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Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet werden.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Ziel
  2. 2. Ablauf und Grenzen der Steuerung
  3. 3. Kritik und Gegenargumente
  4. 4. Praxis und Rechtsprechung

Begriff und Ziel

Die Vollkostenrechnung ist ein Kostenrechnungsverfahren, bei dem sämtliche Kosten auf die Kostenträger verrechnet werden. Kostenträger sind beispielsweise Waren, Dienstleistungen oder Produkte. Damit steht die Vollkostenrechnung im Gegensatz zur Teilkostenrechnung.

Ziel ist es, die effektiv oder planmäßig entstandenen Kosten eines Kostenträgers festzustellen. Außerdem soll die Wirtschaftlichkeit des Entstehungsprozesses kontrolliert und eine Erfolgsrechnung ermöglicht werden. Die Vollkostenrechnung dient somit vor allem dazu, die gesamten Kosten eines Produkts oder einer Leistung zu ermitteln und ihnen zuzuordnen.

Ablauf und Grenzen der Steuerung

Zunächst werden die Kostenarten in Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten lassen sich einem Kostenträger unmittelbar zuordnen. Gemeinkosten können nicht direkt einem einzelnen Produkt zugerechnet werden; sie werden deshalb mithilfe der Kostenstellenrechnung verteilt.

Die Gemeinkosten werden nach dem Durchschnittsprinzip über mehr oder weniger differenzierte Verrechnungssätze auf den Kostenträger, also etwa ein Produkt oder Erzeugnis, verrechnet. Dadurch werden sämtliche Kosten dem jeweiligen Kostenträger zugeschlüsselt.

Eine retrospektive, also vergangenheitsbezogene Analyse der Vollkostenrechnung ist jedoch nicht geeignet, steuernd in ein laufendes betriebliches Geschehen einzugreifen. Sie betrachtet im Wesentlichen bereits entstandene Kosten und ermöglicht daher keine unmittelbare Beeinflussung eines noch laufenden Prozesses.

Kritik und Gegenargumente

Der wichtigste Kritikpunkt ist die Fixkostenproportionalisierung. Kosten werden unabhängig davon auf Kostenträger verteilt, wodurch sie verursacht wurden, insbesondere unabhängig von der Ausbringungsmenge. So können fixe Abschreibungskosten einem Produkt zugerechnet werden, obwohl sie unabhängig davon anfallen, ob dieses Produkt überhaupt oder in welcher Stückzahl hergestellt wird. Außerdem wird kritisiert, dass Gemeinkosten dadurch nicht verursachungsgerecht verrechnet werden. Die Vollkostenrechnung berücksichtigt auch nicht, dass fixe Kosten über längere Zeiträume variabel werden können: Bei einer ausreichend hohen Zeitspanne sind alle Kosten variabel.

Werden die ermittelten Kosten auf die Produktpreise umgelegt, können die Preise über den üblichen Marktpreisen liegen. Dadurch können die Umsätze sinken. Die auf das Produkt umgelegten Kosten steigen dann möglicherweise weiter, sodass eine Abwärtsspirale entsteht.

Für kurzfristige operative Entscheidungen gilt die Vollkostenrechnung als ungeeignet. Die ausschließliche Verwendung vergangenheitsorientierter Istkosten und die Einbeziehung operativ irrelevanter Fixkosten verhindern eine fundierte Kostenplanung. Eine nachträgliche Analyse von Kostenabweichungen ist ohne Plankosten ebenfalls nicht möglich.

Befürworter wenden ein, dass ein Unternehmen mittel- bis langfristig sämtliche Kosten durch Umsätze decken muss. Diese langfristige Preisuntergrenze spricht dafür, alle Kosten den Erzeugnissen zuzuordnen. Die Vollkostenrechnung wird außerdem häufig für abgeschlossene Geschäftsjahre eingesetzt, um einen Überblick über den Deckungsbeitrag der Kostenträger zu gewinnen. Eine reine Teilkostenrechnung kann dazu führen, dass Produkte weiter angeboten oder gefördert werden, obwohl sie unter Berücksichtigung der Gesamtkosten weniger lohnend sind.

Beispiel: Eine Zentrale mit Verwaltung und Logistikzentrum verursacht 100 t€/Jahr. Produkt A verursacht 20 % dieser Kosten, Produkt B 80 %. Nach Abzug der Einzelkosten beträgt der Deckungsbeitrag von A 160 t€ und von B 200 t€. Bei anteiliger Anrechnung der Zentralkosten ergibt sich für A ein Deckungsbeitrag von 140 t€ (160 t€ − 20 t€) und für B von 120 t€ (200 t€ − 80 t€). Nach der Vollkostenrechnung würde daher Produkt A stärker gefördert. Ohne Berücksichtigung der Fixkosten würde man dagegen Produkt B fördern. Daraus folgt nach dieser Argumentation, dass die Vollkostenrechnung für langfristige Planungen unerlässlich ist.

Praxis und Rechtsprechung

Trotz jahrzehntelanger heftiger Kritik ist die Vollkostenrechnung in verschiedenen Varianten auch heute noch das gebräuchlichste Kostenrechnungsverfahren.

Nach IAS/IFRS müssen Herstellungskosten beispielsweise bei der Bewertung des Vorratsvermögens nach IAS 2 oder des Sachanlagevermögens nach IAS 16 nach der Methode der Vollkosten ermittelt werden. Dabei werden alle der Produktion zurechenbaren Gemeinkosten einbezogen.

Auch die Rechtsprechung hat sich mit der Vollkostenrechnung beschäftigt. Das Reichsgericht ging, zumindest in Kriegszeiten, bei der Ermittlung eines angemessenen Preises von den Vollkosten und einem Gewinnzuschlag aus. Der Bundesgerichtshof lehnt das Vollkostenmodell dagegen bei der Ermittlung des Verletzergewinns ab. Er erkennt nur Gemeinkosten mit unmittelbarem Bezug zur erbrachten Leistung sowie sämtliche Einzelkosten an. Fixkosten, die als reine Bereitschaftskosten „ohnehin“ angefallen wären, dürfen nicht angerechnet werden. Diese Rechtsprechung wurde möglich, nachdem sich in der Betriebswirtschaftslehre die Teilkostenrechnung durchgesetzt hatte.

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