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Einkommensteuer (Vereinigte Staaten)
... Verbrauchssteuern mit 45,8 %. Einnahmen aus der Einkommensteuer und anderen Steuern werden zum Ausgleich für die jährlichen Ausgaben des Bundes verwendet.
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Grundprinzip und Bedeutung
Die Einkommensteuer in den Vereinigten Staaten wird unabhängig voneinander vom Bund, von einigen Bundesstaaten und von einzelnen Gemeinden erhoben. Sie erfasst verschiedene Arten von Einkommen. Auf Bundesebene gilt sie sowohl für natürliche Personen als auch für gewinnorientierte Unternehmen und ist grundsätzlich progressiv: Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen steigt der Steuersatz für die jeweils höheren Einkommensbereiche.
Die Einkommensteuer ist zugleich rechtlich und politisch umstritten. Ihre Einführung auf Bundesebene wurde durch Verfassungskonflikte lange verhindert. Erst 1913 konnte der Bund nach der Ratifizierung des 16. Zusatzartikels eine allgemeine Einkommensteuer ohne die zuvor vorgeschriebene proportionale Verteilung auf die Bundesstaaten erheben. Die Bundesstaaten und Gemeinden entwickelten anschließend eigene Einkommensteuersysteme.
Geschichtliche Entwicklung und Steuersätze
Die erste Einkommensteuer wurde 1861 von Präsident Abraham Lincoln und dem Kongress eingeführt, um die Kosten des Bürgerkriegs zu finanzieren. Der Revenue Act of 1861 besteuerte Einkommen über 800 US-Dollar mit 3 %. 1862 wurden die Sätze erhöht und erstmals progressiv gestaltet: Einkommen zwischen 800 und 10.000 US-Dollar wurden mit 3 %, der darüberliegende Einkommensteil mit 5 % besteuert. Der Revenue Act of 1864 führte eine dritte Steuerstufe mit Sätzen von 5 %, 10 % und 15 % ein. Nach dem Ende des Krieges 1865 wurde die Steuer 1872 aufgehoben.
1894 führte der Wilson–Gorman Tariff Act erneut eine Einkommensteuer ein. Der Oberste Gerichtshof erklärte sie jedoch 1895 in Pollock v. Farmers’ Loan & Trust Co. für verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts waren Steuern auf Mieteinnahmen, Leihzinsen und Dividenden direkte Steuern. Sie hätten deshalb proportional zur Bevölkerung auf die Bundesstaaten verteilt werden müssen, was praktisch nicht durchführbar war.
1909 beschloss der Kongress den 16. Zusatzartikel. Er bestimmte, dass der Kongress Steuern auf Einkommen „beliebiger Herkunft“ festsetzen und einziehen darf, ohne die Einnahmen proportional auf die Bundesstaaten aufzuteilen und ohne an eine Volkszählung gebunden zu sein. Nachdem die erforderliche Zahl von Bundesstaaten den Zusatzartikel 1913 ratifiziert hatte, verabschiedete der Kongress ein Einkommensteuergesetz mit Steuersätzen von 1 % und 7 %.
Die Spitzensteuersätze veränderten sich danach stark. Zur Finanzierung des Ersten Weltkriegs stieg der Spitzensteuersatz 1918 auf 77 %, sank 1922 auf 58 % und 1924 auf 25 %. Wegen der Weltwirtschaftskrise wurde er 1932 auf 63 % erhöht. Im Zweiten Weltkrieg stieg er schrittweise auf 94 % für Einkommen über 200.000 US-Dollar. Bis 1964 lag er über 90 %, danach wurde er auf 70 % gesenkt. Unter Ronald Reagan sank er 1982 auf 50 % und 1988 auf 28 %. 1990 wurde er unter George Bush auf 31 % angehoben. Unter Bill Clinton kamen 1993 Steuerstufen von 36 % und 39,6 % hinzu. Unter George W. Bush wurde der Spitzensteuersatz wieder auf 35 % reduziert. Zum 1. Januar 2013 wurde er für den Einkommensteil über 450.000 US-Dollar auf 39,6 % angehoben; zugleich wurden auslaufende Steuersenkungen für 98 % der Amerikaner verlängert.
