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Christenverfolgungen im Römischen Reich
Als Christenverfolgungen im Römischen Reich wird eine Reihe von Maßnahmen zur Unterdrückung des Christentums im Römischen Reich bezeichnet.
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Gegenstand und Entwicklung
Christenverfolgungen im Römischen Reich waren Maßnahmen zur Unterdrückung des Christentums. Zunächst verliefen sie spontan sowie lokal oder regional begrenzt. Seit dem 3. Jahrhundert wurden sie teilweise kaiserlich angeordnet, reichsweit und systematisch. Ziele waren, das Wachstum der neuen Religion aufzuhalten, ihre Eingliederung in die römische Gesellschaft zu verhindern oder ihre Organisation dauerhaft zu zerstören.
Betroffen waren alle christlichen Gruppen, auch solche, die später von der Alten Kirche als Häresien ausgeschlossen wurden, etwa Markioniten und Gnostiker wie die alexandrinischen Karpokratianer. Die Verfolgungen endeten politisch mit der Mailänder Vereinbarung von 313; spätestens mit der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion durch Theodosius I. (380–391) war die frühere Lage grundlegend verändert. Mit dem Edikt Cunctos populos machte Theodosius I. 380 das römisch-alexandrinische Christentum zur Staatsreligion.
Ursachen, Ausmaß und historische Zuverlässigkeit einzelner Berichte sind umstritten. Einige Historiker halten sogar die meisten Märtyrerberichte für freie Erfindungen.
Ursprünge und römischer Religionsrahmen
Das Christentum entstand nach der Kreuzigung Jesu um 30. Die ersten Christen verkündeten den auferstandenen Jesus Christus als Messias und Sohn Gottes zur Erlösung der Menschheit. Dadurch gerieten sie zunächst in Konflikt mit Teilen des jüdischen Establishments und mit dem römischen Staat. Bis etwa 130 wurden Christen von den Römern meist als jüdische Gruppe angesehen.
Um 36 wurde der Diakon Stephanus wegen seiner tempelkritischen Mission und seines öffentlichen Bekenntnisses zum Menschensohn vom Sanhedrin als Gotteslästerer und Gesetzesbrecher gesteinigt. Unter der Leitung des Paulus kam es danach zu einer Verfolgung der Jerusalemer Urchristen; einige flohen nach Syrien und Samaria. 44 ließ Herodes Agrippa I. Jakobus den Älteren enthaupten und nahm Simon Petrus gefangen. Jakobus, der Bruder Jesu und Leiter der Urgemeinde, wurde laut Josephus 62 auf Geheiß des Hohepriesters gesteinigt. Nach dem jüdischen Aufstand und der Tempelzerstörung 70 floh die Urgemeinde nach einem Bericht zeitweise nach Pella. Mit dem Ende des Bar-Kochba-Aufstands 135 und Hadrians Verbot jüdischer Ansiedlung in Jerusalem endete sie.
Das Römische Reich war kein straff organisierter Zentralstaat. Statthalter und Lokalbehörden konnten „Nazarener“ daher unterschiedlich behandeln. Die Paulusmission führte in mehreren Städten zu Unruhen. In Lystra wurde Paulus gesteinigt, in Philippi wurden er und seine Begleiter wegen „Aufruhr“ und einer „unrömischen“ Botschaft gefoltert und inhaftiert. In Ephesos bedrohten Kunsthandwerker die Missionare, weil die christliche Lehre den Absatz von Götterstatuen gefährdete.
Die römische Religion war grundsätzlich polytheistisch und auf Ausgleich ausgerichtet. Private Kulte (sacra privata) und staatliche Kulte (sacra publica) wurden unterschieden. Nach dem Prinzip do ut des („Ich gebe, damit du gibst“) sollten Menschen die Götter verehren und Opfer darbringen, um deren Schutz zu erhalten. Fremde Kulte wurden häufig aufgenommen. Problematisch war nicht die Existenz eines fremden Gottes, sondern die Verweigerung des römischen Staatskultes.
Seit Augustus verband der Kaiserkult Staat, Religion und die Person des Kaisers. Teilnahme an religiösen Festen, Verehrung der Götter und des Kaisers sowie der Verzehr von Opferfleisch galten als Zeichen guter Staatszugehörigkeit. Wer dies ablehnte, schien den pax deorum, den Frieden mit den Göttern, und damit das öffentliche Wohl zu gefährden. Das Judentum erhielt wegen seines hohen Alters grundsätzlich Religionsfreiheit; das Christentum verlor diesen Schutz, als es sich vom Judentum unterschied und als eigener Kult wahrgenommen wurde. Spätestens seit Trajan galt das offene Bekenntnis zum Christentum grundsätzlich als Kapitalverbrechen, besonders wegen der Verehrung Jesu, den Rom als Rebellen und Hochverräter hingerichtet hatte.
