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Bundespräsident (Schweiz)
Bundespräsident im Jahr 2026 ist der am 10. Dezember 2025 gewählte Guy Parmelin (SVP/VD), der das Amt dieses Jahr zum zweiten Mal ausübt. Zum Vizepräsidenten …
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Grundidee und aktuelle Besetzung
Der Bundespräsident der Schweiz ist ein Mitglied des siebenköpfigen Bundesrates. Er führt als primus inter pares, also als „Erster unter Gleichen“, den Vorsitz bei den Sitzungen des Bundesrates. Sein Stellvertreter ist der Vizepräsident des Bundesrates.
Die Schweizer Bundesverfassung kennt weder ein eigenes Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. Diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als Kollegium wahrgenommen. Deshalb besitzt der Bundespräsident deutlich weniger Befugnisse als etwa die Bundespräsidenten Deutschlands oder Österreichs. Anders als diese ist er zugleich Mitglied der Bundesregierung und leitet weiterhin eines der Bundesratsdepartemente.
Im Jahr 2026 ist Guy Parmelin (SVP/VD) Bundespräsident. Er wurde am 10. Dezember 2025 gewählt und übt das Amt 2026 zum zweiten Mal aus. Die Amtszeit dauert ein Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Vizepräsident des Bundesrates und Stellvertreter ist 2026 Ignazio Cassis (FDP/TI). Amtssitz ist das Bundeshaus in Bern.
Leitung des Bundesrates
Der Bundespräsident leitet die Verhandlungen des Bundesrates (Art. 18 Abs. 1 RVOG). Der Bundesrat entscheidet meistens im Konsens; Abstimmungen sind selten. Wenn abgestimmt wird, nimmt der Bundespräsident selbst an der Abstimmung teil. Bei Stimmengleichheit zählt seine Stimme doppelt, außer bei Wahlen (Art. 19 Abs. 3 RVOG). Diese zusätzliche Stimme wird Stichentscheid genannt.
Der Bundesrat hat sieben Mitglieder (Art. 175 Abs. 1 BV). Ein Beschluss benötigt die Stimmen von mindestens drei Mitgliedern (Art. 19 Abs. 2 RVOG). Eine Stimmengleichheit kann daher nur entstehen, wenn genau ein Mitglied nicht abstimmt, etwa wegen Stimmenthaltung oder Abwesenheit.
In dringlichen Fällen darf der Bundespräsident vorsorgliche Maßnahmen anordnen. Solche Präsidialentscheide muss er anschließend dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen (Art. 26 RVOG). Neben diesen Aufgaben leitet er weiterhin sein eigenes Bundesratsdepartement.
Repräsentative Aufgaben und Außenkontakte
Der Bundespräsident übernimmt nur einige Repräsentationsaufgaben, die sonst häufig mit einem Staatsoberhaupt verbunden sind (Art. 28 RVOG). Im Inland hält er die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Schweizer Bundesfeiertag am 1. August. Außerdem empfängt er das Diplomatische Corps traditionell zum Neujahrsempfang im Bundeshaus. Bei diesem Anlass halten der Bundespräsident und der Apostolische Nuntius in der Schweiz kurze Ansprachen.
Wegen der zunehmenden internationalen Kontakte reist der Bundespräsident häufiger ins Ausland. Die Schweiz hat jedoch kein eigenes Staatsoberhaupt; deshalb stattet der Bundespräsident selbst keine Staatsbesuche ab. Wenn er ins Ausland reist, tut er dies als zuständiger Departementsvorsteher. Wird einem ausländischen Staatsoberhaupt ein offizieller Besuch abgestattet, übernimmt dies in der Regel der Bundespräsident. Das gilt auch für Auftritte an der Seite mehrerer ausländischer Staatsoberhäupter, beispielsweise bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Bis 1920 war es mit drei Unterbrechungen üblich, dass der jeweilige Bundespräsident zugleich das Außenministerium übernahm. Dadurch kam es jedes Jahr zu einer zumindest kleineren Rochade: Der bisherige Bundespräsident kehrte in sein altes Departement zurück, während der neue Bundespräsident ins Außenministerium wechselte. Außerdem verließ der Bundespräsident die Schweiz während seines Amtsjahres damals trotz seiner Rolle als Außenminister gewöhnlich nicht.
Wahl und politische Praxis
Der Bundespräsident wird jedes Jahr in der Wintersession Anfang Dezember von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied des Bundesrates; die Wahl erfolgt jeweils für ein Jahr. Eine Wiederwahl im unmittelbar folgenden Jahr ist nicht möglich. Ebenfalls jährlich wählt die Vereinigte Bundesversammlung den Vizepräsidenten des Bundesrates. Dieser ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten und wird gewöhnlich im darauffolgenden Jahr zum Bundespräsidenten gewählt.
Im 19. Jahrhundert galt die Wahl als Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden regelmäßig übergangen. Ein Beispiel ist Wilhelm Matthias Naeff aus St. Gallen, der 27 Jahre der Schweizer Landesregierung angehörte, aber nur einmal, im Jahr 1853, Bundespräsident war.
Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewöhnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat gewählt wird, der das Amt am längsten nicht oder noch nicht bekleidet hat. Dadurch kommt jedes Bundesratsmitglied in sieben Amtsjahren mindestens einmal zum Zug.
Heute steht bei der Wahl vor allem die Zahl der erhaltenen Stimmen im Mittelpunkt. Sie wird als Popularitätstest verstanden. In den 1970er- und 1980er-Jahren galten 200 von 246 möglichen Stimmen als ausgezeichnetes Ergebnis. Seit 1990 erhielt in einer Zeit zunehmender parteipolitischer Konflikte nur ein Bundespräsident mehr als 200 Stimmen: Ueli Maurer im Jahr 2019. Deshalb gilt seitdem bereits eine Zahl von 180 Stimmen als respektables Ergebnis.
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