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Cäsaropapismus

Der Begriff Cäsaropapismus (von caesar, „Kaiser“, und papa, „Papst“) bezeichnet eine Gesellschaftsform, in welcher der weltliche Herrscher zugleich …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Einordnung
  2. 2. Frühe Herrschaftsformen
  3. 3. Römisches Reich und Christianisierung
  4. 4. Byzanz: enger Zusammenhang, aber keine vollständige Kontrolle
  5. 5. Christliche Kirchen und Russland
  6. 6. Kalifat und Islam

Begriff und Einordnung

Cäsaropapismus bezeichnet eine Ordnung, in der ein weltlicher Herrscher zugleich Kirchenoberhaupt oder oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen ist. Der Begriff kann auch bedeuten, dass das Staatsoberhaupt geistliche und weltliche Macht nicht unmittelbar vereinigt, die Kirche aber staatlichen Instanzen untergeordnet ist.

Er ist eine Form des Staatskirchentums. Gegenmodelle sind der Papocäsarismus, also die Unterordnung staatlicher Macht unter die Kirche, etwa im Kirchenstaat, sowie die Trennung von Religion und Staat: im Mittelalter die Zwei-Schwerter-Theorie, in der Neuzeit der Laizismus. Ob Cäsaropapismus in einzelnen historischen Gesellschaften wirklich vorlag, ist oft umstritten. Die ältere Forschung nahm eine Kontrolle der Priesterschaft durch weltliche Herrscher häufiger an, als es nach neuerer Einschätzung haltbar ist.

Frühe Herrschaftsformen

Im Alten Ägypten waren Pharaonen Könige und zugleich irdische Manifestationen einer Gottheit. Wie stark sie Priester tatsächlich kontrollierten, änderte sich jedoch erheblich. Eine göttliche Verehrung eines Herrschers reicht für sich genommen nicht aus, um von Cäsaropapismus zu sprechen; dies gilt auch für hellenistischen Herrscherkult und römischen Kaiserkult.

Die persischen Großkönige der Achaimeniden, Parther und Sassaniden beanspruchten göttliche Vorfahren, galten aber als Menschen und standen formal nicht an der Spitze der Priesterschaft. Besonders unter den Sassaniden kam es zu Konflikten mit zoroastrischen Priestern. Der mobadan mobad, der zoroastrische Hohepriester, entschied in religiösen Fragen weitgehend souverän. Deshalb gab es im alten Iran trotz enger Beziehungen zwischen Königtum und Religion keinen Cäsaropapismus.

Aztekische Hochkönige führten ihre Abstammung ebenfalls auf Götter zurück. Ob diese religiöse Legitimation eine tatsächliche Kontrolle der Priester bedeutete, bleibt unklar.

Römisches Reich und Christianisierung

Seit Augustus war der römische Kaiser als pontifex maximus oberster Priester. Er beaufsichtigte den Staatskult und durfte im Namen der res publica mit den Göttern kommunizieren. Zugleich verlangte das Reich zunehmend die gottgleiche Verehrung des Kaisers. Dieser „Gott“ war eher als Übermensch denn als allwissendes, allmächtiges und transzendentes Wesen verstanden. Wer den Kaiserkult verweigerte, etwa Christen, wurde hart bestraft.

Die Mailänder Vereinbarung von 313 machte das Christentum von einer verfolgten zu einer tolerierten und später privilegierten Religion. Konstantin der Große begünstigte Christen unter den Hofbeamten. Auch nachdem die Kaiser seit Gratian den Titel pontifex maximus nicht mehr führten, beanspruchten sie als Christen oft Verfügungsgewalt über die Kirche, deren Privilegien sie ermöglicht hatten.

392 verbot Theodosius I. heidnische Kulte bei Todesstrafe und machte das orthodoxe Christentum faktisch zur Staatsreligion. Trotzdem war der Kaiser nicht Kirchenoberhaupt. Ambrosius von Mailand zwang Theodosius I. bereits 390 wegen des Massakers von Thessaloniki zur öffentlichen Reue und Buße und formulierte: „Der Kaiser ist in der Kirche, nicht über der Kirche.“ Umstritten blieb, ob der Kaiser mit der Kirche nichts zu tun habe, wie Donatisten annahmen, oder ob die Kirche dem Reich und damit dem Kaiser unterstehe, wie Optatus von Mileve meinte. Wohlstand und weltlicher Einfluss von Kirchenoberen wurden zudem als moralischer Niedergang kritisiert; asketische Bewegungen wie Einsiedlertum und Mönchtum erschwerten eine kaiserliche Kontrolle der Kirche.

