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Diversity Immigrant Visa
Das Diversity-Immigrant-Visa-Programm (englisch für Einwanderervielfalt-Visum-Programm, kurz: DV, auch Green-Card-Lotterie) war ein vom Außenministerium der …
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Zweck und Grundprinzip
Das Diversity-Immigrant-Visa-Programm (DV), auch Green-Card-Lotterie genannt, war ein Programm des US-Außenministeriums. Nach einem Losverfahren wurden Bewerber aus Ländern ausgewählt, aus denen nach dem Wunsch der US-Regierung mehr Einwanderer kommen sollten. Eine Auswahl bedeutete nicht unmittelbar den Erhalt einer Green Card, sondern nur die Berechtigung, ein Einwanderungsvisum und anschließend eine Permanent Resident Card zu beantragen.
Jährlich waren 55.000 Green Cards vorgesehen. Zuletzt waren davon 5.000 im Rahmen des NACARA-Programms für Bewohner von Nicaragua, Guatemala, Kuba und El Salvador reserviert. Das Programm entstand 1987 auf Initiative des US-Präsidenten Ronald Reagan. Es sollte die Vielfalt der Nationalitäten in der Einwanderung erhalten, nachdem aus einigen Ländern besonders viele Menschen eingewandert waren.
Länder mit einer hohen Einwanderungsrate in den vorangegangenen Jahren wurden von der Teilnahme ausgeschlossen. Im Jahr 2016 betraf dies Bangladesch, Brasilien, Kanada, China (Festland), Kolumbien, die Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Indien, Jamaika, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, die Philippinen, Südkorea, das Vereinigte Königreich mit Ausnahme Nordirlands und seiner abhängigen Gebiete sowie Vietnam. Personen, die in Hongkong (SAR), Macao oder Taiwan geboren wurden, durften dagegen teilnehmen.
Die verfügbaren Visa werden auf sechs Regionen nach Vielfältigkeitskriterien verteilt. Rund 80 % der Green Cards entfallen dadurch auf Europa und Afrika. Kein einzelnes Land darf mehr als 7 % aller zugelosten Green Cards erhalten. Nach dem Anschlag in New York vom 31. Oktober 2017, dessen mutmaßlicher Täter als Gewinner der Lotterie bekannt wurde, kündigte Donald Trump an, das Programm möglichst bald zu beenden. Dies wurde zunächst nicht umgesetzt; in der Agenda 47 zur Präsidentschaftswahl 2024 kündigte er die Abschaffung erneut an. Im Dezember 2025 setzte Trump die Lotterie aus, nachdem ein Portugiese, der über das Programm eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte, an der Brown University Menschen erschossen hatte.
Anmeldung und weiterer Ablauf
Die Teilnahme war zunächst kostenlos und erfolgte seit 2004 ausschließlich online. Die Anmeldeperiode lag jeweils im Herbst. Jede Person musste neben sich selbst auch den Ehepartner und alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren anmelden, selbst wenn diese nicht im selben Haushalt lebten. Bei einer Visumszuteilung für den Hauptteilnehmer waren die genannten Familienangehörigen ebenfalls berechtigt, eine Green Card zu beantragen.
Die Anmeldung konnte selbstständig ausgefüllt werden. Kostenpflichtige Agenturen boten an, den Vorgang zu übernehmen. Viele traten laut Artikel mit einem offiziell wirkenden Auftreten oder mit unrichtigen Werbeversprechen auf. Einige wenige seriöse Agenturen überprüften vor allem Angaben und Fotos auf die Einhaltung der Vorgaben. Sie hatten jedoch keinen direkten Einfluss auf die Gewinnchancen.
Im Frühjahr wurden die Ergebnisse online veröffentlicht. Mit den bei der Anmeldung erhaltenen Zugangsdaten konnten die Teilnehmer ihren Status selbst prüfen. Da nicht jeder ausgewählte Teilnehmer die Voraussetzungen erfüllte oder das Verfahren fortsetzte, wurden mehr Gewinner gezogen, als Green Cards verfügbar waren. Im Fiskaljahr 2015 wurden 125.514 Teilnehmer als Gewinner informiert, obwohl nur 55.000 Green Cards vergeben werden konnten. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Auswahl tatsächlich ein Visum zu erhalten, lag deshalb bei etwas unter 50 %. Von 2.188 deutschen Gewinnern für das Fiskaljahr 2010 erhielten 964 Personen eine Green Card, also 44,1 %. Umgekehrt konnten auch qualifizierte Gewinner leer ausgehen, wenn das Kontingent erschöpft war, bevor ihre Anmeldung geprüft wurde.
