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Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland

Die vermehrte Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland setzte Anfang der 1960er Jahre zunächst als Arbeitsmigration mit offenem …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernüberblick
  2. 2. Arbeitsmigration und Anwerbung
  3. 3. Ablauf der Auswahl und Reise
  4. 4. Familiennachzug nach dem Anwerbestopp
  5. 5. Seit den 1980er Jahren
  6. 6. Zahlen und öffentliche Sichtbarkeit

Kernüberblick

Die Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland begann verstärkt Anfang der 1960er Jahre. Auslöser war das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei vom 30. Oktober 1961. Es ermöglichte türkischen Arbeitssuchenden, sich von deutschen Unternehmen anwerben zu lassen. Diese Migration wurde zunächst als Arbeitsmigration mit offenem Zeithorizont verstanden: Viele Menschen kamen zum Arbeiten, aber nicht unbedingt mit einem klar begrenzten oder dauerhaft geplanten Aufenthalt.

Vor 1960 lebten nur sehr wenige Türken in der Bundesrepublik; 1960 waren es nicht einmal 1500. Viele hielten sich als Studenten oder Kaufleute in Deutschland auf und hatten keinen dauerhaften Aufenthalt im Sinn. Die Zahlen schwankten in früheren Jahrzehnten stark, auch wegen Kriegszeiten. Heute leben Einwanderer aus der Türkei teils bereits in vierter Generation in Deutschland. Die Einwanderung aus der Türkei wurde damit zu einem wichtigen Teil der deutschen Migrationsgeschichte.

Arbeitsmigration und Anwerbung

Während der Wirtschaftswunderzeit herrschte in der Bundesrepublik eine Arbeitskräfteknappheit. Die Bundesrepublik hatte bereits Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) geschlossen. 1961 folgte das Abkommen mit der Türkei. Nach dem Artikel ging die Initiative für solche Abkommen vor allem von den Entsendeländern aus. Sie wollten wirtschaftliche und soziale Probleme verringern, etwa Arbeitslosigkeit, Devisenschwierigkeiten und unkontrollierte Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte.

Für die Bundesrepublik waren die Handelspartner ebenfalls wichtig, weil ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Handel mit Deutschland behindern konnten. Hinzu kamen innenpolitische Motive. Helmut Schmidt kritisierte 2009 rückblickend, dem damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard sei es darum gegangen, durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte das Lohnniveau niedrig zu halten.

Das Abkommen mit der Türkei kam laut Artikel auf Druck der Türkei zustande. Deutsche Stellen waren zunächst zurückhaltend, auch weil die kulturelle Differenz zur Türkei als problematisch angesehen wurde. Die angeworbenen Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiter“ bezeichnet; zunächst war nicht daran gedacht, dass sie dauerhaft in Deutschland bleiben sollten.

Auf Grundlage des Abkommens kamen insgesamt 825.383 türkische Gastarbeiter in die Bundesrepublik: 678.702 Männer und 146.681 Frauen. In dieser Gruppe waren von Anfang an auch Kurden enthalten, die sich erst später in Deutschland stärker von ethnischen Türken abgrenzten.

Ablauf der Auswahl und Reise

Der Anwerbungsprozess war formal geregelt. Arbeitgeber in der Bundesrepublik meldeten ihren Bedarf an Arbeitskräften als „Anforderungen“ über eine deutsche Verbindungsstelle in Istanbul an die Auslandsabteilung der türkischen Anstalt für Arbeit und Arbeitsvermittlung IIBK. Diese traf eine Vorauswahl und schickte Arbeiter zur weiteren Prüfung an die deutsche Verbindungsstelle. Daneben gab es personenbezogene Anforderungen, die ohne Prüfungen in der deutschen Verbindungsstelle abliefen.

Bewerber mussten sich bei der IIBK registrieren lassen. Wer offensichtlich in schlechtem Gesundheitszustand war, wurde von vornherein ausgeschlossen. Außerdem galten Altersgrenzen: für qualifizierte Kräfte zuletzt 40 Jahre, für weibliche Arbeiter 45 Jahre, für Bergmänner höchstens 35 Jahre und für unqualifizierte Kräfte das 30. Lebensjahr. Zur Registrierung sollten unter anderem ein Lichtbild, ein Personalausweis, ein adressiertes und frankiertes Briefkuvert sowie möglichst Zeugnisse, Bescheinigungen und Angaben zur Berufsqualifikation mitgebracht werden.

