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Europawahl 2009

Die größten Zugewinne erfuhr die Europäische Grüne Partei (EGP). In mehreren Ländern konnten auch EU-skeptische und rechtsextreme Parteien Erfolge verbuchen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Grundzüge der Wahl
  2. 2. Wahlrecht, Termine und Sitzzahl
  3. 3. Parteien, Wahlkampf und institutionelles Umfeld
  4. 4. Zentrale politische Streitfragen
  5. 5. Ergebnis und neue Fraktionen
  6. 6. Politische Folgen

Bedeutung und Grundzüge der Wahl

Die Europawahl 2009 war die siebte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Sie fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt und war die erste Europawahl, an der alle 27 Mitgliedstaaten der 2007 erweiterten Europäischen Union teilnahmen. Gewählt wurden 736 Abgeordnete. Die christdemokratisch-konservative Europäische Volkspartei (EVP) blieb stärkste Kraft, während die Sozialdemokraten deutlich verloren. Die größten Zugewinne erzielten die Grünen; zugleich waren in mehreren Ländern EU-skeptische und rechtsextreme Parteien erfolgreich.

Die Wahl war europäisch geregelt, wurde aber getrennt nach den nationalen Wahlgesetzen der Mitgliedstaaten durchgeführt. Gewählt wurden nationale Parteien, deren Abgeordnete sich anschließend entsprechend ihrer politischen Ausrichtung zu Fraktionen im Europäischen Parlament zusammenschlossen. Die Mitgliedstaaten stellten ihre Ergebnisse selbst fest; die EU veröffentlichte eine Zusammenfassung.

Die Sitze waren nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt: Größere Staaten erhielten insgesamt mehr Mandate, kleinere Staaten jedoch mehr Sitze je Einwohner. Gesamteuropäische Listen gab es nicht. Ansätze dazu bildeten Libertas und Newropeans, die in mehreren Ländern unter demselben Namen antraten.

Wahlrecht, Termine und Sitzzahl

In allen Staaten galt Verhältniswahlrecht; dabei werden die Sitze ungefähr entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien verteilt. Eine Sperrklausel durfte höchstens fünf Prozent betragen. Die Einzelheiten unterschieden sich: In Deutschland konnte nur eine Liste gewählt werden, während etwa in Irland und Luxemburg mehrere Stimmen möglich waren. In Österreich ließ sich die Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste beeinflussen. Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien, Belgien und Polen besaßen mehrere Wahlkreise, die übrigen Staaten jeweils einen landesweiten Wahlkreis.

Wahlberechtigt waren alle Unionsbürger nach den jeweiligen nationalen Altersgrenzen. In Österreich durften erstmals auch 16- und 17-Jährige abstimmen, wodurch die Zahl der Wahlberechtigten dort um etwa 5 % stieg. Wer in einem anderen EU-Staat lebte oder mehrere Staatsangehörigkeiten besaß, konnte wählen, in welchem zulässigen Land die Stimme abgegeben wurde.

Die Wahltage richteten sich nach nationalen Traditionen: Großbritannien und die Niederlande wählten am 4. Juni, Irland am 5. Juni, Tschechien am 5. und 6. Juni, mehrere Staaten am 6. Juni, Italien am 6. und 7. Juni und die meisten übrigen Länder am 7. Juni. Ergebnisse durften erst am 7. Juni ab 22 Uhr veröffentlicht werden. Die konstituierende Sitzung fand am 14. Juli 2009 statt.

Nach dem Vertrag von Nizza sank die Sitzzahl von 785 auf 736. Der zunächst noch nicht geltende Vertrag von Lissabon sah 751 Sitze vor. Bei seinem Inkrafttreten während der Wahlperiode sollten Staaten mit zusätzlichen Ansprüchen weitere Abgeordnete entsenden. Deutschland durfte seine 99 gewählten Mitglieder trotz der künftig vorgesehenen Verringerung auf 96 bis 2014 behalten. Dadurch sollte das Parlament vorübergehend 754 Mitglieder umfassen. Die zusätzlichen Mandate konnten anhand des Wahlergebnisses, durch Ad-hoc-Wahlen oder durch nationale Parlamente vergeben werden; zunächst war teilweise nur ein Beobachterstatus ohne Stimmrecht vorgesehen.

Parteien, Wahlkampf und institutionelles Umfeld

Die nationalen Parteien waren auf europäischer Ebene in Parteienbündnissen organisiert. Diese bildeten die Grundlage der Fraktionen, darunter EVP, Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), liberale ELDR, Europäische Grüne Partei (EGP), Europäische Linke (EL) und Europäische Freie Allianz (EFA). Mehrere Bündnisse veröffentlichten erstmals gemeinsame europaweite Wahlprogramme. Trotzdem wurde der Wahlkampf weiterhin hauptsächlich von nationalen Themen bestimmt.

