestehende Überseeministerium zuständig, das seit 2012 wieder ein eigenständiges Ministerium ist. Französische Staatsangehörige in den Überseegebieten sind unabhängig vom EU-rechtlichen Status ihres Gebiets EU-Bürger und dürfen an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Seit der Europawahl 2019 bildet ganz Frankreich einschließlich der Überseegebiete einen einzigen Wahlkreis. Offizielle eigene Flaggen besitzen nur die Französischen Süd- und Antarktisgebiete und Französisch-Polynesien; die Flaggen anderer Gebiete sind inoffiziell.
Überseedépartements und Überseeregionen
Die Départements et régions d’outre-mer, abgekürzt DROM oder DOM-ROM, haben nach Artikel 73 der französischen Verfassung grundsätzlich denselben Status wie die Regionen und Départements des französischen Mutterlandes. Abweichungen können im Einzelfall festgelegt werden.
Zu dieser Gruppe gehören Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana, Martinique und Mayotte. In Guadeloupe und Réunion bestehen jeweils zwei gebietsgleiche Körperschaften: ein Département und eine Region. Ihre Organisation und Zuständigkeiten entsprechen den jeweiligen Ebenen im Mutterland. Französisch-Guayana, Martinique und Mayotte besitzen dagegen jeweils eine Collectivité territoriale unique, also eine einheitliche Gebietskörperschaft, die gleichzeitig die Aufgaben einer Region und eines Départements wahrnimmt.
Die DROM gehören als „Gebiete in äußerster Randlage“ zur Europäischen Union. Sie sind jedoch weder Teil des Schengen-Gebiets noch des Verbrauchssteuergebiets der EU. Ihre Währung ist der Euro.
Bei einer Volksbefragung am 29. März 2009 stimmte die Mehrheit der Einwohner Mayottes für den Status eines Überseedépartements und einer Überseeregion nach Artikel 73. Am 31. März 2011 wurde Mayotte dadurch das 101. Département Frankreichs. Seit dem 1. Januar 2014 ist es außerdem wie die anderen Überseedépartements ein „Gebiet in äußerster Randlage“ der Europäischen Union.
Gebiete mit individuellem Sonderstatus
Die Collectivités d’outre-mer, kurz COM, sind Überseegebiete mit einem individuellen Sonderstatus nach Artikel 74 der französischen Verfassung. Eine Loi organique, also ein besonderes Ausführungsgesetz zur Verfassung, bestimmt für jedes Gebiet, welche französischen Gesetze dort gelten und welche Aufgaben seine eigenen Organe selbstständig übernehmen. Für nicht übertragene Zuständigkeiten, besonders die Außen- und Verteidigungspolitik, bleibt der französische Zentralstaat verantwortlich.
Die Bezeichnung COM wurde mit der Verfassungsrevision von 2003 eingeführt und ersetzte für diese Gruppe die frühere Bezeichnung Territoires d’outre-mer (TOM). Heute gehören Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Barthélemy und Saint-Martin dazu. Saint-Barthélemy und Saint-Martin wurden am 15. Juli 2007 von Gemeinden Guadeloupes zu eigenen COM. Mayotte wechselte dagegen am 31. März 2011 von einer COM zu einer einheitlichen Gebietskörperschaft für Überseedépartement und Überseeregion.
Saint-Barthélemy, Saint-Martin sowie Saint-Pierre und Miquelon sind ähnlich wie Gebietskörperschaften im Mutterland organisiert. Ihre gewählte Vertretung heißt Conseil territorial. Dieser wählt aus seinen Reihen den Conseil exécutif als Exekutive. Saint-Pierre und Miquelon umfasst zwei Gemeinden; Saint-Barthélemy und Saint-Martin übernehmen die Aufgaben der Gemeindeebene selbst.
Französisch-Polynesien besitzt aufgrund seines Sonderstatuts von 2004 eine erweiterte Autonomie als pays d’outre-mer. Es kann eigene lois du pays beschließen, die rechtlich als Verwaltungsakte gelten. Die Volksvertretung ist die Assemblée de la Polynésie française. Ihr gegenüber ist eine Regierung verantwortlich, deren Vorsitz der von der Volksvertretung gewählte Präsident von Französisch-Polynesien führt. Das Gebiet ist in Gemeinden gegliedert.
In Wallis und Futuna wird die öffentliche Gewalt seit dem Sonderstatut von 1961 zwischen dem französischen Staat, der Gebietskörperschaft Territoire des îles Wallis et Futuna und einheimischen gewohnheitsrechtlichen Strukturen aufgeteilt. Die Volksvertretung heißt Assemblée territoriale. Der von der französischen Regierung ernannte Administrateur supérieur vertritt den Staat und leitet zugleich als chef du territoire die Gebietskörperschaft. Unterhalb dieser Ebene bestehen drei Königreiche mit Königen, die nach einheimischem Gewohnheitsrecht gewählt werden.
EU-rechtlich ist Saint-Martin als einzige COM ein „Gebiet in äußerster Randlage“ und damit Teil des Gebiets der Europäischen Union. Die übrigen COM sind mit der EU assoziierte „Überseeische Länder und Hoheitsgebiete“. Saint-Barthélemy besitzt diesen Status seit dem 1. Januar 2012. Alle COM liegen außerhalb der Schengen-Zone. Saint-Martin, Saint-Barthélemy sowie Saint-Pierre und Miquelon verwenden den Euro; in Französisch-Polynesien sowie Wallis und Futuna gilt der CFP-Franc.
Sonderfall Neukaledonien
Neukaledonien besitzt einen besonderen Status, der sich von DROM und COM unterscheidet. Es wird deshalb als „Collectivité sui generis“, also als Gebietskörperschaft eigener Art, bezeichnet. Grundlage sind das Abkommen von Nouméa, die Verfassungsrevision von 1998, die Artikel 76 und 77 der französischen Verfassung sowie die darauf beruhende Loi organique von 1999.
Im Verhältnis zur Europäischen Union zählt Neukaledonien zu den assoziierten „Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten“. Es gehört nicht zur Schengen-Zone. Als Währung dient der CFP-Franc.
Gebiete ohne ständige Bevölkerung
Die Französischen Süd- und Antarktisgebiete, abgekürzt TAAF, sind ein Überseegebiet mit besonderem rechtlichem Status. Ihre Verwaltung befindet sich in Saint-Pierre auf Réunion. Zum Territorium gehören die Inseln Amsterdam und Saint-Paul, die Crozetinseln, die Kerguelen und das auf dem antarktischen Kontinent gelegene Adélieland. Die Zugehörigkeit des Adélielands wird wegen des Antarktisvertrags völkerrechtlich nicht anerkannt. Seit dem 21. Februar 2007 gehören außerdem die Îles Éparses zu den TAAF.
Das Gebiet besitzt keine ständige Bevölkerung. Lediglich acht Stationen sind dauerhaft mit wechselnden Besatzungen belegt. EU-rechtlich zählen die TAAF zu den mit der Europäischen Union assoziierten „Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten“.
Die Clipperton-Insel steht im Eigentum des französischen Staates. Auch sie hat keine ständigen Bewohner. Aus Gründen des Naturschutzes darf die Insel nur in Sonderfällen betreten werden.