Zwischen 1961 und 1973 bewarben sich über 2,6 Millionen Menschen um einen Arbeitsplatz in der Bundesrepublik. Wer ausgewählt wurde, musste bei der deutschen Verbindungsstelle in Istanbul weitere Prüfungen durchlaufen: zwei Abteilungen und fünfzehn Prüfungen. Dazu gehörten unter anderem Lese- und Schreibtests, die Bewertung beruflicher Kenntnisse mit Dolmetscher oder praktische Prüfungen in einem Unternehmen. Danach folgte eine umfangreiche Gesundheitsprüfung.

Die meisten Arbeitsmigranten reisten von Istanbul aus in Sonderzügen in die Bundesrepublik. Die Route führte in den 1960er Jahren zunächst über Griechenland und dauerte mindestens fünfzig Stunden. Ab den 1970er Jahren gab es eine direktere Einreisemöglichkeit über Bulgarien.

Familiennachzug nach dem Anwerbestopp

Eine zweite wichtige Phase der Einwanderung begann nach dem allgemeinen Anwerbestopp vom 23. November 1973. Dieser Stopp betraf alle Vertragsländer. Danach war Einwanderung in die Bundesrepublik im Wesentlichen nur noch im Zusammenhang mit Eheschließung oder Familienzusammenführung möglich. Familiennachzug bedeutet, dass Ehepartner, Kinder oder andere enge Familienangehörige zu bereits eingewanderten Personen nachziehen.

Familiennachzug hatte es bereits Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre gegeben, bei türkischen Gastarbeitern ebenso wie bei Gastarbeitern anderer Herkunft. In Deutschland wuchsen dadurch Zweifel, ob die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in einer Kosten-Nutzen-Abwägung sinnvoll sei. Außerdem gab es Angst vor sozialen Konflikten.

Der Anwerbestopp sollte die Zahl der Ausländer stabilisieren, führte aber laut Artikel nicht zur gewünschten Konsolidierung. Stattdessen löste er Ängste vor noch strengeren Maßnahmen aus und trug zu einem deutlichen Anstieg besonders der türkischen Wohnbevölkerung in Deutschland bei. Der Migrationswissenschaftler Karl-Heinz Meier-Braun schrieb, der Anwerbestopp habe den Familiennachzug „geradezu heraus“ gefordert. Er nennt auch eine Maßnahme von 1975, bei der Kindergeldsätze für ausländische Kinder gekürzt wurden, die im Heimatland geblieben waren; auch dies habe die Zuzüge erhöht.

Helmut Schmidt sagte 2009 rückblickend, er habe die weitere Zuwanderung von Ausländern „ganz leise“ gestoppt, um keine Ausländerfeindlichkeit zu provozieren. Nach seinen Angaben wurde zunächst die Anwerbung aufgehoben und dann die Rückkehr in die Heimatländer erleichtert.

Seit den 1980er Jahren

Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre führte die instabile politische Lage in der Türkei zu weiterer Einwanderung durch Asylsuchende. Asylsuchende sind Menschen, die Schutz vor politischer Verfolgung oder anderen schweren Gefahren beantragen. Familiäre Bindungen zur ersten Einwanderergeneration begünstigten diese Entwicklung teilweise. Um diese Zeit schloss sich die dauerhafte Niederlassung vieler Menschen der ersten Einwanderergeneration allmählich ab.

Am 1. Juli 1980 wurde eine Änderung zur Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz verabschiedet. Dadurch wurde die Einreise von Türken zum 1. Oktober 1980 wieder visumspflichtig. Die Bundesregierung begründete dies damit, türkische Staatsangehörige reisten zunehmend als „Touristen“ ein, hätten aber verdeckt die Absicht zur Arbeitsaufnahme und betrieben häufig aussichtslose Asylverfahren, um während der Verfahren in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Der Militärputsch in der Türkei am 12. September 1980 löste eine neue Einwanderungswelle aus. Sie veränderte die demographische Struktur der in Deutschland lebenden Türken. Während die türkische Einwanderergesellschaft bis dahin vor allem eine Arbeitergesellschaft gewesen war, kamen nun verstärkt Angehörige der intellektuellen Schicht als politische Flüchtlinge.

