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Europawahl in Deutschland 2024

Die Europawahl in Deutschland 2024 war die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament in Deutschland. Sie fand am 9. Juni 2024 als Teil der EU-weiten …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Bedeutung
  2. 2. Wahlrecht und Wahlsystem
  3. 3. Parteien und Wahlkampf
  4. 4. Angriffe im Wahlkampf
  5. 5. Ergebnis und regionale Unterschiede
  6. 6. Deutsche Abgeordnete in europäischen Fraktionen

Überblick und Bedeutung

Die Europawahl in Deutschland 2024 war die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament in Deutschland. Sie fand am 9. Juni 2024 als Teil der EU-weiten Europawahl 2024 statt. In Deutschland wurden 96 der insgesamt 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die Wahl ist wichtig, weil sie festlegt, welche Parteien und Abgeordneten Deutschland im Europäischen Parlament vertreten und wie stark deutsche Parteien in den europäischen Fraktionen vertreten sind.

Die Wahlbeteiligung lag bei 64,7 Prozent. Damit stieg sie gegenüber 2019, als sie 61,4 Prozent betrug. Parallel zur Europawahl fanden weitere Wahlen auf kommunaler Ebene statt.

Wahlrecht und Wahlsystem

Aktiv wahlberechtigt waren Deutsche und in Deutschland lebende ausländische Unionsbürger, wenn sie mindestens 16 Jahre alt waren, seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU hatten und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Das Wählbarkeitsalter, also das Mindestalter, um selbst gewählt zu werden, lag bei 18 Jahren.

Deutsche mit Wohnung in Deutschland wurden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. EU-Ausländer mit Wohnung in Deutschland wurden ebenfalls automatisch eingetragen, wenn sie bei der letzten Europawahl in Deutschland bereits im Wählerverzeichnis standen. Andere Wahlberechtigte mussten die Eintragung beantragen. EU-Ausländer mussten eidesstattlich versichern, ihr Wahlrecht nur einmal und in diesem Fall in Deutschland auszuüben. Auch Menschen mit Mehrfachstaatsbürgerschaft durften nur in einem EU-Mitgliedstaat wählen; eine Stimmabgabe in mehreren EU-Ländern ist eine Straftat.

Parteien und sonstige politische Vereinigungen konnten eine Bundesliste oder Landeslisten einreichen. CDU und CSU kandidieren üblicherweise mit Landeslisten, fast alle anderen Parteien mit einer Bundesliste. Die Sitze wurden nach den bundesweiten Stimmenzahlen proportional nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt. Dieses Verfahren dient dazu, Sitze möglichst verhältnismäßig nach Stimmenanteilen zuzuteilen. Wenn eine Partei mit Landeslisten antrat, wurden ihre Sitze ebenfalls nach diesem Verfahren auf die Landeslisten verteilt. Die Listenplätze bestimmten anschließend, welche Bewerber die Sitze erhielten.

Wie bei früheren Europawahlen gab es keine Sperrklausel. Eine Sperrklausel ist eine Mindesthürde, die Parteien überschreiten müssen, um Sitze zu erhalten. Eine auf europäischer Ebene geplante verpflichtende Sperrklausel kam nicht zustande, weil insbesondere Spanien und Deutschland die Neuregelung nicht rechtzeitig ratifiziert hatten. Die faktische Hürde für einen Sitz lag bei etwa 0,5 Prozent der Stimmen.

Parteien und Wahlkampf

Zur Wahl wurden Wahlvorschläge von 35 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zugelassen. Mit Ausnahme von CDU und CSU traten alle mit einer Bundesliste an. Zu den wichtigen Parteien gehörten unter anderem CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP, Die Linke, Freie Wähler, Volt, Die PARTEI, die Tierschutzpartei und das neu antretende Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Im Fernsehen fanden Formate mit deutschen Spitzenkandidaten oder nationalen Kandidaten statt. Am 30. Mai 2024 sendete das ZDF „Wie geht’s, Europa? – Der große Kandidatencheck“ mit Dunja Hayali und Mitri Sirin. Am 6. Juni 2024 lief im Ersten die „Wahlarena 2024 Europa“. Um die Teilnahme des BSW an dieser Sendung gab es einen Rechtsstreit: Der WDR hatte das BSW zunächst nicht eingeladen und dies damit begründet, dass nur bereits nennenswert im Europäischen Parlament vertretene Parteien eingeladen würden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 29. Mai 2024 zunächst zugunsten des WDR. Am 5. Juni 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren letztinstanzlich, dass ein Vertreter des BSW einzuladen sei. Begründet wurde dies unter anderem mit der Struktur der Partei, ihren Erfolgsaussichten bei mehreren Wahlen und einem Umfragekorridor von 4 bis 7 Prozent.

Vor der Wahl wurden Wahlentscheidungshilfen freigeschaltet. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung ging am 7. Mai 2024 online. Seine Redaktion bestand aus Jungwählern, Experten aus Wissenschaft und Bildung sowie Verantwortlichen der Bundeszentrale für politische Bildung. Fast gleichzeitig wurde der WahlSwiper angeboten, finanziert vom gemeinnützigen Verein VoteSwiper, der seit 2017 mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kooperiert. Für den WahlSwiper entwickelten Teams der Universitäten Freiburg, Mailand und Salzburg unter Leitung des Politikwissenschaftlers Uwe Wagschal 36 Fragen.

Angriffe im Wahlkampf

Im Wahlkampf kam es zu mehreren Angriffen auf Kandidaten und Wahlkampfhelfer. In der letzten Aprilwoche 2024 wurden Wahlkampfhelfer von Grünen, AfD, Volt und Linkspartei beim Anbringen von Wahlplakaten angegriffen und teils verletzt.

