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Diskriminierung von Atheisten

Mit Diskriminierung von Atheisten wird die gesellschaftliche, insbesondere auch staatlich gebilligte oder geförderte Benachteiligung oder Verfolgung von …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Staatsreligion und Religionsfreiheit
  3. 3. Deutschland und geschichtlicher Hintergrund
  4. 4. Ländersituationen und Einschränkungen
  5. 5. Vereinigte Staaten und politische Anerkennung

Begriff und Bedeutung

Diskriminierung von Atheisten bezeichnet die gesellschaftliche sowie insbesondere staatlich gebilligte oder geförderte Benachteiligung oder Verfolgung von Atheisten und Agnostikern, weil sie einen Glauben ausdrücklich und offen verneinen. Nichtgläubige und Konfessionslose können wegen ihrer fehlenden Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder speziell wegen einer offenen Glaubensverneinung benachteiligt werden. Die Anerkennung ist weltweit sehr unterschiedlich; in Teilen der Welt reicht die Verfolgung nach den dargestellten Angaben bis zur Todesstrafe.

Staatsreligion und Religionsfreiheit

Eine Staatsreligion oder Staatskirche ist die offizielle Anerkennung und Bevorzugung einer Religion durch den Staat. Bei christlich-orthodoxen Nationalkirchen kann eine historisch gewachsene gesellschaftliche Identifikation zu engen Beziehungen und staatlicher Unterstützung führen.

Die Ausprägung kann gering sein, wenn eine Religion institutionell bevorzugt wird, die individuelle Religionsfreiheit aber uneingeschränkt gilt. Als Beispiele nennt der Artikel England und Dänemark, Schweden bis 2000 und Norwegen bis 2012. Dort war oder ist die anglikanische beziehungsweise lutherische Kirche Teil des Staates und staatlicher Kontrolle unterworfen. Der König von Großbritannien ist Oberhaupt der Church of England und trägt den Titel „Fidei defensor“; wichtige Bischöfe sitzen als Lords Spiritual im Oberhaus. Die Königin von Dänemark ist Oberhaupt der lutherischen Kirche Dänemarks. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Mitgliedschaft in der lutherischen Kirche in verschiedenen skandinavischen Ländern Voraussetzung für das Bürgerrecht.

In einigen islamischen Staaten sind Staat und Religion stärker verbunden: Religiöse Regeln einer islamischen Strömung bilden dort eine Grundlage des Gemeinwesens. Der Jemen und besonders Saudi-Arabien werden genannt. Der Staat soll nach dieser Auffassung die „wahre“ Religion schützen und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie innenpolitische Stabilität sichern. Offen bekennende Atheisten seien dort erheblicher Verfolgung ausgesetzt.

Deutschland und geschichtlicher Hintergrund

Schon in der Antike konnte „Asebie“ – Gottlosigkeit, Frevel gegen die Götter oder Unfrömmigkeit – in seltenen Fällen strafbar sein. Die Gleichsetzung damaliger Vorwürfe mit dem heutigen Atheismusbegriff ist jedoch nicht gesichert. Im Römischen Reich wurden einzelne als schädlich oder sittengefährdend betrachtete Kulte unter dem Begriff superstitio bekämpft. Nach dem Aufstieg des Christentums zur Staatsreligion wurden wiederum nichtchristliche Bekenntnisse eingeschränkt oder verboten.

In der frühen Neuzeit war „Atheismus“ nach Winfried Schröder eher ein Schimpfwort für religiöse Abweichler als die Bezeichnung einer ernsthaft vertretenen Lehre von der Nichtexistenz Gottes. Im 19. Jahrhundert traten Freidenker und Monisten hervor, die im Kern agnostisch waren und häufig aus Kirchen hervorgegangen waren. Ein Kirchenaustritt war in Deutschland erst ab 1847 praktisch möglich.

Eine wichtige Veränderung im 19. Jahrhundert war die Einführung der Zivilehe: Der Staat behandelte Dissidenten und Atheisten dadurch nicht mehr nach Kirchenrecht. Der Staatsrechtler Martin Heckel sieht eine Diskriminierung auch dann, wenn staatliche Institutionen Nichtreligiöse allein nach Maßgaben einer Religionsgemeinschaft behandeln; eine bloße Gleichbehandlung könne dann diskriminierend sein. Freidenker- und Atheistenverbände sehen in deutscher und europäischer Religionspolitik, besonders im Staatskirchenrecht, Formen der Diskriminierung. Die dargestellte staatskirchenrechtliche Auffassung betont dagegen, die Verfassung verlange weder ein Ignorieren des Religiösen noch Atheismus als alleinigen Maßstab; der Staat müsse keine Erfolgsgleichheit herstellen. Nach Axel Freiherr von Campenhausen schützt eine konfessionell neutrale weltliche Rahmenordnung konkurrierende Religionsgemeinschaften gleich und sichert individuelle Freiheit durch neutrale Regeln etwa für Ehe, Schule und Sozialhilfe.

