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Demokratieverdrossenheit

Demokratieverdrossenheit. grundsätzliche Unzufriedenheit von Bürgern einer parlamentarischen Demokratie mit dem politischen System des betreffenden Staates.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und demokratische Grundordnung
  2. 2. Verbreitung und widersprüchliche Befunde
  3. 3. Erwartungen, Wirklichkeit und soziale Ursachen
  4. 4. Mehrheit, Gemeinwohl und individuelle Interessen
  5. 5. Schutz der Demokratie und Grenzen des Rechts
  6. 6. Politische Bildung und Verfassungspatriotismus

Begriff und demokratische Grundordnung

Demokratieverdrossenheit bezeichnet im engeren Sinn eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem politischen System einer parlamentarischen Demokratie. Sie geht über Unzufriedenheit mit aktueller Politik, einzelnen Politikern oder Parteien hinaus: Abgelehnt oder bezweifelt wird die repräsentative Demokratie selbst. In Deutschland steht eine solche Ablehnung im Gegensatz zu Art. 79 Abs. 3 GG. Danach gehört die Demokratie zu den Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die selbst durch eine 100-Prozent-Mehrheit nicht wesentlich geändert oder abgeschafft werden dürfen.

Im weiteren Sinn spricht man auch von Demokratieverdrossenheit, wenn Menschen daran zweifeln, dass die Verfassungsgrundsätze in Politik und Recht tatsächlich umgesetzt werden oder überhaupt vollständig umgesetzt werden können. Als Beispiel wird Art. 20 Abs. 2 GG genannt, der Abstimmungen auch auf Bundesebene grundsätzlich vorsieht. Seit 1949 wurde dies jedoch nur durch Art. 29 Abs. 2 GG konkretisiert: Bei einer Neugliederung des Bundesgebiets ist ein Referendum vorgeschrieben.

Demokratieverdrossenheit muss von Demokratieverachtung unterschieden werden. Verdrossene können ein besseres Funktionieren der Demokratie verlangen, während Demokratieverächter die demokratische Ordnung grundsätzlich ablehnen. Allerdings kann sich Verdrossenheit, etwa bei wachsender sozialer Enttäuschung, zur Verachtung steigern.

Verbreitung und widersprüchliche Befunde

Die Weimarer Republik scheiterte unter anderem an der mangelnden Bereitschaft vieler Wahlberechtigter, demokratische Parteien zu wählen. Bei der Reichstagswahl vom 6. November 1932 erhielten NSDAP und KPD zusammen mit 296 von 585 Sitzen eine knappe absolute Mehrheit. Unter ihren Wählern waren sowohl grundsätzliche Demokratiegegner als auch Demokratieverdrossene, die sich nicht mehr von den etablierten Parteien vertreten fühlten und stattdessen eine nationalsozialistische beziehungsweise kommunistische Diktatur unterstützten.

In der Bundesrepublik gerieten antidemokratische Einstellungen zeitweise aus dem Blick. Gründe waren das Verbot der SRP 1952 und der KPD 1956 durch das Bundesverfassungsgericht sowie die lange geringe Bedeutung extremistischer Parteien in Parlamenten. Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder nahm der Anteil der Menschen zu, die dem demokratischen System der Bundesrepublik skeptisch oder ablehnend gegenüberstanden.

Die Befunde zum Ausmaß sind nicht einheitlich. Die Bertelsmann-Stiftung bezeichnete 2013 die Annahme einer zunehmenden Demokratieverdrossenheit als „Mythos“. Dieter Fuchs und Edeltraud Roller berichteten dagegen, dass 2015 nur 47 % der Ostdeutschen mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden waren. Unzufriedenheit bedeutete aber nicht immer Ablehnung: 2014 bezeichneten 90 % der Westdeutschen und 82 % der Ostdeutschen die Demokratie als „beste Staatsform“.

