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Deutsche Besetzung Polens 1939–1945
Die deutsche Besetzung Polens (1939–1945) im Zweiten Weltkrieg begann mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Zweite Polnische Republik am 1. September …
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Beginn, Verlauf und Bedeutung der Besatzung
Die deutsche Besetzung Polens begann mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Zweite Polnische Republik am 1. September 1939. Grundlage für die anschließende Teilung war das geheime Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes vom 23. August 1939. Am 17. September marschierte auch die Sowjetunion in Polen ein; im Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September teilten beide Staaten das polnische Gebiet untereinander auf. Westpolen wurde vom Deutschen Reich besetzt oder unmittelbar eingegliedert. Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 geriet auch Ostpolen unter deutsche Herrschaft. Vom 12. Januar bis Anfang Februar 1945 eroberte die Rote Armee während der Weichsel-Oder-Operation nahezu alle noch von der Wehrmacht gehaltenen polnischen Gebiete.
Polen war im Zweiten Weltkrieg länger als jedes andere Land dem Terror eines nationalsozialistischen Besatzungsregimes ausgesetzt. Die Besatzung diente einem rassistisch begründeten „Volkstumskampf“: Polen sollte als Teil des geplanten deutschen „Lebensraums im Osten“ wirtschaftlich ausgebeutet und teilweise mit Volksdeutschen besiedelt werden. Einheimische wurden entrechtet, vertrieben, zur Zwangsarbeit deportiert oder ermordet. Die „Polenvermögensverordnung“ vom 17. September 1940 und die „Polenstrafrechtsverordnung“ vom 4. Dezember 1941 gaben Ausplünderung und Entrechtung einen rechtlichen Anschein.
Die NS-Propaganda bereitete diese Politik vor. Sie stellte Polen als angeblich illegitimen „Raubstaat“ und seine Bevölkerung als kulturell und „rassisch minderwertig“ dar. Antisemitische Feindbilder, Angriffe auf die katholische Kirche und übertriebene Berichte über Grenzzwischenfälle sollten den Angriff rechtfertigen und Härte gegenüber der Zivilbevölkerung fördern.
Verwaltung und territoriale Neuordnung
Zu Kriegsbeginn besaß Hitler kein vollständig ausgearbeitetes Verwaltungskonzept. Zunächst setzte die Wehrmacht eine Militärverwaltung ein. Den fünf beteiligten Armeen wurden Chefs der Zivilverwaltung mit vorbereiteten Verwaltungsstäben zugeordnet. Parallel operierten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Mit dem Vorrücken entstanden Militärbezirke; die eingesetzten NSDAP-Gauleiter gewannen jedoch rasch so großen Einfluss, dass die nur formell dem Militär unterstellte Verwaltung faktisch zunehmend zivil und nationalsozialistisch geprägt war.
Die Einsatzgruppen sollten angeblich „reichs- und deutschfeindliche Elemente“ bekämpfen. Das im Mai 1939 auf Himmlers Befehl erstellte „Sonderfahndungsbuch Polen“ enthielt die Namen von 61.000 zu verhaftenden Polen. Tatsächlich zielte die sogenannte „Intelligenzaktion“ besonders auf die Ermordung der polnischen Bildungsschicht. Die etwa 2700 Angehörigen der Einsatzgruppen führten planmäßige Terrormaßnahmen und Hinrichtungen durch; bis zum Frühjahr 1940 fielen ihnen schätzungsweise 60.000 bis 80.000 Menschen zum Opfer.
Mit Erlassen vom 8. Oktober 1939, die am 26. Oktober in Kraft traten, löste Hitler die Militärverwaltung ab. Die Reichsgaue Wartheland und Danzig-Westpreußen entstanden; Ostoberschlesien wurde der Provinz Schlesien und das Gebiet nördlich von Warschau als Regierungsbezirk Zichenau der Provinz Ostpreußen angegliedert. Der Rest wurde als Generalgouvernement unter Hans Frank verwaltet. Das deutsche Besatzungsgebiet umfasste 187.717 km² beziehungsweise etwa 48,5 % des früheren polnischen Staatsgebiets. Davon wurden 91.974 km² mit ungefähr 10 Millionen Einwohnern annektiert; 95.743 km² mit 12,1 Millionen Einwohnern bildeten zunächst das Generalgouvernement. Nach der Eingliederung Galiziens am 1. August 1941 wuchs dieses auf 142.000 km².
