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Deutsch-Sowjetischer Grenz- und Freundschaftsvertrag
Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag stellt zusammen mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 die politischen …
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Bedeutung und Entstehung
Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag war ein bilateraler Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion. Er wurde am 28. September 1939 in Moskau von den Außenministern Joachim von Ribbentrop und Wjatscheslaw Molotow geschlossen. Zusammen mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 bildete er einen politischen Eckpfeiler des sogenannten Hitler-Stalin-Paktes. Der Vertrag trat am Tag der Unterzeichnung in Kraft; das öffentliche Zusatzprotokoll vom 4. Oktober 1939 trat an diesem Tag in Kraft. Beide wurden am 15. Dezember 1939 ratifiziert.
Dem Vertrag ging der deutsche Überfall auf Polen am 1. September 1939 voraus. Im geheimen Teil des Nichtangriffspakts war bereits eine Teilung Polens zwischen beiden Staaten vorgesehen, doch die Erhaltung eines polnischen Reststaats als Pufferstaat war zunächst offengeblieben. Deutschland forderte die Sowjetunion am 3. September zum Einmarsch auf. Stalin und Molotow ließen die sowjetische Besetzung Ostpolens jedoch bis zum 17. September warten. Sie wollten nicht gemeinsam mit Hitler als Aggressoren erscheinen und zunächst die Reaktion Großbritanniens und Frankreichs abwarten. Diese hatten Deutschland zwar am 3. September den Krieg erklärt, gingen aber nicht offensiv vor; an der deutsch-französischen Grenze kam es zum Sitzkrieg.
Ende September reiste Ribbentrop erneut nach Moskau. Stalin lehnte deutsche Vorstellungen eines Bündnisses gegen England ab, wollte aber eine endgültige Regelung Polens ohne spätere Reibungen mit Deutschland. Am 25. September schlug er vor, auf Teile der Wojewodschaften Warschau und Lublin bis zum Bug zugunsten Deutschlands zu verzichten; dafür sollte Litauen der sowjetischen Interessenssphäre zugerechnet werden. Diese Neuordnung wurde im Vertrag vereinbart.
Teilung Polens und geheime Vereinbarungen
Der Vertrag regelte die vollständige Teilung des bereits von Deutschland und der Sowjetunion besetzten Polen, die als Vierte Teilung bezeichnet wird. Die Aufteilung sollte unter der Scheinlegitimation des ethnographischen Prinzips erfolgen und orientierte sich an der Curzon-Linie. Deutschland erhielt die Wojewodschaft Lublin sowie Teile der Wojewodschaft Warschau. Die vorläufige Grenze verlief entlang der Flüsse Pisa, Narew und San. Ihre genaue Festlegung enthielt das Zusatzprotokoll zwischen Deutschland und der UdSSR vom 4. Oktober 1939.
Zum Vertrag gehörten der Vertrag selbst, ein Zusatzprotokoll mit Karten, zwei geheime Zusatzprotokolle, eine gemeinsame Erklärung, ein vertrauliches Umsiedlungsprotokoll sowie Briefwechsel über Wirtschaftsverkehr und wirtschaftliche Sonderwünsche. Die Vereinbarungen waren insbesondere in drei geheimen (Zusatz-)Protokollen festgelegt.
Litauen wurde auf Stalins Wunsch, abweichend von der früher vereinbarten Grenzziehung der Interessengebiete, der sowjetischen Interessenssphäre zugeordnet. Auf deutschen Wunsch wurde das damals umstrittenerweise polnisch besetzte Vilnius an Litauen übergeben. Für Deutschland brachte die ethnographische Aufteilung laut Artikel Nachteile: Es verzichtete auf ukrainisch besiedelte ostpolnische Gebiete mit Erdölvorkommen sowie auf das Interessengebiet Litauen mit großer deutscher Minderheit.
Beide Staaten verpflichteten sich außerdem, in ihren Teilen des besetzten Polen keine polnische Agitation zu dulden, die in das Gebiet der jeweils anderen Seite hineinwirkte. Deutsche Bevölkerungsgruppen aus der sowjetischen Interessenssphäre durften, sofern sie dies wünschten, nach Deutschland umgesiedelt werden. Gemeint waren vor allem Bessarabiendeutsche, Deutsch-Balten und Bukowinadeutsche. Umgekehrt übernahm die Reichsregierung eine entsprechende Verpflichtung für Personen ukrainischer oder weißrussischer Abstammung in ihren Interessengebieten. Die Zuordnung Litauens zur sowjetischen Einflusssphäre und die Umsiedlungen werden in der Literatur häufig fälschlich schon dem Nichtangriffspakt vom 23. August zugeschrieben.
Folgen im Krieg gegen die Sowjetunion
Am 22. Juni 1941 überfiel Deutschland die Sowjetunion und brach damit den Vertrag praktisch. Hitler behauptete am selben Tag, die Sowjetunion habe den Vertrag mehrfach verletzt und bereite mit Großbritannien einen Angriff auf Deutschland vor. Mit dem Deutsch-Sowjetischen Krieg wurde die Sowjetunion zum wichtigsten Verbündeten der Westalliierten.
Wegen des schnellen deutschen Vormarschs zeigte sich Stalin gegenüber Polen kompromissbereit. Er kündigte an, internierte Polen freizulassen, damit sie unter General Władysław Anders eigene Militäreinheiten bilden konnten. Den Grenzverlauf nach dem Krieg ließ er offen. Am 30. Juli 1941 schlossen der Ministerpräsident der polnischen Exilregierung und der sowjetische Botschafter in London unter britischem Druck das Sikorski-Maiski-Abkommen. Darin erklärte die Sowjetunion die deutsch-sowjetischen Verträge über territoriale Änderungen in Polen für außer Kraft getreten. Vereinbart wurden die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und die Aufstellung einer polnischen Armee in der Sowjetunion; die polnische Ostgrenze wurde jedoch nicht anerkannt. Deshalb lehnten Mitglieder der polnischen Exilregierung Inhalt und Zeitpunkt des Abkommens ab. Exilpräsident Władysław Raczkiewicz unterschrieb nicht, und beinahe jeder zweite Minister trat zurück.