Eine Pew-Befragung von 2017 in 38 Ländern ergab, dass 78 % eine repräsentative Demokratie befürworteten, zugleich aber 28 % eine autoritäre Regierung wie einen „strammen Staatsführer“ oder eine Militärjunta wollten. 46 % waren mit der Demokratie ihres Landes zufrieden, 52 % unzufrieden. Eine Studie der Robert Bosch Stiftung und von More in Common stellte für Deutschland fest, dass sich 93 % zur Demokratie bekannten. „Ausdrücklich“ taten dies 55 % in West- und 38 % in Ostdeutschland. Jüngere waren skeptischer als Ältere; außerdem stimmten 20 % der Aussage zu, im nationalen Interesse könne unter Umständen eine Diktatur die bessere Staatsform sein.

Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft beobachtete nach der Bundestagswahl 2017 sowohl in wirtschaftlich schwachen als auch in wohlhabenden Regionen lokale politische Kulturen, in denen sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Strukturschwäche, Demokratieentfremdung und die Wahl rechtsextremer Parteien treten demnach häufig gemeinsam auf, erklären solche Wahlerfolge aber nicht vollständig.

Als „AfD-Paradox“ bezeichnete Marcel Fratzscher 2023 den Befund, dass viele AfD-Wähler zahlreiche programmatische Vorhaben der Partei ablehnen und von deren Umsetzung selbst besonders betroffen wären. Grundlage waren unter anderem die Antworten auf die 38 Fragen des Wahl-O-Mats, der solchen Personen häufig eine andere Partei empfehlen würde.

Erwartungen, Wirklichkeit und soziale Ursachen

Wolfgang Merkel unterscheidet drei Demokratieverständnisse. Im minimalistischen Modell Joseph Schumpeters von 1942 bilden Wahlen den Kern der Demokratie. Mittlere Modelle verlangen zusätzlich gesicherte Bürgerrechte, Gewaltenkontrolle und die tatsächliche Regierungsfähigkeit der gewählten Organe gegenüber nicht demokratisch legitimierten Akteuren. Maximalistische Modelle beziehen auch Ergebnisse wie soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit ein; ein früher Vertreter war Hermann Heller. Je anspruchsvoller das zugrunde gelegte Modell ist, desto häufiger erscheint die Demokratie als krisenhaft.

Nach Merkel entstehen Unzufriedenheit und Krisendiagnosen daher teilweise aus sehr hohen Erwartungen. Zwar gab es weltweit 117 „Wahldemokratien“, doch lebten nur 4,5 % der Weltbevölkerung in einer „vollen Demokratie“. Der „Democracy Index 2017“ der Economist Intelligence Unit stufte selbst die USA als „mangelhafte Demokratie“ ein. In einer insa-Umfrage vom Januar 2017 hielten 70 % Volksabstimmungen für „demokratischer“ als Abstimmungen im Bundestag. Das kann als Wunsch nach „mehr Demokratie“ und als Unzufriedenheit mit einer rein repräsentativen Ordnung verstanden werden.

Kritiker wie Colin Crouch sprechen von einer Entwicklung zur Postdemokratie: Beteiligung, Repräsentation und gesellschaftliche Einbeziehung würden geschwächt, während Banken, Ratingagenturen und globale Unternehmen an Macht gewännen. Globalisierte Märkte, die EU und internationale Organisationen wie der Internationale Währungsfonds begrenzten nationale demokratische Spielräume. Merkel erkennt solche Tendenzen an, verweist aber auf Gegenentwicklungen: Frauen hätten mehr Rechte und Chancen als 40 Jahre zuvor, kulturelle und sexuelle Minderheiten seien besser geschützt und Parteien, Parlamente sowie die politische Klasse transparenter geworden. Georg Diez und Emanuel Heisenberg beurteilen die Lage schärfer und sprechen bei manchen Staaten eher von Oligarchie, Finanzfeudalismus oder autoritärer Demokratie.

Soziale Ungleichheit kann die Verdrossenheit verstärken. Angehörige unterer sozialer Schichten werden häufiger zu Nichtwählern, können aber von Populisten mobilisiert werden. Ian Kershaw verbindet die Entwicklung mit dem Ende des Nachkriegsbooms in den 1970er-Jahren, dem Aufstieg des wirtschaftlichen Neoliberalismus und einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich, die Elitenverachtung fördere.

