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Deportation in die Bărăgan-Steppe

Die Deportation in die Bărăgan-Steppe oder Bărăgan-Deportation war eine durch die kommunistische Regierung Rumäniens 1951 organisierte Verschleppung von …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Ursachen
  2. 2. Ziele und Umfang der Deportation
  3. 3. Durchführung und Leben im Zwangsaufenthalt
  4. 4. Rückkehr und Folgen
  5. 5. Proteste, Aufarbeitung und Erinnerung

Überblick und Ursachen

Die Deportation in die Bărăgan-Steppe, auch Bărăgan-Deportation, war eine von der kommunistischen Regierung Rumäniens 1951 organisierte Zwangsverschleppung. Über 40.000 Menschen verschiedener Ethnien, darunter etwa ein Viertel Rumäniendeutsche, wurden aus dem Grenzgebiet zum damaligen Jugoslawien in die Bărăgansteppe zwischen Bukarest und der Donau gebracht. Betroffen war ein 25–50 Kilometer breiter Streifen des westlichen Banats zwischen Beba Veche im Kreis Timiș und Gruia im Kreis Mehedinți. Die Verschleppung endete 1956.

Auslöser war das Zerwürfnis zwischen Josef Stalin und Josip Broz Tito. Nachdem Jugoslawien im Juni 1948 aus dem Kominform-Bündnis ausgeschlossen worden war, verschärften sich die Spannungen zwischen Jugoslawien und dem sowjetisch orientierten Rumänien. Die rumänische Führung plante deshalb, das Grenzgebiet von angeblich „politisch unzuverlässigen Elementen“ zu säubern. Teile der dortigen Bevölkerung galten ihr als Sicherheitsrisiko.

Ziele und Umfang der Deportation

Mit der Deportation sollten nach Darstellung der Regierung Kapitalisten und andere Gegner des Kommunismus, als „Klassenfeinde“ bezeichnet, unschädlich gemacht werden. Zugleich sollte sie den Widerstand gegen die bevorstehende Kollektivierung der Landwirtschaft brechen. Weitere Ziele waren die stärkere Besiedlung der dünn besiedelten Bărăgansteppe und die Urbarmachung ihres Steppenbodens für die Landwirtschaft.

Rechtliche Grundlage war der Beschluss Nr. 344 des Ministerrats der Rumänischen Volksrepublik vom 15. März 1951. Er ermächtigte das Innenministerium, Personen aus überbevölkerten Gebieten umzusiedeln, deren Anwesenheit als nicht gerechtfertigt galt, und Personen mit einer angeblich sozialismusschädlichen Einstellung Zwangsaufenthalt anzuordnen. Hauptinitiatoren und Organisatoren waren Innenminister Teohari Georgescu und Außenministerin Ana Pauker; beide gehörten dem Politbüro der Rumänischen Arbeiterpartei an.

Der Geheimdienst Securitate plante die Evakuierung am 14. November 1950. Insgesamt wurden 12.791 meist vollständige Familien mit 40.320 Personen aus 297 Dörfern deportiert: 33.446 aus dem Banat, genauer den Kreisen Timiș und Caraș-Severin, und 6.874 aus Oltenien im Kreis Mehedinți. Unter ihnen waren Deutsche, Serben, Ungarn, Bulgaren und Rumänen; 9.410 Personen hatten deutsche Volkszugehörigkeit. Die erfassten Gruppen umfassten unter anderem 19.034 Kulaken und Schankwirte, 8.477 Bessarabier, 3.557 Mazedo-Rumänen, 2.344 Wehrmachtskollaborateure, 1.054 Titoisten und 731 als Feinde der „sozialistischen Ordnung“ bezeichnete Personen.

Die Deportierten wurden in den heutigen Kreisen Călărași, Ialomița, Brăila und Galați angesiedelt. Dort errichteten sie 18 neue Dörfer. Als Gerüchte bekannt wurden, versuchten einige Menschen nach Jugoslawien zu fliehen; andere Familien versteckten ihre Kinder bei Freunden oder Verwandten außerhalb der Grenzzone.

Durchführung und Leben im Zwangsaufenthalt

Die Deportationen begannen am 16. Juni 1951. Dörfer wurden von Truppen umzingelt, die auf Listen verzeichneten Menschen nachts geweckt und aufgefordert, sich innerhalb von zwei Stunden am Bahnhof einzufinden. Sie durften nur tragen, was sie mitnehmen konnten. Ihr übriger Besitz wurde durch Kommissionen zu einem Bruchteil seines Wertes aufgekauft. Für den Abtransport standen 2.656 Reisezugwagen und 6.211 Güterwagen bereit; häufig teilten sich zwei oder drei Familien einen Waggon. Die ersten Züge fuhren zwischen dem 16. und 20. Juni ab. Wegen fehlender Züge warteten viele Betroffene zwei oder drei Tage ungeschützt in der Sommerhitze. Das Ziel wurde ihnen nicht mitgeteilt, und bewachte Züge hielten nicht an regulären Stationen, damit keine Kontakte zur übrigen Bevölkerung entstanden.