Für ausgewählte Gewinner fielen im Bewilligungsverfahren Kosten von 330 US-Dollar sowie 140 Euro für eine medizinische Pflichtuntersuchung an. Nach einem persönlichen Gespräch in der amerikanischen Botschaft wurde zunächst nur ein Einwanderungsvisum ausgestellt, nicht die eigentliche Karte. Die erste Einreise in die USA musste innerhalb von sechs Monaten nach der medizinischen Untersuchung erfolgen. Für diese erste Einreise war kein Mindestaufenthalt vorgeschrieben.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe
Für ein Einwanderungsvisum, das nach der ersten Einreise zum Status „Permanent Resident“ führt, mussten Gewinner mehrere Bedingungen erfüllen. Das Geburtsland des Hauptanmelders musste zur Lotterie zugelassen sein. Außerdem war entweder eine der High School vergleichbare Mindestausbildung oder eine berufliche Ausbildung mit Berufserfahrung erforderlich. In Deutschland reichte laut Artikel der Realschulabschluss; in der Schweiz reichte eine neunjährige Schulausbildung mit einer dreijährigen Lehre.
Nach INA: ACT 212 (a) konnten unter anderem folgende Gründe zum Ausschluss führen:
- gesundheitliche Gründe; die Untersuchung musste bei Vertrauensärzten der US-Botschaften erfolgen, und bereits geringster Drogenmissbrauch konnte zum Ausschluss führen;
- kriminelle oder ähnliche Gründe, etwa Prostitution, Menschenhandel oder Geldwäsche; ein Führungszeugnis war für Länder vorteilhaft, in denen sich die Person seit ihrer Volljährigkeit länger als drei Monate aufgehalten hatte;
- Sicherheitsgründe, etwa Terrorismus, Sabotage, Spionage, die Mitgliedschaft in totalitären Parteien oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen;
- die Gefahr, als „Public Charge“ in staatliche finanzielle Abhängigkeit zu geraten. Dies sollte etwa durch ausreichendes Startkapital, ein Arbeitsangebot oder einen glaubhaften Bürgen widerlegt werden, wobei ein Bürge keine garantierte Qualifikation bedeutete;
- illegale Einwanderung oder frühere Verstöße gegen US-Einwanderungsgesetze, einschließlich falscher Behauptung der US-Staatsbürgerschaft, Schmuggel, Missbrauch von Studenten- oder anderen Visa sowie Einreise als blinder Passagier;
- fehlender gültiger Ausweis oder Pass;
- fehlende Qualifikation, jemals die US-Staatsbürgerschaft erlangen zu können;
- eine frühere Ausweisung durch US-Behörden;
- weitere Gründe wie Polygamie, Kindesentführung, unerlaubte Teilnahme an oder Fälschung demokratischer Wahlen sowie die frühere Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft zur Steuervermeidung.
Anforderungen an das Foto
Für einen erfolgreichen Antrag war ein digitales Green-Card-Foto erforderlich. Es musste innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein und das aktuelle Aussehen der antragstellenden Person zeigen. Digitale Originalbilder und Scans waren zulässig.
Die wichtigsten Vorgaben waren:
- neutraler Gesichtsausdruck;
- direkter Blick in die Kamera und das vollständige Gesicht im Bild;
- normale Kleidung; extravagante Kleidung und Uniformen konnten zur Ablehnung führen, religiöse Kleidung war erlaubt;
- weißer oder cremefarbener Hintergrund;
- keine Brille, Kopfhörer oder sonstigen Gegenstände;
- JPEG-Dateiformat und höchstens 240 Kilobytes (240 KB);
- Abmessungen von 2 × 2 Zoll, also 51 × 51 mm;
- Auflösung von mindestens 600 × 600 bis höchstens 1200 × 1200 Pixeln;
- Farbbild mit 24 Bit pro Pixel. 24-Bit-Schwarzweißbilder und 8-Bit-Bilder wurden nicht akzeptiert.
Gewinnchancen und statistische Entwicklung
Die Gewinnchance hing vom Geburtsland ab, weil sich Teilnehmerzahl und Zahl der Gewinner von Land zu Land stark unterschieden. Die für DV-2012 angegebenen Werte wurden für Länder mit sehr wenigen Teilnehmern oder Gewinnern, etwa Kiribati, San Marino oder Liechtenstein, nicht berücksichtigt, da sie statistisch nicht aussagekräftig waren.