Die Leipziger Studie „Ein Blick in die Mitte“ beschreibt Wohlstand als „narzisstische Plombe“, die vorhandene rechtsextreme Einstellungen in Westdeutschland nach 1945 überdeckte. Wenn Wohlstand fehle oder schwinde, könnten antidemokratische Traditionen wieder hervortreten. Die vielfach enttäuschte Hoffnung Ostdeutscher auf einen ähnlich schnellen Wohlstandsanstieg nach 1990 wird in diesem Zusammenhang ebenfalls genannt. Als weiterer Faktor gilt mangelnde Empathiefähigkeit. Eine demokratische Einstellung gehe bei jungen Erwachsenen häufig mit einer offenen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit und familiärer Verstrickungen einher.

Mehrheit, Gemeinwohl und individuelle Interessen

Demokratieverdrossene vertreten häufig die Auffassung, politisch Verantwortliche träfen systematisch „falsche“ oder schädliche Entscheidungen. Jean-Jacques Rousseau nahm 1762 in „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes“ an, repräsentative Demokratien könnten den allgemeinen Willen, die Volonté générale, wegen des Egoismus der Abgeordneten nicht verwirklichen. Dieser auf das Gemeinwohl gerichtete Volkswille stehe seiner Ansicht nach grundsätzlich fest, könne durch vernünftiges Nachdenken erkannt werden und komme am ehesten in unmittelbaren Abstimmungen zum Ausdruck.

Kritiker wenden ein, politische Entscheidungen ließen sich nicht wie Mathematikaufgaben eindeutig lösen. Politik müsse durch legitime Verfahren zu allgemein verbindlichen Regelungen gelangen. Eine Mehrheitsentscheidung erhalte Rechtskraft unabhängig davon, ob sie inhaltlich als „richtig“ angesehen werde. In einer pluralistischen Gesellschaft gelten unterschiedliche Interessen als legitim; die eigene Position ist nicht automatisch mit dem einheitlichen „Volkswillen“ gleichzusetzen.

Auch Mehrheiten haben Grenzen. Naturwissenschaftliche Erkenntnisse können etwa bei globaler Erwärmung oder Pandemien zeigen, dass Untätigkeit zu schwerwiegenden Folgen führt. Bei neuartigen Erregern lässt sich die Ausbreitung mithilfe von Exponentialfunktionen berechnen, solange keine Gegenmaßnahmen wirken und genügend Wirte vorhanden sind. Vor allem begrenzt der demokratische Rechtsstaat Mehrheitsentscheidungen: Der Wesenskern der Grundrechte darf selbst durch ein einstimmiges Votum demokratisch legitimierter Entscheidungsträger nicht beeinträchtigt werden.

Eine weitere Erklärung bietet der radikale Individualismus. Nach Thomas Grüter erscheint die Wahlteilnahme in der ökonomischen Demokratietheorie Anthony Downs’ für Einzelne irrational: Der Aufwand für Information und Wahlgang steht einem äußerst kleinen persönlichen Anteil an der Entscheidung gegenüber. Ein stark am eigenen Nutzen orientierter „homo oeconomicus“ könnte sogar eine Diktatur pragmatisch unterstützen, wenn er sich davon persönliche Vorteile verspricht. Aus dieser Sicht muss erklärt werden, warum Menschen trotzdem wählen und die Erhaltung der Demokratie als staatsbürgerliche Pflicht ansehen.

Schutz der Demokratie und Grenzen des Rechts

Eine mögliche Reaktion besteht darin, überhöhte Erwartungen zu senken. Thomas Böckenförde betonte 2009 im Anschluss an Christoph Möllers, Demokratie verspreche weder materielle Grundversorgung noch einen bestimmten Lebensstandard oder wirtschaftliche Chancengleichheit. Sie gewährleiste ein Mindestmaß individueller Selbstbestimmung und politischer Wahlgleichheit. Als gleichgewichtige Form politischer Entscheidungsfindung schütze sie nicht automatisch vor unvernünftigen Entscheidungen.

Daneben folgt das Grundgesetz dem Prinzip der „wehrhaften“ oder „streitbaren Demokratie“. Carlo Schmid forderte am 8. September 1948, die Demokratie dürfe nicht selbst die Voraussetzungen ihrer Beseitigung schaffen. Art. 21 GG ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht deshalb, verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Nach dem KPD-Verbot von 1956 wurden Mitglieder und Funktionäre unter anderem wegen Geheimbündelei, Bildung krimineller Vereinigungen, Staatsgefährdung (§§ 88–98 StGB) und Landesverrat (§§ 99–101 StGB) verurteilt; viele erlitten als Vorbestrafte berufliche Nachteile.

