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Ernst-Wolfgang Böckenförde

Von 1983 bis 1996 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts. Böckenförde zählte zur Ritter-Schule und war Schüler und Freund Carl Schmitts. Ernst-Wolfgang …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und wissenschaftliches Profil
  2. 2. Ausbildung, Einflüsse und akademische Arbeit
  3. 3. Öffentliche und politische Positionen
  4. 4. Richter am Bundesverfassungsgericht
  5. 5. Spätere Debatten und Bedeutung

Überblick und wissenschaftliches Profil

Ernst-Wolfgang Böckenförde (* 19. September 1930 in Kassel; † 24. Februar 2019 in Au (Breisgau)) war ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Rechtsphilosoph. Er prägte Debatten über Staat, Verfassung, Demokratie, Grundrechte, Religionsfreiheit und das Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Von 1983 bis 1996 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Sein Staatsverständnis wurde als „liberaler Etatismus“ bezeichnet: Der Staat soll Freiheit und Gleichheit rechtlich sichern, auch gegen soziale Ungleichheiten und Zwänge. Seine Verfassungslehre wird als „limitierende Verfassungstheorie“ beschrieben. Damit ist gemeint, dass die Verfassung einen rechtlichen Rahmen setzt und politische Entscheidungen begrenzt, sie aber nicht vollständig durch Gerichte ersetzen soll. Böckenförde verstand den Staat als „Sphäre geschützter Freiheit, auch der Freiheit des Denkens und Meinens, und gesicherter Gleichheit“.

Ausbildung, Einflüsse und akademische Arbeit

Böckenförde besuchte das Wilhelmsgymnasium Kassel und schloss es 1949 ab. Danach studierte er Rechtswissenschaften und Geschichte in Münster und München. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1953 ab. 1956 wurde er bei Hans Julius Wolff in Münster zum Dr. jur. promoviert; seine Dissertation hieß Gesetz und gesetzgebende Gewalt. Von den Anfängen der deutschen Staatsrechtslehre bis zur Höhe des staatsrechtlichen Positivismus. 1960 folgte bei Franz Schnabel in München die historische Promotion zum Dr. phil. mit einer Arbeit über verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert.

Wichtige intellektuelle Einflüsse waren neben Wolff und Schnabel der Philosoph Joachim Ritter und der Staatsrechtler Carl Schmitt. Böckenförde nahm seit Mitte der 1950er Jahre an Ritters Collegium Philosophicum in Münster teil; besonders Ritters Hegelianismus war in seinem Werk erkennbar. Mit Carl Schmitt stand er von 1953 bis zu dessen Tod 1985 in Kontakt, redigierte dessen Schriften und gehörte zur Schmitt-Schule. Er gilt als wichtiger „Nachkriegsschüler“ Schmitts; dessen Verhältnis zum Liberalismus blieb dabei umstritten.

Nach einer Assistentenzeit in Münster habilitierte sich Böckenförde dort 1964 mit Die Organisationsgewalt im Bereich der Regierung. Anschließend lehrte er Öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964–1969), Bielefeld (1969–1977) und Freiburg im Breisgau (1977–1995). Er betonte, keine eigene „Böckenförde-Schule“ bilden zu wollen.

Öffentliche und politische Positionen

Noch vor seiner ersten Professur wurde Böckenförde durch Beiträge zu innerkatholischen Fragen bekannt. In Das Ethos der modernen Demokratie und die Kirche (1957) trat er dafür ein, dass die katholische Kirche die Demokratie vorbehaltlos als Staatsform anerkennt. 1960/61 wandte er sich mit Robert Spaemann gegen die Auffassung, ein atomarer Verteidigungskrieg könne sittlich gerechtfertigt sein. Sein Aufsatz Der deutsche Katholizismus im Jahr 1933. Eine kritische Betrachtung (1961) löste eine heftige Kontroverse aus und förderte die Erforschung katholischer Zeitgeschichte.

Im Zusammenhang mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil setzte er sich für Religionsfreiheit ein. Die Erklärung Dignitatis humanae (1965) nannte er, mit einer Formulierung Josef Isensees, eine „kopernikanische Wende“: Er sah darin den Schritt „vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person“, weil das Konzil erstmals den Vorrang der Religionsfreiheit vor dem religiösen Wahrheitsanspruch anerkannt habe.

