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Collar (Finanzwesen)

Ein Collar (englisch collar, „Kragen“) ist im Finanzwesen der Anglizismus für ein strukturiertes Finanzprodukt, das der Begrenzung von Zinsänderungsrisiken …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Zweck
  2. 2. Vertragsbestandteile und Grundformen
  3. 3. Zinscollar und Aktiencollar
  4. 4. Auszahlung und Formel
  5. 5. Ablauf in der Praxis
  6. 6. Wirtschaftliche Bedeutung und Abgrenzung

Grundidee und Zweck

Ein Collar ist im Finanzwesen ein strukturiertes Finanzprodukt zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken bei einem zinstragenden Basiswert. Er wird auch „Minimax-Konstruktion“ genannt. Gemeint ist eine Zinsoption bei variablen Zinsen, bei der ein Zinscap und ein Zinsfloor miteinander kombiniert werden.

Ein Zinscap legt eine Zinsobergrenze fest: Der aktuelle Referenzzinssatz soll diese Grenze nicht überschreiten. Ein Zinsfloor legt eine Zinsuntergrenze fest: Der Referenzzinssatz soll diese Grenze nicht unterschreiten. Dadurch entsteht für die betroffene Vertragspartei ein Zinskorridor zwischen Mindestzins und Höchstzins.

Collars werden häufig so gestaltet, dass sich die Prämien ausgleichen: Die für den Cap zu zahlende Prämie und die für den Floor vereinnahmte Prämie heben sich dann ungefähr oder vollständig auf. Der Kauf eines Collars, also ein Long Collar, entspricht dem Kauf eines Caps bei gleichzeitigem Verkauf eines Floors, also eines Short Floor.

Vertragsbestandteile und Grundformen

In einem Collar-Vertrag müssen mindestens der Nominalwert, der Referenzzinssatz und der zinstragende Basiswert vereinbart werden. Als Referenzzinssätze nennt der Artikel etwa Basiszins, Euribor, Leitzins, LIBOR oder Umlaufrendite. Als Basiswerte kommen Aktien, Anleihen, Bankguthaben, Kredite oder Zinsindices in Betracht.

Für Kreditnehmer auf der Passivseite der Bilanz besteht die typische Konstruktion aus dem Kauf eines Caps und dem Verkauf eines Floors. Damit sichern sie sich gegen steigende Zinsen ab, profitieren aber nicht unbegrenzt von sinkenden Zinsen. Ihr Vorteil aus Zinssenkungen endet an der im Floor vereinbarten Zinsuntergrenze.

Anleger und Kreditgeber auf der Aktivseite handeln spiegelbildlich: Sie kaufen einen Floor und verkaufen gleichzeitig einen Cap. Dadurch schützen sie sich gegen fallende Zinsen, profitieren aber bei unerwartet steigenden Zinsen nur bis zur vereinbarten Zinsobergrenze des Caps.

Zinscollar und Aktiencollar

Ein Zinscollar entsteht durch den Kauf von Zinscaps und den Verkauf von Zinsfloors. Dabei müssen Laufzeit, Nominalwert und Basiswert von Cap und Floor übereinstimmen. Außerdem liegt der Ausübungspreis des Caps über dem Ausübungspreis des Floors. Der Kauf des Caps schützt den Investor vor steigenden Zinsen. Der Verkauf des Floors verhindert, dass der Investor über den vereinbarten Basiswert hinaus an Zinssenkungen teilnimmt, bringt aber Prämieneinnahmen.

Ein Beispiel aus dem Artikel beschreibt einen Investor, der variable Kreditzinsen für einen laufenden Kredit zahlt. Die Zinsen werden vierteljährlich an den EURIBOR 3-Monatssatz angepasst. Um sich gegen steigende Zinsen abzusichern, könnte er einen Cap abschließen. Um die Kosten geringer zu halten, kann er stattdessen einen Collar wählen. Bei einer Caprate von 6 % und einer Floorrate von 2 % muss er zu keiner Zeit mehr als 6 % Zinsen zahlen. Sinkt der Zinssatz jedoch unter 2 %, zahlt er wegen des Collars weiterhin 2 %.

Ein Collar mit Aktienoptionen dient der Absicherung einer Aktienposition im Portfolio. Durch den Kauf einer Put-Option mit einem unteren Preislimit werden die Aktien gegen größere Abwärtsbewegungen geschützt. Die Kosten dieser Put-Option werden durch den gleichzeitigen Verkauf einer Call-Option mit einem oberen Zielwert gemindert. Dafür nimmt der Anleger an Kurssteigerungen über diesen oberen Zielwert hinaus nicht mehr teil.

Eine besondere Form ist der Zero-Cost-Collar, auf Deutsch „kostenloser Collar“. Zu Vertragsbeginn werden dabei keine Optionsprämien fällig, weil sich die Kosten der Long-Position im Floor oder Cap mit den Einnahmen aus der Short-Position im Cap oder Floor sowie die Nominalwerte decken. Damit dies gelingt, müssen Zinsobergrenze und Zinsuntergrenze so gewählt werden, dass sich die beiden Prämien aufheben. Eine Unterart des Zero-Cost-Collar ist der Participating Cap, bei dem der Nominalwert des Zinscaps größer ist als der des Zinsfloors. Ein Collar kann außerdem entstehen, wenn Zinscap und Zinsfloor kombiniert werden, etwa bei der Kombination eines Cap-Darlehens mit einem Floor-Darlehen.