Der Vertrag von Lissabon sollte ursprünglich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Nach seiner Ablehnung im irischen Referendum vom 12. Juni 2008 konnte er jedoch nicht rechtzeitig ratifiziert werden. Deshalb wurde noch nach den Regeln des Vertrags von Nizza gewählt. Das Europäische Parlament hatte auf die nationale Ratifizierung keinen formalen Einfluss; das Thema spielte im Wahlkampf nur eine geringe Rolle.

EVP und SPE stellten keine gegeneinander antretenden Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten auf. Die EVP unterstützte eine zweite Amtszeit José Manuel Barrosos, während die SPE sich nicht auf einen Gegenkandidaten einigen konnte. Im Parlament gab es keine festen Regierungskoalitionen. Seit 1979 arbeiteten EVP und SPE jedoch häufig in einer informellen „Großen Koalition“ zusammen. Liberale und Grüne kritisierten diese Praxis; rechnerisch galt eine alleinige Mehrheit von EVP und Liberalen oder von SPE und Liberalen schon vor der Wahl als unwahrscheinlich.

Die Bedingungen zur Bildung einer Fraktion wurden von mindestens 19 Abgeordneten aus sechs Ländern auf mindestens 25 Abgeordnete aus sieben Ländern verschärft. Zugleich zeichneten sich größere Neuordnungen ab: Die britischen Konservativen, die tschechische ODS und die polnische PiS planten eine neue konservativ-euroskeptische Fraktion. Die irische Fianna Fáil wechselte zur liberalen ELDR. Bei der italienischen Partito Democratico war zunächst offen, ob ihre Abgeordneten geschlossen mit den Sozialdemokraten zusammenarbeiten würden.

Zentrale politische Streitfragen

Die Wahlprogramme zeigten gemeinsame Themen, aber deutliche politische Unterschiede. Da das Europäische Parlament kein Initiativrecht besitzt, konnte es Forderungen nicht allein verwirklichen: Meist waren ein Vorschlag der Europäischen Kommission und die Zustimmung des Rats der EU nötig. Über das Mitentscheidungsverfahren konnte das Parlament jedoch zahlreiche Gesetze mitgestalten.

In der Wirtschafts- und Finanzpolitik standen die weltweite Wirtschaftskrise, Finanzmarktregulierung, Steuern sowie die Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) im Mittelpunkt. EVP und ELDR wollten Binnenmarkt und Wettbewerb ausbauen, die Unabhängigkeit der EZB bewahren und Überregulierung vermeiden. SPE und EL verlangten, Wachstum und Beschäftigung stärker als Ziele der EZB zu berücksichtigen. Grüne und Linke forderten eine Finanztransaktionssteuer sowie die Abschaffung von Steueroasen; die EL verlangte zusätzlich die Verstaatlichung strategischer Bereiche.

Bei Bildung und Forschung forderten fast alle Bündnisse höhere Investitionen. Die EVP nannte für Forschung und Entwicklung 3 % des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2010 und 4 % im Jahr 2015. Liberale und EFA betonten die Mobilität von Studierenden und Forschenden; die EFA wollte den Erasmus-Anteil von 2 % auf 20 % erhöhen. Die EL lehnte den Bologna-Prozess ab und verlangte öffentliche, unentgeltliche Bildung.

Beim Klimaschutz unterstützten mehrere Parteien ein neues UN-Abkommen. EVP und SPE wollten die EU-Emissionen bis 2020 um 30 % senken. Die EGP verlangte 40 % bis 2020 und 80–95 % bis 2050 sowie langfristig 100 % erneuerbare Energie. EVP und SPE wollten Verkehrs- und Energienetze ausbauen; die EVP befürwortete Atomenergie, die SPE überließ sie den Mitgliedstaaten, während EGP und EFA sie ablehnten.

In der Innen- und Justizpolitik forderten EVP, SPE und ELDR eine stärkere europäische Zusammenarbeit gegen Terrorismus und Kriminalität, wobei SPE und ELDR den Schutz der Bürger- und Prozessrechte betonten. Die EL wollte unter anderem die Vorratsdatenspeicherung und die europäische Liste terroristischer Vereinigungen abschaffen. Mehrere Parteien verlangten besseren Datenschutz und stärkeren Schutz vor Diskriminierung.

