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Europawahl 2014
Parteien und Kandidaten ; Jean-Claude Juncker · Martin Schulz · Guy Verhofstadt ; Christdemokraten (EVP), Sozialdemokraten (SPE), Liberale (ALDE, EDP) …
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Bedeutung und Wahltermin
Die Europawahl 2014 war die achte direkte Wahl zum Europäischen Parlament. Sie fand vom Donnerstag, 22. Mai, bis Sonntag, 25. Mai 2014, in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. In Deutschland, Österreich, Belgien und Luxemburg wurde am 25. Mai gewählt. Die Wahl war die erste Europawahl nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Deshalb galt erstmals die darin vorgesehene neue Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten.
Nach dem Direktwahlakt sollte die Wahl genau fünf Jahre nach der Europawahl 2009 und innerhalb eines Zeitraums von Donnerstag bis Sonntag stattfinden. Ursprünglich wäre deshalb der Zeitraum vom 5. bis 8. Juni 2014 vorgesehen gewesen. Der Rat der EU konnte den Termin einstimmig um bis zu zwei Monate vorverlegen oder um einen Monat verschieben. Auf Forderung des Europäischen Parlaments beschloss der Rat am 14. Juni 2013 den Wahlzeitraum vom 22. bis 25. Mai 2014.
Die Mitgliedstaaten bestimmten innerhalb dieses Zeitraums selbst, an welchem Tag ihre Wahllokale geöffnet waren. In den Niederlanden und im Vereinigten Königreich wurde bereits am 22. Mai, in Irland am 23. Mai sowie in Lettland, Malta, der Slowakei und den französischen Überseegebieten am 24. Mai gewählt. In vielen anderen Staaten, darunter Deutschland, Frankreich ohne Überseegebiete, Italien, Österreich und Spanien, fand die Wahl am 25. Mai statt. In einigen Ländern wurden gleichzeitig nationale oder kommunale Wahlen durchgeführt.
Wahlrecht und Sitzverteilung
Jeder Mitgliedstaat erhielt eine feste Zahl von Sitzen. Dabei galt die degressive Proportionalität: Bevölkerungsreiche Staaten hatten grundsätzlich mehr Sitze, kleinere Staaten jedoch mehr Sitze pro Einwohner. Insgesamt wurden 751 Abgeordnete gewählt. Deutschland erhielt 96 Sitze; Frankreich 74, Italien und das Vereinigte Königreich jeweils 73, Spanien 54 und Polen 51. Weitere Sitzkontingente waren: Rumänien 32, die Niederlande 26, Belgien 21, Griechenland, Portugal, Tschechien und Ungarn jeweils 21, Schweden 20, Österreich 18, Bulgarien 17, Dänemark, Finnland und die Slowakei jeweils 13, Kroatien, Litauen und Irland jeweils 11, Lettland und Slowenien jeweils 8 sowie Estland, Luxemburg, Malta und Zypern jeweils 6.
Mit dem Vertrag von Lissabon stieg die Gesamtzahl zunächst von 736 auf 751 Sitze. Elf Staaten erhielten zusammen 18 zusätzliche Mandate; zugleich wurde die Höchstzahl pro Land auf 96 festgelegt. Deutschland durfte bis zur Wahl 2014 noch 99 Sitze behalten. Durch den Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 kamen zunächst zwölf kroatische Abgeordnete hinzu, sodass das Parlament vor der Wahl 766 Mitglieder hatte. Für die Wahl 2014 wurde die Zahl wieder auf 751 angepasst; Kroatien erhielt 11 Sitze. Der Europäische Rat beschloss diese Verteilung am 28. Juni 2013.
Wahlberechtigt und wählbar waren Unionsbürger ab einer vom jeweiligen Staat festgelegten Altersgrenze. EU-Bürger ohne Staatsangehörigkeit ihres Wohnsitzstaates konnten zwischen dem Staat ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Wohnsitzstaat wählen. Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten konnten ebenfalls eines dieser Länder auswählen. In allen Staaten war Verhältniswahl vorgeschrieben; eine Sperrklausel durfte höchstens 5 Prozent betragen. Die konkrete Ausgestaltung, darunter Wahlkreise, Vorzugsstimmen und Wahlverfahren, blieb den Mitgliedstaaten überlassen.