Das Generalgouvernement hatte einen eigenen Etat sowie ein eigenes Zoll- und Währungssystem. Sein Verwaltungssitz war Krakau; es bestand aus den Distrikten Radom, Warschau, Lublin und Krakau, später zusätzlich Galizien. Hans Franks Macht wurde durch Eingriffe anderer Reichsstellen, besonders Himmlers und Hermann Görings, eingeschränkt. Im Sommer 1944 begann der Zusammenbruch; mit der Einnahme Krakaus durch die Rote Armee im Januar 1945 endete das Generalgouvernement.
Terror, Vertreibung und Kulturpolitik
In den annektierten Gebieten sollten die Bevölkerung „entpolonisiert“ und „entjudet“ sowie das Land „germanisiert“ werden. Himmlers Erlass vom 7. Oktober 1939 erteilte hierfür weitreichende Vollmachten. Zu den Mitteln gehörten der Massenmord an der polnischen Intelligenz, die Vertreibung unerwünschter Bevölkerungsgruppen in das Generalgouvernement und die Deportation von Arbeitskräften nach Deutschland. Einer ersten Terrorwelle fielen dort bis Ende 1939 schätzungsweise 42.000 ethnische Polen zum Opfer. Bis zum Frühjahr 1941 waren Angehörige der Intelligenz in den annektierten Gebieten weitgehend ermordet, in Konzentrationslager gebracht oder zur Zwangsarbeit verschleppt worden.
Im Wartheland wurden vom 1. April 1941 bis zum 31. Dezember 1943 etwa 200.000 Menschen von Vertreibungsmaßnahmen erfasst. Zwischen 1939 und 1943 verschleppte das Regime etwa 670.000 polnische Zwangsarbeiter aus den annektierten Gebieten nach Deutschland. Weitere 1.500.000 Polen wurden vertrieben, um Raum für rund 500.000 Volksdeutsche zu schaffen. Die „Deutsche Volksliste“ ordnete Bewohner nach zweifelhaften rassistischen Kriterien ein.
Das Generalgouvernement war zunächst als Sammelraum für Juden, Roma und Polen vorgesehen. Von ursprünglich geplanten 8 Millionen Deportierten wurde die Zahl wegen wirtschaftlicher und logistischer Probleme zunächst auf eine Million gesenkt; tatsächlich wurden bis zum Frühjahr 1941 etwa 460.000 Menschen dorthin deportiert. Viele kamen ohne Besitz an und wurden zur Arbeit gezwungen. Besatzungsbehörden beschlagnahmten Wohnungen und Vermögen, erhoben hohe Steuern und verlangten ständig steigende Zahlungen: Der Beitrag zum angeblichen „militärischen Schutz“ stieg von zunächst 150 Millionen Złoty für 1941 auf 500 Millionen, 1942 auf 1,3 Milliarden und 1943 auf 3 Milliarden Złoty. Insgesamt wurden von 1939 bis 1945 schätzungsweise 5,50 Milliarden Reichsmark aus dem Generalgouvernement herausgepresst. Die „AB-Aktion“ im Mai 1940 kostete weitere 4000 Menschen das Leben. Das für politische Häftlinge eingerichtete Lager Auschwitz nahm am 14. Juni 1940 seinen ersten Gefangenentransport auf.
Die Besatzer schlossen Hochschulen, Oberschulen, Universitäten und fast alle kulturellen Einrichtungen. Polen und Juden durften grundsätzlich nicht studieren; Lehrende wurden verfolgt und deportiert. Presse und Rundfunk wurden durch deutsche Propaganda ersetzt. Etwa 500.000 Kunstgegenstände wurden geraubt, außerdem Bibliotheken und Archive geplündert oder zerstört.