Für die Bundesrepublik Deutschland werden als Vorwürfe genannt: zu wenige Kita-Plätze in nichtkirchlicher Trägerschaft, Benachteiligungen durch Privilegien und Quasi-Monopolstellungen kirchlicher Arbeitgeber, fehlende Alternativen zum Religionsunterricht ab dem ersten Schuljahr sowie eine fehlende Beteiligung an Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Humanistische Verband Deutschlands veröffentlichte im September 2015 den Bericht „Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland“. 2016 bezeichneten in einer repräsentativen Umfrage zwei Drittel die Diskriminierung konfessionsfreier Arbeitnehmer durch die „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als ungerecht. Der Fachverband Ethik erklärte am 17. Mai 2016, konfessionsfreie und nichtreligiöse Schüler würden in der schulischen Wertebildung teils in absurder Weise schlechtergestellt.

Ländersituationen und Einschränkungen

Laut der genannten IHEU-Studie sind Atheisten und Konvertiten in Afghanistan, Iran, den Malediven, Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien und dem Sudan von der Todesstrafe bedroht. Offiziell würden zwar aktuell keine Todesstrafen aus religiösen Gründen vollstreckt, andere Anklagen würden jedoch vorgeschoben. In diesen sowie in Bangladesch, Ägypten, Indonesien, Kuwait und Jordanien seien atheistische oder humanistische Schriften verboten oder durch Blasphemiegesetze stark eingeschränkt.

Auch Äußerungen im Internet können bestraft werden. 2012 wurden mehr als ein Dutzend Menschen in zehn Ländern wegen blasphemischer Aussagen auf Facebook oder Twitter verurteilt. Beispiele sind ein 2007 in Ägypten zu vier Jahren Haft verurteilter Blogger, die im März 2012 in Tunesien zu je siebeneinhalb Jahren Haft verurteilten Facebook-Nutzer Jabeur Mejri und Ghazi Beji sowie ein 2012 in Indonesien wegen „Gotteslästerung“ zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilter Facebook-Nutzer. Amnesty International nannte das indonesische Urteil einen „schweren Rückschlag für die Meinungsfreiheit in Indonesien“.

In Ländern wie Malaysia müssten Bürger sich zudem als Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft registrieren. Dies könne Atheisten, Nichtreligiöse und Angehörige anderer Religionen dazu zwingen, bei der Beantragung eines Personalausweises falsche Angaben zu machen. Ohne offizielle Dokumente seien Reisen, Autofahren, ein Universitätsbesuch und medizinische Versorgung nicht möglich. In Indonesien verpflichtet die Pancasila mit dem Prinzip der All-Einen Göttlichen Herrschaft Staatsbürger zur Zugehörigkeit zu einer von fünf Weltreligionen; das Judentum ist dabei nicht anerkannt.

Für Russland und Griechenland hält die IHEU-Studie fest, dass die orthodoxe Kirche streng vor Kritik geschützt sei und bei staatlichen Feiern einen Ehrenplatz einnehme.

Vereinigte Staaten und politische Anerkennung

In den USA ist eine Staatskirche verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Dennoch ist „In God we trust“ seit 1956 ein zentraler Wahlspruch der Vereinigten Staaten und des Bundesstaats Florida und steht auf der Rückseite des Ein-Dollar-Scheins. Kritiker sehen darin eine Verletzung der negativen Glaubensfreiheit, also des Rechts, keinem Glauben angehören oder religiöse Aussagen ablehnen zu dürfen. Auch religiöse Kritik wird genannt, weil Bibelstellen wie Ex 20,7 EU das Anrufen von Gottes Namen für Kleinigkeiten untersagen.

Das lange verbreitete Schulgebet wurde vom US Supreme Court unter anderem in Engel v. Vitale (1962) und Abington School District v. Schempp (1963) als diskriminierend verboten. An manchen Schulen und offiziellen Anlässen wurde dies laut Artikel durch demonstrative Schweigeminuten umgangen, die Gelegenheit zum Gebet geben sollten.

Bei Wahlen spielen konfessionelle und ethnische Zuordnungen eine wichtige Rolle. In einer Gallup-Umfrage vor der Präsidentschaftswahl 2008 wollten 95 % einen Katholiken, 92 % einen jüdischen Kandidaten, 72 % einen Mormonen und nur 45 % einen atheistischen Kandidaten zum Präsidenten wählen. In einer repräsentativen Umfrage von 2008 berichteten 41 % der befragten Atheisten, in den vorangegangenen fünf Jahren Diskriminierung erlebt zu haben, darunter Beleidigungen, Ausgrenzung, verweigerte Dienstleistungen und Hate crimes. In Texas, Maryland, Arkansas, Mississippi, Tennessee, North Carolina und South Carolina bestehen Regelungen, die Nichtgläubigen öffentliche Ämter oder Tätigkeiten im öffentlichen Dienst erschweren; in Arkansas sollen Atheisten auch nicht als Zeugen aussagen dürfen. Praktisch seien diese Regelungen bedeutungslos, weil der Oberste Gerichtshof sie als verfassungswidrig eingestuft habe.

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