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Deutsche Islamkonferenz
Ziel der Konferenz ist nach der Darstellung des Innenministeriums, „eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der muslimischen Bevölkerung …
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Aufgabe und Grundidee
Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) ist ein langfristig angelegter Dialog zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Muslimen. Sie wurde vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble initiiert; die Auftaktsitzung fand am 27. September 2006 im Schloss Charlottenburg in Berlin statt. Als Folge entstand der Koordinierungsrat der Muslime.
Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums soll die DIK das Verhältnis von Staat und Muslimen auf eine tragfähige Grundlage stellen, die religions- und gesellschaftspolitische Integration verbessern und den Zusammenhalt fördern. Sie behandelt ausdrücklich nicht das Verhältnis von Islam und Christentum, sondern das Verhältnis von Staat und Religion. Schäuble beschrieb sie als institutionellen Rahmen für den Dialog zwischen Menschen muslimischen Glaubens und Vertretern aller Ebenen des Gemeinwesens. Seit 2022 befindet sich die DIK in ihrer fünften Phase.
Gremien und erste Arbeitsphase
In der ursprünglichen Form war das Plenum das oberste Gremium. Es bestand aus 30 Repräsentanten des Staates und der Muslime in Deutschland, tagte einmal jährlich und beriet Empfehlungen aus Arbeitsgruppen. Der Bundesinnenminister nahm als Gastgeber teil. In der ersten Phase waren jeweils 15 Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie 15 Muslime beteiligt. Zu Letzteren gehörten Vertreter muslimischer Verbände und eingeladene Einzelpersonen, darunter Islamkritikerinnen. Daneben arbeiteten etwa 100 weitere Fachleute und Wissenschaftler in den beratenden Gremien.
Das Innenministerium gab drei Arbeitsfelder vor: die deutsche Gesellschaftsordnung und den Wertekonsens, Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis sowie Wirtschaft und Medien als Brücke. Dabei ging es unter anderem um Gleichberechtigung, Familie, demokratische Kultur, die Trennung von Kirche und Staat, religiöse Symbole, Moscheebau, Islamunterricht, Bildung und Arbeitsmarkt sowie das Islambild in den Medien. Zu jedem Feld wurde eine Arbeitsgruppe mit je 25 Teilnehmern eingerichtet. Ein zusätzlicher Gesprächskreis „Sicherheit und Islamismus“ sollte Strategien gegen die Radikalisierung junger Muslime und für eine bessere Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und Muslimen entwickeln.
In der ersten Phase fanden vier Plenarsitzungen statt: am 27. September 2006, 2. Mai 2007, 13. März 2008 und 25. Juni 2009. Die Arbeitsgruppe zu Religionsfragen einigte sich darauf, dass die freiheitlich-rechtliche Grundordnung für alle gilt und jede Person die Rechts- und Werteordnung der deutschen Gesellschaft akzeptieren muss. Zugleich wurde kritisiert, muslimische Verbände repräsentierten nicht automatisch alle Muslime und könnten ihre Sprecherrolle überschätzen.
Zweite Phase: Kooperation, Teilhabe und Prävention
Die zweite Phase begann 2010 unter Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Das Plenum entwickelte zunächst ein Arbeitsprogramm; statt der früheren Arbeitsgruppen bereitete ein Vorbereitungsausschuss Empfehlungen vor und berief zeitlich begrenzte Projektgruppen ein. Die Themen waren: institutionalisierte Kooperation zwischen Staat und Muslimen, Geschlechtergerechtigkeit sowie Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung.
Vier Projektgruppen befassten sich mit Präventionsarbeit mit Jugendlichen, der Fortbildung religiösen Personals, Rollenbildern in muslimischen Milieus und der Integration von Muslimen in den Arbeitsmarkt. Ziele waren unter anderem, Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus unter muslimischen Jugendlichen und islamistischen Extremismus besser zu verstehen und Präventionsmethoden zu entwickeln; außerdem sollten Moscheen und Kommunen interkulturell geöffnet, Geschlechtergerechtigkeit gefördert und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abgebaut werden.
Am 17. Mai 2010 verabschiedeten die Teilnehmer ein elfseitiges Arbeitsprogramm für die Legislaturperiode 2009 bis 2013. Die DIK förderte islamisch-theologische Hochschulangebote und die Einführung islamischen Religionsunterrichts; außerdem wurde die Studie „Rollenbilder in muslimischen Milieus“ beauftragt. Am 29. März 2011 standen Religionsunterricht und ein Leitfaden zur Fortbildung religiösen Personals im Mittelpunkt. Hans-Peter Friedrichs Aussage, Muslime gehörten zu Deutschland, der Islam aber nicht, sowie seine vorgeschlagene „Sicherheitspartnerschaft“ wurden von muslimischen Vertretern kritisiert. Neun von zehn muslimischen Einzelpersonen unterzeichneten eine Protesterklärung.