Kriegsgefangene und Widerstand
Etwa 400.000 polnische Soldaten, darunter rund 16.000 Offiziere, gerieten in deutsche Gefangenschaft; zusätzlich wurden etwa 200.000 Zivilisten als „verdächtige Elemente“ festgesetzt. Wegen unzureichender Vorbereitung lebten viele zunächst in provisorischen Zeltlagern. Bis Ende 1939 arbeiteten 270.000 von 300.000 eingesetzten polnischen Gefangenen in der deutschen Landwirtschaft. Ab dem 20. Mai 1940 wurden Gefangene gegen ihre schriftliche Zustimmung zum Arbeitsdienst aus dem Kriegsgefangenenstatus entlassen. Die angebliche Wahlfreiheit wurde häufig durch Repressalien unterlaufen; etwa 250.000 bis 300.000 Soldaten gerieten so in eine Form der Zwangsarbeit und verloren den Schutz der Genfer Konvention sowie die Unterstützung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Jüdische Gefangene wurden wesentlich schlechter behandelt; rund 1000 jüdische Offiziere blieben in Offizierslagern jedoch bis Kriegsende unbehelligt.
Nach der Flucht und Internierung der polnischen Regierung in Rumänien entstand Ende September 1939 in Frankreich eine international anerkannte Exilregierung unter General Władysław Sikorski. Aus dem während der Belagerung Warschaus gebildeten Untergrundverband Służba Zwycięstwu Polski entwickelte sich über den Związek Walki Zbrojnej im Februar 1942 die Armia Krajowa, die Polnische Heimatarmee. Mitte 1940 verfügte die Widerstandsbewegung im Generalgouvernement über etwa 100.000 Mitglieder. Um deutsche Vergeltungsmaßnahmen zu vermeiden, beschränkte die Exilregierung zunächst größere Aktionen.
Die Besatzer beantworteten tatsächlichen oder vermuteten Widerstand mit Geiselnahmen, Razzien und Massenerschießungen. Beim Warschauer Ghettoaufstand ab dem 19. April 1943 leistete die Armia Krajowa keine Unterstützung. Am 1. August 1944 begann sie den Warschauer Aufstand. Weil die Rote Armee nicht eingriff, kapitulierte der Aufstand am 2. Oktober. Die Wehrmacht erkannte 17.000 Gefangene, darunter 2000 bis 3000 Frauen, als Kriegsgefangene an. Anschließend wurde Warschau auf Himmlers Befehl planmäßig geplündert und zerstört. Nach dem Einmarsch der Roten Armee entwaffnete der sowjetische Militärgeheimdienst GRU die Heimatarmee als mögliche Konkurrenz zur kommunistischen Führung.
Holocaust und wirtschaftliche Ausbeutung
Beim deutschen Angriff lebten ungefähr 3.474.000 Juden in Polen, fast 10 % der Gesamtbevölkerung. Bis Ende 1939 ermordeten Einsatzgruppen schätzungsweise bis zu 7000 Juden. Frühe Pläne für ein „Judenreservat“ zwischen Weichsel und Bug wurden aufgegeben; bei der Nisko-Aktion deportierten die Besatzer am 20. und 28. Oktober 1939 dennoch insgesamt 4700 Menschen. Danach konzentrierten sie Juden in abgeriegelten Ghettos. Zu den größten gehörten das Warschauer Ghetto mit 450.000, Litzmannstadt mit 200.000 und Lemberg mit 115.000 Internierten.
Ende 1941 fiel die Entscheidung zur systematischen Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Das erste Vernichtungslager entstand in Kulmhof. Es folgten Belzec im März 1942, Sobibor im Mai, Auschwitz-Birkenau im Juni, Treblinka im Juli und Majdanek im September. Sechs der sieben Vernichtungslager lagen damit auf dem Gebiet des früheren polnischen Staates und bildeten einen zentralen Teil der Logistik des europaweiten Holocaust. Bis Ende 1943 war die Mehrheit der polnischen Juden ermordet; nur etwa 10 % überlebten, meistens durch Flucht ins Ausland. Opfer der Lager wurden außerdem sowjetische Kriegsgefangene, Roma und Sinti, Juden aus ganz Europa und viele weitere Menschen. Für Auschwitz-Birkenau nennt der Artikel etwa 1,1 Millionen Tote, für Belzec etwa 436.000, für Kulmhof mindestens 160.000, für Majdanek etwa 78.000, für Sobibor etwa 250.000 und für Treblinka mindestens 700.000 bis zu 1,1 Millionen.