Beispiele für DV-2012:
- Neuseeland: 5.707 Teilnehmer, 309 Gewinner, Gewinnchance 5,41 %;
- Australien: 17.163 Teilnehmer, 900 Gewinner, 5,24 %;
- Ungarn: 15.503 Teilnehmer, 325 Gewinner, 2,10 %;
- Schweiz: 11.590 Teilnehmer, 229 Gewinner, 1,98 %;
- Deutschland: 102.375 Teilnehmer, 1.709 Gewinner, 1,67 %;
- Österreich: 8.139 Teilnehmer, 130 Gewinner, 1,60 %;
- Russland: 167.600 Teilnehmer, 2.353 Gewinner, 1,40 %;
- Ukraine: 1.122.086 Teilnehmer, 5.799 Gewinner, 0,52 %;
- Nigeria: 2.005.876 Teilnehmer, 6.024 Gewinner, 0,30 %;
- Bangladesch: 8.562.251 Teilnehmer, 2.373 Gewinner, 0,03 %.
Die Übersicht der einzelnen Durchführungen von DV-1995 bis DV-2022 zeigt stark schwankende Teilnehmer- und Gewinnerzahlen. Für DV-2000 wurden etwa 2.600.000 Anmeldungen angegeben, für DV-2022 dagegen 13.191.296 Personen in 7.336.302 Anmeldungen. Bei DV-2018 waren es 23.088.613 Personen in 14.692.258 Anmeldungen; weltweit wurden 115.968 Gewinner genannt, darunter 886 aus Deutschland, 85 aus der Schweiz, 89 aus Österreich und keiner aus Liechtenstein. Für DV-2017 wurden 19.344.586 Personen in 12.437.190 Anmeldungen und weltweit 83.910 Gewinner angegeben. DV-2022 verzeichnete weltweit 119.021 Gewinner, darunter 526 aus Deutschland, 31 aus der Schweiz, 36 aus Österreich und 0 aus Liechtenstein.
Besondere Durchführungen und technische Probleme
Bei DV-2012 arbeitete der Zufallsalgorithmus zur Auswahl der Bewerber nicht korrekt. Am 14. Mai 2011 wurde bekannt, dass der wenige Tage zuvor veröffentlichte Auswahlvorgang frühe Bewerbungen versehentlich bevorzugt hatte. Die Ergebnisse wurden zurückgezogen und neue Ergebnisse für den 15. Juli 2011 angekündigt. Eine Sammelklage im Namen von 22.000 vermeintlichen Gewinnern wurde am 14. Juli 2011 abgewiesen. In der Tabelle ist der 1. Mai 2011 als annullierte erste Bekanntgabe vermerkt.
Bei DV-2016 erhielten viele Teilnehmer nach dem 5. Mai 2015 zunächst eine Fehlermeldung. In den ersten gut 24 Stunden konnten nach Behördenangaben etwa 12.000 Gewinner ihren Status erfolgreich abfragen. Mehr als 50 Stunden nach Beginn der Bekanntgabe wurde ein Fehler eingeräumt; danach funktionierte die Abfrage wieder.
Auch bei DV-2018 traten in den ersten Stunden Fehlermeldungen auf, während auffallend wenige Gewinner gemeldet wurden. Die zuständige Behörde bestätigte nach zwei Tagen einen Fehler. Einen Tag später war das Problem behoben, und zuvor nicht erkannte Gewinner konnten ermittelt werden.
Bei DV-2019 erklärte das US-Außenministerium am 16. Oktober 2017 alle Anmeldungen vom 3. bis 10. Oktober 2017 wegen technischer Probleme für ungültig. Ursache war ein Fehler bei der Prüfung der Teilnahmeberechtigung anhand des Geburtslandes; außerdem war das Anmeldeformular mehrere Tage nicht verfügbar. Deshalb wurde die Anmeldephase vom 18. Oktober bis 22. November 2017 wiederholt. Weitere in der Übersicht genannte Durchführungen sind DV-2020 mit der Anmeldung vom 3. Oktober bis 6. November 2018 und der Bekanntgabe am 7. Mai 2019, DV-2021 mit der Anmeldung vom 2. Oktober bis 5. November 2019 und einer wegen der COVID-19-Pandemie vom 5. Mai auf den 6. Juni 2020 verschobenen Bekanntgabe sowie DV-2022 mit der Anmeldung vom 10. Oktober bis 11. November 2020.