Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Einer von uns (Bürgerinitiative)

Einer von uns (englisch One of us) ist eine europäische Bürgerinitiative. Sie wurde 2012 registriert. Sie setzt sich dafür ein, dass die Gewährleistung des …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Ziel
  2. 2. Rechtliche Begründung und Anliegen
  3. 3. Unterschriften und Quoren
  4. 4. Unterstützer
  5. 5. Kritik und Folgen

Gegenstand und Ziel

„Einer von uns“ (englisch „One of us“) ist eine 2012 registrierte Europäische Bürgerinitiative mit Sitz in Berlin. Sie fordert, den Schutz menschlicher Embryonen nach EU-Recht durchzusetzen. Die EU soll keine Stammzellenforschung und keine anderen Aktivitäten finanzieren, bei denen menschliche Embryonen für wissenschaftliche Zwecke zerstört werden.

Die Initiative verlangt außerdem den „rechtlichen Schutz der Würde, des Rechts auf Leben und der Unversehrtheit jeder menschlichen Person vom Zeitpunkt der Empfängnis an“. Zu ihren beiden Hauptforderungen (Stand September 2013) gehören:

  • der Stopp von EU-Geldern für Forschung mit embryonalen Stammzellen und für Klonen;
  • keine finanzielle Förderung von Abtreibung als Mittel der Bevölkerungskontrolle und Familienplanung unter dem Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Entwicklungshilfe.

Koordinatoren waren Tobias Teuscher als Kontaktmann für Europa sowie Hedwig von Beverfoerde und Manfred Libner als Ansprechpartner für Deutschland. Alle Vertreter des leitenden Gremiums gehörten der Lebensrechtsbewegung an.

Rechtliche Begründung und Anliegen

Der Vertrag von Lissabon führte mit Art. 11 Abs. 4 EU-Vertrag die Europäische Bürgerinitiative als direktdemokratisches Instrument ein. Die EU-Kommission muss sich mit einem Thema beschäftigen, wenn nach einem bestimmten Schlüssel mindestens eine Million Unterschriften aus Europa gesammelt wurden.

Die Initiatoren beriefen sich auf das Brüstle-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Oktober 2011. Der EuGH entschied auf Initiative von Greenpeace, dass ein Verfahren nicht patentiert werden darf, wenn dabei menschliche Embryonen vernichtet werden. Nach Ansicht der Initiatoren folgt daraus, dass jeder menschliche Embryo aufgrund der Menschenwürde schützenswert ist und das Urteil in allen politischen Bereichen umgesetzt werden müsse.

Der Artikel weist jedoch darauf hin, dass das Urteil nur die Patentierbarkeit entsprechender Entwicklungen ablehnte, nicht aber die Forschung mit menschlichen Embryonen generell verbot. Die Initiative forderte deshalb, die Finanzierung aller Aktivitäten zu unterbinden, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, insbesondere in Forschung, Entwicklungspolitik und öffentlicher Gesundheit.

Die Kritik an der Finanzierung aus Steuermitteln bezog sich laut Tobias Teuscher auf 144 Millionen Euro aus dem siebten EU-Rahmenforschungsprogramm. Frei werdende Mittel könnten in den Reservehaushalt der EU-Kommission zurückfließen.

Unterschriften und Quoren

Die Initiative wurde am 11. Mai 2012 zunächst auf Italienisch unter dem Namen „Uno di noi“ registriert. Nach der Bestätigung blieben zwölf Monate, um die erforderlichen Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Insgesamt waren eine Million Stimmen nötig, außerdem musste eine Mindestanzahl in mindestens sieben Mitgliedstaaten erreicht werden.

Für Deutschland lag die erforderliche Mindestzahl bei 74.250 Unterzeichnern. Am 12. September 2013 waren eine Million Unterschriften gesammelt. Das Quorum wurde in Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, Spanien und Ungarn erreicht. Die Sammelfrist endete am 1. November 2013. Bis dahin erhielt der von der Initiative formulierte Vorschlag 1.897.588 Unterschriften.

Unterstützer

Die Initiative wurde besonders von Vertretern der römisch-katholischen Kirche unterstützt, darunter der seit März 2013 emeritierte Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz rief grundsätzlich nicht zu Unterschriftenaktionen auf; die katholischen Bischöfe in Deutschland unterstützten das Anliegen jedoch mehrheitlich. Auch das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken befürwortete die Förderung des Lebensschutzes auf europäischer Ebene.

