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Islam in Deutschland
Der Islam ist in Deutschland die Religion mit den nach dem Christentum meisten Gläubigen. Eine zahlenmäßig bedeutende Anwesenheit von Muslimen in …
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Bedeutung, Entwicklung und Verteilung
Der Islam ist in Deutschland nach dem Christentum die Religion mit den meisten Gläubigen. Eine zahlenmäßig bedeutsame muslimische Präsenz begann im Ersten Weltkrieg; seit 1950 wuchs sie vor allem durch Einwanderung aus Vorderasien, dem Balkan und Nordafrika. Die meisten Muslime sind Sunniten. Der Anteil nichtsunnitischer Gruppen wie Aleviten, Bektaschi und Schiiten liegt jedoch über dem Weltdurchschnitt.
Nach einer 2026 veröffentlichten BAMF-Hochrechnung lebten 2025 zwischen 6,6 und 7,0 Millionen Muslime in Deutschland, entsprechend 8,0 bis 8,5 % der Bevölkerung. Vergleichswerte sind 4,4 bis 4,7 Millionen beziehungsweise 5,4 bis 5,7 % für 2015 und 5,3 bis 5,6 Millionen beziehungsweise 6,4 bis 6,7 % für 2019. Exakte Zahlen sind schwierig, weil viele Gemeinden keine Mitgliederlisten führen und viele Muslime keinem Verein angehören oder keine Moschee regelmäßig besuchen. Die freiwillige Zensusfrage 2011 ergab nur 1,9 % mit der Angabe „Islam“; Schätzungen fielen deutlich höher aus.
2025 waren 39,4 % der Muslime türkeistämmig, 29,4 % hatten einen Migrationshintergrund aus einem arabischsprachigen Land der MENA-Region. Etwa ein Fünftel stammt selbst oder familiär aus Südosteuropa. 2008 lebten 98,4 % der Muslime in den alten Bundesländern einschließlich Berlin. 2019 waren nach BAMF-Schätzung 40,2 bis 47 % deutsche Staatsangehörige, einschließlich Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, und 53 bis 59,8 % Ausländer.
Geschichtliche Entwicklung
Frühe Kontakte gab es in der Neuzeit: Abraham Hinckelmann ließ 1694 in Hamburg den Koran auf Arabisch drucken. Für 1739 wird eine erste islamische Gemeinde in Potsdam behauptet, doch Thomas Lemmen widerspricht: Eine Quelle belege nur einen vorübergehenden Aufenthalt. Ende des 18. Jahrhunderts lebten muslimisch-tatarische Familien innerhalb der preußischen Grenzen; in den 1790er-Jahren dienten etwa 2.000 Tataren als Lanzenreiter. Nach dem Tod des osmanischen Gesandten Ali Aziz Efendi 1798 stellte Friedrich Wilhelm III. ein Bestattungsgelände bereit. Daraus entstand der 1866 errichtete Türkische Friedhof in Berlin-Neukölln.
Im Halbmondlager Wünsdorf waren im Ersten Weltkrieg bis zu 30.000, meist muslimische, Kriegsgefangene interniert. Dort wurde am 13. Juli 1915 die erste tatsächlich als muslimische Gebetsstätte genutzte Moschee auf deutschem Boden eingeweiht. Die vom Kaiserreich finanzierte Holzmoschee diente vor allem Propagandazwecken, schloss 1924 und wurde 1925/26 abgerissen. Die Ahmadiyya errichtete 1924 in Berlin-Wilmersdorf eine steinerne Moschee, die 1928 eröffnet wurde und als älteste erhaltene Moschee Deutschlands gilt.
Seit den 1950er-Jahren entstanden neue Gemeinden und Moscheen. Von 1961 bis 1973 wurden durch Anwerbeabkommen Arbeitskräfte aus der Türkei, Jugoslawien, Tunesien und Marokko angeworben. Der zunächst befristete Aufenthalt wurde oft dauerhaft; Familien wurden nachgeholt. Seit den 1980er- und 1990er-Jahren kamen außerdem Flüchtlinge, etwa aus Iran, Afghanistan, Libanon, Bosnien und Kosovo. Seit den 1970er-Jahren entstanden Moscheevereine, seit den 1990er-Jahren häufiger repräsentative Moscheen. Die Deutsche Islamkonferenz begann 2006 als Dialog zwischen Staat und Muslimen. 2013 erhielt die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinschaft in Hessen als erster islamischer Verein Körperschaftsstatus.