Byzanz: enger Zusammenhang, aber keine vollständige Kontrolle

Im Westen konnten sich die Bischöfe von Rom seit dem 4. Jahrhundert stärker vom Kaisertum lösen. Nach der Absetzung des letzten weströmischen Kaisers 476 entwickelte sich das Papsttum; spätestens seit Gregor dem Großen war der römische Bischof deutlich über andere Bischöfe herausgehoben.

In Konstantinopel wurde der oströmisch-byzantinische Kaiser dagegen zunehmend zu einer kirchlichen Autorität, besonders in organisatorischen Fragen. Er berief die ersten Ökumenischen Konzile und zahlreiche Synoden ein. Theodosius II. stand 448 dem Konzil von Konstantinopel als archiereus basileus („hohepriesterlicher König“) vor, Markian 451 als sacerdos imperator („Priesterkaiser“). Das Patriarchenamt bestand jedoch stets fort und wurde nie vom Kaiser selbst ausgeübt.

Justinian I. (527–565) beanspruchte unter dem Gedanken der symphonia von Staat und Kirche auch Einfluss auf Dogmen. Seit 602 erfolgte die Kaiserkrönung in einer Kirche. Dennoch gilt Cäsaropapismus für Byzanz nach überwiegender neuerer Forschung als problematisch: Im Bilderstreit und bei der unpopulären Unterwerfung des Kaisers unter den Papst auf dem Konzil von Basel stießen kaiserliche Dogmenentscheidungen auf so starken Widerstand, dass sie nicht durchsetzbar waren oder aufgehoben wurden. Patriarchen und christliche Volksmassen handelten in kirchlichen Fragen wiederholt unabhängig vom Kaiser oder gegen ihn. Der Kaiser stand daher nicht an der Spitze der Kirche und kontrollierte sie nie vollständig.

Christliche Kirchen und Russland

Im Russland des 16. Jahrhunderts führte Zar Iwan IV. faktisch eine Art Cäsaropapismus ein, die bis zur Revolution galt. Peter I. verstärkte die Abhängigkeit der Kirche: Er schaffte das Patriarchat von Moskau ab und setzte einen ihm vollständig hörigen Heiligen Synod ein, der nach dem Vorbild protestantischer Staatskirchen Westeuropas wie ein staatliches Ministerium arbeitete. Das Patriarchat wurde erst 1917 wiederhergestellt. Auch die 1832 unter Nikolaus I. geschaffene Evangelisch-Lutheranische Kirche in Russland führte der Zar als summus episcopus.

In der römisch-katholischen Kirche konnte kein Cäsaropapismus entstehen, weil dem weltlichen Herrscher der Papst gegenüberstand. Herrscher nahmen zwar etwa durch das Recht der Exklusive Einfluss auf Papstwahlen; dieses Recht wurde erst 1904 verboten. Kein weltlicher Herrscher stand jedoch in theologischen Fragen über dem Papst. Im Kirchenstaat waren geistlicher und weltlicher Herrscher identisch; Fürstbischöfe übten in ihren Gebieten beide Gewalten aus.

In Deutschland entstand nach Luthers Konflikt mit der höheren Kirchenhierarchie das landesherrliche Kirchenregiment: Ein evangelischer Landesfürst war zugleich Bischof seiner Kirche. Dies bestand im Wesentlichen bis 1918. In England ernannte sich Heinrich VIII. statt des Papstes zum Oberhaupt der Kirche und griff bestimmend ein. Elisabeth I. weigerte sich später strikt, in theologischen Fragen mitzureden. Der englische König ist offiziell bis heute Oberhaupt der Church of England.

Kalifat und Islam

Die Kalifen, Nachfolger Mohammeds, herrschten zunächst über ein Kalifat, das große Teile der muslimischen Welt umfasste. Sie verstanden sich als Wächter des Glaubens und Anführer aller Muslime. Ihre Stellung wandelte sich jedoch im Lauf der Jahrhunderte, und nicht alle Muslime erkannten den jeweiligen Kalifen an.

Im frühen 10. Jahrhundert zerfiel das Abbasiden-Kalifat durch unabhängige Emirate und Gegenkalifate. Dazu zählten die Fatimiden (909–1171), die spanischen Umayyaden (929–1031), die Almohaden (1130–1269) und die Hafsiden (1249–1574). Seit 1517 beanspruchten die Osmanischen Sultane das Kalifat, ebenso das Mogulreich. Hussein ibn Ali war der letzte weltliche Herrscher, der den Kalifentitel öffentlich beanspruchte. Manche heutige Herrscher führen ähnliche Titel, etwa der König von Marokko als „Beherrscher der Gläubigen“ (Amīr al-Mu'minīn).

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