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Der Flügel
Der Flügel war der Name der völkisch-nationalistischen und rechtsextremen Gruppierung innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD).
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Gegenstand und Bedeutung
Der Flügel war eine völkisch-nationalistische und rechtsextreme Gruppierung innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD). Er formierte sich ab 2015 vor allem um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Zentrale Akteure waren außerdem Andreas Kalbitz und Hans-Thomas Tillschneider. Der Flügel galt als einer der bedeutendsten Personenzusammenschlüsse der Partei und als Sammelbecken radikaler Kräfte.
Sicherheitsbehörden schätzten 2019, dass der Flügel etwa 40 Prozent der AfD-Mitglieder in Ostdeutschland unterstützten; im Westen sei der Anteil niedriger gewesen. Nach Angaben des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier bekannten sich in Sachsen 2019 etwa 70 Prozent der AfD zum Flügel. Der Verfassungsschutz ging 2020 unter Berufung auf AfD-Angaben von rund 7.000 Anhängern aus. Diese Angaben unterscheiden sich; außerdem untersagte das Verwaltungsgericht Köln 2022 dem BfV, öffentlich zu behaupten, der Flügel habe bis zu seiner sogenannten Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt oder habe weiterhin so viele.
Entstehung und ideologisches Profil
Im März 2015 initiierten Björn Höcke und André Poggenburg die Erfurter Resolution. Sie richtete sich gegen den damaligen Kurs des AfD-Bundesvorstands und forderte eine „konservativere“ Ausrichtung. Die Initiatoren bezeichneten die Resolution als „Gründungsurkunde“ des Flügels. Bis zum 25. März 2015 hatten nach ihren Angaben mehr als 1.600 Parteimitglieder unterschrieben, darunter Alexander Gauland.
In der Resolution wurde die AfD als „Bewegung unseres Volkes“ und als „Widerstandsbewegung“ gegen eine angebliche „Aushöhlung der Souveränität und der Identität Deutschlands“ beschrieben. Kritisiert wurde unter anderem, dass sich die Partei von Pegida und anderen bürgerlichen Protestbewegungen distanziert habe. Laut Melanie Amann stammte der erste Entwurf vom Vordenker der Neuen Rechten Götz Kubitschek.
Die Resolution trug dazu bei, die „Agenda der Neuen Rechten“ in die AfD zu tragen. Sie war außerdem maßgeblich für die Niederlage des AfD-Gründers Bernd Lucke gegen Frauke Petry bei der Wahl des Parteivorsitzes. Führungsleute des Flügels knüpften laut dem Extremismusforscher Steffen Kailitz bewusst an rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Sprachgebrauch an. Der Flügel wurde als Hausmacht Höckes und als parteiinterne Kraft beschrieben, die radikale Positionen stärkte. Ende November 2019 gelangten mehrere Flügel-Anhänger, darunter Stephan Brandner, Andreas Kalbitz und Stephan Protschka, in den AfD-Bundesvorstand.
Beschluss zur Auflösung und seine Folgen
Nach der Einstufung des Flügels durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beriet der AfD-Bundesvorstand am 20. März 2020 über Konsequenzen. Westdeutsche Landesverbände hatten eine „vollständige Auflösung“ und einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefordert, auch aus Sorge vor dem Verlust von Wählern und Beamten. Der damalige Parteichef Jörg Meuthen fand mit seinem Antrag auf eine Auflösung bis Ende März keine Mehrheit. Alexander Gauland, Alice Weidel und Tino Chrupalla stimmten dagegen.
Der Vorstand beschloss schließlich mit elf von dreizehn Stimmen, der Flügel solle bis zum 30. April 2020 eine Erklärung über seine Auflösung abgeben. Kalbitz stimmte dagegen, Brandner enthielt sich. Personelle Konsequenzen gegen Kalbitz und Höcke wurden nicht beschlossen. Höcke und Kalbitz erklärten, formal könne nicht aufgelöst werden, was nicht als Organisation existiere. Sie forderten aber alle Angehörigen auf, ihre Aktivitäten im Rahmen des Flügels bis zum 30. April einzustellen. Zugleich betonten sie, der Zusammenhalt bestehe fort und die politische Arbeit gehe weiter.