Am 3. Mai 2024 wurde Matthias Ecke von der SPD beim Plakatieren in Dresden-Striesen attackiert. Er erlitt eine Fraktur der Augenhöhle, die operiert wurde. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, weil von einer politisch motivierten Tat ausgegangen wurde. Kurz zuvor war an derselben Stelle bereits ein Wahlkampfhelfer von Bündnis 90/Die Grünen angegriffen worden. Am 5. Mai 2024 stellte sich ein 17-Jähriger und gab den Angriff auf Ecke zu; anschließend wurden drei weitere Beschuldigte ermittelt. Laut Medienberichten stammten die Tatverdächtigen aus dem Umfeld der Elblandrevolte, einer NPD-nahen Jugendgruppierung.

Nach dem Vorfall riefen die Bündnisse „Zusammen gegen Rechts“ und „Wir sind die Brandmauer Dresden“ zu Demonstrationen in Dresden und Berlin am 5. Mai 2024 auf. In Dresden versammelten sich 3000 Teilnehmer unter dem Motto „Gewalt hat keinen Platz in unserer Demokratie“.

Weitere Vorfälle betrafen unter anderem den AfD-Landtagsabgeordneten Holger Kühnlenz, der am 4. Mai 2024 in Nordhorn mit Eiern beworfen und leicht verletzt wurde, eine Familie, die am 24. Mai 2024 in Bautzen Volt-Plakate aufhängte und bedroht wurde, zwei AfD-Wahlkampfhelfer in Magdeburg am 4. Juni 2024, eine SPD-Wahlkampfgruppe am 7. Juni in Bargteheide sowie AfD-Politiker in Karlsruhe und Dresden am 8. Juni.

Ergebnis und regionale Unterschiede

Bei der Wahl gaben 40.114.939 Menschen ihre Stimme ab; das entsprach einer Wahlbeteiligung von 64,7 Prozent. Wahlberechtigt waren 61.963.020 Personen. Es gab 304.450 ungültige Stimmen, das waren 0,8 Prozent. Der Anteil der Briefwähler lag bundesweit bei 37,7 Prozent und erreichte damit einen neuen Spitzenwert für Europawahlen in Deutschland. In Bayern stimmten 53,7 Prozent der Wähler per Briefwahl, in Rheinland-Pfalz 52,2 Prozent.

Stärkste Kraft wurde die CDU mit 23,7 Prozent und 23 Mandaten. Zusammen mit der CSU, die in Bayern 6,3 Prozent und 6 Mandate erreichte, kam die Union bundesweit auf 30,0 Prozent. Die AfD erhielt 15,9 Prozent und 15 Mandate, ein Plus von 4,9 Prozentpunkten gegenüber 2019. Die SPD kam auf 13,9 Prozent und 14 Mandate, die Grünen auf 11,9 Prozent und 12 Mandate. Die Grünen verloren damit 8,6 Prozentpunkte gegenüber 2019. Das BSW trat neu an und erreichte 6,2 Prozent sowie 6 Mandate. Die FDP erhielt 5,2 Prozent und 5 Mandate. Die Linke kam auf 2,7 Prozent und 3 Mandate, die Freien Wähler auf 2,7 Prozent und 3 Mandate, Volt auf 2,6 Prozent und 3 Mandate, Die PARTEI auf 1,9 Prozent und 2 Mandate. Je ein Mandat erhielten außerdem die Tierschutzpartei, die ÖDP, die Familien-Partei und die Partei des Fortschritts.

In den alten Ländern und West-Berlin lag die Union mit 32,1 Prozent vorn, gefolgt von SPD mit 15,0 Prozent, Grünen mit 13,2 Prozent und AfD mit 13,0 Prozent. Die Wahlbeteiligung betrug dort 64,6 Prozent. In den neuen Ländern und Ost-Berlin wurde die AfD mit 28,7 Prozent stärkste Kraft, gefolgt von CDU mit 20,1 Prozent und BSW mit 14,0 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag dort bei 65,7 Prozent.

Auch zwischen den Bundesländern gab es deutliche Unterschiede. In Bayern erreichte die CSU 39,7 Prozent. In mehreren ostdeutschen Ländern wurde die AfD stärkste Partei, etwa in Sachsen mit 31,8 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 30,5 Prozent, Thüringen mit 30,7 Prozent, Brandenburg mit 27,5 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 28,3 Prozent. In Berlin lagen die Grünen mit 19,6 Prozent vorn, in Hamburg ebenfalls mit 21,2 Prozent. In Bremen wurde die SPD mit 21,5 Prozent stärkste Kraft.

Deutsche Abgeordnete in europäischen Fraktionen

Die 96 deutschen Sitze verteilten sich nach der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments auf mehrere Fraktionen. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten im Europäischen Parlament, meist aus Parteien ähnlicher politischer Richtung.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei erhielt aus Deutschland 31 Mandate: 23 von der CDU, 6 von der CSU, 1 von der ÖDP und 1 von der Familien-Partei. Die Grünen/Europäische Freie Allianz kamen auf 15 Mandate, davon 12 von Bündnis 90/Die Grünen und 3 von Volt. Die Fraktion Europa der Souveränen Nationen erhielt 14 deutsche Mandate der AfD. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten hatte 14 Mandate der SPD.

Fraktionslos waren 10 deutsche Abgeordnete: 6 vom BSW, 2 von Die PARTEI, 1 von der Partei des Fortschritts und 1 von der AfD. Renew Europe erhielt 8 Mandate, davon 5 von der FDP und 3 von den Freien Wählern. Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL hatte 4 deutsche Mandate: 2 von Die Linke, 1 von der Tierschutzpartei und 1 unabhängiges Mandat.

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