Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Dawes-Plan
Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Diese sollten sich an der …
Inhalt5 Abschnitte
Kernidee und Entstehung
Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Die Zahlungen sollten sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik orientieren. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, auf deren Grundlage Kredite an die deutsche Wirtschaft vergeben werden konnten. Der Plan war damit ein Versuch, die Reparationsfrage wirtschaftlich zu stabilisieren und die Zahlungsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen.
Die Reparationskommission beschloss am 30. November 1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des amerikanischen Finanzexperten Charles Gates Dawes. Die Ausarbeitung begann am 14. Januar 1924, das Gutachten wurde am 9. April 1924 vorgelegt. Der Vertrag wurde am 16. August 1924 in London unterschrieben und trat am 1. September 1924 in Kraft. Möglich wurde er nach dem Ende der deutschen Inflation. Er trug dazu bei, die Weimarer Republik wirtschaftlich zu stabilisieren, weil die jährlichen Reparationszahlungen an die Wirtschaftskraft angepasst wurden.
Der Dawes-Plan entstand vor allem durch Druck aus den USA und durch die Politik von Gustav Stresemann. Er ermöglichte eine Erholung der deutschen Wirtschaft. Dadurch konnte Deutschland zunächst wieder Reparationen zahlen; die Siegermächte konnten wiederum ihre Kriegskredite an die USA zurückzahlen. Für Deutschland war der Plan einer der ersten außenpolitischen Erfolge nach dem Ersten Weltkrieg. Zugleich bedeutete er die außenpolitische Rückkehr der USA nach Europa.
Regelungen und Kontrolle
Der Dawes-Bericht stellte die Reparationsfrage ausdrücklich als wirtschaftliches Problem dar. In der Einleitung hieß es: „Wir sind an unsere Aufgabe als Geschäftsleute herangegangen, in dem eifrigen Bestreben, positive Ergebnisse zu erzielen … Die von uns vorgeschlagenen Bürgschaften sind wirtschaftlicher und nicht politischer Art.“
Deutschland sollte 1924 eine Rate von einer Milliarde Goldmark zahlen. Bis 1928 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Mark steigen und danach auf diesem Niveau bleiben. Ein Transferschutz sollte bewirken, dass bei Problemen mit der Beschaffung von Devisen, also ausländischer Zahlungsmittel, das Risiko auf die Empfänger der Zahlungen überging. 55 % der Reparationen sollten in Geld bezahlt werden, der Rest in Sachleistungen. Parker Gilbert wurde als Generalagent für Reparationszahlungen mit Organisation, Devisenankauf, Interventionen und Transfer betraut.
Zum Dawes-Plan gehörte ein neues Reichsbankgesetz, das die deutsche Währung stabilisieren sollte. Wichtige Punkte waren eine von der Reichsregierung unabhängige Reichsbank, ein 14-köpfiger Generalrat mit Vertretern aus mehreren Ländern und Deutschland, eine Begrenzung von Notenbankkrediten an den Reichshaushalt, die Überwachung der Golddeckung durch einen ausländischen Kommissar, eine Golddeckung von 40 % sowie eine Untergrenze des Mindestdiskontsatzes von 5 % bei Unterdeckung der Reichsmark.
Eine internationale Anleihe von 800 Millionen Reichsmark sollte der Reichsbank als Grunddeckung dienen; weitere 200 Millionen waren selbst aufzubringen. Bis 1929 flossen außerdem rund 21 Milliarden Mark Kredite ausländischer Banken und Exportfirmen, vor allem aus den USA, nach Deutschland. Die Politik der Sicherung von „produktiven Pfändern“ für Reparationszahlungen sollte beendet werden; damit sollte auch die Ruhrbesetzung enden.
Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, sowie Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Milliarden Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Zur Sicherung der Zahlungen wurden Reichsbank und Deutsche Reichsbahn in Aktiengesellschaften umgewandelt und unter internationale Kontrolle gestellt. Die Gesamthöhe der Reparationen wurde nicht verringert: Sie war am 5. Mai 1921 auf der Londoner Konferenz auf 132 Milliarden Goldmark festgesetzt worden, zu verzinsen und zu tilgen in 57 Jahren.
Anleihe und spätere Rückzahlung
Die Deutsche Äußere Anleihe 1924, auch Dawes-Anleihe genannt, diente nach der Währungsreform als Erstausstattung der Reichsbank. Sie hatte ein Volumen von 800 Millionen Reichsmark und war in verschiedene Währungstranchen aufgeteilt. Der Kupon, also der Zinssatz der Anleihe, betrug sieben Prozent. Die ursprüngliche Laufzeit betrug 25 Jahre und reichte bis 1949.
