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Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen

Die Errichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Rechtsgrundlage und Entwicklung
  3. 3. Bestände und Akteneinsicht
  4. 4. Besondere Unterlagen und Rekonstruktion
  5. 5. Organisation und regionale Aufgaben
  6. 6. Auflösung und Nachfolge

Kern und Bedeutung

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) war eine Bundesoberbehörde mit Zentralstelle in Berlin und Außenstellen in den neuen Ländern. Sie wurde am 3. Oktober 1990 gegründet und bestand bis zum 16. Juni 2021. Ihre Aufgabe war es, die Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz MfS oder „Stasi“, zu verwalten, zugänglich zu machen und wissenschaftlich zu erforschen.

Die Behörde entstand im Umfeld der friedlichen Revolution von 1989. Bürgerkomitees und Freiwillige der Bürgerrechtsbewegung setzten durch, dass die Unterlagen der Stasi gesichert und nicht vernichtet wurden. Die BStU war wichtig, weil sie Betroffenen erstmals Einsicht in Akten ermöglichte, die eine Geheimpolizei über sie angelegt hatte. Zugleich sollte sie die Persönlichkeitsrechte der Menschen schützen, über die Informationen in den Akten standen.

Die Behörde wurde nach ihren Leitern auch Gauck-, Birthler- oder Jahn-Behörde genannt. Sie gehörte zum Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es gab keine Fachaufsicht durch ein Ministerium; die BStU berichtete regelmäßig an den Deutschen Bundestag. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten betrug fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl war nach § 35 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz möglich. Zuletzt leitete Roland Jahn die Behörde. Am 17. Juni 2021 wurden die Aufgaben und Bestände in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt.

Rechtsgrundlage und Entwicklung

Am 4. Oktober 1990 übernahm Joachim Gauck das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen. Mit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde daraus das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Am 2. Januar 1992 begann die Akteneinsicht. Nach Gauck leitete Marianne Birthler die Behörde von 1998 bis 2011, danach Roland Jahn von 2011 bis 2021.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) war die zentrale Rechtsgrundlage. Sein Hauptziel war die Öffnung der Akten des früheren Staatssicherheitsdienstes für die Aufarbeitung der DDR-Diktatur. Besonders wichtig war der Zugang der Betroffenen zu Informationen, die die Stasi über sie gespeichert hatte. Zugleich verpflichtete das Gesetz die Behörde, Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Bis Ende 2020 wurden insgesamt 7.353.885 Anträge auf Akteneinsicht oder verwandte Ersuchen gestellt. Darunter waren 3.394.609 Anträge von Bürgern auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe, 1.754.521 Ersuchen zur Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes bis 2011, 517.419 Anträge zu Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung, 1.148.201 Ersuchen zu Rentenangelegenheiten, 38.430 Anträge von Forschung und Medien sowie 438.673 sonstige Überprüfungen und Ersuchen.

Bestände und Akteneinsicht

Die Stasi-Unterlagen umfassten etwa 111 Kilometer Akten. Dazu gehörten unter anderem 41 Millionen Karteikarten, 1,95 Millionen Fotografien, 2.876 Filme und Videos sowie etwa 23.250 Tondokumente. Außerdem existierten rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut.

Die Unterlagen der MfS-Zentrale lagen in der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg, im 1984 eröffneten Archivzweckbau „Haus 8“. Daneben gab es regionale Bestände aus den früheren MfS-Bezirksverwaltungen. Die Unterlagen aus Potsdam mit etwa 4,7 Kilometern Dokumenten wurden 2008, die aus Berlin mit etwa 2,2 Kilometern Dokumenten 2011 in das Archiv der Zentrale in Berlin-Lichtenberg übertragen.

Jeder Einzelne hatte das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten waren. Wenn dies der Fall war, konnten Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Kopien beantragt werden. Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen waren nur für einen festgelegten Personenkreis und nur zu bestimmten Zwecken eingeschränkt zugänglich (§ 15 StUG).

Auch Forschung, Presse, Rundfunk, Film und politische Bildung konnten Unterlagen beantragen, wenn dies der historischen und politischen Aufarbeitung diente. Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen konnten Personen auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst überprüfen lassen. Außerdem bearbeitete die Behörde Ersuchen zu Rentenangelegenheiten, Vermögensfragen, Ordensangelegenheiten, Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Rehabilitierung und Wiedergutmachung.

Besondere Unterlagen und Rekonstruktion

Eine besondere Rolle spielten die „Rosenholz“-Dateien. Dabei handelte es sich um mikroverfilmte Karteien der Hauptverwaltung A (HV A) des MfS, die für Auslandsspionage zuständig war. Das MfS fertigte diese Verfilmung 1988 an. Auf unbekanntem Weg gelangten die Unterlagen 1989/1990 in die USA. Ab 1993 konnten deutsche Stellen sie einsehen; unter dem Codewort „Rosenholz“ wurden tausende Westdeutsche überprüft. Von Sommer 2000 bis Mai 2003 wurden Unterlagen mit westdeutschem Bezug schrittweise an die Stasi-Unterlagen-Behörde zurückgegeben.