Berechnung für natürliche Personen und Unternehmen
Bei natürlichen Personen werden die Grenzsteuersätze, also die Sätze für den jeweils zusätzlich verdienten Einkommensteil, nach Einkommensstufen angewendet. Nach dem Jobs and Growth Tax Relief Reconciliation Act of 2003 reichten die Grenzsteuersätze laut Artikel von 10 % bis 39,6 %. Ein Einkommen wird daher nicht vollständig mit dem höchsten erreichten Satz besteuert.
Beispiel aus dem Artikel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 US-Dollar im Jahr 2016 wurden die ersten 9.275 US-Dollar mit 10 % besteuert (927,50 US-Dollar) und die übrigen 10.725 US-Dollar mit 15 % (1.608,75 US-Dollar).
Zum Bruttoeinkommen zählen insbesondere Löhne und Gehälter, Renten, Unterhalte, Trinkgelder, Honorare, Provisionen, Boni, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Tantiemen sowie Lotterie- und andere Glücksspielgewinne. Bestimmte Einkünfte gelten als nicht besteuerbar, etwa Arbeitgeberbeiträge zur Gesundheitsversicherung, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Erträge aus Lebensversicherungen nach dem Tod des Versicherten.
Nach bestimmten Abzügen, beispielsweise für Gesundheits- und Ruhestandssparkonten, Umzugskosten, Unterhaltszahlungen und Zinsen auf Studentenkredite, entsteht das berichtigte Bruttoeinkommen, das adjusted gross income (AGI). Zusätzlich sind ein Pauschbetrag oder einzeln nachgewiesene Abzüge möglich. Dazu gehören unter anderem bestimmte Gesundheitskosten, soweit sie 7,5 % des AGI übersteigen, Einkommen- und Grundsteuern an Bundesstaaten und Gemeinden, Hypothekenzinsen, Spenden, bestimmte Verluste, berufliche Aufwendungen, Kosten für Steuerberatung und Weiterbildung sowie Glücksspielverluste bis zur Höhe der Glücksspielgewinne. 2016 konnte außerdem ein Abzug von 4.050 US-Dollar pro abhängiger Person geltend gemacht werden. Als abhängig gelten im Artikel der Steuerzahler selbst, sein Ehepartner sowie im Haushalt lebende Kinder und Verwandte mit geringem oder keinem eigenen Einkommen. Der danach verbleibende Betrag bildet die Bemessungsgrundlage.
Bei gewinnorientierten Unternehmen richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem weltweiten Umsatz abzüglich „gewöhnlicher und notwendiger Geschäftsaufwendungen“. Dazu zählen Personalkosten einschließlich Kranken- und Rentenversicherungen, Materialien, Werkzeuge, Reparaturen, Forschung, Werbung, Mieten, Versicherungsprämien und Kreditzinsen. Größere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Steuervergünstigungen gibt es unter anderem für zusätzliche Forschung, sozialen Wohnungsbau und die Einstellung besonders bedürftiger Personen.
2006 galten für Unternehmen gestaffelte Sätze von 15 % für 0 bis 50.000 US-Dollar, 25 % für 50.001 bis 75.000 US-Dollar, 34 % für 75.001 bis 10.000.000 US-Dollar und 35 % für Einkommen über 10.000.000 US-Dollar. Der Tax Cuts and Jobs Act of 2017 ersetzte diese gestaffelte Körperschaftsteuer von bis zu 35 % durch einen einheitlichen Satz von 21 %.
Die getrennte Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen kann zu einer Doppelbesteuerung führen: Unternehmensgewinne werden zunächst beim Unternehmen und anschließend nochmals als Dividenden beim Anteilseigner besteuert. Die 1986 eingeführte S corporation soll dies vermindern. Bei ihr werden die Unternehmensgewinne anteilig den Inhabern zugerechnet und dort individuell versteuert.