In den 1980er Jahren nahm auch Fremdenfeindlichkeit zu. Viele Medien und Politiker vertraten die Ansicht, türkische Einwanderung führe zu Problemen und Integration sei in dieser Zahl nicht möglich. Bundeskanzler Helmut Kohl plante zu Beginn seiner Amtszeit eine massive „Rückführung“ von Türken. In einem geheimen Gesprächsprotokoll vom 28. Oktober 1982 äußerte er, die Zahl der Türken müsse um 50 Prozent reduziert werden. Ein Programm mit 10.500 D-Mark Abschiedsgeld und Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge war jedoch nicht erfolgreich; nur etwa 100.000 Türken kehrten in die Türkei zurück.

1995 stellte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig fest, dass Kurden aus türkischen Gebieten, für die Kriegsrecht galt, grundsätzlich als Asylberechtigte anerkannt werden sollten. Anfang der 1990er Jahre kam es zu rassistischen Brandanschlägen, die auch türkische Einwandererfamilien betrafen, darunter Mölln 1992 und Solingen 1993. Zwischen 2000 und 2006 ermordete der neonazistische Nationalsozialistische Untergrund vorwiegend türkischstämmige Bürger.

Ab 1998 wurden unter der rot-grünen Bundesregierung Einbürgerungen erleichtert und das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht um Elemente des ius soli ergänzt. Ius soli bedeutet, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern eine Option auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Dadurch stieg die Zahl der Einbürgerungen türkischer Einwanderer.

Zahlen und öffentliche Sichtbarkeit

Die Zuwanderung aus der Türkei nach Deutschland ist heute deutlich geringer als in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren. Seit 1991 hat sich die Zahl der Zuzüge von Türken mehr als halbiert. Seit 2006 lag sie unter der Zahl der Fortzüge. 2015 gab es erstmals wieder eine leichte Netto-Zuwanderung. Als Gründe nennt der Artikel unter anderem den wirtschaftlichen Aufschwung und das nachlassende Bevölkerungswachstum in der Türkei. Nach dem Putschversuch 2016 stiegen die Zahlen wieder an. 2019 und 2020 lagen Antragsteller aus der Türkei insgesamt an vierter Stelle.

Ende 2006 lebten laut Statistischem Bundesamt 6,75 Millionen Ausländer in Deutschland. Darunter waren 1.739.000 Türken. Diese Zahl erfasste nur Menschen, die ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit besaßen. Nicht enthalten waren Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit oder türkischstämmige Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig wurden Kurden mitgezählt, wenn sie ausschließlich türkische Staatsangehörige waren.

2015 lebten in Deutschland 11,453 Millionen Personen „mit eigener Migrationserfahrung“, das waren 14,1 % der Bevölkerung. Davon stammten 1.364.000 aus der Türkei, also 11,9 % der Immigranten. Die Zahl war niedriger als die Zahl von 2006, weil Personen „ohne eigene Migrationserfahrung“, also in Deutschland Geborene, nicht enthalten waren. Zu dieser Gruppe gehörten 5,665 Millionen Personen, darunter 1.342.000 Ausländer, 478.000 Eingebürgerte und 3.845.000 als Deutsche Geborene mit ein- oder beidseitigem Migrationshintergrund.

Seit Beginn der 2000er Jahre wurden immer mehr türkischstämmige Personen in der deutschen Öffentlichkeit sichtbar, etwa in Literatur, Film, Populärkultur, Sport und Politik. Genannt werden Feridun Zaimoglu, Fatih Akin, Bülent Ceylan, Kaya Yanar und Mesut Özil. 2010 wurde Aygül Özkan und 2011 Bilkay Öney als erste türkischstämmige Ministerinnen in deutschen Landesregierungen ernannt. Erster Bundesminister mit türkischen Eltern wurde 2021 Cem Özdemir.

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