Religiöse Richtungen und Organisationen
Für 2020 schätzt das BAMF bei insgesamt rund 5,45 Millionen Muslimen: 71,7 % Sunniten (3,907 Millionen), 9,5 % Aleviten (0,518 Millionen), 4,4 % Zwölfer-Schiiten (0,240 Millionen) und 1,3 % Ahmadiyya (0,071 Millionen); bei 13,1 % war die spezifische Konfession unbekannt oder nicht näher bestimmt. Kleinere Gruppen sind Alawiten, Sufis, Ismailiten, Zaiditen und Ibaditen.
Sunniten bilden keine einheitliche Gemeinde. Ihre Rechtsschulen sind Hanafiten, Hanbaliten, Malikiten und Schāfiʿiten. Türkische, albanische und bosnische Gemeinden sind häufig hanafitisch, nordwestafrikanische oft malikitisch. Der Salafismus ist eine relativ kleine, aber im Internet sichtbare radikal-puritanische sunnitische Minderheit. Aleviten verstehen sich teilweise als schiitische Strömung, teilweise als eigenständige Religionsgemeinschaft aus dem islamischen Kulturraum. Für sie gelten Scharia und fünf tägliche Gebete nicht; sie treffen sich im Cem-Haus, und ihr religiöser Leiter heißt Dede. Die Alevitische Gemeinde Deutschland wurde 1986 gegründet und erhielt 2020 in Nordrhein-Westfalen Körperschaftsstatus.
Zwölfer-Schiiten sind die größte schiitische Richtung und stammen vielfach aus Iran, Aserbaidschan, Irak, Afghanistan und Libanon. Das Islamische Zentrum Hamburg, früher ein Mittelpunkt dieser Richtung, wurde im Juli 2024 verboten. Die Ahmadiyya hat etwa 40.000 Mitglieder, 50 Moscheegemeinden und 225 lokale Gemeinden. Ihre AMJ erhielt 2013 in Hessen und 2014 in Hamburg den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. DITIB ist mit fast 350 selbstständigen Moscheegemeinden eine besonders einflussreiche sunnitische Organisation und dem türkischen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten unterstellt. Nur ungefähr 20 % der Sunniten sind Mitglied religiöser Vereine oder Gemeinden.
Bildung und religiöse Praxis
Islamische Unterweisung wurde seit den 1980er-Jahren in Bayern und Nordrhein-Westfalen zunächst im türkischsprachigen Unterricht angeboten; seit den frühen 2000er-Jahren gibt es Angebote auf Deutsch. Häufig handelt es sich um informierenden Sachunterricht und nicht um bekenntnisorientierten Religionsunterricht. Schwierigkeiten sind der Dialog mit Verbänden, fehlende Unterrichtsmaterialien und zu wenig qualifiziertes deutschsprachiges Personal. Hessen führte 2013 als erstes Land bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB und Ahmadiyya ein. Niedersachsen hatte zuvor seit 2003 einen Modellversuch.
Seit 2010 wurden universitäre Zentren für islamische Theologie aufgebaut. Stand 2026 werden Islamische Theologie und Religionspädagogik an zwölf Hochschulstandorten unterrichtet; seit Juli 2026 besteht an der Universität Münster die erste Islamisch-Theologische Fakultät. Die Ausbildung soll langfristig Imame ersetzen, die im Ausland ausgebildet wurden, oft nicht Deutsch sprechen und die Lebensumstände in Deutschland weniger kennen. Finanzierung und Akzeptanz durch Moscheegemeinden bleiben Probleme. Das Islamkolleg Deutschland in Osnabrück eröffnete im Juni 2021 als staatlich geförderte, wissenschaftlich unabhängige deutschsprachige Ausbildungsstätte für Imame sowie Gemeinde- und Seelsorgepersonal.
In einer repräsentativen Studie von 2020 bezeichneten sich 82 % der Befragten als stark oder eher gläubig; etwa 70 % befolgten Speise- und Getränkevorschriften, 39 % beteten täglich. Von ungefähr vier Millionen Muslimen besuchten 600.000 bis 700.000 regelmäßig eine Moschee. Für 2011 werden 159 Moscheen mit Kuppel und Minarett genannt; viele Gebete finden in Hinterhofmoscheen statt. Die Gesamtzahl der Moscheen und Gebetsräume wird unterschiedlich geschätzt, etwa mit 2.284 im Jahr 2017 oder 2.342 im Jahr 2012.
