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Lebensrechtsbewegung
Seit den 1990er Jahren setzt sie sich auch gegen Praktiken der Sterbehilfe, des Klonens, der Pränataldiagnostik und manche Gebiete der Biotechnologie, wie …
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Kern und Grundposition
Die Lebensrechtsbewegung, auch Pro-Life, Lebensschutzbewegung oder Abtreibungsgegner genannt, ist eine soziale Bewegung. Sie entstand Anfang der 1970er Jahre zunächst in den USA und richtet sich vor allem gegen Schwangerschaftsabbrüche. Als gegensätzliche Bewegung wird Pro-Choice bezeichnet.
Seit den 1990er Jahren bezieht die Bewegung außerdem Sterbehilfe, Klonen, Pränataldiagnostik sowie Teile der Biotechnologie ein, besonders verbrauchende Stammzell- und Embryonenforschung. Ihre zentrale Auffassung ist, dass individuelles menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt, also mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, unabhängig davon, ob dies im Körper der Frau (in vivo) oder im Reagenzglas (in vitro) geschieht. Es ende mit dem natürlichen Tod.
Diese Position wird meist mit Potentialität, Identität und Kontinuität begründet: Der Embryo habe das Potenzial, ein vollständiger Mensch zu werden; er sei mit der späteren Person identisch; und seine Entwicklung verlaufe ohne wesensverändernden Einschnitt. Daher gelten Schwangerschaftsabbruch, die Verhinderung der Einnistung einer befruchteten Eizelle (Nidation) und die Zerstörung von Embryonen zu Forschungs- oder Therapiezwecken nach dieser Auffassung als Tötung eines Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium.
Weltanschauung und politische Ziele
Die Bewegung ist weltanschaulich heterogen und nicht eindeutig soziologisch einzuordnen. Innerhalb des Katholizismus und Protestantismus wird Lebensschutz intensiv vertreten; Organisationen können konfessionsübergreifend, ausdrücklich katholisch oder protestantisch sein. Besonders in den USA sind christliche Gruppen stark engagiert. Es gibt aber auch Gruppen mit liberalem, links-progressivem oder feministischem Hintergrund.
Religiöse Begründungen beziehen sich etwa auf das christliche Menschenbild. Daneben werden deontologische Ethik und philosophische Traditionen herangezogen, darunter Immanuel Kants Gedanke, dass Menschen niemals bloß „Mittel zum Zweck“, sondern immer „Selbstzweck“ sein sollen. Manche Organisationen verweisen zudem auf völkerrechtliche Definitionen der Menschenwürde; maßgebliche UN-Konventionen sprechen im englischen Original von einem „inherent right“ auf Leben, nicht von einem „angeborenen Recht“.
Die meisten Organisationen wollen vorgeburtliches Leben durch soziale Hilfen für Familien und Kinder, Bewusstseinsbildung sowie rechtliche Regelungen bis hin zum Strafrecht schützen. Über konkrete Schritte bestehen Unterschiede. Abgelehnt werden operative und medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche. ALfA e. V., die größte deutsche Lebensrechtsorganisation, behandelt etwa lebensbedrohliche Umstände für die Mutter, fehlende Lebensfähigkeit des Kindes und Schwangerschaft nach Vergewaltigung als problematische Ausnahmefälle; die Entfernung einer Eileiterschwangerschaft bewertet sie nicht als Abtreibung.
Nicht alle Aktivisten vertreten einen umfassenden Schutz allen Lebens: Studien zufolge befürworten manche Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen zugleich die Todesstrafe. In einer US-Umfrage von 2011 unterstützten 70 % der Republikaner und 85 % der sich als „pro-life“ identifizierenden Anhänger der Tea-Party-Bewegung die Todesstrafe.
Weitere bioethische Themen
Die Bewegung lehnt sämtliche Formen des Klonens und die dafür nötigen biotechnologischen Maßnahmen ab, insbesondere die Herstellung und das „Verbrauchen“ menschlicher Embryonen für medizinische Zwecke, die Gewinnung embryonaler Stammzellen und die Vernichtung „überzähliger“ Embryonen aus der In-vitro-Befruchtung. Forschung mit adulten Stammzellen wird dagegen ausdrücklich unterstützt, weil dafür Körperzellen eines geborenen Menschen genutzt werden und diesem dadurch nicht geschadet werde.
Präimplantationsdiagnostik (PID) wird abgelehnt. Bei ihr werden im Reagenzglas befruchtete Eizellen vor der Übertragung in die Gebärmutter untersucht und bei einem entsprechenden Krankheitsbefund vernichtet. Pränataldiagnostik, also Untersuchungen während der Schwangerschaft, wird nur akzeptiert, wenn sie dem Wohl von Mutter und Kind dient und nicht der Auswahl erwünschter Merkmale. Spätabbrüche, die in Deutschland bei medizinisch-sozialer Indikation bis zur Geburt legal sind, kritisiert die Bewegung unter anderem als Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.
Bei Sterbehilfe richtet sich ihr Einsatz besonders gegen jede Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Da aktive und passive Sterbehilfe nicht immer klar zu trennen seien, wandten sich Lebensrechtler in den USA und Italien auch gegen das Abschalten von Beatmungsgeräten und künstlicher Ernährung bei langjährig komatösen Patienten. In der Schweiz fordern sie ein Verbot oder strengere Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Stattdessen verlangen sie den Ausbau der Palliativmedizin und bessere Lebensbedingungen für Betroffene und Angehörige. Viele sehen auch Organtransplantationen von hirntoten Spendern wegen Zweifeln am Hirntodkonzept kritisch.
