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Augustus (Titel)

Der Ehrenname Augustus (lateinisch „der Erhabene“) wurde 27 v. Chr. erstmals Octavian, dem Begründer des Prinzipats, verliehen und war – wie auch der Titel …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Herkunft des Titels
  2. 2. Verleihung an Octavian
  3. 3. Mehrere Augusti ab dem 2. Jahrhundert
  4. 4. Die Tetrarchie Diokletians
  5. 5. Vom 4. Jahrhundert bis zum Ende des Titels in Ostrom
  6. 6. Der Titel im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Bedeutung und Herkunft des Titels

Augustus (lateinisch „der Erhabene“) ist ein Ehrenname, der 27 v. Chr. erstmals an Octavian verliehen wurde und bis zum frühen 7. Jahrhundert Bestandteil der römischen und frühbyzantinischen Kaisertitulatur war. Das weibliche Gegenstück ist Augusta, eine Ehrenbezeichnung für Ehefrauen oder nahe weibliche Verwandte römischer Kaiser.

Das Wort geht auf *augos „Mehrung“ zurück (vergleiche augeo „mehren, erhöhen“). Ursprünglich war es ein Attribut einiger römischer Götter.

Verleihung an Octavian

Am 16. Januar 27 v. Chr. wurde Octavian (Gaius Iulius Caesar Octavianus), dem Begründer des Prinzipats, der Ehrenname auf Antrag des Senators Lucius Munatius Plancus verliehen. Er lehnte den Vorschlag ab, sich nach dem mythischen Stadtgründer Romulus zu nennen, weil ihn das zu offensichtlich als Herrscher gekennzeichnet hätte.

Fortan nannte er sich Imperator Caesar Augustus; alle drei Elemente wurden später Bestandteil der Kaisertitulatur. Das Prädikat war zunächst Teil seines Eigennamens. Tiberius, der zweite princeps, nahm den Titel weder als Erbe an noch ließ er ihn sich offiziell verleihen, nannte sich aber auf Münzen und Inschriften Augustus. Seit Caligula trugen die Herrscher den Titel durchweg, in der Regel nach Verleihung durch den Senat; auch bei vom Heer proklamierten Kaisern erfolgte die Legitimierung später durch den Senat.

Mehrere Augusti ab dem 2. Jahrhundert

Bis zum Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr. führte immer nur der regierende Kaiser den Titel Augustus. Seit Galba wurde es üblich, den designierten Nachfolger zum Caesar auszurufen.

Als Mark Aurel 161 nach dem Tod Antoninus Pius die Herrschaft übernahm, ernannte er Lucius Verus zum Augustus und damit zum fast gleichberechtigten Mitkaiser – erstmals gab es zwei Augusti. Bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts trugen oft zwei oder mehr Kaiser den Titel, etwa Septimius Severus, Caracalla und Geta, Gordian I. und II., Pupienus und Balbinus sowie Decius und Herennius Etruscus. Unter Valerian und Gallienus erhielten die regierenden Augusti erstmals je eine Reichshälfte als Zuständigkeitsbereich.

Die Tetrarchie Diokletians

Der Beginn der Spätantike wird heute allgemein mit dem Herrschaftsantritt Diokletians 284 angesetzt, der mit grundlegenden Reformen die Reichskrise des 3. Jahrhunderts überwand. Unter anderem führte er die Tetrarchie ein: vier Kaiser – zwei Augusti und zwei Caesares. Der dienstälteste senior Augustus stand über dem iunior Augustus und den beiden Caesares. Jeder Augusti ernannte einen Caesar, der ihm nach Abdankung oder Tod als Augustus nachfolgen und dann selbst einen Caesar ernennen sollte.

Die beiden Augusti herrschten faktisch je über eine Reichshälfte, die sie mit ihrem Caesar teilten; die Grenzen waren elastisch, und der senior Augustus konnte überall eingreifen – so scheint die letzte Christenverfolgung 303 von Diokletian beschlossen worden zu sein. Die Tetrarchen regierten weitgehend autonom mit eigenen Verwaltungs- und Militärapparaten; die Gesetzgebung blieb aber in der Regel den Augusti vorbehalten, und der senior Augustus hatte im Zweifel das letzte Wort.

Vom 4. Jahrhundert bis zum Ende des Titels in Ostrom

Konstantin der Große herrschte ab 324 noch einmal als alleiniger Augustus, doch nach seinem Tod (337) war das Mehrkaisertum die Regel: Fast immer gab es mehr als einen Augustus, nach der Reichsteilung von 395 jeweils mindestens einen im Westen und einen im Osten.

Mit dem Tod des Julius Nepos 480, des letzten von Ostrom anerkannten weströmischen Kaisers, trug nur noch der oströmische Kaiser den Titel Augustus. Kaiser Herakleios legte ihn ab und bezeichnete sich ab etwa 629 in offiziellen Schreiben nur noch als Basileus. Damit ging das spätrömische in das byzantinische Kaisertum über, wobei der Titel (als AVG) auf Münzen noch eine Weile erschien.

Der Titel im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

Die Krönung Karls des Großen durch Papst Leo III. im Jahr 800 galt als Erneuerung des westlichen Kaisertums. Karl stellte seinem Königstitel die Bezeichnung serenissimus augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Romanum gubernans imperium voran („allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede stiftender Kaiser, der das Römische Reich regiert“). Seine unmittelbaren Nachfolger benutzten nur imperator augustus, um Konflikte mit den Byzantinern zu vermeiden, die sich demonstrativ als „Kaiser der Römer“ titulierten.

Erst seit der Kaiserkrönung Ottos III. im Jahr 996 führten die römisch-deutschen Kaiser den Titel Romanorum Imperator Augustus. Seit dem 13. Jahrhundert sind Übersetzungen wie deutsch merer (1249) und französisch acroisans bezeugt. Die Formel allzeit Mehrer des Reichs für lateinisch semper Augustus blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 unter Franz II. (Franz I. von Österreich) Teil der Kaisertitulatur.

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