Auch der „Radikalenerlass“ verlangte Verfassungstreue von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Zwischen 1972 und der seit 1985 schrittweise erfolgten Abschaffung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz, zuletzt 1991 in Bayern, wurden 3,5 Millionen Menschen überprüft. Rund 1250 überwiegend linksorientierte Lehrer und Hochschullehrer wurden nicht eingestellt, etwa 260 Personen entlassen. Parteiverbote gelten heute vielen als wenig zweckmäßig. Nach 1990 wäre es zudem weder praktisch möglich noch politisch sinnvoll gewesen, Millionen ehemalige SED-Mitglieder so zu behandeln wie Kommunisten in der früheren Bundesrepublik.

Radikale und extremistische Ansichten dürfen grundsätzlich öffentlich geäußert werden; geschützt werden sie durch Art. 4 und Art. 5 GG. Strafbar sind jedoch unter anderem Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit sind außerdem die Verbreitung der Auschwitzlüge (§ 194 Abs. 2 StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) verboten. Hans Vorländer empfahl 2016, gesprächsbereite Menschen in die Diskussion einzubeziehen, bei Beleidigung und Hetze aber die Grenzen des Rechtsstaats konsequent durchzusetzen.

Politische Bildung und Verfassungspatriotismus

Die Suche nach wirksamen Antworten bleibt teilweise von Ratlosigkeit geprägt. Eine Jenaer Tagung von 2018 forderte, die Begeisterung für Demokratie neu zu entfachen, ließ den Weg dorthin aber offen. Als Beispiel für nachvollziehbare Elitenkritik wurde die Ankündigung des Siemens-Chefs Joe Kaeser genannt, Turbinenwerke in Görlitz und Leipzig mit 1000 Arbeitsplätzen zu schließen, während er Donald Trump den Bau einer neuen Gasturbinengeneration in den USA zusagte. Gewählte deutsche Politiker schienen darauf keinen Einfluss zu haben oder ihn nicht zu nutzen.

Verfassungspatriotismus bezeichnet die Identifikation mit den Grundwerten, Institutionen und Verfahren der republikanischen Verfassungsordnung sowie eine aktive staatsbürgerliche Rolle. Jürgen Seifert, Dolf Sternberger und Jürgen Habermas empfahlen diese Haltung für die Bundesrepublik. Sie richtet sich sowohl gegen ein nationalistisches Verständnis des Volkes als Ethnos als auch gegen individualistische, politikferne Gleichgültigkeit. Joachim Gauck widersprach der Auffassung, Verfassungspatriotismus sei nach der Wiedervereinigung 1990 überholt: Er könne gelebte Verbundenheit mit der Demokratie sein. Aufgabe von Bürgern und Politikern sei deshalb nicht die Abwendung von der Demokratie, sondern die Annäherung von Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit.

Politische und historische Bildung soll außerdem helfen, Extremismus zu erkennen und die Abgrenzung von Gewalttätern zu stärken. Eine Studie der Freien Universität Berlin fordert, linksradikale Jugendliche, die das System reformieren wollen, von Linksextremisten zu unterscheiden, die Demokratie und Zivilgesellschaft grundsätzlich ablehnen. Problematisch sei, dass nichtextremistische linke Gruppen dennoch häufig mit extremistischen Gruppen in Aktionsbündnissen zusammenarbeiten.

Befragungen jugendlicher Besucher von DDR-Gedenkstätten durch den Forschungsverbund SED-Staat zeigten die Schwierigkeit der Prävention. Die große Mehrheit erkannte keinen Zusammenhang zwischen der Politik der KPD bis 1933 beziehungsweise bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs und der Herrschaft der SED von 1946 bis 1989. Die DDR und besonders die Staatssicherheit wurden zwar überwiegend negativ beurteilt; zugleich lehnte eine Mehrheit die Aussage ab, sozialistische und kommunistische Ideen führten zu politischen Systemen, die der DDR ähnelten.

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