Kommunikation, Protest und Beratung
Lebensrechtsaktivisten verwenden Framing, also eine gezielte sprachliche Einordnung, um Gesetze und öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die Selbstbezeichnung „Pro Life“ kann nahelegen, Befürworter legaler Schwangerschaftsabbrüche seien „Anti Life“. Statt medizinischer Begriffe wie Blastozyste, Embryo oder Fötus verwenden Aktivisten etwa „ungeborenes Kind“ oder „wehrloses Leben“; statt Frauen sprechen sie teilweise von Müttern und statt Spätabtreibung von „Teilgeburtsabtreibung“. Auch die Begriffe „Mord“, „neuer Holocaust“ oder „Babycaust“ sowie Vergleiche mit Sklaverei werden eingesetzt.
Ein weiteres Mittel sind stark vergrößerte Bilder abgetriebener oder intakter Föten. Sie sollen entweder schockieren oder die emotionale Identifikation zwischen schwangerer Frau und Fötus fördern. Dabei wird der Fötus als von Mutter und Aufnahmetechnik unabhängiges Wesen dargestellt. In mehreren US-Bundesstaaten wurden Gesetze beschlossen, nach denen Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch eine medizinisch nicht notwendige Ultraschalluntersuchung samt Bild und verbaler Beschreibung erhalten müssen. Eine kanadische Umfrage von 2009 mit 254 Frauen ergab, dass 86 % das Betrachten der Aufnahme positiv erlebten; keine entschied sich deshalb gegen den geplanten Abbruch.
Die Aktivitäten reichen von politischer Lobbyarbeit bis zu Demonstrationen, Beratung und direkter Ansprache. 2011 wurden in 14 US-Bundesstaaten 70 Gesetze beschlossen, die Schwangerschaftsabbrüche einschränkten. In Deutschland gehören Gehsteigberatungen vor Beratungsstellen oder Kliniken, die Verteilung von Plastikmodellen und „Märsche für das Leben“ zu den Beispielen. Bei „1000-Kreuze“-Aktionen verweisen weiße Kreuze auf angeblich etwa 1000 Abbrüche täglich; laut Statistischem Bundesamt wurden 2012 jedoch 106.800 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, weniger als 500 pro Werktag.
Viele Gruppen beraten und betreuen schwangere Frauen. In den USA gibt es mehrere Tausend Crisis Pregnancy Centers (CPC), in Kanada nach einer Schätzung von 2008 etwa 200. Untersuchungen berichteten bei zahlreichen CPC über medizinische Fehlinformationen zu behaupteten Folgen von Abbrüchen, etwa psychischen Störungen, Frühgeburt, Brustkrebs oder Unfruchtbarkeit. Teilweise warben Zentren irreführend in Rubriken für Abtreibungskliniken.
Ein Teil der US-Bewegung nutzte auch Blockaden und Einschüchterung. Operation Rescue blockierte 1991 46 Tage lang Kliniken in Wichita, Kansas. Eine radikale Minderheit verübte seit den 1970er Jahren kriminelle Gewalt. Nach Angaben der National Abortion Federation wurden in den USA und Kanada von 1977 bis 2009 acht Menschen ermordet, 17 Mordversuche, 41 Bombenattentate und 175 Brandstiftungen registriert. Andere Angaben weichen ab: Eine Studie von 2011 zählte für die USA von 1973 bis 2003 über 300 Akte extremer Gewalt. Die National Coalition for Life and Peace verurteilte solche Aktionen öffentlich.
Wissenschaftliche und gesellschaftliche Kontroversen
Lebensrechtsaktivisten behaupten teils, Schwangerschaftsabbrüche verursachten Brustkrebs oder psychische Störungen. Medizinische Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation, das National Cancer Institute, die American Cancer Society und das Royal College of Obstetricians and Gynaecologists bestreiten einen kausalen Zusammenhang mit Brustkrebs. Das von Aktivisten behauptete Post-Abortion-Syndrom (PAS) wird von keiner medizinischen oder psychologischen Vereinigung als Syndrom anerkannt und ist weder in ICD noch DSM klassifiziert. Systematische Übersichtsarbeiten der American Psychological Association und des National Health Service ergaben, dass eine einmalige Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate das Risiko psychischer Störungen nicht erhöht.
Auch die als Nidationshemmer abgelehnten Mittel zur Empfängnisregelung wirken nach gegenwärtiger wissenschaftlicher Auffassung vorwiegend durch Verhinderung des Eisprungs, Beeinträchtigung des Eizelltransports im Eileiter oder der Spermienbeweglichkeit. Kritiker beanstanden außerdem, „natürlicher Tod“ sei unklar definiert; der Schweizer Bundesrat bezeichnete diese Definition als fragwürdig, unbestimmt und wissenschaftlich unrichtig.
Vergleiche von Schwangerschaftsabbrüchen mit Mord, Holocaust oder Sklaverei gelten Kritikern als irreführend und verharmlosend. Einige Organisationen der Bewegung distanzieren sich davon. Weitere Kritik betrifft einen möglichen Vorrang des ungeborenen Lebens vor den Rechten und Bedürfnissen schwangerer Frauen sowie Widersprüche zwischen dem Einsatz für Föten und Positionen etwa zu Sozialleistungen, Todesstrafe oder Familienpolitik. Lebensrechtler entgegnen, dass sie Mütter durch Beratung und Hilfsangebote unterstützten. Nach Monika Frommel strebten moderne Rechtskulturen eine „praktische Konkordanz“ zwischen Lebensschutz und den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Frau an: Das ungeborene Kind werde mit der Frau geschützt, nicht gegen sie und nicht gegen ihren Willen.