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Apostolisches Glaubensbekenntnis
Das apostolische Glaubensbekenntnis, auch Apostolikum genannt, ist eine Form der christlichen Glaubensbekenntnisse, eine fortgebildete Variante des altrö …
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Bedeutung und Verwendung
Das apostolische Glaubensbekenntnis, auch Apostolikum genannt, ist ein christliches Glaubensbekenntnis und eine fortgebildete Variante des altrömischen Glaubensbekenntnisses. Es fasst die wichtigsten Glaubensinhalte zusammen, damit sie im Gottesdienst gebetet und bekannt werden können. Seine Ursprünge liegen entweder in einer frühen Ausformulierung der Regula fidei (Glaubensregel) oder in der Weiterentwicklung von Tauffragen.
Die westlichen Kirchen erkennen das Apostolikum allgemein an. In der römisch-katholischen und alt-katholischen Kirche wird es an Sonn- und Feiertagen in der heiligen Messe verwendet; evangelische Kirchen sprechen oder singen es im Gottesdienst. Es kann durch das Nicäno-Konstantinopolitanum oder ein Credolied ersetzt werden. Weitere Verwendungen sind das katholische Taufbekenntnis in Frage-und-Antwort-Form, die Tauferneuerung und der Beginn des Rosenkranzgebets. In der Kirche von England soll es morgens und abends rezitiert werden. In manchen reformierten Kirchen wird es nur bei Taufe oder Konfirmation gesprochen. Die Neuapostolische Kirche hat es in ihrem allgemeinen Glaubensbekenntnis, nutzt es aber nicht liturgisch. In den östlichen Kirchen ist es im Allgemeinen unbekannt; dort wird das Nicäno-Konstantinopolitanum verwendet.
Drei Artikel über die Trinität
Das Bekenntnis besteht inhaltlich aus drei Artikeln. Sie verdeutlichen die Trinität, also die Dreieinigkeit Gottes:
- Der erste Artikel bekennt Gott den Vater als den Allmächtigen und Schöpfer des Himmels und der Erde.
- Der zweite Artikel handelt von Jesus Christus, dem eingeborenen Sohn und Herrn. Er nennt seine Empfängnis durch den Heiligen Geist, seine Geburt von der Jungfrau Maria, sein Leiden unter Pontius Pilatus, Kreuzigung, Tod und Begräbnis, seinen Hinabstieg in das Reich des Todes, die Auferstehung am dritten Tag, die Himmelfahrt und seine künftige Rolle als Richter der Lebenden und der Toten.
- Der dritte Artikel bekennt den Heiligen Geist. Er nennt die Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen, die Vergebung der Sünden, die Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Dem Artikel zufolge wirkt der Heilige Geist besonders die Gemeinschaft in der Kirche.
Entstehung und Überlieferung
Die vorliegende Form des Glaubensbekenntnisses entstand wahrscheinlich im fünften Jahrhundert in Gallien. Zu seinen Vorformen gehören das Urbekenntnis „Jesus ist Herr“, dreigliedrige Bekenntnisse zu Vater, Sohn und Heiligem Geist, die bereits im Neuen Testament nachweisbar sind, Taufbekenntnisse wie jenes in der apostolischen Tradition des Hippolyt von Rom, Glaubensregeln und das Romanum.
Früh entstand die Behauptung, die zwölf Apostel hätten das Bekenntnis selbst, vom Heiligen Geist inspiriert, gemeinsam formuliert. Sie findet sich erstmals 390 in einem Brief der Mailänder Synode an Papst Siricius sowie im vierten Jahrhundert bei Rufin und Ambrosius. Laurentius Valla wies jedoch bereits im 15. Jahrhundert nach, dass diese Überlieferung historisch nicht haltbar ist. Beim Konzil von Ferrara-Florenz 1438–1445 bezweifelte die orthodoxe Seite ausdrücklich eine direkte apostolische Herkunft. Joseph Ratzinger (Papst Benedikt XVI.) bezeichnete die Geschichte vom apostolischen Ursprung als eine im vierten Jahrhundert entstandene Legende, betonte aber den apostolischen Inhalt.
Im 20. Jahrhundert gewann das Apostolikum durch die ökumenische Bewegung und die Liturgiereform an Bedeutung. 1971 wurde eine dem heutigen Sprachgebrauch angepasste deutsche Form erstellt.
Wortlaut und ökumenische Fassung
Der lateinische Text beginnt mit „Credo in Deum“ und endet mit „Amen“; die angegebene lateinische Textfassung stammt aus dem Missale Romanum von 1970. Die deutsche ökumenische Fassung beginnt „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde“ und bekennt anschließend Jesus Christus sowie den Heiligen Geist.
Sie verwendet unter anderem die Formulierungen „hinabgestiegen in das Reich des Todes“, „am dritten Tage auferstanden von den Toten“, „von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten“, „die heilige katholische (christliche/allgemeine) Kirche“, „Gemeinschaft der Heiligen“, „Auferstehung der Toten“ und „das ewige Leben“. Diese Übersetzung wurde am 15./16. Dezember 1970 von der Arbeitsgemeinschaft für liturgische Texte der Kirchen des deutschen Sprachgebietes verabschiedet.
Unterschiedliche Übersetzungen und Deutungen
In evangelischen Kirchen des deutschen Sprachraums wird „katholisch“ in der Zeile „die heilige katholische Kirche“ häufig vermieden, weil es inzwischen auch eine Konfessionsbezeichnung ist. Stattdessen stehen dort etwa „christliche Kirche“, „allgemeine Kirche“ oder „allgemeine christliche Kirche“. Herbert Goltzen vertrat 1972 die Auffassung, dass evangelische Kirchen die ursprüngliche Bedeutung von katholisch im Sinn von „allgemein“, „weltumspannend“ oder „universal“ verwenden sollten.
Die Theologische Kommission der Vereinigung selbständiger evangelisch-lutherischer Kirchen kritisierte 1974 die ökumenische Fassung als „nicht frei von sinnverändernden Übersetzungsfehlern“, besonders bei „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ und „Auferstehung der Toten“. In einer Stellungnahme von 2004 wurden diese Artikel dagegen als sachgerechte Übersetzungen bezeichnet. Umstritten bleiben die Alternativen „niedergefahren zur Hölle“ beziehungsweise „hinabgestiegen in das Reich des Todes“ sowie „Auferstehung des Fleisches“ beziehungsweise „Auferstehung der Toten“. Heinrich Kraft veröffentlichte 1989 eine schärfere Kritik an Übersetzung und Zustandekommen.
„Communionem sanctorum“ wurde dreifach verstanden: als Gemeinschaft der Kirchenglieder untereinander; als „Gemeinschaft am Heiligen“, also an Sakramenten oder sogar allen Gütern der Kirche; oder als Gemeinschaft mit den bereits Vollendeten beziehungsweise Gestorbenen.