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Embryo

Mit der embryonalen Entwicklung – der Differenzierung von Zellen, der Bildung von Geweben, der Anlage von Organen, der Ausbildung von Körperformen sowie damit …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung beim Menschen und bei Tieren
  3. 3. Frühe Entwicklungsstadien
  4. 4. Rechtliche Bedeutung

Begriff und Bedeutung

Ein Embryo, auch Keim oder Keimling, ist ein menschliches, tierisches oder pflanzliches Lebewesen in einer frühen Entwicklungsform. Die Embryologie erforscht die embryonale Entwicklung: die Differenzierung von Zellen, die Bildung von Geweben, die Anlage von Organen, die Ausbildung von Körperformen sowie die damit verbundenen Funktionen und Leistungen.

Beim Menschen wird ab der Fetalperiode nicht mehr vom Embryo, sondern vom Fötus gesprochen. Diese beginnt ab der 9. Schwangerschaftswoche.

Entwicklung beim Menschen und bei Tieren

Bei Menschen und Tieren entsteht aus einer von einem Spermium befruchteten Eizelle, der Zygote, ein neuer Organismus. Er heißt Embryo, solange er sich in der Mutter, in einer Eihülle oder in einer Eischale befindet.

Beim Menschen umfasst die Embryonalperiode die frühen vorgeburtlichen Phasen bis zur Ausbildung der inneren Organe (Organogenese). Die anschließenden Monate werden als Fetalperiode bezeichnet; sie beginnen ab der neunten Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis. Wissenschaftlich wird innerhalb der Embryonalperiode eine präembryonale Phase in den ersten drei Entwicklungswochen und die eigentliche Embryonalphase zwischen der vierten und achten Entwicklungswoche unterschieden.

Frühe Entwicklungsstadien

In der ersten Woche post conceptionem (p. c.) teilt sich die Zygote durch Furchungen in 2-, 4-, 8- und 16-Zellstadien. Daraus entsteht zunächst die Morula, danach die Blastocyste. Etwa am 6. Tag verankert sich die Blastocyste in der Gebärmutterschleimhaut; dies heißt Nidation.

Die Blastocyste besteht aus dem äußeren Trophoblasten und dem innenliegenden Embryoblasten. Aus dem Trophoblasten entstehen schützende, versorgende und ernährende Gebilde. Der Embryoblast entwickelt sich zur Keimscheibe: zuerst mit zwei, Ende der dritten Entwicklungswoche mit drei Keimblättern. Anfang der vierten Woche faltet sich diese dreiblättrige Embryonalscheibe zu einer frühen Embryoform. Aus extraembryonalen Anteilen entstehen unter anderem Eihäute, Plazenta und Nabelschnur; sie werden nach der Geburt als Nachgeburt vom Kind getrennt.

Rechtliche Bedeutung

Juristisch kann der Begriff Embryo ausdrücken, dass Zellen zu einem eigenständigen menschlichen Lebewesen gehören. Dadurch genießt es besonderen Schutz.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Cruz Villalón, definierte 2014 den menschlichen Embryo als ein Wesen, das sich ab dem Moment der Befruchtung zum Menschen entwickeln kann. Zuvor hatten die Luxemburger Richter auch unbefruchtete Eizellen als Embryo angesehen, wenn diese zu Teilungsprozessen angeregt worden waren.

Bis zum Abschluss der Nidation besitzt der Embryo den juristischen Status eines Nondum conceptus („noch nicht empfangen“), danach den eines Nasciturus („wird geboren werden“).

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