Das D’Hondt-Verfahren wurde in 17 Staaten verwendet. Je drei Staaten nutzten das Hare/Niemeyer-Verfahren, das Sainte-Laguë-Verfahren oder die übertragbare Einzelstimmgebung (STV). In zwei Staaten galt ein Quotenverfahren mit Droop-Quote, in einem das Verfahren nach Enishimeni Analogiki. Die Wahlpflicht bestand in Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern; in der Übersicht war sie außerdem für die entsprechenden nationalen Regelungen ausgewiesen.
In Deutschland erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Fünf-Prozent-Hürde am 9. November 2011 für verfassungswidrig. Nach dem Urteil waren bei der Wahl 2009 etwa 2,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt worden. Der Bundestag beschloss am 13. Juni 2013 eine Drei-Prozent-Hürde, doch erklärte das Bundesverfassungsgericht sie am 26. Februar 2014 ebenfalls für verfassungswidrig und nichtig. Daher gab es bei der Europawahl 2014 in Deutschland keine Sperrklausel. In Italien galt seit 2009 eine Vier-Prozent-Hürde. Parteien ohne Sitz im Europäischen Parlament oder im italienischen Parlament mussten außerdem 30.000 Unterstützungsunterschriften vorlegen.
Parteien und Spitzenkandidaten
In den 28 Staaten traten nationale Parteien an, die sich teilweise zu Europaparteien und Fraktionen zusammenschlossen. Der Vertrag von Lissabon bestimmt, dass das Europäische Parlament den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Präsidenten der Europäischen Kommission wählt. Der Europäische Rat muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Deshalb stellten die großen Europaparteien erstmals Spitzenkandidaten für dieses Amt auf. Als aussichtsreich galten vor allem Jean-Claude Juncker und Martin Schulz.
Die Europäische Volkspartei (EVP) vereinte christdemokratische und konservative Parteien und war vor der Wahl mit 221 Abgeordneten die stimmenstärkste Europapartei. Jean-Claude Juncker wurde am 6. März in Dublin als Spitzenkandidat nominiert. Michel Barnier trat ebenfalls an; Valdis Dombrovskis zog seine Kandidatur zurück. Juncker erhielt bei der parteiinternen Abstimmung 382 Stimmen, Barnier 245. In Deutschland gehörten CDU und CSU zur EVP, in Österreich die ÖVP.
Die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) war die zweitstärkste Europapartei. Für das Amt des Kommissionspräsidenten kandidierte der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz. Deutsches Mitglied war die SPD, österreichisches Mitglied die SPÖ. Die liberale ALDE trat mit Guy Verhofstadt und Olli Rehn an. In Deutschland war die FDP Mitglied, in Österreich NEOS.
Die Allianz der Europäischen Konservativen und Reformer (AEKR) war konservativ und EU-skeptisch. Sie stellte keinen Spitzenkandidaten auf, weil sie die europaparteilichen Kandidaturen für rechtlich und demokratisch nicht ausreichend legitimiert hielt. Zu ihren wichtigsten Trägern gehörten die britischen Konservativen, die polnische Partei Recht und Gerechtigkeit und die tschechische Demokratische Bürgerpartei.
Die Europäische Grüne Partei bestimmte ihre Spitzenkandidaten durch eine europaweite Online-Vorwahl. Ska Keller setzte sich vor José Bové durch; weitere Kandidaten waren Rebecca Harms und Monica Frassoni. Die Europäische Linke nominierte Alexis Tsipras. Deutsches Mitglied war Die Linke, in Österreich trat die Kommunistische Partei Österreichs im Wahlbündnis Europa anders an.
Die Europäische Freie Allianz vereinte nationale, regionale und autonome Parteien und erhöhte ihre Zahl der Abgeordneten von sieben auf elf. In Deutschland trat die Bayernpartei für sie an. Die Europäische Piratenpartei stellte Amelia Andersdotter und Peter Sunde als Kandidaten auf; deutsche und österreichische Mitglieder waren die jeweiligen Piratenparteien. Die rechtspopulistische Europäische Allianz für Freiheit (EAF) trat ohne Spitzenkandidaten an. Zu ihr gehörten unter anderem Front National, FPÖ, Vlaams Belang und Schwedendemokraten.
Weitere beteiligte Organisationen waren die Europäische Demokratische Partei, die Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen, die Initiative kommunistischer und Arbeiterparteien Europas, die Europäische Christliche Politische Bewegung, Europeans United for Democracy und das Wahlbündnis Euro Animal 7.