Recht, Politik und Konfliktfelder
Islamische Vorschriften können in Deutschland befolgt werden, wenn sie Grundgesetz und Ordre public, also grundlegenden Rechtsgrundsätzen, nicht widersprechen. Mit der Scharia unvereinbar sind etwa die Ungleichbehandlung von Geschlechtern und Religionen sowie Körper- und Todesstrafen. Eigene islamische Schiedsgerichte gibt es nicht. In Familien- und Erbschaftsfällen kann jedoch ausländisches Recht angewandt werden; deshalb können beispielsweise im Ausland geschlossene polygame Ehen rechtlich berücksichtigt werden.
Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform, während Feuerbestattung verboten ist. Die Länder regeln das Bestattungsrecht. Baden-Württemberg hob 2014 die Sargpflicht auf; Sachsen-Anhalt erlaubte sarglose Bestattungen aus religiösen Gründen erst durch ein Gesetz von 2025. Nordrhein-Westfalen erleichterte 2014 islamische Friedhöfe. Muslimische Schüler dürfen an hohen Feiertagen wie Fastenbrechen und Opferfest der Schule fernbleiben, doch es gibt keine gesetzlichen islamischen Feiertage. Der öffentliche Muezzinruf ist von Religionsfreiheit geschützt, kann aber bei zu hoher Lautstärke nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz begrenzt werden.
Das Kopftuch wird unterschiedlich beurteilt, unter anderem als religiöse Bedeckung oder als Symbol von Unterdrückung. Das Bundesverfassungsgericht entschied Ende Januar 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen nicht mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar ist. Ein Verbot verlangt eine hinreichend konkrete Gefahr für Schulfrieden oder staatliche Neutralität. Laut Studie von 2020 tragen 70 % der muslimischen Mädchen und Frauen kein Kopftuch.
Islamismus bezeichnet hier die politische Vorrangstellung der Scharia gegenüber staatlichem Recht. Das BfV schätzte 2023 unter 5,6 Millionen Muslimen 27.000 bis 50.000 Islamisten, darunter 10.500 Salafisten und 1.000 bis 2.000 Dschihadisten. Organisationen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Völkerverständigung gerichtet sind, können verboten werden; genannt werden Hizb ut-Tahrir, Kalifatstaat und Islamisches Zentrum Hamburg. Islamfeindlichkeit zeigt sich unter anderem in Protesten und Brandanschlägen auf Moscheen. Antisemitische Vorurteile unter Teilen muslimischer Jugendlicher und Erwachsener werden ebenfalls behandelt; eine Studie von 2023 nennt 26 % Zustimmung unter Muslimen zur Aussage, reiche Juden seien die eigentlichen Herrscher der Welt, gegenüber 6 % im Bevölkerungsdurchschnitt.
Wahrnehmung, Politik und Medien
Zur Frage, ob Islam oder Muslime „zu Deutschland“ gehören, gibt es gegensätzliche politische Aussagen und Umfragewerte. 2016 erklärten in einer Infratest-dimap-Umfrage 60 % der Befragten, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, 34 % sahen das anders. Eine Forsa-Umfrage von 2018 ergab dagegen 47 % Zustimmung und 46 % Ablehnung. In einer INSA-Umfrage von 2016 fürchteten 46 % eine Islamisierung Deutschlands, während 39 % keine Angst davor hatten.
Muslime sind auch in Parlamenten und Regierungsämtern vertreten. Cem Özdemir und Leyla Onur zogen 1994 als erste Abgeordnete mit muslimischem Hintergrund in den Bundestag ein. Özdemir wurde 2008 als erster Muslim Vorsitzender einer im Bundestag vertretenen Partei. Aygül Özkan wurde 2010 erstmals als Muslima Ministerin in einem Landesministerium. Unter den Mitgliedern des 21. Deutschen Bundestages nannten 0,9 % bei freiwilliger Konfessionsangabe den Islam. Eine Allensbach-Umfrage von 2021 ergab, dass 81 % der befragten deutschen Bürger muslimischen Glaubens Demokratie als beste Staatsform ansehen; in der Gesamtbevölkerung waren es 70 %.
Im Rundfunk und Internet gibt es Formate wie das SWR-Angebot „Islam in Deutschland“, das ZDF-Format „Forum am Freitag“ und die Deutschlandfunk-Reihe „Koran erklärt“. Diese Angebote sind keine Verkündigungssendungen, weil der Rundfunkstaatsvertrag solche Sendungen nur anerkannten Religionsgemeinschaften zugesteht. Die 1995 gegründete Islamische Zeitung versteht sich als unabhängiges muslimisches Medium für Muslime und Nicht-Muslime.