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Einbürgerung Adolf Hitlers
Adolf Hitler war bis 1925 österreichischer Staatsbürger und anschließend auf eigenes Betreiben hin staatenlos. Eine (unmittelbare) deutsche Staatsangehörigkeit …
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Kern und rechtlicher Hintergrund
Die Einbürgerung Adolf Hitlers in das Deutsche Reich erfolgte am 25. Februar 1932 durch den Freistaat Braunschweig, der damals von DNVP und NSDAP regiert wurde. Sie war politisch entscheidend, weil Hitler nur als Deutscher für ein Staatsamt kandidieren konnte, insbesondere für die Reichspräsidentenwahl 1932. Nach Art. 41 Abs. 2 der Weimarer Verfassung war das Amt des Reichspräsidenten Deutschen vorbehalten.
Wichtig ist der damalige staatsrechtliche Rahmen: Eine allgemeine deutsche Staatsangehörigkeit gab es noch nicht in der späteren Form. Sie wurde erst durch die „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 auf Grundlage des „Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs“ geschaffen. Zuvor lief die Zugehörigkeit im Normalfall über die Staatsangehörigkeit eines deutschen Gliedstaates, also etwa Bayern, Thüringen oder Braunschweig. Wer in einem solchen Land eingebürgert wurde, wurde damit zugleich Reichsangehöriger.
Hitler war bis 1925 österreichischer Staatsbürger. Danach war er auf eigenen Antrag staatenlos. Seit 1925 gab es mindestens sieben Versuche, ihm eine deutsche Landesangehörigkeit zu verschaffen. Viele dieser Versuche sollten geheim bleiben oder wurden politisch verschleiert. Erfolgreich war schließlich der Versuch in Braunschweig: Hitler wurde zum Regierungsrat ernannt und dadurch eingebürgert.
Von Österreich nach Staatenlosigkeit
Hitler wurde 1889 in Braunau am Inn geboren und war nach seiner Abstammung österreichischer Staatsbürger. Er wuchs unter anderem in Passau, Fischlham, Leonding und Linz auf und zog 1907 nach Wien. Dort wollte er Kunstmaler werden, wurde aber zweimal von der Wiener Kunstakademie abgewiesen. Ab 1909 lebte er wegen Geldnot in einem Obdachlosenasyl, ab 1910 im Männerwohnheim Meldemannstraße.
1913 zog Hitler nach München. Er hatte eine starke Abneigung gegen den österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaat und wollte sich auch der österreichischen Wehrpflicht entziehen. Bei seiner Anmeldung in München gab er wahrheitswidrig an, staatenlos zu sein. In Österreich war er zuvor mehrfach nicht zur Musterung erschienen. Im Januar 1914 fanden ihn die österreichischen Behörden in Bayern und forderten ihn zur Musterung auf. Am 5. Februar 1914 wurde er in Salzburg gemustert und wegen körperlicher Schwäche als „waffenunfähig“ eingestuft. Nach Beginn des Ersten Weltkriegs meldete er sich am 3. August 1914 freiwillig zur Bayerischen Armee.
Nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8./9. November 1923 wurde Hitler wegen Hochverrats verurteilt und in Landsberg inhaftiert. Obwohl er damals noch österreichischer Staatsbürger war und das Republikschutzgesetz in einem solchen Fall die Ausweisung vorsah, wurde er nicht ausgewiesen. Bayern versuchte 1924 dennoch, ihn nach Österreich abzuschieben. Österreich widersprach jedoch und wollte ihn bei einem Einreiseversuch an der Grenze abweisen oder internieren. Am 20. Dezember 1924 gab die bayerische Regierung ihre Ausweisungspläne auf.
Am 7. April 1925 beantragte Hitler beim Magistrat der Stadt Linz die Entlassung aus der österreichischen Staatsbürgerschaft. Er begründete dies damit, dass er seit 1912 in Deutschland lebe, fast sechs Jahre im deutschen Heer gedient habe und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wolle. Am 30. April 1925 wurde seinem Antrag gegen eine Gebühr von 7,50 Schilling stattgegeben. Von da an lebte Hitler als Staatenloser in Deutschland.
Frühe Einbürgerungsversuche
Nach der Entlassung aus der österreichischen Staatsangehörigkeit versuchten Hitler und seine Unterstützer mehrfach, eine deutsche Landesangehörigkeit für ihn zu erreichen. Der einfachste Weg war eine Verbeamtung, denn nach § 14 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 führte die Ernennung zum Beamten automatisch zur Einbürgerung.
Ein erster Versuch fand Anfang Juli 1925 in Thüringen statt. Ein anonymes Schreiben vom 4. Juli forderte Hitler auf, beim Thüringer Ministerium ein persönliches Gesuch zum Erwerb der Staatsangehörigkeit einzureichen. Die Hintergründe dieses Schreibens, sein Verfasser und mögliche Folgen sind ungeklärt.
Ende 1929 versuchten Rudolf Buttmann und Wilhelm Frick, Hitler in Bayern einbürgern zu lassen. Der bayerische Innenminister Karl Stützel machte jedoch nach Rücksprache mit Ministerpräsident Heinrich Held und der Staatsregierung deutlich, dass ein solcher Versuch wegen Hitlers politischer Vergangenheit scheitern würde.