1962 gründete er mit Roman Schnur die Zeitschrift Der Staat. Sie sollte interdisziplinär arbeiten, also Juristen, Politologen, Historikern und Philosophen ein Forum bieten, und als „Stätte der Staatsbesinnung“ dienen. Böckenförde betreute sie bis 1984 redaktionell und war bis 2019 Mitherausgeber.

1967 trat er der SPD bei. Er unterstützte deren Entwicklung zur Volkspartei und stand ihrer Sozialstaatskonzeption nahe. Von 1971 bis 1976 gehörte er der Enquete-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages an. In zeitgenössischen Streitfragen verlangte er unter anderem, Beamte dürften im Rechtsstaat nach ihrem Verhalten, nicht nach ihrer Gesinnung beurteilt werden. Gegen ein generelles Kopftuchverbot in Schulen sprach er sich aus: Der Staat müsse gegenüber Religionen „offene, übergreifende Neutralität“ wahren und dürfe nicht zwischen traditionell verwurzelten Religionen und hinzugekommenen religiösen Minderheiten unterscheiden. Zugleich äußerte er Zweifel an der Vereinbarkeit des Islam mit dem modernen Verfassungsstaat, falls eine muslimische Mehrheit diesen demokratisch aushöhlen könnte.

Richter am Bundesverfassungsgericht

Auf Vorschlag der SPD wählte der Bundesrat Böckenförde am 7. Oktober 1983 in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Er war vom 20. Dezember 1983 bis zum 3. Mai 1996 Richter, folgte Joachim Rottmann und wurde von Winfried Hassemer abgelöst.

Böckenförde hatte die Verfassungsgerichtsbarkeit zuvor kritisch betrachtet. Er übernahm jedoch nicht Carl Schmitts grundsätzliche Ablehnung, sondern vertrat eine methodische Begrenzung des Gerichts. Seine Vorstellung der Verfassung als „Rahmenordnung“ sollte verhindern, dass politische Entscheidungen zu stark durch Rechtsprechung ersetzt werden. Er warnte in diesem Zusammenhang vor einem „Jurisdiktionsstaat“.

In seinem Dezernat bearbeitete er vor allem Asylrecht, Finanzverfassungsrecht und Haushaltsrecht und bereitete wichtige Entscheidungen als Berichterstatter vor. Mit insgesamt 11 Sondervoten, also abweichenden schriftlichen Meinungen eines Richters zur Senatsentscheidung, zählt er zu den bedeutenden „Dissentern“ des Gerichts. Besonders genannt werden seine Sondervoten zum Parteispenden-Urteil von 1986 und zum Vermögenssteuer-Urteil von 1995; in beiden Fällen folgte der Senat später seiner Auffassung. Einflussreich war außerdem seine Demokratietheorie der „Legitimationskettentheorie“, die in Urteilen des Senats verankert wurde. Im Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch 1992/93 wurde seine Befangenheit geprüft, weil er zeitweise Mitglied der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V.“ gewesen war; der Senat erklärte ihn für nicht befangen.

Spätere Debatten und Bedeutung

Nach dem Ausscheiden aus dem Gericht blieb Böckenförde öffentlich aktiv. Sein Vortrag Juristenausbildung – auf dem Weg ins Abseits? (1996) gab einen Impuls für das Ladenburger Manifest zur Reform der Juristenausbildung. Er war Gründungsmitglied des Vereins Donum vitae und bis 2019 Mitglied im Kuratorium der Donum-vitae-Stiftung.

In bioethischen Fragen wandte er sich gegen eine Relativierung der Menschenwürde-Garantie aus Art. 1 Abs. 1 GG. Als Mitverfasser des Maastricht-Urteils beteiligte er sich auch an Debatten über die Zukunft der Europäischen Union und sprach sich 2004 gegen einen EU-Beitritt der Türkei aus. In Woran der Kapitalismus krankt (2009) beschrieb er den modernen Kapitalismus als sekundäres System, sprach von dessen „inhumanen Charakter“ und forderte, die Katholische Soziallehre „aus ihrem Dornröschenschlaf auf(zu)wecken“.

Böckenförde war seit 1965 verheiratet und Vater von drei Kindern. Er starb 2019 im Alter von 88 Jahren. Sein Nachlass befindet sich im Bundesarchiv in Koblenz. Zu seinen Auszeichnungen zählen der Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken und der Romano-Guardini-Preis (beide 2004), der Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa (2012) sowie das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das ihm Bundespräsident Joachim Gauck am 29. April 2016 verlieh.

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