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Deportation von Juden aus Luxemburg
Die Deportation von Juden aus Luxemburg erfolgte in sieben Transporten vom 16. Oktober 1941 bis 17. Juni 1943. Inhaltsverzeichnis.
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Gegenstand und Ausgangslage
Die Deportation von Juden aus Luxemburg war Teil der nationalsozialistischen Judenverfolgung. Sie erfolgte in sieben Transporten vom 16. Oktober 1941 bis zum 17. Juni 1943. Die Betroffenen wurden aus Luxemburg beziehungsweise über deutsche Sammeltransporte in Ghettos, Konzentrationslager und Vernichtungslager verschleppt. Etwa 1400 Juden wurden Opfer der Judenverfolgung in Luxemburg; dies entspricht einem Drittel der Juden, die Anfang 1940 noch im Land gelebt hatten.
Die jüdische Bevölkerung Luxemburgs war durch Fluchtbewegungen während der nationalsozialistischen Herrschaft angewachsen. Größere Zuwanderungen gab es insbesondere 1933 nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, 1935 nach der Saarabstimmung und dem Erlass der Nürnberger Gesetze sowie 1938 nach den Novemberpogromen. Dadurch lebten in Luxemburg etwa 3700 Juden, von denen mehr als die Hälfte ausländische Flüchtlinge unterschiedlicher Nationalität waren. Während der deutschen Invasion im Mai 1940 wurden 1500 Juden nach Frankreich evakuiert oder konnten dorthin fliehen. Durch die Hilfe von Franz von Hoiningen-Huene, dem Leiter der Passierscheinstelle der Wehrmacht, konnten zahlreiche jüdische Familien bis November 1941 noch legal aus dem besetzten Luxemburg ausreisen.
Entrechtung und erzwungene Auswanderung
Am 2. August 1940 wurde Gustav Simon Leiter des CdZ-Gebiets Luxemburg. Bereits im folgenden Monat begannen antijüdische Maßnahmen. Die deutsche Besatzungsmacht konnte auf mehrere Meldedaten zugreifen: auf die Judenkartei der jüdischen Kultusgemeinde, ein Polizeiverzeichnis der in Luxemburg-Stadt wohnenden Juden vom August 1940 und die Melderegister der Fremdenpolizei. Mit der „Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Judenrechts“ vom 5. September 1940 wurden Juden definiert und nach dem Blutschutzgesetz diskriminiert. Unterstützt wurde die Besatzungsmacht dabei von der Luxemburger Verwaltungskommission, einer Art Ersatzregierung.
Es folgten schrittweise Berufsverbote, die „Arisierung“ jüdischen Vermögens, also dessen zwangsweise Überführung in nichtjüdischen Besitz, und Zwangsarbeit. Die Maßnahmen erfolgten etwa gleichzeitig mit den italienischen Rassengesetzen. Synagogen wurden profaniert und zerstört.
Am 12. September 1940 forderte die Gestapo die noch etwa 2000 in Luxemburg verbliebenen Juden auf, das Land innerhalb von 14 Tagen zu verlassen. Auf Bitten der Kultusgemeinde wurde daraus eine planmäßig geregelte Auswanderung über einen längeren Zeitraum. Zwischen Oktober 1940 und Januar 1941 wurden Flüchtlinge in dreizehn von Gestapobeamten begleiteten Transporten über Frankreich und Spanien nach Portugal gebracht. Wenn die Einreise in neutrale Länder verweigert wurde, wurden manche nach abenteuerlichen Irrfahrten in den französischen Lagern Gurs oder Les Milles interniert. Einige dieser Menschen wurden später gemeinsam mit anderen Inhaftierten in Vernichtungslager deportiert. Mitte Oktober 1941 wurde die Auswanderung auf Anweisung Heinrich Himmlers gestoppt.
Isolierung und Deportation
Im Juli 1941 befahl die Gestapo mit Einwilligung des Reichssicherheitshauptamtes, das jüdische Altersheim Fünfbrunnen als Sammellager für arbeitsunfähige Juden einzurichten. Am 29. Juli 1941 wurde angeordnet, dass Juden eine gelbe Armbinde tragen mussten. Zugleich wurde ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Spätestens am 17. September 1941 entschied Hitler, die Juden aus dem „Altreich“, zu dem Luxemburg stillschweigend gerechnet wurde, nach Osten zu evakuieren. Nach der Darstellung des Artikels soll die Initiative für Luxemburg von Gauleiter Gustav Simon ausgegangen sein, weil er seinen Bereich möglichst früh als judenfrei melden wollte.