Alternative Minimum Tax
Der Tax Reform Act of 1969 führte neben der herkömmlichen Einkommensteuer die Alternative Minimum Tax (AMT) ein. Sie sollte verhindern, dass Steuerpflichtige durch umfangreiche Steuergestaltung und Steuerschlupflöcher trotz hoher Einkommen keine Einkommensteuer zahlen. Anlass waren 155 Haushalte mit Einkommen über 200.000 US-Dollar, die 1966 auf diese Weise keine Einkommensteuer entrichtet hatten.
Steuerpflichtige müssen ihre Steuerschuld nach dem traditionellen System und nach der AMT berechnen. Die AMT erlaubt deutlich weniger Abzüge. Wenn die nach der AMT berechnete Schuld höher ist, muss dieser höhere Betrag gezahlt werden. Der AMT-Tarif umfasst zwei Stufen: 26 % für Einkommen bis 75.000 US-Dollar und 28 % für Einkommen darüber. Der Pauschbetrag für Werbungskosten und der Abzug pro abhängiger Person entfallen. Auch Zahlungen an Bundesstaaten, Gemeinden und das Ausland sind nicht abzugsfähig; dadurch kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Noch nicht realisierte Gewinne aus Optionen werden als Einkommen behandelt.
Die Grenzwerte der AMT werden im Unterschied zu den Grenzen der normalen Einkommensteuer nicht an die Inflation angepasst. Deshalb gerieten mit den jährlichen Preissteigerungen immer mehr Steuerzahler in ihren Anwendungsbereich. Im Fiskaljahr 2003 waren 2,5 Millionen Haushalte betroffen. Das System wurde mehrfach gesetzlich geändert, eine vollständige Abschaffung war jedoch nicht geplant, weil dadurch Mindereinnahmen von durchschnittlich mindestens 80 Milliarden US-Dollar pro Jahr entstehen würden.
Erhebung, Aufkommen und Verwendung
Die Bundessteuer wird auf das weltweite Einkommen amerikanischer Staatsbürger, von Nicht-US-Staatsbürgern mit dauerhafter US-Niederlassungsbewilligung („Green Card Holders“) und von in den Vereinigten Staaten ansässigen gewinnorientierten Unternehmen erhoben. Die USA knüpfen die Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft. Daher können US-Bürger auch dann steuerpflichtig sein, wenn sie seit ihrer Geburt im Ausland leben und nie US-Gebiet betreten haben. Der im Artikel genannte Freibetrag lag 2023 bei 120.000 US-Dollar. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die Belastung ausländischer Einkünfte mindern. Zuständig für Festsetzung und Einzug der Bundessteuer ist der Internal Revenue Service (IRS), eine Abteilung des Finanzministeriums.
Arbeitgeber ziehen die Steuer im Laufe des Jahres vom Arbeitsentgelt ab und überweisen sie an die IRS. Unternehmen und Selbständige schätzen ihre Steuerschuld und leisten vierteljährliche Vorauszahlungen. Dafür werden neunstellige Steuernummern verwendet: bei natürlichen Personen die Sozialversicherungsnummer, bei Unternehmen die Employer Identification Number.
Die jährliche Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 15. April des Folgejahres eingereicht werden. Sie enthält Bruttoeinkommen, Abzüge, Gutschriften und eine Schätzung der tatsächlichen Steuerpflicht. Die Einreichung ist postalisch oder elektronisch möglich. Belege müssen nicht beigefügt werden, sind aber mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Da es sich um ein Selbstveranlagungsverfahren handelt, erstellt die IRS keinen Steuerbescheid. Zu hohe Vorauszahlungen werden erstattet, zu niedrige führen zu einer Nachzahlung. 2004 wurden laut IRS 0,77 % der Steuererklärungen natürlicher Personen und 0,019 % der Erklärungen gewinnorientierter Unternehmen überprüft.
