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Bundesversammlung (Deutschland)

1. Wahlgang · Ungültige Stimmen, 14 ; 1. Wahlgang · Abgegebene Stimmen, 1253 ; Damit war Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten gewählt worden.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Zusammensetzung
  2. 2. Termin und Tagungsort
  3. 3. So wird der Bundespräsident gewählt
  4. 4. Wahlen seit 1949 und Kritik

Aufgabe und Zusammensetzung

Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe ist die Wahl des Bundespräsidenten. Rechtsgrundlagen sind Art. 54 Grundgesetz (GG) und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG).

Sie besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die Mitglieder von Amts wegen sind, und genau derselben Zahl von Delegierten aus den Ländern. Diese Delegierten wählen die Landtage, das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bürgerschaften von Hamburg und Bremen. Dadurch ist die Bundesversammlung die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik.

Die Zahl der Delegierten eines Landes richtet sich nach seiner Bevölkerungszahl; berücksichtigt werden nur Einwohner mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Bundesregierung veröffentlicht die Zahlen im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz legt das genaue Verfahren für die Verteilung auf die Länder nicht fest. Für 2009 deutete das Ergebnis auf das Hare/Niemeyer-Verfahren hin; 2010 und 2012 ergaben Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë bei den verwendeten Bevölkerungsdaten dieselbe Verteilung.

Innerhalb eines Landes werden die Sitze nach Verhältniswahl aus geschlossenen Vorschlagslisten verteilt, und zwar nach dem D’Hondt-Verfahren. Jede Landtagsabgeordnete und jeder Landtagsabgeordnete hat eine Stimme; bei Gleichstand um den letzten Sitz wird gelost. Delegierte müssen nicht einem Landesparlament angehören. Neben Landespolitikern werden regelmäßig auch ehemalige Politiker sowie Prominente, Sportler und Künstler entsandt. Sie sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.

Die Praxis gemeinsamer Vorschlagslisten in einigen Ländern wurde beanstandet, wenn Nachrückerplätze faktisch fraktionsgebunden vergeben wurden. Nach Organstreitverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am 10. Juni 2014 nur, dass der Antragsteller nicht antragsbefugt war; über die Fehlerhaftigkeit der Delegiertenwahl selbst entschied es daher nicht.

Wählbar für die Bundesversammlung ist, wer zum Bundestag wählbar ist. Vom Zeitpunkt der Annahme der Wahl bis zum Ende der Versammlung genießen Mitglieder Immunität, Indemnität und Kündigungsschutz. Über eine Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Bundestages. Bei der Bundesversammlung 2022 erhielten über Landtage gewählte Mitglieder 75 Euro Aufwandsentschädigung pro Tag; für auswärtige Mitglieder wurden unter anderem Übernachtungen bis 149 Euro pro Nacht sowie Bahnfahrten 1. Klasse oder Flüge Business-Class erstattet.

Termin und Tagungsort

Regulär tritt die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ende der fünfjährigen Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen, also im Regelfall alle fünf Jahre. Endet ein Amt vorzeitig, muss sie spätestens 30 Tage nach der Erledigung des Amtes zusammentreten. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft sie ein und bestimmt Ort und Zeit; üblicherweise werden seine Stellvertreter, der Ältestenrat und die Fraktionsvorsitzenden beteiligt.

Der Ort ist gesetzlich nicht festgelegt. Die 1. Bundesversammlung tagte 1949 im Bundeshaus in Bonn. Von 1954 bis 1969 fand sie in der Ostpreußenhalle auf dem Berliner Messegelände statt. Die Sowjetunion protestierte dagegen wegen des Viermächte-Status von Berlin; während der Wahl am 5. März 1969 flogen sowjetische MiG-21 mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin. Nach dem Viermächteabkommen über Berlin tagte die Bundesversammlung von 1974 bis 1989 in der Beethovenhalle in Bonn. Seit der Wiedervereinigung wird sie wieder in Berlin abgehalten, von 1994 bis 2017 im Reichstagsgebäude. 2022 wurde wegen der COVID-19-Pandemie und der dort besser möglichen Abstände das Paul-Löbe-Haus gewählt.

Ab 1979 wurde der Wahltermin auf den 23. Mai gelegt, den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Dies galt bis 2009. Die Rücktritte von Horst Köhler am 31. Mai 2010 und Christian Wulff am 17. Februar 2012 machten abweichende Termine nötig. Die 18. Bundesversammlung soll voraussichtlich am 30. Januar 2027 zusammentreten. Erwartet werden 630 Bundestagsmitglieder und 630 Landesdelegierte; Vorsitzende soll voraussichtlich Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sein.

