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Feuerbestattung

Im Judentum und im Islam ist die Verbrennung des toten Körpers, also die Feuerbestattung, grundsätzlich verboten. · Für die Bahai-Religion verbot ihr Stifter …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Bedeutung
  2. 2. Geschichtliche Entwicklung
  3. 3. Religiöse Auffassungen
  4. 4. Ablauf im Krematorium
  5. 5. Beisetzung, Verfügung und Metallreste
  6. 6. Verbreitung und Entwicklung

Definition und Bedeutung

Die Feuerbestattung ist eine Bestattungsform, bei der eine Leiche eingeäschert und die dabei entstehende Asche anschließend beigesetzt wird. Der Verbrennungsvorgang heißt Kremation, Kremierung oder Einäscherung; in der Archäologie spricht man meist von Brandbestattung. In vielen Ländern findet die Einäscherung in einem Krematorium statt. Die Überreste werden eindeutig gekennzeichnet in eine Aschekapsel gefüllt, die gewöhnlich in eine Bestattungsurne eingesetzt wird. Ihre Beisetzung heißt Urnenbeisetzung. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Feuerbestattung rechtlich der Erdbestattung gleichgestellt.

Feuerbestattungen kommen seit der Vorgeschichte in unterschiedlichen Kulturen, Klimazonen und Gesellschaftsformen vor. Ihre Bedeutung und Zulässigkeit hängen heute besonders von gesetzlichen Vorschriften, religiösen Vorstellungen und den Wünschen des Verstorbenen ab.

Geschichtliche Entwicklung

Als ältester Nachweis einer absichtlichen Einäscherung gilt ein rund 9500 Jahre alter Fund aus Malawi. In vorgeschichtlichen Kulturen wurde die Asche verstreut oder gesammelt und teilweise zusammen mit Grabbeigaben beigesetzt. Besonders gestaltete Urnen und größere Urnenfelder entstanden bereits in frühen Kulturen. In Mitteleuropa verbreitete sich das Urnengrab während der Urnenfelder-Kultur zwischen 1250 und 750 v. Chr. In der Eisenzeit war die Feuerbestattung in West- und Mitteleuropa vorherrschend.

Im antiken Griechenland wurde sie ab dem 11. Jahrhundert v. Chr. besonders von wohlhabenden Menschen praktiziert. Die Asche kam in Urnen und wurde häufig in einem Steingrab unter einem Erdhügel beigesetzt. Einäscherungen erleichterten außerdem den Rücktransport gefallener Krieger. Im Römischen Reich bestanden Erd- und Feuerbestattung nebeneinander. Seit dem 3. Jahrhundert war die Einäscherung üblich, wobei sich die Ausstattung nach dem sozialen Stand unterschied. Das Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. verlangte aus hygienischen Gründen Verbrennungsplätze außerhalb der Stadt.

Mit der Ausbreitung des Christentums ging die Feuerbestattung zurück; die genauen Ursachen des Wandels gelten als nicht abschließend geklärt. Karl der Große verbot sie 786 und schrieb die Erdbestattung vor. Die Kapitularien von 786 sowie 810/813 verlangten Beisetzungen auf kirchlichen Friedhöfen.

Die erste neuzeitliche Feuerbestattung Europas fand im Mai 1752 auf Schloss Roßwald in Österreichisch-Schlesien statt. In Deutschland wurde am 22. September 1874 in Breslau erstmals eine Leiche eingeäschert; am 9. Oktober 1874 folgte in Dresden Katherine Dilke, die dies testamentarisch verfügt hatte. Das erste deutsche Krematorium eröffnete am 10. Dezember 1878 in Gotha. Österreichs erstes Krematorium, die Feuerhalle Simmering in Wien, wurde 1922 eröffnet. Gründe für die moderne Verbreitung waren vor allem Hygiene, geringere Kosten und die Abgrenzung areligiöser Vereinigungen von christlichen Traditionen. Das deutsche Gesetz über die Feuerbestattung vom 15. Mai 1934 stellte Erd- und Feuerbestattung rechtlich gleich, verlangte eine ärztliche Leichenschau und beschränkte Urnenbeisetzungen auf ausgewiesene Friedhöfe. In der DDR wurde die Feuerbestattung staatlich gefördert.

Religiöse Auffassungen

Das Christentum lehnte die Feuerbestattung lange wegen des Glaubens an die leibliche Auferstehung und wegen der Orientierung an der Grablegung Jesu Christi ab. Papst Leo XIII. untersagte Katholiken am 19. Mai 1886 die Feuerbestattung und die Mitgliedschaft in Feuerbestattungsvereinen. Der Codex Iuris Canonici von 1917 bestätigte das Verbot. Am 5. Juli 1963 erlaubte das Heilige Offizium die Feuerbestattung für Katholiken; bekannt gegeben wurde dies am 24. Oktober 1964. Die katholische Kirche empfiehlt weiterhin die Erdbestattung. Sie verlangt, dass die Asche bestattet und nicht verstreut wird, und lehnt eine Einäscherung ab, wenn damit ausdrücklich der Auferstehungsglaube bestritten werden soll.

Evangelische Kirchen gingen von einer überwiegend ablehnenden Haltung um 1900 zu einer tolerierenden, aber nicht fördernden Haltung über. Orthodoxe Kirchen lehnen die Feuerbestattung weiterhin ab und verweigern bei eingeäscherten Verstorbenen die Begräbniszeremonie. Griechenland legalisierte sie 2006; das erste griechische Krematorium wurde jedoch erst Ende September 2019 in Ritsona eröffnet.

Im Judentum und im Islam ist die Verbrennung des toten Körpers grundsätzlich verboten. Baha’u’llah untersagte sie 1873 für die Bahai-Religion. Im Hinduismus bestehen keine einheitlichen Rituale; häufig wird der Leichnam unter freiem Himmel auf einem Scheiterhaufen verbrannt. Auch für Buddhisten ist die offene Verbrennung üblich. In Japan begann die Tradition mit der Einäscherung des Mönchs Dōshō im Jahr 700 und wurde in der Nara-Zeit üblich. Angehörige reichen dort Knochenbestandteile mit Stäbchen weiter, bevor sie in die Urne kommen.

Ablauf im Krematorium

In Deutschland ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Weil nach der Einäscherung keine Untersuchung durch Exhumierung mehr möglich ist, müssen Identität und Todesursache zweifelsfrei feststehen. Deshalb nimmt ein Amtsarzt oder Rechtsmediziner gewöhnlich innerhalb von zwei Tagen im Krematorium eine zweite Leichenschau vor. Wegen der Sargpflicht wird der Körper in einem unverschraubten Holzsarg eingeäschert. Kunststoffhaltige Kleidung und ungeeignete Beschläge werden vermieden beziehungsweise entfernt. Herzschrittmacher und andere batteriebetriebene Hilfsmittel müssen wegen Explosionsgefahr gegebenenfalls entnommen werden. Nach einer nuklearmedizinischen Behandlung kann gemäß Strahlenschutzverordnung eine Wartezeit nötig sein.

Ein nummerierter Schamottestein begleitet den Leichnam und ermöglicht später die eindeutige Zuordnung der Asche. Der Sarg wird in einen mit Schamottsteinen ausgekleideten, auf etwa 900 °C vorgeheizten Muffelofen eingefahren. Er entzündet sich durch die gespeicherte Hitze; heiße Luft unterstützt die Verbrennung. Diese Phase dauert etwa 45 Minuten. Danach wird die Temperatur auf ungefähr 1.200 °C erhöht, um verbliebene Bestandteile zu veraschen. Insgesamt dauert die Verbrennung durchschnittlich etwas mehr als 90 Minuten und benötigt etwa 20 Liter Heizöl oder eine entsprechende Energiemenge aus Gas beziehungsweise elektrischer Beheizung. Einschließlich Abkühlung kann der Vorgang bis zu drei Stunden dauern. Übrig bleiben vor allem mineralische Knochenbestandteile und Zähne, ungefähr fünf Prozent des Körpergewichts, sowie nichtbrennbare Implantate.

Die Abgase werden gekühlt und unter anderem durch Zyklon, Kalk-Kohle-Gemisch, Feinstaubfilter und Katalysator gereinigt. Der Grenzwert für Kohlenstoffmonoxid beträgt im Stundenmittel 50 mg/m³, derjenige für organische Stoffe 20 mg/m³. Für Quecksilber, Feinstaub und die Anzahl ultrafeiner Partikel enthält das Bundes-Immissionsschutzgesetz bislang keine Grenzwerte.

Nach dem Abkühlen auf etwa 600 °C werden die Reste entnommen. Eisenteile werden magnetisch, teilweise auch Gold- und Titanimplantate technisch ausgesondert. Eine Knochenmühle zermahlt größere Knochenfragmente zu feinem Pulver. Dieses wird zusammen mit dem Schamottestein in eine verschlossene Aschekapsel gefüllt. Der Deckel trägt Krematorium, Namen, Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum sowie Identifikationsnummer. Bei Erwachsenen entstehen durchschnittlich etwa 3 bis 3,5 Liter Asche.