Frühe und lokale Verfolgungen
49 wies Claudius Juden aus Rom aus, die als Anhänger des „Chrestus“ bezeichnet wurden. Falls damit Christus gemeint war, unterschied die Regierung Juden und Christen noch nicht klar. Anlass war ein Tumult; religiöse Gruppen, die sich nicht in die polytheistische Umgebung einfügten, galten als Gefahr für die öffentliche Ordnung.
Unter Nero führte der Brand Roms 64 zu einer begrenzten Verfolgung in der Stadt. Tacitus berichtet, Nero habe die „Chrestianer“ beschuldigt und sie wegen „allgemeinen Menschenhasses“ bestrafen lassen. Christen wurden gekreuzigt, von Hunden zerfleischt oder als lebende Fackeln verbrannt. Die Brandstiftung wurde weder Nero noch den Christen nachgewiesen. Die Verfolgung blieb ein Einzelfall und auf Rom beschränkt; nach dem 1. Clemensbrief starben dabei auch Petrus und Paulus.
Unter Domitian könnten Spannungen nach dem jüdischen Aufstand und die Sondersteuer fiscus Iudaicus zu Verfolgungen geführt haben. Cassius Dio berichtet, dass 95 Titus Flavius Clemens wegen „Gottlosigkeit“ hingerichtet wurde. Ob Christen gezielt verfolgt wurden, ist unsicher; möglicherweise trafen die Maßnahmen eher Juden oder Personen, die sich den Staatsgöttern verweigerten.
112 fragte Plinius der Jüngere Kaiser Trajan, wie mit angeklagten Christen zu verfahren sei. Trajan ordnete an: Christen sollten nicht aufgespürt werden; wurden sie angezeigt und weigerten sie sich, den Göttern und dem Kaiser zu opfern, waren sie zu bestrafen. Anonyme Klagen waren verboten. Wer opferte und Christus lästerte, wurde freigelassen. Damit war Christsein als öffentliches, nicht widerrufenes Bekenntnis strafbar, aber keine systematische Fahndung vorgesehen.
Im 2. Jahrhundert kam es weiterhin zu lokalen Verfolgungen unterschiedlicher Stärke. In Smyrna wurde 155 der Bischof Polykarp verbrannt; die Historizität später überlieferter Märtyrerberichte ist jedoch teilweise umstritten. Auch für eine Verfolgung in Lugdunum (Lyon) 177 unter Mark Aurel gibt es vor allem spätere christliche Quellen. Die Christen deuteten Leiden als notwendige Folge ihres Glaubens und leisteten meist keinen gewaltsamen Widerstand. Um 180 entstand zunehmend eine hierarchische Organisation mit dem monarchischen Bischofsamt; ab etwa 180 wurde der Kanon des Neuen Testaments festgelegt. Zugleich wurden Christen als „Atheisten“, Menschenfeinde und Ursache von Seuchen, Hungersnöten oder Erdbeben beschuldigt.
Septimius Severus verbot 202 unter Androhung der Todesstrafe Bekehrungen zum Christentum oder Judentum. Ein allgemeines Verbot des Christentums war damit nicht verbunden, doch nahmen lokale Anzeigen und Verfolgungen, besonders gegen Katechumenen, Neugetaufte und Lehrer, zu. In den folgenden etwa 40 Jahren blieb die Lage vergleichsweise ruhig. Eine auf Rom begrenzte Verfolgung unter Maximinus Thrax 235 ist möglich, ihr historischer Gehalt aber unklar; die Jahre 218–238 gelten insgesamt als Zeit ohne allgemeine Christenverfolgung.
Reichsweite Verfolgungen im 3. Jahrhundert
Mit Decius begann die erste administrativ und systematisch im gesamten Römischen Reich durchgeführte Christenverfolgung. Kurz nach seinem Herrschaftsantritt 249 verlangte er ein allgemeines Opfer. Jeder Bürger musste sich schriftlich bestätigen lassen, den Göttern geopfert zu haben. Schwere Strafen bis zur Todesstrafe waren möglich.
Nach heutiger Forschung zielte das Opfergebot nicht ausschließlich auf Christen, sondern auf alle Reichsbewohner und diente einer reichsweiten Loyalitätskundgebung. Christen fielen jedoch durch die demonstrative Verweigerung des Opfers besonders auf. Viele, vor allem Neugetaufte und Laien, gaben nach und wurden als lapsi, also Abgefallene, bezeichnet. Andere beschafften sich durch Täuschung oder Bestechung Opferbescheinigungen (libelli). Eine kleinere Gruppe widerstand und wurde als confessores bekannt. Sie wurden verbrannt, enthauptet, gekreuzigt, in der Arena wilden Tieren ausgeliefert oder in Bergwerke beziehungsweise Freudenhäuser deportiert. Wie viele Christen starben, ist unbekannt.
Die Verfolgung endete 251 mit dem Tod des Decius im Kampf gegen die Goten. Sie machte die Behörden stärker auf das Christentum aufmerksam, bereitete die Gemeinden auf weitere Verfolgungen vor und löste Streit über die Wiederaufnahme der lapsi aus. Die Verehrung von Märtyrern, ihrer Todestage und Reliquien gewann an Bedeutung.
Valerian nahm 257 die Verfolgung gezielt wieder auf. Er verbot christliche Versammlungen und ließ 258 Bischöfe verhaften und ohne Prozess hinrichten. Anders als Decius richtete er sich bewusst gegen die christliche Führung, um die hierarchische Organisation zu zerstören. 260 hob sein Sohn Gallienus die Maßnahmen auf, vermutlich auch wegen der schweren militärischen Krise und Valerians Gefangenschaft in Persien. Die Gemeinden gewannen danach wieder Zulauf. Der Umgang mit den erneut zahlreichen Abgefallenen führte später zum Donatismus, einer eigenständigen Kirche mit Schwerpunkt in Nordafrika.
Unter Diokletian und Galerius begann 303 die letzte und umfassendste Verfolgung. Diokletian hatte seit 293 das Reich durch die Tetrarchie reorganisiert und das Kaisertum stärker sakralisiert. Das Edikt vom 23. Februar 303 verbot christliche Gottesdienste, ordnete die Zerstörung von Kirchen und die Verbrennung christlicher Schriften an, entzog Christen Ämter und ließ christliche Staatsbeamte sowie Gemeindeleiter inhaftieren. Wer das Kaiseropfer verweigerte, konnte hingerichtet werden. Im Osten wurde das Edikt besonders blutig umgesetzt; im Westen wurden standhafte Christen häufig bis 311 in Bergwerke deportiert. Galerius beendete die Verfolgung 311 mit dem Toleranzedikt von Nikomedia und räumte damit ihr Scheitern ein.
Vom Ende der Verfolgungen zur Staatsreligion
Nach Galerius’ Tod gewann Konstantin der Große 312 die Schlacht an der Milvischen Brücke. Eine christliche Legende berichtet von einem Zeichen mit der Aufschrift IN HOC SIGNO VINCES („In diesem Zeichen wirst Du siegen.“). Konstantin wurde jedoch offenbar nicht sofort ausschließlich Christ und verehrte zunächst auch Sol invictus.
313 gewährten Konstantin und Licinius in der Mailänder Vereinbarung allen römischen Bürgern freie Religionswahl. Sie war kein reichsweites „Toleranzedikt“, sondern stellte die freie Wahl der Religion her. Der Kaiserkult als Zwang wurde abgeschafft, das Christentum den römischen Staatskulten gleichgestellt und kirchliches Eigentum zurückgegeben. Bischöfe erhielten Rechte und Ehren, die zuvor Senatoren und paganen Priestern vorbehalten waren.
Konstantin privilegierte die Kirche zunehmend. 321 wurde der Sonntag zum gesetzlichen Ruhetag. 325 berief er das Konzil von Nicäa ein, leitete es selbst und griff als Pontifex Maximus in den innerkirchlichen Streit um die Gottessohnschaft Jesu ein. 337 ließ er sich auf dem Sterbebett taufen. Unter Constantius II. setzte eine entschlossene Christianisierungspolitik ein; zugleich griff der Kaiser weiterhin in dogmatische Fragen ein und förderte zeitweise den Arianismus. Kirchen wurden reich ausgestattet, der höhere Klerus wurde durch Schenkungen wohlhabend, und als Gegenbewegung entstand das Mönchtum.
Unter Julian Apostata (361–363) wurden die traditionellen Kulte kurzzeitig wiederbelebt. Danach gab es eine Duldungsphase, während der Kaiser Valens erneut den Arianismus förderte. Theodosius I. erhob 380 mit Cunctos populos das Christentum in orthodoxer Gestalt zur Staatsreligion. 383 bedrohte ein Häretikergesetz Arianer, Donatisten und Manichäer mit Verbannung. 392 verbot Theodosius alle nichtchristlichen öffentlichen und privaten Opferhandlungen, mit Ausnahme des Judentums. Die Umsetzung war teilweise milder als der Gesetzestext, doch die polytheistischen Religionen verloren zunehmend Anhänger und Einfluss.