So wird der Bundespräsident gewählt

Den Vorsitz führt grundsätzlich der Präsident des Deutschen Bundestages. Er hat Hausrecht sowie Polizei- und Ordnungsgewalt. Die Geschäftsordnung des Bundestages gilt sinngemäß auch für die Bundesversammlung.

Jedes Mitglied darf einen Kandidaten vorschlagen; praktisch verständigen sich Parteien meist schon vorher auf Bewerber. Bundespräsident werden kann nur ein Deutscher, der zum Bundestag wahlberechtigt ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorschlag muss zusammen mit der schriftlichen Zustimmung der vorgeschlagenen Person beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden. Der Sitzungsvorstand prüft ihn rechtlich. Wird ein Vorschlag zurückgewiesen, entscheidet die gesamte Bundesversammlung. Auch vor weiteren nötigen Wahlgängen können noch Kandidaten vorgeschlagen werden; nicht vorgeschlagene Personen dürfen nicht gewählt werden. Nur 1949 und 1954 konnten während eines Wahlgangs noch Namen auf den Stimmzettel geschrieben werden, ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person.

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Nach der Eröffnung werden üblicherweise Schriftführer gewählt und gegebenenfalls Anträge ohne Aussprache abgestimmt. Die Wahl ist geheim und erfolgt ohne Aussprache: Die Mitglieder werden alphabetisch zu Wahlkabinen aufgerufen und werfen ihren Stimmzettel in Wahlurnen.

In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Kandidat die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte aller Mitglieder der Bundesversammlung. Falls dies nicht gelingt, genügt in einem weiteren Wahlgang die relative Mehrheit: Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält. Nach Annahme der Wahl und einer Ansprache des Gewählten erklärt der Vorsitzende die Bundesversammlung für beendet.

Wahlen seit 1949 und Kritik

Die erste Bundesversammlung wählte am 12. September 1949 in Bonn Theodor Heuss (FDP) im zweiten Wahlgang mit 416 von 804 Stimmen, also 51,7 %. Heuss wurde 1954 in Berlin mit 871 von 1018 Stimmen und 85,6 % wiedergewählt; dies ist laut Artikel der nie wieder erreichte höchste Stimmanteil.

Mehrere Wahlen zeigen die Bedeutung der Wahlgang-Regeln: Heinrich Lübke (CDU) wurde 1959 erst im zweiten Wahlgang gewählt. Gustav Heinemann (SPD) gewann 1969 erst im dritten Wahlgang mit 512 von 1036 Stimmen, 49,4 %. Dies war die knappste Wahl und die einzige, bei der ein Bundespräsident nicht die Mehrheit aller Mitglieder erhielt; im dritten Wahlgang reichte die relative Mehrheit. Roman Herzog (CDU) wurde 1994 ebenfalls im dritten Wahlgang gewählt, nun mit 696 von 1324 Stimmen und damit absoluter Mehrheit. Christian Wulff (CDU) setzte sich 2010 nach drei Wahlgängen mit 625 von 1244 Stimmen durch.

Weitere prägende Ergebnisse waren die Wahl Walter Scheels (FDP) 1974, Karl Carstens’ (CDU) 1979 und Richard von Weizsäckers (CDU) 1984 sowie dessen Wiederwahl 1989. 1989 gab es erstmals und bislang einmalig nur einen Kandidaten. Es folgten Johannes Rau (SPD) 1999, Horst Köhler (CDU) 2004 und 2009, Joachim Gauck (parteilos) 2012 sowie Frank-Walter Steinmeier (SPD) 2017 und 2022. Steinmeier wurde 2022 mit 1045 von 1472 Stimmen gewählt. Seine zweite Amtszeit endet am 18. März 2027; eine erneute Kandidatur ist nicht möglich.

Kritik richtet sich vor allem gegen die indirekte Wahl. Anders als der Reichspräsident in der Weimarer Republik wird der Bundespräsident nicht unmittelbar vom Volk gewählt und besitzt daher nur mittelbare demokratische Legitimation. Nach dem Artikel entspricht dies seinen deutlich geringeren Befugnissen gegenüber dem damaligen Reichspräsidenten. ARD-Kommentator Klaus Sturm forderte 2010 eine Direktwahl; in einer Umfrage desselben Jahres befürworteten dies 62 % der Befragten. Martin Morlok kritisierte 2009 die fraktionsweise aufgeteilten Kandidatenlisten vieler Landtage als Blockwahl.

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