Bei der Sitzung am 19. April 2012 wurden Zwischenergebnisse zu Rollenbildern und Arbeitsmarkt vorgestellt. Die Studie „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“ lieferte erstmals umfassende Daten zu Moscheegemeinden. Mit der Erklärung „Geschlechtergerechtigkeit als gemeinsamen Wert leben“ setzte die DIK ein Zeichen gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung. 2013 lag der Schwerpunkt auf Prävention bei Jugendlichen; bis Mai 2015 sollten Projekte gegen Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und religiös begründeten Extremismus gefördert werden. Islamverbände kritisierten, Sicherheit und Extremismus dominierten die Konferenz zu stark.
Dritte bis fünfte Phase
In der dritten Phase ab 2014 standen Wohlfahrtspflege als Form gesellschaftlicher Teilhabe und Seelsorge als Teil der Religionsausübung und religionsrechtlichen Teilhabe auf dem Programm. Ein Lenkungsausschuss arbeitete als politisches Gremium. Ein Arbeitsausschuss mit Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen erarbeitete Empfehlungen zur Wohlfahrtspflege und zur muslimischen Anstaltsseelsorge; hinzu kamen öffentliche Konferenzen.
Die vierte Phase begann Ende November 2018 in Berlin. Sie bezog ein breites Spektrum muslimischer Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kirchen und jüdischen Lebens ein. Formelle Gremien und feste Mitgliedschaften gab es nicht mehr. Stattdessen wurden themenbezogene Tagungen, Workshops, Expertenrunden, Kooperationen und Förderungen eingesetzt. Der integrationspolitische Förderansatz „Moscheen für Integration – Öffnung, Vernetzung, Kooperation“ sollte islamische Gemeinden in ihrer Integrationsarbeit und der Öffnung zur Nachbarschaft stärken. Religionspolitisch ging es um die praktische Ausbildung religiösen Personals nach einem akademischen Studium. Gesellschaftspolitisch behandelte die DIK die Prävention von Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit, den innermuslimischen Dialog und den Austausch muslimischer und jüdischer Gemeinschaften. Sie verstand sich außerdem als Rahmen für eine innermuslimische Debatte über Identitätsfindung und Selbstorganisation.
Am 5. Mai 2022 erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die DIK als „zentrales Forum für den Dialog des Staates mit Musliminnen und Muslimen“ fortsetzen zu wollen. Mit rund 40 Vertretern islamischer Dachverbände und Organisationen wurden drei Themenfelder der fünften Phase konzipiert: gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verhindern und Strukturen muslimischer Selbstorganisation stärken.
Kritik und Gegenpositionen
Kritik kam aus unterschiedlichen Richtungen. Radikalislamische Interessengruppen wandten sich 2007 gegen die DIK, weil sie darin den Versuch sahen, einen „deutschen Islam“ zu schaffen und Muslime an Grundgesetz sowie deutsche Rechtsordnung statt an Koran oder Sunna zu binden. Die betreffende Website wurde laut Verfassungsschutz Baden-Württemberg möglicherweise der 2003 verbotenen Hisb at-Tahrir zugerechnet.
Ahmad Mansour kritisierte, seit 2013 seien muslimische Einzelpersonen ausgeladen worden und konservative Verbände dominierten. Er beanstandete zudem ausländische Strukturen und politische Interessen von vertretenen Verbänden. Hamed Abdel-Samad warf der Regierung vor, ausländischen Regierungen und Bewegungen wie den Muslimbrüdern zu viel Einfluss zu geben. 2020 erklärte er, nicht mehr an Sitzungen teilnehmen zu wollen, und kritisierte die politische Aufwertung von DITIB und Zentralrat der Muslime; das Bundesinnenministerium wies seine Kritik zurück.
Weitere Einwände betrafen Ziele, Finanzierung und die rechtliche Zuständigkeit. Der Humanistische Pressedienst kritisierte 2021 mangelhafte Zieldefinition, Wirtschaftlichkeit und Finanzkontrolle. Matthias Buth erklärte 2020, die DIK sei eine Rechtsanmaßung des Bundes, weil das staatliche Verhältnis zu Kirchen und Religionsgemeinschaften Sache der Länder sei. Die Kritische Islamkonferenz kritisierte, die DIK reduziere Individuen auf eine religiöse Gruppenidentität und fördere Parallelgesellschaften. Im Januar 2025 forderte der Arbeitskreis Politischer Islam, die DIK nach der fünften Phase zu beenden und in die reguläre Integrationspolitik zu überführen.