Nur wenige Menschen kamen in besondere Siedlungen, etwa Iosip Clisitch mit 859 Personen, und erhielten behelfsmäßige Lehmhütten mit Strohdächern. Die Mehrheit wurde auf Stoppelfeldern ausgesetzt. Jede Familie erhielt einen etwa 2.500 m² großen, abgesteckten Haus- und Gartenplatz; Wasser und Brot wurden nur unregelmäßig verteilt. Zunächst lebten viele in mit Planen bedeckten Gruben. Danach bauten sie einfache Häuser aus Lehmziegeln und Holz, oft mit Schilfrohr gedeckt. Brunnen und Ernten waren für das Überleben notwendig. Die Bedingungen waren durch heiße Sommer sowie Dauerfrost und Schneestürme, den Crivăț, im Winter geprägt.

Die Deportierten durften sich höchstens 15 km von ihrem Wohnort entfernen. Im Personalausweis stand über dem Foto „D.O.“ für Domiciliu Obligatoriu, also Zwangsaufenthalt; Besuch von außerhalb war verboten. Etwa ein Viertel der Betroffenen starb während der Deportation. Von 9.413 deutschen Verschleppten aus 64 Ortschaften starben 629; etwa 1.600 Deportierte wurden im Bărăgan begraben.

Rückkehr und Folgen

Beim Eintritt Rumäniens in die UNO musste das Land 1956 die Lager in der Bărăgansteppe auflösen. Das Dekret Nr. 2694 vom 7. Dezember 1955 regelte die Rückkehr sowie grundsätzlich die Rückerstattung von Feldern und Häusern. Die tatsächliche Rückgabe blieb jedoch begrenzt: Landwirtschaftliche Flächen waren bereits in Kollektiv- und Staatswirtschaft übergegangen, und viele Häuser waren von Zuwanderern besetzt oder verfallen. Deutschen Rückkehrern wurden ihre 1945 enteigneten Häuser mit Einschränkungen zurückgegeben.

Die Deportation hatte auch das Ziel erreicht, Widerstand gegen die Kollektivierung in der Grenzzone zu beseitigen. Der Anteil der Beschäftigten deutscher Volkszugehörigkeit in der Landwirtschaft sank von 74 Prozent im Jahr 1948 auf 22 Prozent 1956. Die verlassenen Steppensiedlungen wurden überwiegend zerstört; einzelne dienten später als Arbeitslager für politische Häftlinge, etwa Rubla, Fundulea oder Latesti.

Bei vielen Betroffenen deutscher Volkszugehörigkeit verstärkte die Verschleppung den Wunsch, Rumänien zu verlassen. Für die meisten wurde eine Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Österreich erst nach einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Rumänien von 1978 möglich. Der Aussiedlungsprozess nahm in den 1980er Jahren weiter zu und setzte sich nach der Rumänischen Revolution 1989 fort. Für die Kreise Timiș, Arad und Caraș-Severin nannte die Volkszählung 2002 noch 25.244 Personen deutscher Volkszugehörigkeit; andere Quellen sprechen von etwa 19.000 verbliebenen Banater Schwaben.

Proteste, Aufarbeitung und Erinnerung

Der Bayerische Landtag verurteilte die Deportation am 25. September 1951 als gewaltsame Vertreibung zehntausender Menschen und als Verhöhnung der Menschenrechte. Der Deutsche Bundestag erklärte am 17. Oktober 1951, sie habe unter Bedingungen stattgefunden, die den Gesetzen der Menschlichkeit und Menschenwürde Hohn sprächen, und forderte einen Protest der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen.

1990 entstand in Timișoara die Asociația Foștilor Deportați în Bărăgan, die Vereinigung der ehemaligen Bărăgan-Deportierten. Sie erforscht die Deportation in rumänischen Archiven, veröffentlicht Ergebnisse und berät Betroffene bei Fragen der Wiedergutmachung. Gesetz Nr. 118/1990 rechnete Zwangsarbeit und Deportation für die Rente als Dienstjahre an; jedes Haft- und Internierungsjahr zählte als ein Jahr und sechs Monate Dienstzeit. Gesetz Nr. 221/2009 ermöglichte es Betroffenen politischer Verurteilungen oder entsprechender Verwaltungsmaßnahmen von 1945 bis 1989, innerhalb von drei Jahren Entschädigung für moralische und materielle Schäden sowie gegebenenfalls die Wiederherstellung früherer Rechte zu beantragen. Mit Gesetz 211/2013 wurde die Regelung von 1990 auch auf Betroffene ohne rumänische Staatsangehörigkeit ausgeweitet.

Am 1. Mai 1997 entschuldigte sich Außenminister Adrian Severin gegenüber Klaus Kinkel für das Unrecht an der deutschen Bevölkerung während der kommunistischen Diktatur. Zur Erinnerung entstanden unter anderem 1996 ein Denkmal im Justizpark von Timișoara, 2001 ein Denkmal in Fundata mit den Namen aller Zwangsumgesiedelten sowie ein originalgetreu nachgebautes Deportationshaus im Banater Dorfmuseum in Timișoara.

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