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Armin Pfahl-Traughber
Er war Referatsleiter in der Abteilung Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz. Seit 2004 ist er hauptamtlicher Professor an der Hochschule des …
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Wer ist Armin Pfahl-Traughber?
Armin Pfahl-Traughber (geboren 1963 in Ziegenhain, heute Stadtteil von Schwalmstadt) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und Soziologe. Er war Referatsleiter in der Abteilung Rechtsextremismus des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) – der Behörde, die den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beobachtet – und ist seit 2004 hauptamtlicher Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Er studierte von 1981 bis 1988 Politikwissenschaft und Soziologie (je Diplom) in Duisburg und Marburg, war Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung und promovierte 1992 bei Julius H. Schoeps über den antisemitisch-antifreimaurerischen Verschwörungsmythos in der Weimarer Republik und im NS-Staat. Von 1994 bis 2004 arbeitete er beim BfV, hatte Lehraufträge in Köln (1998–2004) und lehrt seit 2007 auch an der Universität Bonn sowie an der Akademie für Verfassungsschutz in Heimerzheim. Seine Forschungsschwerpunkte sind Politische Ideengeschichte, politischer Extremismus, Terrorismus und Judenfeindlichkeit.
Was bedeutet Extremismus für ihn?
Pfahl-Traughber definiert Extremismus als „Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Bestrebungen, die sich gegen die Normen und Regeln eines demokratischen Verfassungsstaates richten und dabei durch ideologische Absolutheitsansprüche, politischen Autoritarismus, identitäres Gesellschaftsverständnis und Freund-Feind-Stereotype geprägt sind“. Seine demokratietheoretische Sicht stellt einschlägige Normen, nicht den Staat ins Zentrum und unterscheidet sich damit von einer juristischen oder verfassungsschützerischen Sicht. Er unterscheidet zudem eine politische Dimension (Organisationen von Parteien über Vereine bis zu Zellen) und eine soziale Dimension (Verbreitung einschlägiger Einstellungen und Mentalitäten in der Bevölkerung als Teil der politischen Kultur). Beides geht über das Verständnis der Verfassungsschutzbehörden hinaus.
Einschätzungen zu Autonomen, Neuer Rechter und Verfassungsschutz
Autonome: Pfahl-Traughber sieht sie als linksextremistische Subkultur, die Gewalt als legitimes politisches Mittel betrachtet; von ihnen gehe aber kaum Gefahr für die „Überwindung des politischen Systems“ aus. Ihre „tiefe lebensphilosophische Prägung“ lehne „Prinzipien der Aufklärung und Moderne ab“ und knüpfe „unbewußt an das Gedankengut der Romantik an“.
Neue Rechte: Kontroverse Einordnung
Pfahl-Traughber definiert die „Neue Rechte“ als eine geistige Strömung von Intellektuellen, die sich an der „Konservativen Revolution“ der Weimarer Republik orientiert. Da diese dezidiert gegen eine liberale Demokratie gerichtet war, ordnet er ihren heutigen Anhängern eine eindeutig rechtsextremistische Ausrichtung zu. Demgegenüber sieht Wolfgang Gessenharter die Neue Rechte zwischen Konservativismus und Rechtsextremismus; diese Differenz prägte die Forschungsdebatte der 1990er Jahre. Pfahl-Traughber hält Gessenharters Einschätzung für verharmlosend.
Kritik an Pfahl-Traughber
Wolfgang Gessenharter warf ihm methodischen Schematismus vor: Er differenziere bei Phänomenen wie der Neuen Rechten nicht hinlänglich und behalte „prinzipiell den Blickwinkel des Verfassungsschutzes“. Der Politologe Hans-Helmuth Knütter, den Pfahl-Traughber selbst zur Neuen Rechten zählt, kritisierte dessen Definition: Der Extremismus-Verdacht werde „weit über den Rahmen des verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus“ ausgeweitet; er sah darin Ausdruck einer von „Denunziation, innenpolitischen Tabuisierungen und Feinderklärungen“ geprägten politischen Kultur.
Reform, Mitgliedschaften, Publizistik und Schriften
Reform des Verfassungsschutzes: Schon vor der Kritik an den Behörden wegen der Nichterkennung der NSU-Mordserie forderte Pfahl-Traughber mehr Analysekompetenz, eine Klärung der Führungsproblematik und mehr Transparenz (Motto: „So viel Geheimhaltung wie nötig, so viel Transparenz wie möglich“) sowie behördeninterne „Denkfabriken“ mit wissenschaftlichem Hintergrund, ähnlich der „Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus“ im Bundeskriminalamt.