Die Aussagekraft der „Rosenholz“-Unterlagen war begrenzt. Oft wurden Inoffizielle Mitarbeiter, also Spione, und ihre Quellen im selben Vorgang erfasst. Dadurch ließ sich nicht immer eindeutig bestimmen, wer Täter und wer Opfer war. Außerdem hatte die HV A 1990 fast alle wichtigen Akten vernichtet, sodass kaum Gegenprüfungen möglich waren.

Seit 1995 gab es bei der BStU eine Projektgruppe zur manuellen Rekonstruktion zerrissener Unterlagen. Bis zum im Artikel beschriebenen Stand wurde Schriftgut aus 400 Säcken im Umfang von 105 laufenden Regalmetern wiederhergestellt. Ein Schwerpunkt war die Rekonstruktion von Unterlagen der Abteilung XV, also der Auslandsaufklärung der Bezirksverwaltung Leipzig, weil fast alle Unterlagen zur Auslandsspionage 1989/90 vernichtet worden waren.

Daneben bewilligte der Deutsche Bundestag für 2007 und folgende Haushaltsjahre bis zu 6,3 Millionen Euro für ein Pilotverfahren zur virtuellen Rekonstruktion. Grundlage war eine Machbarkeitsstudie des Fraunhofer-Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik von 2003. Der Bundesrechnungshof kritisierte 2016 die Kosten und den geringen Fortschritt: In acht Jahren seien Schnipsel aus 23 Säcken digitalisiert und Inhalte von 11 Säcken rekonstruiert worden; zugleich lagerten rund 15.000 Säcke mit Schnipseln in der Behörde.

Organisation und regionale Aufgaben

Vor der Überführung ins Bundesarchiv war die BStU in fünf Abteilungen gegliedert: Zentral- und Verwaltungsaufgaben, Archiv, Auskunft, Kommunikation und Wissen sowie Regionale Aufgaben. Zusätzlich gab es Stabsbereiche, unter anderem für Pressestelle, Leitungsbüro, Rekonstruktion und Prävention sowie interne Revision.

Die Abteilung Archiv war für Grundsatzfragen, Karteien, Magazindienst, Digitalisierung und Erschließung zuständig. Die Abteilung Auskunft bearbeitete Anträge von Bürgern, Überprüfungen, Renten-, Rehabilitations- und Wiedergutmachungsfragen sowie Anträge von Forschung und Medien. Die Abteilung Kommunikation und Wissen umfasste digitale Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftliche Forschung, Forschungsservice, Bibliothek, Ausstellungen und regionale Schwerpunktstudien.

Die Abteilung Regionale Aufgaben bündelte zwölf Außenstellen in früheren Bezirksstädten der DDR: Chemnitz, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle (Saale), Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Suhl. Diese Außenstellen verwahrten Unterlagen der früheren Bezirksverwaltungen des Staatssicherheitsdienstes und wurden 2021 insgesamt in das Bundesarchiv überführt.

Bis zum 17. Juni 2021 hatte die Behörde außerdem einen Beirat nach § 39 StUG. Er begleitete die inhaltliche Arbeit beratend. Ihm gehörten acht vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder und neun Mitglieder aus den neuen Bundesländern an. Damit sollten fachliche Unabhängigkeit begleitet und besondere Interessen der ostdeutschen Länder berücksichtigt werden.

Auflösung und Nachfolge

Schon beim Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 1991 war absehbar, dass die Aktenbestände eines Tages in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt werden könnten. Das war rechtlich schwierig, weil das StUG beim Zugang zu Täterunterlagen anders regelte als das Bundesarchivgesetz und weil für Akten von Stasiopfern ein größerer Datenschutz galt.

2008 beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft der Behörde; offiziell eingesetzt wurde sie am 27. November 2014. Zugleich wurde über die Zukunft der Außenstellen diskutiert. Einige Archivstandorte sollten geschlossen werden, während Bürgerbüros Dienstleistungen wie Akteneinsicht, politische Bildungsarbeit und Informationsveranstaltungen weiter anbieten sollten.

Am 19. November 2020 stimmte der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Überführung der Unterlagen in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Das Gesetz wurde am 9. April 2021 ausgefertigt und trat am 17. Juni 2021 in Kraft. Am 10. Juni 2021 wählte der Bundestag Evelyn Zupke zur neuen Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur.

Neben der früheren Bundesbehörde bestehen sechs Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur in den ostdeutschen Ländern. Sie sind eigenständige Landesbehörden und von der Auflösung der BStU 2021 nicht betroffen. Ihre Aufgaben liegen stärker in individueller Beratung, psychosozialer Unterstützung, Hilfe bei Rehabilitierung und Entschädigung, Bildungsarbeit sowie Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen.

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