Im Bundeshaushalt 2006 betrugen die Einnahmen aus der Einkommensteuer 1.397,8 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 58,1 % der Gesamteinnahmen von 2.407,3 Milliarden US-Dollar. Knapp drei Viertel stammten von natürlichen Personen und ein Viertel von Unternehmen. 1934 hatte die Einkommensteuer nur 26,5 % der Bundeseinnahmen ausgemacht; damals waren Verbrauchssteuern mit 45,8 % die wichtigste Einnahmequelle. Die Steuereinnahmen finanzierten unter anderem Social Security (20,9 %), Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe (13,8 %), Medicare (13,3 %), Medicaid (10,3 %) und den Verteidigungshaushalt (17,17 %).
Bundesstaaten, Gemeinden und Einwände gegen die Steuer
Zusätzlich zur Bundessteuer erheben fast alle Bundesstaaten eine Einkommensteuer für Privathaushalte. Ausnahmen sind Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming. Tennessee und New Hampshire besteuern nur Zinsen und Dividenden. Unternehmenseinkünfte werden in allen Bundesstaaten außer South Dakota, Texas, Nevada, Washington und Wyoming besteuert. Gemeinden und Countys wie New York City, Philadelphia und Cincinnati können ebenfalls eine zusätzliche Einkommensteuer erheben.
Die Steuersätze unterscheiden sich erheblich. Die Eingangssteuersätze reichen von 0,36 % in Iowa bis 5,35 % in Minnesota. Die höchsten Spitzensteuersätze liegen bei 11 % in Hawaii und 4,54 % in Arizona als niedrigstem genannten Spitzensteuersatz. Mit Ausnahmen wie Illinois und Utah sind die Systeme überwiegend progressiv. Kommunale Sätze betragen bis zu 4 %. Staatliche und kommunale Einkommensteuern können bei der Bundessteuer in den meisten Fällen abgezogen werden. Dies soll eine übermäßige Belastung vermeiden, ist aber umstritten, weil dadurch Bundesmittel indirekt die Haushalte von Bundesstaaten und Gemeinden unterstützen.
2006 machten Einkommensteuern 47,2 % der gesamten Steuereinnahmen aller Bundesstaaten aus. Ihre Bedeutung war unterschiedlich: In Michigan entfielen 98,6 %, in Oregon 93,2 % und in New York 76,0 % der gesamten Steuereinnahmen darauf. In Florida waren es 8,8 %, in Tennessee 16,9 % und in Alaska 17,9 %; dort waren Umsatz- und Grundsteuern wichtiger.
Die historische und verfassungsrechtliche Entstehung der Einkommensteuer führte zur Gruppe der tax protesters, die ihre Steuerschuld ablehnen. Gerichte haben die dafür vorgebrachten Argumente grundsätzlich nicht anerkannt. In Cheek v. United States stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass ein auf Unverständlichkeit oder Komplexität der Steuervorschriften beruhender Irrtum unter bestimmten Umständen als Verteidigung gegen Steuerhinterziehung zulässig sein kann. Die persönliche Überzeugung, die Steuergesetze seien illegal oder verfassungswidrig, genügt dagegen nicht. Seit 2006 können bestimmte solche Argumente bei der Steuererklärung mit Bußgeldern bis zu 5.000 US-Dollar geahndet werden.
Auch die Behauptung, die Teilnahme am System sei freiwillig, wurde 1986 in United States v. Tedder zurückgewiesen. Zwar ermitteln Steuerpflichtige ihre Schuld grundsätzlich selbst, die Behörden können sie aber zwangsweise festsetzen und einziehen. Das Argument, Bundesgesetze gälten außerhalb des Bundesdistrikts District of Columbia nicht, wurde 1989 in United States v. Sato als gegenstandslos abgewiesen. Behauptungen, der 16. Zusatzartikel sei wegen Formfehlern nicht ordnungsgemäß ratifiziert worden, wies das Siebte Bundesberufungsgericht 1986 in United States v. Thomas als wertlos zurück; spätere Berufungsgerichte entschieden ebenso. Verschwörungstheorien über die angebliche Nichtexistenz der Vereinigten Staaten, selektive Strafverfolgung, die goldene Umrandung der US-Flagge in Gerichtssälen oder die Großschreibung von Namen wurden ebenfalls von keinem US-Gericht als wirksame Verteidigung gegen Steuerhinterziehung anerkannt.