Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Stasi-Unterlagen
Unter den Stasi-Unterlagen versteht man all das, was in Schrift, Ton und Bild vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR gesammelt wurde.
Inhalt5 Abschnitte
Gegenstand, Umfang und Verwahrung
Unter Stasi-Unterlagen versteht man alle in Schrift, Ton und Bild überlieferten Materialien, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR gesammelt hat. Dazu gehören vor allem Karteien, Akten, Fotografien, Filme, Videos, Tondokumente sowie maschinenlesbare Daten auf Disketten, Magnetbändern, Magnetplatten und in Datenbanken. Die Unterlagen sind wichtig, weil sie die Tätigkeit eines untergegangenen Inlandsgeheimdienstes dokumentieren und Informationen über überwachte Personen, interne Abläufe und Planungen enthalten.
Der Gesamtbestand umfasst heute etwa 111 Kilometer Akten. Hinzu kommen 41 Millionen Karteikarten, 1,95 Millionen Fotografien, 2.876 Filme und Videos sowie etwa 23.250 Tondokumente. Außerdem gibt es rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Bei den Bestandsangaben zu den audiovisuellen Medien nennt der Artikel an anderer Stelle abweichende Zahlen: etwa 31.300 Tondokumente sowie 2.734 Filme und Videos.
Die Unterlagen befinden sich überwiegend an ihren ursprünglichen Aufstellungsorten. Die Bestände der Ministeriumszentrale lagern in Berlin-Lichtenberg in „Haus 8“, einem 1984 vom MfS eröffneten Archivzweckbau. Die früheren 14 Bezirksverwaltungen hatten eigene Archive in Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Die Unterlagen der Bezirksverwaltungen Berlin (ca. 2,2 Kilometer) und Potsdam (ca. 4,7 Kilometer) wurden 2011 beziehungsweise 2008 in das Zentralarchiv nach Berlin-Lichtenberg übertragen; die übrigen Bestände verblieben an ihren früheren Standorten.
Rettung, Öffnung und gesetzliche Grundlage
Ab Mitte November 1989 begannen Mitarbeiter der Staatssicherheit auf Anweisung von Erich Mielke, Unterlagen abzutransportieren und zu vernichten. Nach der Umwandlung des MfS in das Amt für Nationale Sicherheit erneuerte dessen Leiter Wolfgang Schwanitz am 22. November 1989 diese Anweisung unter „strengster Geheimhaltung“. Bürgerrechtler beobachteten Verbrennungen und den Abtransport von Gegenständen und organisierten Mahnwachen.
Am 4. Dezember 1989 besetzten Bürger die Bezirksstelle des MfS in Erfurt. Noch am selben Tag folgten weitere Besetzungen, unter anderem in Greifswald, Rostock, Bad Doberan, Stralsund und Wismar. Daraufhin ordnete Schwanitz an, die Vernichtung der Akten zu beenden. Am 15. Januar 1990 wurde auch der zentrale Dienstkomplex in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg besetzt. Dadurch konnte ein großer Teil der noch vorhandenen Unterlagen gesichert werden. Im Februar 1990 wurde mit Zustimmung des Runden Tisches die Vernichtung elektronischer Datenträger angeordnet. Bei der Selbstauflösung der Hauptverwaltung A wurden deren Akten weitgehend zerstört.
Nach einem Hungerstreik von Bürgerrechtlern im September 1990, mehreren Mahnwachen und politischen Auseinandersetzungen wurde im Einigungsvertrag festgelegt, dass die übliche Sperrfrist für Archivgut nach dem Bundesarchivgesetz nicht angewendet wird. Die Betroffenen sollten ihre Akten einsehen können. Nach der Wiedervereinigung wurde 1990 zunächst der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) mit der Betreuung des Zugangs beauftragt. Im Juni 2021 wurde die Behörde aufgelöst; die Zuständigkeit ging auf das Bundesarchiv über. Die Nutzung regelt das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Es verbindet das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht mit einer archivfachlichen Verwaltung der Unterlagen.