Beisetzung, Verfügung und Metallreste

Der Verstorbene ist nach seinen hinterlassenen Weisungen zu bestatten. Diese können Ort und Form von Kremierung und Beisetzung bestimmen und sind innerhalb des ethischen Rahmens unanfechtbar. In den meisten deutschen Bundesländern gilt Friedhofszwang: Die Asche muss auf einem Friedhof oder einem vergleichbar pietätsgewidmeten Gelände beigesetzt werden. Üblich sind Urnengräber, Urnenwände und Kolumbarien, also Anlagen oder Räume zur Aufbewahrung von Urnen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist außerdem eine Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes in einem Bestattungswald möglich.

Bremen schaffte zum 1. Januar 2015 den Friedhofszwang allgemein ab. In Nordrhein-Westfalen darf Asche außerhalb eines Friedhofs verstreut werden, wenn der Ort zumindest zu bestimmten Zeiten dauerhaft öffentlich zugänglich bleibt. In der Schweiz besteht kein Friedhofszwang; Asche darf unter anderem im Wald oder in einem Fluss verstreut und eine Urne zu Hause aufbewahrt werden. Luftbestattungen sind in Frankreich, Tschechien und der Schweiz möglich. In Österreich darf eine Urne mit besonderer Genehmigung im eigenen Garten beigesetzt werden. Bei einer See- oder Flussbestattung wird eine wasserlösliche Urne im Meer beziehungsweise in einem Fluss versenkt.

Bei einer Diamantbestattung entsteht aus Spuren amorphen Kohlenstoffs unter Zugabe weiterer anorganischer Stoffe ein 80 bis 200 Milligramm schwerer Erinnerungsdiamant; fast die gesamte Asche wird trotzdem beigesetzt. Eine Weltraumbestattung ist selten, teuer und überwiegend symbolisch. 1998 brachte die Sonde Lunar Prospector wenige Gramm der Asche des Astronomen Eugene Shoemaker zum Mond.

Der tote Körper ist kein Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts; nicht veraschte Implantate werden rechtlich als Körperteile behandelt. Pro Einäscherung fallen schätzungsweise Metalle im Wert von 70 Euro an. Ihre Behandlung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Hamburg verlangt, dass sämtliche Reststoffe in der Urne beigesetzt werden; Niedersachsen erlaubt die Entnahme ausdrücklich. Eine Verfügung des Verstorbenen ist bindend, ansonsten wird die Verwertung gewöhnlich mit den Hinterbliebenen schriftlich vereinbart. Häufig werden Erlöse gespendet. Eine unbefugte Entnahme aus der Totenasche kann als Störung der Totenruhe strafbar sein.

Verbreitung und Entwicklung

Der Anteil der Feuerbestattungen ist in Deutschland deutlich gestiegen. Anfang der 1990er Jahre betrug er bundesweit etwa ein Drittel. 1993 wurden auf dem Gebiet der ehemaligen DDR 55 Prozent der Verstorbenen eingeäschert, in den alten Bundesländern ungefähr halb so viele. Bundesweit waren es 1997 39 Prozent. Für 2016 nannte der Bundesverband Deutscher Bestatter 64 Prozent Feuer- und 36 Prozent Erdbestattungen. Die RAL-Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen ermittelte 70 Prozent für 2017, 73 Prozent für 2018 und 77 Prozent für 2021. Andere Schätzungen lagen 2018 bei ungefähr zwei Dritteln. In verschiedenen ostdeutschen Ländern überschritt der Anteil 90 Prozent.

Als Gründe gelten niedrigere Gebühren und der geringere Pflegeaufwand von Urnengräbern sowie gesellschaftliche Entwicklungen wie Individualisierung, Pluralisierung, Säkularisierung und zunehmende Mobilität. Wegen niedrigerer Preise werden auch Krematorien in Nachbarstaaten, besonders in Tschechien, genutzt. Dieser „Bestattungstourismus“ ist umstritten, weil dort Formen erlaubt sein können, die deutsches Recht verbietet, etwa die unmittelbare Übergabe der Aschekapsel an Angehörige in den Niederlanden.

Die internationale Vergleichstabelle des Artikels verbindet unterschiedliche Erhebungszeitpunkte und Quellen. Für 1998 nennt sie unter anderem Anteile von 85,5 Prozent in der Schweiz, 74,42 Prozent im Vereinigten Königreich, 71,11 Prozent in Dänemark, 67,84 Prozent in Schweden, 39,06 Prozent in Deutschland und 18,09 Prozent in Österreich. Diese älteren Werte sind nicht mit den neueren deutschen Angaben gleichzusetzen. Am 5. Januar 2024 wurden 159 Krematorien in Deutschland, 30 in der Schweiz und 16 in Österreich angegeben.

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