Nach der Machtübernahme Hitlers wurden die Zinszahlungen eingestellt. Durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 musste die Anleihe zu neuen Bedingungen wieder bedient werden. Die noch ausstehende Restlaufzeit wurde wegen der nicht mehr bedienten Jahre 1933 bis 1949 um 16 Jahre verlängert, nämlich von 1953 bis 1969; der Kupon wurde gekürzt. Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt.
Die Zinsen von 1945 bis 1952 waren erst mit einer Wiedervereinigung Deutschlands nachzuzahlen. Nach dem 3. Oktober 1990 lebten entsprechende Bezugsscheine wieder auf. Deutschland gab daraufhin erneut eine Fundierungsschuldverschreibung mit einem Drei-Prozent-Kupon, einem Volumen von 200 Millionen DM und einer Laufzeit von 20 Jahren aus. Im Oktober 2010 wurden die letzten Zahlungen getätigt. Einige wenige Anleihen, bei denen die damaligen Inhaber das Tauschangebot von 1953 nicht annahmen, unterliegen noch der ursprünglichen Gold-Klausel; deshalb werden vereinzelt Prozesse gegen die Bundesrepublik in den USA geführt.
Politische Annahme
Der Dawes-Plan musste in Deutschland politisch durchgesetzt werden. Auf Druck der Industrie und der Agrarbetriebe sowie wegen der Beendigung der Ruhrbesetzung stimmten am 29. August 1924 im Reichstag auch Abgeordnete der rechtskonservativ-monarchistischen DNVP für die Dawes-Gesetze. Dadurch wurde die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht.
In Frankreich spaltete der Plan die öffentliche Meinung. Die Rechte meinte, der Dawes-Plan gebe Errungenschaften des Versailler Vertrags preis und gefährde den Frieden. Die Linke war dagegen überzeugt, dass Frieden nur auf dem Verhandlungsweg gesichert werden könne. Da der Plan die französische Rechtslage nicht änderte, musste er nicht durch das französische Parlament ratifiziert werden.
Probleme und Bewertung
Schon früh wurden mehrere Probleme sichtbar. Ein Ende der Reparationszahlungen wurde nicht festgelegt. Reichsbank und Deutsche Reichsbahn standen unter internationaler Kontrolle, was besonders von der politischen Rechten als Einschränkung der deutschen Souveränität kritisiert wurde. Außerdem galt es bereits als absehbar, dass Deutschland die vorgesehenen 2,5 Milliarden Reichsmark pro Jahr nicht dauerhaft zahlen könne. Die ausländischen Kredite ermöglichten zwar einen wirtschaftlichen Aufschwung, machten Deutschland aber stark abhängig von zeitweise verfügbaren Devisen US-amerikanischer Gläubiger. Deren Abzug verwirklichte sich in der Weltwirtschaftskrise 1929 und trug laut Artikel zur Deutschen Bankenkrise bei. Weiterhin blieb die Arbeitslosigkeit hoch. Der Abschnitt zu diesen Problemen ist im Artikel als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet.
In der Forschung wird der Dawes-Plan unterschiedlich beurteilt. Der amerikanische Historiker Walter A. McDougall nennt ihn „eine krachende Niederlage für Frankreich“. Nach dieser Sicht wurde die für Frankreich wichtige Frage der interalliierten Kriegsschulden nicht gelöst, während Deutschland durch amerikanische Privatkredite einen wirtschaftlichen Aufschwung erreichte. Der Verzicht Frankreichs auf Sanktionen und der bevorstehende Rückzug aus dem Ruhrgebiet und dem Rheinland hätten Frankreich stärker von den angelsächsischen Mächten abhängig gemacht.
Der Wirtschaftshistoriker Albrecht Ritschl beurteilt den Dawes-Plan sehr negativ. Er meint, der Plan habe Deutschland keinen ausreichenden Anreiz gegeben, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und Ressourcen ins Ausland zu transferieren. Das Deutsche Reich habe dies durch massive Auslandsverschuldung unterlaufen. Diese Vorbelastung der deutschen Zahlungsbilanz sei eine Ursache dafür gewesen, dass Deutschland schwerer als andere Länder unter der Weltwirtschaftskrise der Jahre 1930 bis 1934 litt.