Akteneinsicht und Nutzung
Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz kann jede Person einen Antrag auf Einsicht in die Unterlagen stellen, die das MfS über sie angelegt hat. Seit der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 1991 machten davon mehr als 3,2 Millionen Menschen Gebrauch. Die persönliche Akteneinsicht ist für Betroffene kostenlos.
Die Akten enthalten häufig auch Angaben über andere Personen. Deshalb müssen sie vor der Herausgabe geprüft und gegebenenfalls anonymisiert werden. Je nach Umfang kann dies zu längeren Wartezeiten führen. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können außerdem die Überprüfung von Mitarbeitern auf eine Tätigkeit beim MfS beantragen. Akten dürfen auch im Rahmen von Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung genutzt werden. Forschung und Medien können ebenfalls Einsicht beantragen. Wegen des eingeschränkten Zugangs bietet das Bundesarchiv eine Mediathek an, in der verschiedene Unterlagenarten aufrufbar und lesbar sind.
Die Nutzung für Medien und Parlamente führte wiederholt zu Streit über den Zugang. Ein bekannter Fall war der Rechtsstreit von Helmut Kohl, der als „Fall Kohl“ bezeichnet wird. Weitere prominente Fälle betrafen Gregor Gysi und Manfred Stolpe.
Ein Teil der Unterlagen gelangte nach der Wiedervereinigung in die USA. 13.088 Seiten, die der Spion James W. Hall über die Tätigkeit der National Security Agency gegen die Bundesrepublik an das MfS übermittelt hatte, wurden 1992 unter Bruch des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit Genehmigung des Bundesinnenministeriums in die USA zurückgebracht. Die Rosenholz-Dateien gelangten dagegen 1990 in die USA, wurden dort kopiert und 2003 in unvollständigem Zustand an Deutschland zurückgegeben. Sie sind im Stasi-Unterlagenarchiv einsehbar.
Schriftgut, Aktenkategorien und Karteien
Das Schriftgut besteht aus archivierten Ablagen und aus Unterlagen der Diensteinheiten. Die zweite Gruppe umfasst Akten, die sich 1989/90 noch in Bearbeitung befanden, darunter Verwaltungsschriftgut und „aktive“ Vorgänge gegen bestimmte Personen. Die Unterlagen der Diensteinheiten wurden bei der Auflösung der Staatssicherheit gesichert und als Bündel eingelagert. Mit insgesamt 63 Kilometern bilden sie den größten Teil der Überlieferung des MfS. Ein Laufzettel dokumentiert jeweils den früheren Standort und die zuständige Diensteinheit. Bislang wurden 94 Prozent dieser Unterlagen archivfachlich bearbeitet. Sie sind sachthematisch und personenbezogen beim Bundesarchiv sowie teilweise über die Online-Plattform ARGUS recherchierbar.
Wichtige Aktenkategorien sind:
- Die IM-Akte dokumentiert einen inoffiziellen Mitarbeiter (IM) und besteht in der Regel aus drei Teilen: der Personalakte mit Angaben zur Person und zur Anwerbung, der Arbeits-/Berichtsakte mit Berichten des IM und Treffberichten des Führungsoffiziers sowie der Beiakte mit Nachweisen über Geld- und Sachleistungen.
- Die Operative Personenkontrolle (OPK) ist ein konspirativer Vorgang zur Aufklärung und Überwachung von Personen. Sie wurde meist bei Verdacht auf politisch nicht konformes Verhalten, zur Überprüfung von Funktionären oder als Vorlauf für eine inoffizielle Tätigkeit in der Auslandsspionage angelegt.
- Ein Operativer Vorgang (OV) ist ein konspiratives Ermittlungsverfahren gegen eine oder mehrere Personen beziehungsweise gegen Unbekannt, wenn nach DDR-Gesetzgebung eine Straftat begangen worden war oder beabsichtigt wurde. Häufig genügte bereits nichtkonformes politisches Verhalten als Anlass. Jeder OV hatte einen Decknamen und eine Registriernummer.