Ab dem 1. Mai 2020 waren die Internetseite und die Präsenzen in sozialen Medien nicht mehr erreichbar. Der Verfassungsschutz Sachsen und der Verfassungsschutz Thüringen hatten jedoch keine gesicherten Erkenntnisse über eine tatsächliche Auflösung. Der AfD-Bundesvorstand entzog Andreas Kalbitz im Mai 2020 die Parteimitgliedschaft wegen nicht deklarierter früherer Mitgliedschaften in der Heimattreuen Deutschen Jugend und bei den Republikanern. Das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigte seinen Ausschluss Ende Juli 2020.
Fortdauer politischer Aktivitäten
Nach der erklärten Auflösung fanden weiterhin Kundgebungen mit dem Charakter von Flügel-Veranstaltungen statt. Bei einer AfD-Demonstration im Juli 2020 in Altenburg bestand die Rednerliste ausschließlich aus früheren Flügel-Angehörigen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz erklärte, die Strukturen des Flügels bestünden in Niedersachsen fort und hätten innerhalb der AfD Eingang in den parlamentarischen Raum gefunden. Seit März 2020 beobachtet er die Gruppierung.
Gemeinsame Recherchen von WDR und NDR belegten konkrete Versuche zum Wiederaufbau. Im Februar 2021 trafen sich etwa 40 niedersächsische AfD-Politiker in Verden an der Aller. Anwesend waren unter anderem Stephan Bothe und der frühere AfD-Landesvorsitzende Armin Paul Hampel. Unter dem Arbeitsnamen „Patrioten“ sollte der Flügel in Niedersachsen wiederbelebt werden. Ein Dutzend „Regionalkoordinatoren“ sollten unabhängig von den AfD-Kreisverbänden Strukturen aufbauen und „konspirativ“ handeln; Hampel wurde für Uelzen eingesetzt.
Der Verein Konservativ! e. V. wurde nach Angaben der AfD Thüringen von „Freunden des Flügels“ zur Organisation von Veranstaltungen gegründet. Er wurde von Jürgen Pohl geleitet; im Vorstand saß auch Frank Pasemann. Der Verein soll unter anderem das Kyffhäuser-Treffen mitfinanziert haben. Höcke rief 2018 zu Spenden an den Verein auf, während Alexander Gauland vor einer möglichen Bewertung solcher Zuwendungen als illegale Parteispenden warnte.
Bewertungen und rechtliche Einordnung
Das BfV erklärte die Gesamtpartei AfD am 15. Januar 2019 zum „Prüffall“ und den Flügel sowie die Junge Alternative zu „Verdachtsfällen“. Ein Verdachtsfall erlaubt die personenbezogene Auswertung und Speicherung von Daten sowie den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz erklärte den Flügel am 22. Januar 2019 zum Beobachtungsobjekt; eine eigene Kategorie „Verdachtsfall“ gibt es in Bayern nicht.
Im März 2020 stufte das BfV den Flügel als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ein. Als Begründung nannte es ein Politikkonzept, das auf Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet sei. Dies verletze die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Außerdem ziehe sich die Relativierung des historischen Nationalsozialismus durch die Aussagen der Flügel-Vertreter. Ein 258-seitiges Gutachten stellte eine Verschärfung, Radikalisierung und Verfestigung rechtsextremistischer Positionen und Verbindungen fest.
Politiker, Journalisten und Wissenschaftler bewerteten die Auflösung überwiegend als symbolisch oder taktisch. Der Thüringer Innenminister Georg Maier betonte, für die Beobachtung komme es nicht auf eine feste Organisationsform an. Politikwissenschaftler wie Hajo Funke, Alexander Häusler, Marcel Lewandowsky, Armin Pfahl-Traughber, Matthias Quent und Karin Priester beschrieben den Flügel als besonders mächtige, rechtsextreme beziehungsweise neofaschistische Kraft, die der AfD Zugang zum rechtsextremen Milieu ermögliche. Journalistische Analysen charakterisierten ihn als loses Netzwerk von Rechtsradikalen, Geschichtsrevisionisten und nationalistischen Ideologen ohne Mitgliederverzeichnis oder formal eingetragene Organisation.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 8. März 2022, das BfV dürfe den Flügel gegenwärtig nur als Verdachtsfall einstufen, weil nach der formalen Auflösung keine ausreichende Gewissheit über sein Fortbestehen als Personenzusammenschluss bestehe. Zugleich erklärte es die frühere Einstufung als „gesichert extremistisch“ am 12. März 2020 für rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte dies im Mai 2024; im Mai 2025 scheiterte die AfD auch letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.