Die gesamte polnische Wirtschaft wurde der deutschen Kriegsführung untergeordnet. Insgesamt wurden 2,81 Millionen polnische Staatsbürger zur Zwangsarbeit verschleppt. Die „Arisierung“ bezeichnete die organisierte Enteignung vor allem polnischer und jüdischer Eigentümer. Treuhandstellen beschlagnahmten staatliches und privates Vermögen; die Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 diente als Rechtsgrundlage.
Die annektierten Gebiete enthielten 80 % der polnischen Industriebetriebe und erzeugten vor dem Krieg unter anderem 100 % der polnischen Kohle, 90 % des Stahls und 70 % des Zuckers. Betriebe, Rohstoffe und Arbeitskräfte wurden in die Reichswirtschaft eingegliedert. Im Wartheland lieferten landwirtschaftliche Betriebe 1942 drei Millionen Tonnen Getreide, entsprechend 13 % des deutschen Gesamtbedarfs, sowie 30 % des Zuckerbedarfs.
Das Generalgouvernement sollte anfangs entindustrialisiert werden. Demontagen verursachten Arbeitslosigkeit und Mangel, schadeten aber auch der deutschen Rüstungswirtschaft. Deshalb stieg die Zahl der unmittelbar für die Rüstung produzierenden Betriebe von 186 im September 1940 auf 404 im Juni 1944. Durch Zwang und Terror erhöhten sich auch die Lebensmittelexporte: von 55.000 Tonnen Getreide und 122.000 Tonnen Kartoffeln 1940/41 auf 571.700 beziehungsweise 387.000 Tonnen 1943/44.
Juristische und wissenschaftliche Aufarbeitung
Die 1943 gegründete United Nations War Crimes Commission sammelte Beweise, erstellte Täterlisten und bereitete Prozesse vor. Das Londoner Statut vom 8. August 1945 unterschied für den Nürnberger Prozess drei Hauptkategorien: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weitere Verfahren wie die Rastatter Prozesse, der Krakauer Auschwitzprozess und der Frankfurter Auschwitz-Prozess behandelten Verbrechen in Polen.
Eine Änderung des polnischen Gesetzes über das Institut für nationales Gedenken vom 6. Februar 2018 sieht für bestimmte öffentliche, nach dem Gesetz falsche Zuschreibungen polnischer Verantwortung oder Mitverantwortung an Verbrechen des Deutschen Reiches bis zu drei Jahre Strafe vor; Wissenschaft und Kunst sind ausgenommen. Kritiker befürchten, dass dadurch auch die Erforschung tatsächlicher Kollaboration und antisemitischer Gewalt von Polen eingeschränkt werden könnte.
Die Forschung entwickelte sich in Polen und Deutschland unterschiedlich. Ältere polnische Arbeiten sind umfangreich und vielfach unverzichtbar, wurden aber teilweise durch Zensur, Selbstzensur und kommunistische Erinnerungspolitik geprägt. Seit den 1990er Jahren wurden besonders Judenverfolgung und polnisch-jüdische Beziehungen stärker untersucht; die verstreuten Archive erschweren die Arbeit. In Deutschland begann eine breitere Aufarbeitung in den 1960er Jahren. Neuere Forschungen untersuchen unter anderem Kulturpolitik, Widerstand, Holocaust und Täter. Sprachbarrieren verhinderten lange die ausreichende Nutzung polnischer Forschung, wurden nach dem Ende des Kalten Krieges aber zunehmend überwunden. An die Besatzungszeit erinnern unter anderem das Museum des Zweiten Weltkriegs in Danzig, das Institut für Nationales Gedenken in Warschau und das am 16. Juni 2025 in Berlin enthüllte vorläufige Gedenkzeichen für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung.