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Caesar (Titel)

Er entstand aus dem Cognomen Caesar, dem Beinamen, den ein Zweig der bedeutenden Familie der Iulii in der republikanischen Zeit trug. In der Kaiserzeit wurde …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Funktion des Titels
  2. 2. Vom Familiennamen zum Titel des Thronfolgers
  3. 3. Caesares als Unterkaiser in der Spätantike
  4. 4. Seltenere Verwendung und Bedeutungsverlust
  5. 5. Fortleben im Byzantinischen und Heiligen Römischen Reich

Bedeutung und Funktion des Titels

Caesar, heute auch Cäsar, war ein Herrschaftstitel im antiken Römischen Reich. Er ging aus dem Cognomen Caesar hervor, also aus dem erblichen Beinamen eines Zweigs der römischen Familie der Iulii. In der Kaiserzeit bezeichnete Caesar vor allem den vorgesehenen Nachfolger des regierenden Kaisers, blieb aber zugleich Bestandteil der vollständigen Titulatur des Kaisers selbst.

Der Rang eines Herrschers zeigte sich besonders an der Verbindung der Titel: Der regierende Kaiser führte gewöhnlich Imperator Caesar Augustus, während ein designierter Nachfolger zunächst nur Caesar beziehungsweise Imperator Caesar hieß. Augustus kam normalerweise erst beim Herrschaftsantritt hinzu. Da das römische Kaisertum formal nicht erblich war, konnte ein Kaiser durch die Ernennung eines Caesar seine Nachfolge schon zu Lebzeiten ordnen und dem Nachfolger wichtige Vollmachten übertragen.

Aus dem Titel Caesar entwickelten sich die späteren Herrschertitel Kaiser und Zar.

Vom Familiennamen zum Titel des Thronfolgers

Gaius Iulius Caesar trug Caesar noch als Cognomen. Da er keinen leiblichen Sohn von seinen Ehefrauen hatte, adoptierte er testamentarisch seinen Großneffen Oktavian, den späteren Augustus. Dieser übernahm Caesars Namen und führte seit Oktober oder November 40 v. Chr. die Form Imperator Caesar Divi filius, „Sohn des Vergöttlichten“. Nachdem ihm der Senat 27 v. Chr. den Ehrennamen Augustus verliehen hatte, nannte er sich Imperator Caesar [Divi filius] Augustus. Die ursprünglich persönlichen Namensbestandteile Imperator, Caesar und Augustus entwickelten sich mit der Zeit zu Herrschertiteln.

Augustus gab den Namen Caesar an seine Adoptivsöhne weiter. Unter Claudius (41–54) und Nero (54–68), die nur durch Heirat mit den Juliern verbunden waren, wurde Caesar endgültig zu einem festen Bestandteil der kaiserlichen Titulatur. Nach Neros Tod verwendeten auch drei familienfremde Kaiser des Vierkaiserjahres 68/69 den Titel. Vitellius bildete eine Ausnahme: Er nannte sich Consul perpetuus, „immerwährender Konsul“, weil Caesar zu stark mit monarchischer Herrschaft verbunden war.

Galba verlieh Caesar seinem Adoptivsohn und designierten Nachfolger Lucius Calpurnius Piso Frugi Licinianus. Damit begann die besondere Verwendung als Titel des Thronfolgers. Spätestens unter den Antoninen (138–192) erhielten ihn nicht mehr alle Kaisersöhne, sondern nur die vorgesehenen Nachfolger. Ein Kaiser konnte sich Imperator Caesar Flavius Vespasianus Augustus nennen, sein designierter Nachfolger dagegen nur Caesar oder Imperator Caesar. Commodus erhielt Augustus schon zu Lebzeiten seines Vorgängers; dieser blieb ihm als senior Augustus übergeordnet.

Seit Geta im Jahr 198 trug ein Caesar regelmäßig das Epithet, also den ehrenden Zusatz, nobilissimus. In der Spätantike wurde daraus ein eigenständiger Titel, weshalb nobilissimus im späten 6. Jahrhundert innerhalb des Caesar-Titels durch felicissimus ersetzt wurde.

Caesares als Unterkaiser in der Spätantike

Diokletian, dessen Erhebung 284 häufig als Beginn der Spätantike gilt, führte die Tetrarchie ein. Dieses Herrschaftssystem bestand aus zwei übergeordneten Augusti und zwei untergeordneten Caesares. Jeder der vier Herrscher besaß in seinem Gebiet weitgehende administrative, gesetzgeberische und militärische Selbstständigkeit; der senior Augustus hatte jedoch das letzte Wort. Ein Caesar war damit ein Unterkaiser und zugleich der vorgesehene Nachfolger eines Augustus. Starb ein Augustus oder trat er zurück, sollte sein Caesar automatisch aufrücken und anschließend einen neuen Caesar ernennen.

Dieses Nachfolgesystem zerbrach kurz nach Diokletians Abdankung Anfang des 4. Jahrhunderts in Machtkämpfen. Die kaiserliche Rechtsstellung des Caesar blieb jedoch bestehen. Wie ein Augustus wurde er dominus noster und princeps genannt. Er durfte kaiserliche Gesetze, sogenannte constitutiones, erlassen, Münzen mit seinem Bild prägen und eigene Regierungsjahre zählen. Außerdem trug er Purpur und ein Diadem, das weniger aufwendig gestaltet war als das eines Augustus.

Konstantin der Große herrschte ab 324 als alleiniger Augustus und ernannte seine teilweise noch minderjährigen Söhne zu Caesares. Anders als Diokletian gab er ihnen nur militärische Befugnisse in ihren Gebieten. Nach Konstantins Tod 337 entstanden Konflikte zwischen Konstantin II., Constantius II. und Constans. Eine feste Primogenitur, also ein automatisches Nachfolgerecht des erstgeborenen Sohnes, gab es nicht.

Auch Constantius II., ab 350 alleiniger legitimer Augustus, grenzte die Befugnisse seiner Caesares nicht klar ab. Constantius Gallus, seit 351 Caesar, beanspruchte neben militärischen auch administrative und gesetzgeberische Kompetenzen. Dadurch geriet er mit den vom Augustus eingesetzten Zivilbeamten in Konflikt und wurde 354 hingerichtet. Julian, seit 355 Caesar, stritt aus ähnlichen Gründen mit Constantius und ließ sich 360 eigenmächtig zum Augustus ausrufen. Ein Bürgerkrieg wurde nur durch den Tod des Constantius im Jahr 361 verhindert.

Seltenere Verwendung und Bedeutungsverlust

Seit Gratian, den sein Vater Valentinian I. unmittelbar zum Augustus erhob, wurde Caesar seltener vergeben. Auch vorgesehene Nachfolger wurden nun meist direkt zu Augusti ernannt. Caesar bezeichnete vor allem einen präsumptiven, also wahrscheinlich vorgesehenen Nachfolger, der noch nicht endgültig zum Augustus gemacht werden sollte. Seine Befugnisse waren geringer als zuvor.

Valentinian III. und Leo II. wurden als Kinder 424 beziehungsweise 472 zu Caesares und jeweils ein Jahr später zu Augusti erhoben. Constans, der um 408 zeitweise die Iberische Halbinsel kontrollierte, war offenbar der letzte Caesar mit einem eigenen Herrschaftsgebiet. Weitere Ernennungen erfolgten dennoch: Petronius Maximus machte 455 seinen Sohn Palladius zum Caesar. Justinian war ab 525 Caesar seines Onkels Justin I. und wurde 527 Augustus. Tiberios I. wurde 574 Caesar, um den geisteskranken Kaiser Justin II. zu unterstützen, und 578 selbst Augustus. Maurikios war 582 zunächst gemeinsam mit Germanus Caesar und wurde kurz darauf Augustus.

Wahrscheinlich wurde im 5. und 6. Jahrhundert vor allem dann ein Caesar eingesetzt, wenn der amtierende Augustus seine endgültige Nachfolgeentscheidung noch nicht treffen wollte oder konnte. Eine mögliche weitere Erklärung ist die Erinnerung an die Konflikte zwischen Constantius II. und seinen Caesares. Anders als zur Zeit der Tetrarchie durften die Caesares des 5. und 6. Jahrhunderts keine eigenen Münzen mehr prägen; sie sind deshalb hauptsächlich durch schriftliche Quellen bezeugt.

Fortleben im Byzantinischen und Heiligen Römischen Reich

Unter Justinian II., der 685–695 und 705–711 regierte, verschwand Caesar aus der regulären Kaisertitulatur des Byzantinischen Reiches. In der gräzisierten Form Kaisar blieb der Name jedoch bis zur Zeit Alexios’ I. (1081–1118) ein besonderer Ehrentitel und stand im Rang unmittelbar hinter Basileus, dem Titel des Kaisers.

Alexios I. wertete Kaisar indirekt ab, indem er seinem Bruder Isaak Komnenos den neuen Titel Sebastokrator verlieh. Dieser war aus Sebastos, der griechischen Form von Augustus, und Autokrator, der griechischen Entsprechung von Imperator, gebildet. Unter Manuel I. kam der Titel Despotes, „Herr“, hinzu und nahm den Rang direkt hinter Basileus ein. Sebastokrator, Despotes und Caesar beziehungsweise Kaisar wurden bis zum Ende des Byzantinischen Reiches ausschließlich vom Kaiser vergeben.

Nach der Wiederherstellung des Byzantinischen Reiches unter den Palaiologen ab 1261 erhielten vor allem verdiente Heerführer den Caesar-Titel, nicht mehr enge Mitglieder der Kaiserfamilie. Als letzter bekannter Träger gilt Manuel Angelos Philanthropenos, der Herr von Thessalien.

Im Heiligen Römischen Reich erhob Friedrich I. seinen Sohn und vorgesehenen Nachfolger Heinrich 1186 zum Caesar. Dies blieb ein einmaliger Vorgang; welche genaue politische und rechtliche Bedeutung er hatte, ist in der Forschung umstritten.

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