Die Deportationsbefehle, sogenannte staatspolizeiliche Verfügungen, stellte Fritz Hartmann aus, der Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Luxemburg. Die Abteilung IVa für Juden- und Emigrantenvermögen in der Zivilverwaltung erhielt Kopien der Deportationslisten, um das zurückgelassene Vermögen zu beschlagnahmen und zu verwerten. Die Betroffenen mussten ihre Wohnungsschlüssel der Sicherheitspolizei, später einem Vertreter des Ältestenrates, übergeben und sich bei der polizeilichen Meldebehörde sowie beim Ernährungsamt abmelden. Bei der Zollabfertigung am Bahnhof wurden Leibesvisitationen durchgeführt. Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher, Edelmetalle und Schmuck durften nicht mitgenommen werden; ausgenommen waren Eheringe.
Die sieben Transporte hatten folgende Ziele und Größen:
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- Oktober 1941: 331 Menschen über Trier in das Ghetto Litzmannstadt. Der erste Zug nahm in Trier noch weitere Juden auf.
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- April 1942: 27 Menschen über Stuttgart in das Ghetto Izbica.
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- Juli 1942: 24 Menschen über Chemnitz in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau.
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- Juli 1942: 27 Menschen über Köln in das KZ Theresienstadt.
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- Juli 1942: 159 Menschen über Dortmund in das KZ Theresienstadt.
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- April 1943: 97 Menschen über Dortmund in das KZ Theresienstadt.
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- Juni 1943: 11 Menschen, teils nach Auschwitz, teils nach Theresienstadt; der Weg ist in der Tabelle mit „?“ angegeben.
Im „Altreich“ wurden die letzten sechs Luxemburger Transporte in dort vorbereitete größere Transporte aufgenommen. Bis Kriegsende überlebten etwa vierzig der Deportierten. Die Angaben sind nicht einheitlich: Ino Arndt nennt 43 Überlebende, Änder Hohengarten 41. Zusätzlich wurden knapp 400 Juden deportiert, die aus Luxemburg nach Belgien und Frankreich geflohen und von dort abgeschoben worden waren.
Juristische Aufarbeitung und Erinnerung
Die juristische Aufarbeitung nach dem Krieg verlief unterschiedlich. Gustav Simon entzog sich 1945 einer Anklage durch Selbstmord. Sein Stellvertreter Heinrich Christian Siekmeier wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Fritz Hartmann, der Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Luxemburg, erhielt zunächst ein Todesurteil, wurde jedoch begnadigt und 1957 nach Deutschland abgeschoben. Sein Stellvertreter Walther Runge wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt, ohne dass dies Folgen hatte. Josef Ackermann, der für die Arisierung zuständig war, wurde verurteilt und in den 1950er Jahren entlassen.
Heute erinnern mehrere Gedenkorte an die Deportation und Ermordung der Luxemburger Juden. Auf dem Gelände des Klosters Fünfbrunnen stehen ein Denkmal und eine Informationstafel. Das Mémorial de la Déportation im ehemaligen Bahnhofsgebäude Hollerich erinnert seit 1996 an die Deportation von Juden, Zwangsrekrutierten und Widerständlern.
Im Juni 2015 entschuldigten sich Regierung und Parlament Luxemburgs nach dem Artuso-Bericht für die Luxemburger Kollaboration bei der Judenverfolgung. Der Bericht von Vincent Artuso belegte, dass im November 1940 zwei Listen erstellt worden waren: eine mit den Namen von 471 polnischen Juden, die in Luxemburg arbeiteten, und eine mit den Namen von 280 jüdischen Kindern im Land. Diese Listen stammten nicht von NS-Organisationen, sondern von der Luxemburger Verwaltungskommission. Am 17. Juni 2018 wurde in Luxemburg-Stadt ein Denkmal für die Opfer der Schoah eingeweiht. Das Datum erinnerte zugleich daran, dass an diesem Tag 1943 die letzten Juden vom Bahnhof Luxemburg aus in die Vernichtungslager im Osten verschickt worden waren.