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Entspannungspolitik
Unter Entspannungspolitik versteht man die Politik der Beilegung von Konflikten zwischen verschiedenen Staaten auf diplomatischer Ebene.
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Begriff und Ziel
Entspannungspolitik ist eine Politik zur Beilegung von Konflikten zwischen Staaten auf diplomatischer Ebene. Die beteiligten Staaten versuchen, Streitigkeiten mithilfe neutraler Vermittler durch Kompromisse zu lösen und die Ergebnisse in Verträgen festzuhalten. Zugleich sollen Einigungen politische und militärische Streitigkeiten sowie Krisen frühzeitig entschärfen und eine Eskalation verhindern.
Kritik kommt von Hardlinern und Konservativen: Sie befürchten, dass Entspannungspolitik die eigene Stärke schwächen könne.
Ostpolitik und deutsch-deutsche Annäherung
In der Bundesrepublik Deutschland prägte Entspannungspolitik die Regierungszeit von Bundeskanzler Willy Brandt. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges, des Wettrüstens und der Konfrontation zwischen Ost und West nahm Brandt 1969 Gespräche mit Polen auf. Außerdem leitete er Verhandlungen über Gewaltverzicht mit der Sowjetunion, der DDR und weiteren Staaten des Warschauer Pakts ein.
Grundlage war das Konzept „Wandel durch Annäherung“, das Egon Bahr bereits 1963 formuliert hatte. Symbolischer Auftakt war das Erfurter Gipfeltreffen Brandts mit dem DDR-Regierungschef Willi Stoph. Mit den Ostverträgen erkannte die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Grenze und weitere nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Grenzen an. Als Schritt zur gegenseitigen Anerkennung gilt auch Willy Brandts Kniefall bei der Kranzniederlegung am Ehrenmal für die Toten des Warschauer Ghettos im Dezember 1970.
Am 7. Dezember 1970 unterzeichneten Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel den Warschauer Vertrag. Im Rahmen der Ostpolitik folgte am 21. Dezember 1972 der Grundlagenvertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer Republik. Er trat am 21. Juni 1973 in Kraft und regelte in Artikel 8 auch die Einrichtung Ständiger Vertretungen. US-Präsident Richard Nixon, der von 1969 bis 1974 amtierte, unterstützte Brandts Ostpolitik nach anfänglicher Skepsis.
Nach der deutschen Einheit und erneut durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde die Frage aufgeworfen, ob Entspannung im Ost-West-Verhältnis sinnvoll oder naiv gewesen sei; der Artikel kennzeichnet diese Passage als nicht hinreichend belegt.
Wichtige Stationen im Kalten Krieg
Zu den frühen Schritten gehörten 1959 der US-Besuch des sowjetischen Staatschefs Nikita Chruschtschow, verbunden mit dem „Geist von Camp David“, sowie 1963 die Einrichtung des heißen Drahts zwischen Moskau und Washington. Im selben Jahr wurde der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser geschlossen; er trat am 10. Oktober 1963 in Kraft.
Der Atomwaffensperrvertrag von 1968 trat am 5. März 1970 in Kraft. Am 28. Oktober 1969, einen Monat nach der Bundestagswahl und wenige Tage nach der Ernennung des Kabinetts Brandt I, kündigte Willy Brandt in seiner ersten Regierungserklärung weitreichende Schritte an.
1972 regelte der SALT-I-Vertrag die Anzahl strategischer Waffen und Abwehrsysteme auf beiden Seiten. Im Herbst 1972 richteten Polen und die Bundesrepublik diplomatische Vertretungen ein. Von 1970 bis 1973 erkannte die Bundesrepublik in den Ostverträgen den Status quo in Europa faktisch an und regelte ihre Beziehungen zur Sowjetunion.
1973 verpflichtete ein Abkommen zur Verhinderung eines Atomkriegs die Supermächte dazu, bei einem Konflikt sofort Beratungen aufzunehmen. Der KSZE-Prozess von 1975 behandelte Sicherheitsfragen in Europa, darunter Gewaltverzicht und die territoriale Integrität der Staaten.