- In der Zentralen Materialablage (ZMA) sammelten Diensteinheiten, Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen Informationen über Personen, die als auffällig, wichtig oder sicherheitsrelevant galten, ohne dass sie unbedingt „operativ“ bearbeitet wurden. Je nach Zuständigkeit konnte die ZMA große Teile der Bevölkerung erfassen.
Karteien dienten als Informationsspeicher und als Findmittel für die Aktenrecherche. Insgesamt wurden mehr als 5.700 verschiedene Karteien aufgefunden. Die zentrale Kartei F 16 ist phonetisch nach Klarnamen geordnet und enthält den vollständigen Namen, die Adresse und weitere personenbezogene Angaben, aber nicht den Erfassungsgrund. Die Kartei F 22, die Vorgangskartei, nennt die Vorgangsart, etwa eine IM-Akte oder einen OV, verwendet jedoch den Decknamen statt des Klarnamens. Der Zusammenhang zwischen F 16 und F 22 wird über die einmalig vergebene Registriernummer hergestellt. Die Kartei F 77 enthält phonetisch geordnet die Decknamen und diente statistischen Auswertungen. Die Kerblochkartei verzeichnete zeitweise Beruf, Parteizugehörigkeit, Hobbys, Neigungen, Gewohnheiten und Interessen.
Dezentrale Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskarteien (VSH-Karteien) gab es in jeder Diensteinheit, Bezirksverwaltung und Kreisdienststelle. Sie informierten über Personen im jeweiligen Beobachtungsbereich und verwiesen auf Unterlagen in der ZMA. Hinweiskarten konnten das Interesse anderer Diensteinheiten an einer Person anzeigen. Weitere dezentrale Karteien waren auf bestimmte Aufgaben zugeschnitten und unterschieden sich stark in Umfang und Inhalt. Ein Beispiel ist eine 37 Meter umfassende Kartei zu Antragstellern auf ein DDR-Visum aus Westberlin.
Audiovisuelle Medien, Rekonstruktion und Vermittlung
Zu den audiovisuellen Medien gehören Fotografien, Videos, Filme und Tonträger. Der Bestand umfasst etwa 1,95 Millionen Fotodokumente, darunter Fotopositive und -negative, Dias und Mikrofilme, sowie die im Artikel genannten Film-, Video- und Tondokumente. Die maschinenlesbaren Daten liegen auf etwa 7.832 Disketten, Magnetbändern und Magnetplatten. Dazu gehören auch Datenbanken des MfS und seiner Bezirksverwaltungen.
Von den in den letzten Monaten der DDR zerrissenen Unterlagen wurden viele tausend Säcke mit Schnipseln gefunden. Bis Dezember 2018 konnten etwa 500 von insgesamt etwa 16.000 Säcken manuell bearbeitet und rund 1.630.000 Blatt Schriftgut rekonstruiert werden. Zusätzlich begann 2007 ein Projekt zur maschinellen Rekonstruktion. Die vom Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik in Berlin entwickelte „Stasi-Schnipselmaschine“ sollte unter der Bezeichnung „Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Akten“ eingesetzt werden. Dabei werden Schnipsel gescannt, nach mehreren Merkmalen unterschieden und virtuell zusammengesetzt. Wegen Schwierigkeiten bei der Umsetzung wurde das Projekt um 2009 abgebrochen und bis 2023 nicht fortgesetzt.
In der Ausstellung „Einblick ins Geheime“ in Berlin-Lichtenberg informiert das Bundesarchiv über die Entstehung und die frühere sowie heutige Nutzung der Unterlagen. Besucher können Replikate originaler Akten ansehen und an Führungen durch die Archivräume teilnehmen. Das Bundesarchiv stellt außerdem Materialien für das benachbarte Stasi-Museum bereit, verleiht Ausstellungen an andere Träger und unterhält kleinere Ausstellungen in einigen Außenstellen. Im Zentralarchiv werden zudem 360°-Ansichten von Archivräumen, Aktenregalen, Aktenschnipseln, Videokassetten, Audiokassetten, Papierakten und Datenträgern angeboten.