Prognosen vor der Wahl
Vor dem Wahltag wurden zahlreiche Sitzprognosen auf Grundlage nationaler Umfragen veröffentlicht. Sie bezogen sich auf die damals bestehenden Fraktionen. Besonders unsicher war die Zuordnung neu antretender Parteien, weil noch nicht feststand, ob sie sich einer Fraktion anschließen oder fraktionslos bleiben würden. Außerdem unterschieden sich die politischen Gruppen seit der Europawahl 2009 in ihrer Zusammensetzung, sodass verschiedene Quellen dieselbe Partei unterschiedlich einordneten.
Die Tabelle enthielt Prognosen vom 8. November 2013 bis zum 22. Mai 2014, unter anderem von Scenari Politici, election.de, Cicero Group, PollWatch2014, Electionista, EP/TNS Opinion und dem europäischen Föderalisten. In der jüngsten aufgeführten Prognose von Scenari Politici vom 22. Mai 2014 wurden 219 Sitze für die EVP, 208 für S&D, 66 für ALDE, 41 für Grüne/EFA, 48 für GUE/NGL, 43 für EKR, 31 für EFD und 95 fraktionslose Sitze erwartet. Die Prognosen wichen teils deutlich voneinander ab; sie waren daher keine einheitliche Vorhersage, sondern unterschiedliche Berechnungen auf derselben Grundlage.
Wahlergebnis und politische Verschiebungen
Die Wahlbeteiligung lag europaweit bei 42,61 Prozent und damit nur wenig unter dem Wert von 42,97 Prozent aus dem Jahr 2009. Besonders hoch war sie in den Ländern mit Wahlpflicht Belgien und Luxemburg mit etwa 90 Prozent sowie auf Malta mit 74,81 Prozent und in Italien mit 60 Prozent. Besonders niedrig war sie in Tschechien mit 19,5 Prozent und in der Slowakei mit 13 Prozent.
Bei der Konstituierung des Parlaments am 1. Juli 2014 ergab sich folgende Fraktionsstärke: EVP 221 Sitze, S&D 191, EKR 70, ALDE 67, GUE/NGL 52, Grüne/EFA 50, EFDD 48 und Fraktionslose 52. Zusammen hatte das Parlament 751 Sitze. Die Angaben zur SPE und ihrer Fraktion unterschieden sich im Artikel: Die SPE wurde mit 192 Abgeordneten, die S&D-Fraktion mit 196 Abgeordneten vor der Wahl angegeben; die konstituierte S&D-Fraktion hatte anschließend 191 Sitze.
Die EVP verlor gegenüber der vorherigen Zusammensetzung 59 Sitze, ALDE 24. Zugewinne erzielten GUE/NGL mit 10, die EFD beziehungsweise EFDD mit 7 und die fraktionslosen Parteien mit 9 Sitzen. 73 Abgeordnete kamen aus Parteien, die zuvor nicht im Parlament vertreten und keiner europäischen Partei angeschlossen waren. Viele schlossen sich später bestehenden Fraktionen an. Die EKR gewann durch neue Mitglieder und Übertritte 25 zusätzliche Abgeordnete, darunter sieben Abgeordnete der deutschen AfD und sieben ehemalige Mitglieder der EFD. Die EFD wurde aufgelöst und durch die EFDD ersetzt, die vor allem von der britischen UKIP und der italienischen M5S geprägt war.
Rechte und EU-kritische Parteien erhielten insgesamt rund 19 Prozent der Stimmen. Der Front National wurde in Frankreich mit 25 Prozent stärkste Kraft, die UKIP erreichte im Vereinigten Königreich gut 27 Prozent, und die Dänische Volkspartei wurde in Dänemark stärkste Partei. Die FPÖ gewann in Österreich deutlich. Die deutsche AfD erhielt 7 Prozent und lehnte eine Zusammenarbeit mit Parteien wie der UKIP ab. Die geplante Fraktion der EAF scheiterte zunächst, obwohl ihre Parteien Sitze hinzugewannen; im Juni 2015 entstand daraus zusammen mit weiteren Kräften die Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit.
Auch radikale linke Parteien gewannen an Bedeutung. In Griechenland wurde SYRIZA mit 26,6 Prozent stärkste Kraft vor Nea Dimokratia mit 22,7 Prozent. SYRIZA bezeichnete die Wahl als „Volksabstimmung gegen die Sparpolitik“. In Spanien gewann das Bündnis aus Vereinigter Linke und katalanischen Grünen vier Sitze hinzu und kam auf fünf; außerdem zog Podemos mit fünf Abgeordneten ein. Dadurch wuchs GUE/NGL von 35 auf 52 Sitze und überholte Grüne/EFA als fünftgrößte Fraktion.