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Zentralrat der Muslime in Deutschland
Der Verband vertritt über seine 22 Mitgliedsorganisationen etwa 10.000 bis 20.000 muslimische Haushalte.
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Grunddaten und Bedeutung
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Köln. Er wurde 1994 gegründet und versteht sich als Vertretung von Muslimen und islamischen Mitgliedsorganisationen in Deutschland. Neben DITIB, dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und dem Islamrat gehört er zu den vier großen islamischen Dachverbänden in Deutschland.
Über seine 22 Mitgliedsorganisationen vertritt der ZMD etwa 10.000 bis 20.000 muslimische Haushalte. Der Verband finanziert sich vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen in Moscheen und private Zuwendungen.
Seine besondere Bedeutung sieht der ZMD in seiner Zusammensetzung: In ihm sind mehrheitlich nichttürkische Muslime organisiert, darunter Organisationen arabischer, deutscher und multi-ethnischer Herkunft. Laut Selbstdarstellung bilde er „die ganze Vielfalt der Muslime in Deutschland“ ab. Dadurch grenzt er sich von stärker türkisch geprägten Dachverbänden wie DİTİB, Islamrat und VIKZ ab.
Leitung und Aufbau
Gründungsvorsitzender war Nadeem Elyas, der den Verband von 1994 bis 2006 leitete und später Ehrenvorsitzender wurde. Danach folgten Ayyub Axel Köhler ab 2006, Aiman Mazyek ab 2010 und 2024 Abdassamad El Yazidi. Generalsekretär ist Aladdin Beiersdorf-El Schallah. Stellvertretende Vorsitzende sind Özlem Basöz und Samir Bouaissa, Schatzmeister ist Mohamed Abu El-Qomsan.
Neben ordentlichen Mitgliedern hat der ZMD Landesverbände und Vertretungen. Genannt werden Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland und Thüringen.
Zu den Mitgliedsorganisationen gehörten nach dem Stand von 2013 unter anderem islamische Zentren, muslimische Vereine und Dachorganisationen, etwa das Islamische Zentrum Aachen, das Islamische Zentrum München, die Union der Islamisch Albanischen Zentren in Deutschland und die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB). Daneben gab es assoziierte Mitglieder wie die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, den Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland und Deaf-Islam e. V.
Geschichte und Ziele
Der ZMD ging 1994 aus dem Islamischen Arbeitskreis Deutschland hervor. Von der Gründung bis zum 30. Juni 2006 war Eschweiler Sitz des Zentralrats. Seit April 2007 ist der ZMD Gründungsmitglied des Koordinierungsrats der Muslime.
Im Jahr 2000 trat der Verband der Islamischen Kulturzentren, damals mit 22.000 Mitgliedern die größte Teilorganisation, aus dem ZMD aus. Danach war die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa der größte Mitgliedsverband.
Zu den Zielen des ZMD gehört, gemeinsame Interessen muslimischer Organisationen gegenüber Staat, Verwaltung und Gesellschaft zu vertreten. In seiner Selbstdarstellung nennt er sich eine „Diskussions- und Handlungsebene“ seiner Mitglieder sowie einen Dialog- und Ansprechpartner. Er will Moscheegemeinden, islamische Vereine, Verbände und Dachorganisationen nicht ersetzen oder mit ihnen konkurrieren, sondern gemeinsame Interessen vertreten und Rechte verlangen, die ihnen als Religionsgemeinschaft zustünden.
Gemeinsam mit dem Islamrat rief der ZMD Kommissionen ins Leben, die sich für islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und für eine Ausnahmegenehmigung beim Schächten einsetzen.
Rechtliche Einordnung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied am 9. November 2017, dass „Islamverbände“ keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Gesetzes seien. Der ZMD und der ebenfalls klagende Islamrat erfüllten nach Auffassung des Gerichts nicht die Voraussetzungen, um als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes zu gelten. Damit hätten sie keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf die allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.
Das Gericht bezweifelte vor allem, dass die Dachverbände eine ausreichende Lehrautorität gegenüber ihren Mitgliedsverbänden besitzen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Der ZMD erhob vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde; eine endgültige Entscheidung stand laut Artikel aus. Im Mai 2023 zog der Zentralrat die Klage auf Mitwirkung zurück.
Kritik und Kontroversen
Ein Kritikpunkt betrifft die Haltung des ZMD zur Scharia. Scharia bezeichnet hier religiöse Rechts- und Ethikgrundsätze im Islam. Dem Zentralrat wurde vorgeworfen, sich nicht grundsätzlich von ihr distanziert zu haben. Der frühere Vorsitzende Ayyub Köhler entgegnete, Muslime wollten sich nicht von der Scharia distanzieren, weil in ihr die Ethik des Islams festgelegt sei. Sie setze „nur Rechtsgrundsätze für Muslime“, sei „ein Weg, eine Richtschnur für Muslime“ und solle nicht in Deutschland eingeführt werden. Extreme Beispiele wie „Todesstrafe, Auspeitschen und Handabhacken“ machten nur einen geringen Teil der Scharia aus.
Auch die „Islamische Charta“ wurde kritisiert. These 19 lautet: „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland bewertete diese Formulierung 2003 als zu unklar. Es kritisierte besonders das Wort „Kernbestand“, weil es nahelege, dass bestimmte Bereiche internationaler Menschenrechtserklärungen nicht als verpflichtend angesehen würden.
Weitere Kritik betrifft mögliche Verbindungen zum Islamismus. Dem ZMD wurde von einigen Seiten vorgeworfen, nach außen dialogbereit aufzutreten, nach innen aber auf eine islamische Gesellschaft in Deutschland zu zielen. Besonders genannt wurde der frühere Mitgliedsverein DMG, ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die der Verfassungsschutz als deutschen Ableger der internationalen islamistischen Muslimbruderschaft einordnet. Am 23. Januar 2022 wurde die DMG aus dem ZMD ausgeschlossen.
2020 ordnete der Bundesverfassungsschutz den ZMD-Mitgliedsverband und Gründungsmitglied ATIB erstmals offiziell der türkisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zu.
Reaktion auf den Hamas-Angriff 2023
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden deutsche Muslimverbände noch am selben Tag vor allem auf der Plattform X kritisiert, weil sie den Angriff nach Ansicht der Kritiker nicht klar verurteilten und sich nicht mit Israel solidarisierten. Der ZMD veröffentlichte am 8. Oktober ein Statement. Darin verurteilte er „die jüngsten Angriffe der Hamas auf Zivilisten“ und forderte ein sofortiges Ende der Gewalt. Zugleich verwies er auf Angriffe von Siedlern, flankiert durch die israelische Armee, auf palästinensische Dörfer und die Al-Aqsa-Moschee.
Das Statement wurde politisch und medial stark kritisiert. Danyal Bayaz nannte es auf X einen „beschämenden Offenbarungseid“ und erklärte, Solidarität mit Israel sei nicht relativierbar. Auch Jan Fleischhauer, Nikolaus Blome und Jens Spahn kritisierten die Erklärung; Spahn bemängelte, der ZMD distanziere sich nicht klar genug und erkenne das Selbstverteidigungsrecht Israels nicht an.
Eine andere Bewertung gab Daniel Bax in der taz. Er schrieb, man könne den großen Verbänden nicht vorwerfen, dass sie den Terror der Hamas gutheißen würden. Sie hätten schnell reagiert, Gewalt verurteilt und vor Eskalation gewarnt. Die Vorwürfe bezeichnete er als „Populismus, der Misstrauen sät“.