Bei Migration und Asyl befürworteten EVP und SPE gemeinsame europäische Regeln, stärkeren Grenzschutz und Zusammenarbeit mit Herkunftsländern. EVP und ELDR unterstützten eine Blue Card für qualifizierte Einwanderer. Grüne wollten legale Einwanderung ausweiten; die EL lehnte Frontex und Abschiebungen ab und verlangte eine Flüchtlingspolitik auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

In der Agrar- und Sozialpolitik reichten die Forderungen von einer marktorientierten Reform bis zur stärkeren öffentlichen Steuerung. SPE, EGP und EL verlangten europäische Mindestlöhne beziehungsweise soziale Mindeststandards; die EL nannte 60 % des jeweiligen nationalen Durchschnittslohns und eine Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. In der Außenpolitik unterstützten EVP, SPE und ELDR einen Ausbau gemeinsamer Sicherheitsstrukturen in Zusammenarbeit mit der NATO. EGP und EFA betonten zivile Konfliktprävention, die EL forderte die Auflösung der NATO. Bei den EU-Institutionen unterstützten EVP, SPE und ELDR den Vertrag von Lissabon, während die EL ihn ablehnte. Grüne und Linke verlangten ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments und europaweite Volksentscheide.

Ergebnis und neue Fraktionen

Die europaweite Wahlbeteiligung betrug 43,0 % und lag unter den 45,5 % von 2004. Wegen der Wahlpflicht erreichten Belgien und Luxemburg Werte um 90 %. Besonders hoch war die Beteiligung außerdem in Malta mit 78,8 % und Italien mit 65,1 %, besonders niedrig in Litauen mit 21,0 % und der Slowakei mit 19,6 %.

Bei der konstituierenden Sitzung am 14. Juli 2009 verteilten sich die 736 Sitze so: EVP 265, Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) 184, Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) 84, Europäische Konservative und Reformisten (ECR) 55, Grüne/Europäische Freie Allianz 55, Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke 35, Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFD) 32 sowie Fraktionslose 26. Gegenüber dem Ende der vorherigen Wahlperiode verloren EVP 23, Sozialdemokraten 33, Liberale 16 und die Linksfraktion 6 Sitze; Grüne/EFA gewannen 12. ECR und EFD waren neu.

Die endgültige Zuordnung entstand erst nach der Wahl. Die italienische PD schloss sich den Sozialdemokraten an; deren Fraktion nahm den Namen S&D an. Fianna Fáil trat der ALDE bei. Am 22. Juni entstand die ECR mit britischen und tschechischen Konservativen, der polnischen PiS und kleineren Parteien. Am 1. Juli gründeten vor allem frühere Mitglieder von Ind/Dem und UEN die EFD, die von der britischen UKIP und der italienischen Lega Nord geprägt wurde.

Mit dem Vertrag von Lissabon sollten später 18 zusätzliche Mitglieder hinzukommen, während Deutschland seine drei eigentlich entfallenden Sitze bis 2014 behielt. Über die Vergabe zusätzlicher Mandate gab es besonders in Frankreich und den Niederlanden Streit. Nach dem Wahlergebnis wären von den 18 Sitzen acht an die EVP, fünf an die S&D, einer an die ECR, zwei an Grüne/EFA und zwei an Fraktionslose gegangen; im Text wird für einzelne Fraktionen zuvor auch eine Spannbreite von vier bis fünf beziehungsweise zwei bis drei Sitzen genannt.

Politische Folgen

Das Ergebnis verhinderte eine stabile Zweiermehrheit von Liberalen mit EVP oder SPE. Nur EVP und SPE verfügten gemeinsam über eine Mehrheit. Dennoch war ihre Zusammenarbeit zunächst umstritten, weil der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende Martin Schulz eine zweite Amtszeit José Manuel Barrosos als Kommissionspräsident ablehnte. Sozialdemokraten, Grüne und Teile der Liberalen brachten stattdessen den früheren belgischen Premierminister Guy Verhofstadt ins Gespräch; dieser trat jedoch nicht an und übernahm später den ALDE-Fraktionsvorsitz.

Der Europäische Rat nominierte Barroso erneut, doch das Parlament verschob die Abstimmung bis September. Nachdem Barroso Forderungen liberaler und sozialdemokratischer Abgeordneter in ein programmatisches Papier aufgenommen hatte, wurde er am 16. September 2009 in geheimer Wahl wiedergewählt. Er erhielt die erklärte Unterstützung von EVP, ALDE und ECR sowie von spanischen und portugiesischen S&D-Abgeordneten. Die Mehrheit der S&D enthielt sich; Grüne/EFA, GUE/NGL und EFD stimmten überwiegend gegen ihn. Nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im November 2009 wurden die übrigen Mitglieder der Kommission Barroso II nominiert.

Auch die Wahl des Parlamentspräsidenten erforderte eine Verständigung. EVP, S&D und ALDE vereinbarten schließlich, dass der Pole Jerzy Buzek die erste Hälfte der Wahlperiode übernehmen und 2012 von einem Sozialdemokraten abgelöst werden sollte. Buzek wurde am 14. Juli 2009 gewählt.

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