1930 versuchte Wilhelm Frick, inzwischen Innenminister und Minister für Volksbildung in Thüringen, Hitler über eine Stelle an der Staatlichen Hochschule für Handwerk und Baukunst in Weimar einzubürgern. Hitler sollte dort eine Art Kunstprofessur erhalten. Der Versuch scheiterte, weil sich Staatsminister Erwin Baum und schließlich die thüringische Landesregierung aus verfassungsrechtlichen und haushaltspolitischen Gründen dagegenstellten.
Im Juli 1930 folgte ein weiterer Thüringer Versuch: Hitler sollte Gendarmeriekommissar in Hildburghausen werden. Nach späteren Aussagen Fricks sollte Hitler zwar ernannt werden, aber weder den Dienst antreten noch Besoldung erhalten. Frick überreichte Hitler am 12. Juli 1930 auf einem NSDAP-Gautag in Gera eine Ernennungsurkunde. Hitler unterschrieb den Empfang unter Vorbehalt, soll die Urkunde später aber zerrissen haben. Ob er dadurch formal bereits Deutscher geworden war, blieb rechtlich umstritten und ungeklärt.
Braunschweig und die erfolgreiche Einbürgerung
Der entscheidende Einbürgerungsversuch fand im Freistaat Braunschweig statt. Dort war seit Oktober 1930 eine Regierung unter Beteiligung der NSDAP im Amt; Innenminister war seit Juli 1931 Dietrich Klagges. Die NSDAP-Zentrale drängte auf eine schnelle und möglichst unauffällige Lösung, damit Hitler rechtzeitig vor der Reichspräsidentenwahl am 13. März 1932 deutscher Staatsangehöriger wurde.
Zunächst plante Klagges, Hitler an der Technischen Hochschule Braunschweig zum außerordentlichen Professor für „Organische Gesellschaftslehre und Politik“ zu machen. Eine solche Professur sollte ihm den Beamtenstatus und damit die deutsche Landesangehörigkeit verschaffen. Der Plan wurde jedoch während einer Haushaltsdebatte öffentlich. Die Hochschulleitung verweigerte die Zustimmung, unter anderem wegen Hitlers fehlender akademischer Qualifikation. Dadurch wurde das Vorhaben politisch peinlich und scheiterte.
Ein weiterer Plan sah vor, Hitler zum kommissarischen Bürgermeister von Stadtoldendorf zu machen. Auch dieser Versuch scheiterte schnell am Widerstand der Landtagsparteien.
Schließlich einigten sich nationalsozialistische und bürgerliche Unterstützer auf eine andere Lösung: Hitler sollte eine Stelle in der braunschweigischen Gesandtschaft beim Reichsrat in Berlin erhalten. Am 25. Februar 1932 wurde er als Regierungsrat beim Landeskultur- und Vermessungsamt angestellt, mit Dienstpflicht als Sachbearbeiter bei der Braunschweigischen Gesandtschaft am Lützowplatz in Berlin. Um den Vorgang rechtlich abzusichern, wurde Hitler außerdem in Braunschweig als Untermieter des Landtagspräsidenten Ernst Zörner gemeldet.
Am 26. Februar 1932 wurde Hitler im Berliner Hotel Kaiserhof vereidigt. Damit erhielt er die „Staatsangehörigkeit im Freistaate Braunschweig“ und wurde zugleich Reichsbürger. Am 1. März 1932 stimmte der Braunschweigische Landtag mit den Stimmen von NSDAP, Bürgerlicher Einheitsliste und eines volksnationalen Abgeordneten der neuen Regierungsratsstelle zu. Damit war die Einbürgerung formal abgeschlossen.
Folgen, Dienst und spätere Debatte
Ob Hitler seine Dienstpflichten für Braunschweig tatsächlich erfüllte, ist nicht belegt. Er arbeitete nie in der Braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin. Bereits am 28. Februar 1932, zwei Tage nach seiner Vereidigung, beantragte er Urlaub für den Wahlkampf; dieser wurde ihm am 5. März gewährt. Im Oktober 1932 beantragte er eine unbefristete Beurlaubung, weil ihm die politischen Kämpfe die Erfüllung seines Dienstauftrags nicht erlaubten. Oppositionspolitiker verlangten mehrfach Nachweise über seine Arbeit. Am 16. Februar 1933, nach seiner Ernennung zum Reichskanzler, bat Hitler per Telegramm um Entlassung aus dem braunschweigischen Staatsdienst; sie wurde ihm sofort gewährt.
Der frühere Hildburghausener Vorgang wurde Anfang 1932 öffentlich und löste als „Köpenickiade“ von „Schildburghausen“ großes Aufsehen aus. Ein thüringischer Untersuchungsausschuss befragte Hitler als Zeugen. Viele Einzelheiten blieben ungeklärt, darunter die Frage, ob die Ernennung ein bloßes Scheingeschäft war und ob Hitler dadurch schon vor 1932 rechtswirksam Deutscher geworden war.
2007 wurde in Niedersachsen darüber diskutiert, ob man Hitler nachträglich die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen könne. Anlass war der 75. Jahrestag seiner Einbürgerung. Das Niedersächsische Innenministerium erklärte im März 2007, ein solcher Entzug sei formalrechtlich unmöglich: Das Beamtenverhältnis sei mit dem Tod erloschen, ein Toter könne kein Träger von Rechten sein, und außerdem dürfe ein Deutscher nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes die Staatsangehörigkeit nur verlieren, wenn er dadurch nicht staatenlos werde.