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) unterstützte die Initiative und rief Christen in ihren Mitgliedskirchen zum Unterschreiben und Sammeln von Unterschriften auf. Weitere genannte Unterstützer waren Robert Spaemann, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Stephan Holthaus, Hartmut Steeb sowie die Leitung der Heilsarmee in Deutschland, Litauen und Polen.

Unterstützung kam außerdem von Politikern verschiedener Parteien, unter anderem Hubert Hüppe (CDU), Robert Antretter (SPD), Peter Liese (EVP) und Martin Kastler (CSU). Im Vereinigten Königreich unterstützten CARE International und der verstorbene Erzbischof von Southwark, Peter Smith, die Initiative.

Kritik und Folgen

Die Europäische Humanistische Föderation wandte sich gegen die Initiative. Sie kritisierte erstens das geforderte Verbot von EU-Mitteln für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, weil diese Forschung möglicherweise zur Behandlung degenerativer Erkrankungen wie Parkinson, Huntington und Alzheimer sowie von Diabetes und Herzinsuffizienz beitragen könne. Zweitens lehnte sie das geforderte Ende der EU-Finanzierung für Nichtregierungsorganisationen ab, die in Entwicklungsländern Dienstleistungen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu Rechten von Frauen anbieten. Diese Dienste könnten nach Darstellung der Föderation Leben retten, Armut verringern und die Selbstbestimmung von Frauen stärken.

Im Oktober 2013 beeinflusste die Petition möglicherweise mit rund 1,4 Millionen Unterstützern die Zurückverweisung eines Vorschlags zum europaweiten „Recht auf Abtreibung“ an den Frauen- und Gleichstellungs-Ausschuss des EU-Parlaments. Nach Ansicht von European Dignity Watch hätte eine Umsetzung des Anliegens die EU-Finanzierung von Abtreibungsprogrammen der Organisationen Marie Stopes International und International Planned Parenthood Federation beendet.

Am 9. und 10. April 2014 empfing die EU-Kommission Vertreter der Initiative in Brüssel; außerdem fand eine öffentliche Anhörung mit Kommissionsvertretern und Abgeordneten des Europaparlaments statt. Am 28. Mai 2014 beschloss die Kommission jedoch, keinen Legislativvorschlag vorzulegen, weil die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament die EU-Politik in diesem Bereich erst kurz zuvor erörtert und beschlossen hätten.

Die Bürgerinitiative verklagte die Kommission wegen angeblich unzureichender Begründung ihrer Weigerung. Sie unterlag im April 2018 vor dem Gericht der Europäischen Union und im Dezember 2019 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs.

Weiterlesen

Europäische Bürgerinitiative Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes, leicht an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument … Embryo Mit der embryonalen Entwicklung – der Differenzierung von Zellen, der Bildung von Geweben, der Anlage von Organen, der Ausbildung von Körperformen sowie damit … Europäische Union Die Europäische Union, kurz EU, ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Lebensrechtsbewegung Seit den 1990er Jahren setzt sie sich auch gegen Praktiken der Sterbehilfe, des Klonens, der Pränataldiagnostik und manche Gebiete der Biotechnologie, wie … Vertrag von Lissabon Inhaltlich übernahm der Vertrag von Lissabon die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in einem Referendum in Frankreich und in den … Deutschland Deutschland (; Vollform des Staatsnamens: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Es besteht aus 16 Ländern und ist als … Frankreich Die Französische Republik wird in ihrer Verfassung als unteilbar, laizistisch, demokratisch und sozial erklärt. Ihr Grundsatz lautet: „Regierung des Volkes … Italien Mit knapp 59 Millionen Einwohnern ist es das viertbevölkerungsreichste vollständig zu Europa zählende Land. Die Hauptstadt und bevölkerungsreichste Stadt ist … Niederlande Die Niederlande (niederländisch und friesisch Nederlân, Singular, auf Deutsch informell auch Holland) sind eines der vier autonomen Länder des Königreiches … Österreich Geographie. → Hauptartikel: Geographie Österreichs. Satellitenbild von ... Bruttonationaleinkommen, Beschäftigte. Industrie, 28 %, 25,7 %. Landwirtschaft, 1,3 … Polen Das Abitur wird nach dem Abschluss eines Lyzeums oder einer Berufsoberschule abgelegt werden. Die Abiturprüfung soll wieder bedeutend schwieriger werden … Spanien Geographie. Staatsgebiet. Spanien (Spanien). Madrid · Sevilla ... Die Reindustrialisierung nach der Krise 2009–2013, die zu einem starken …