Auszahlung und Formel

Mathematisch wird der Nominalwert des Caps oder Floors mit N bezeichnet. Die Caprate heißt r^cap, die Floorrate r^floor. Der Marktzinssatz beziehungsweise das Zinsfixing wird mit r^fixing bezeichnet. Der Faktor alpha ist der Bruch aus der Länge der aktuellen Zinsperiode in Tagen und der Anzahl der Tage eines Jahres. Die Zahlung des Caps wird P^cap genannt, die Zahlung des Floors P^floor.

Da ein Collar die Auszahlungsprofile eines Caps und eines Floors kombiniert, entspricht er dem Kauf eines Caps und dem Verkauf eines Floors mit r^cap > r^floor. An den Käufer eines Collars wird gezahlt, wenn das Zinsfixing über der Caprate liegt. Liegt das Fixing unter der Floorrate, zahlt der Käufer.

Die Auszahlungsfunktion lautet sinngemäß: P^collar = N · alpha · (r^fixing − r^cap), wenn r^cap < r^fixing; P^collar = 0, wenn r^floor < r^fixing < r^cap; und P^collar = −N · alpha · (r^floor − r^fixing), wenn r^fixing < r^floor.

Damit ist der Collar oberhalb der Caprate für den Käufer positiv, innerhalb des Korridors zwischen Floor und Cap neutral und unterhalb der Floorrate negativ. Eine Vertragspartei sichert sich als Käufer eines Zinscaps gegen steigende Zinsen oberhalb eines Höchstzinssatzes ab; die Gegenpartei kauft einen Floor gegen fallende Zinssätze unterhalb eines Mindestzinssatzes.

Ablauf in der Praxis

Der Käufer eines Collars ist zugleich Käufer eines Caps, also Optionsberechtigter, und Verkäufer eines Floors, also Stillhalter. Er erwirbt das Recht, bei steigendem Zinsniveau eine Ausgleichszahlung vom Verkäufer des Collars zu erhalten. Bei sinkenden Zinsen muss er dagegen eine Ausgleichszahlung an den Verkäufer leisten.

Der Artikel erläutert dies mit einem Collar, bei dem der Cap bei 4,00 % und der Floor bei 2,00 % liegt, während das aktuelle Zinsniveau 3,00 % beträgt. Liegt der Referenzzinssatz bei 3,00 %, verfällt das Caplet, weil der Referenzzins unterhalb des Caps liegt; zugleich verfällt das Floorlet, weil der Referenzzins oberhalb des Floors liegt. Es erfolgt also keine Ausgleichszahlung.

Steigt der Referenzzinssatz auf 5,00 %, wird beim Cap eine Ausgleichszahlung fällig, weil der Referenzzins über dem Cap liegt. Das Floorlet verfällt, weil der Referenzzins weiterhin oberhalb des Floors liegt. Sinkt der Referenzzinssatz auf 2,00 %, verfällt das Caplet, weil der Referenzzins unterhalb des Caps liegt; beim Floor wird eine Ausgleichszahlung fällig.

Caplet und Floorlet sind die jeweils für eine Zinsbindungsfrist vereinbarten Caps und Floors. Die vereinbarte Ausgleichszahlung entspricht der Zinsdifferenz zwischen dem aktuellen Referenzzins und der Zinsobergrenze beziehungsweise Zinsuntergrenze. Überschreitet der Referenzzins den Cap-Wert, bezahlt der Verkäufer die Differenz. Unterschreitet der Referenzzins den Floor-Wert, bezahlt der Käufer die Differenz.

Wirtschaftliche Bedeutung und Abgrenzung

Anleger, Kreditgeber und Kreditnehmer können ein Interesse daran haben, Zinsrisiken aus zinstragenden Finanzprodukten zu begrenzen. Anleger und Kreditgeber möchten vor allem sinkende Zinsen vermeiden; dafür würde grundsätzlich ein Floor ausreichen. Kreditnehmer müssen sich vor allem gegen steigende Zinsen absichern; dafür eignet sich ein Cap.

Beim Collar werden diese Interessen verbunden: Eine Vertragspartei sichert sich als Käufer eines Caps gegen steigende Zinsen ab, während die Gegenpartei durch einen Floor eine Absicherung gegen fallende Zinsen sucht. Die Gegenparteien solcher Sicherungsgeschäfte sind meist Kreditinstitute. Wer einen kostenlosen Collar nutzen will, kann einen Zero-Cost-Collar wählen, auch wenn eigentlich nur eine Zinsobergrenze oder nur eine Zinsuntergrenze benötigt wird.

Der Collar unterscheidet sich vom Corridor. Der Corridor dient lediglich der Abgrenzung eines Schwankungsrisikos innerhalb eines bestimmten Rahmens des Höchstzinses beziehungsweise Mindestzinses.

Für die Vertragsgrundlagen erwähnt der Artikel zwei Rahmenverträge der Kreditwirtschaft: 1990 erarbeiteten die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft erstmals einen einheitlichen „Rahmenvertrag für Swapgeschäfte“. 1994 folgte der „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“ für Caps, Floors, Collars, Forward Rate Agreements, Devisentermingeschäfte, Optionsgeschäfte und Zinsterminkontrakte. Dadurch wurden Allgemeine Geschäftsbedingungen für diese Geschäfte mit Bankkunden eingerichtet.

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