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Bund-Länder-Anleihe

Die Mittel werden unter Bund und Ländern aufgeteilt, sie haften quotal für Zinsen und Rückzahlung in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Emissionsvolumen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Beteiligte Emittenten
  3. 3. Ausgabe und Haftung
  4. 4. Bonität und Zweck
  5. 5. Gewinner und Verlierer
  6. 6. Chancen am Kapitalmarkt

Grundidee und Bedeutung

Die Bund-Länder-Anleihe, auch Deutschland-Anleihe, Deutschland Bond oder D-Bond genannt, ist eine öffentliche Anleihe in Deutschland. Dabei nehmen der Bund und mehrere Bundesländer gemeinsam Schulden am Kapitalmarkt auf. Das aufgenommene Geld wird zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Für Zinsen und Rückzahlung haften die Beteiligten nur anteilig, also quotal, entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Emissionsvolumen.

Dieses Modell war im deutschen öffentlichen Finanzierungssystem ein neues Konzept. Normalerweise treten der Bund mit Bundeswertpapieren und die einzelnen Bundesländer mit Landesanleihen getrennt am Kapitalmarkt auf. Sie finanzieren sich jeweils für eigene Zwecke, mit eigener Bonität und eigenen Zinssätzen. Eine Ausnahme bilden sogenannte Länderjumbos. Wegen der quotalen Haftung ist die Bund-Länder-Anleihe kein Bundeswertpapier, sondern eine Mischform zwischen Staatsanleihe und Landesanleihe.

Die erste Bund-Länder-Anleihe wurde am 26. Juni 2013 mit einem Volumen von drei Milliarden Euro ausgegeben. Sie hatte eine Laufzeit von sieben Jahren bis zum 15. Juli 2020.

Beteiligte Emittenten

Als Emittenten traten 10 der 16 Bundesländer sowie der Bund auf. Emittent bedeutet hier: Wer die Anleihe ausgibt und sich dadurch Geld am Kapitalmarkt leiht. Die Anteile am Emissionsvolumen waren fest verteilt: Nordrhein-Westfalen 20,00 %, Deutschland 13,50 %, Berlin 13,50 %, Freie Hansestadt Bremen 13,50 %, Schleswig-Holstein 8,00 %, Brandenburg 6,75 %, Rheinland-Pfalz 6,75 %, Saarland 6,75 %, Hamburg 5,25 %, Mecklenburg-Vorpommern 3,25 % und Sachsen-Anhalt 2,75 %.

Nicht beteiligt waren Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Diese Länder galten überwiegend als vergleichsweise finanzstärker. Nach einem Bericht von Bloomberg L.P. erklärten Finanzministerien dieser Länder, man sei an einer solchen gemeinsamen Anleihe nicht interessiert. Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring begründete dies damit, dass man günstigere Finanzierungsbedingungen erwarte, wenn das Land allein eine Anleihe ausgebe, und dass man dann Laufzeit, Zeitpunkt und Bedingungen selbst festlegen könne.

Ausgabe und Haftung

Die Deutschland-Anleihe wurde unter Koordination der Finanzagentur des Bundes am Markt platziert. Dabei half ein Bankenkonsortium, also eine Gruppe von Banken. Zu diesem Konsortium gehörten Barclays, Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank und HSBC.

Die Haftung war teilschuldnerisch geregelt. Das bedeutet: Jeder Emittent haftet nur für seinen vorher festgelegten Anteil an Zins- und Tilgungszahlungen. Tilgung bezeichnet die Rückzahlung der geliehenen Summe. Eine gesamtschuldnerische Haftung, bei der jeder Beteiligte für die gesamte Schuld einstehen müsste, wurde besonders vom damaligen Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble abgelehnt. Als Gründe wurden verfassungsrechtliche Bedenken genannt sowie die Sorge, Deutschland-Bonds könnten als Vorbild für die kontrovers diskutierten Euro-Bonds verstanden werden.

Bonität und Zweck

Die Ratingagentur Fitch bewertete die Anleihe mit der Bestnote „AAA“. Eine Bonitätseinstufung oder ein Rating bewertet, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Schuldner Zinsen und Rückzahlung leisten kann. Fitch begründete die Bewertung mit dem starken Unterstützungs-Mechanismus, der alle Teile der Bundesrepublik umfasse, sowie mit ausgedehnten Liquiditäts-Fazilitäten. Daraus folge ein sehr geringes Ausfallrisiko.

Die Ausgabe einer Deutschland-Anleihe war bereits 2012 in den Verhandlungen zum Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern vereinbart worden. Für die teilnehmenden Bundesländer sollten sich bessere Finanzierungsbedingungen ergeben. Genannt werden eine international breitere Investorenbasis, ein im Vergleich zu Länderjumbos deutlich höheres Emissionsvolumen und dadurch eine bessere Handelbarkeit der Anleihe.

Gewinner und Verlierer

Die Konsortialbanken teilten mit, dass die Nachfrage nach der drei Milliarden Euro schweren Bund-Länder-Anleihe größer war als das Angebot. Dadurch hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, die Emissionsrendite von 1,663 Prozent weiter zu senken. Die Emissionsrendite ist die Verzinsung, zu der die Anleihe bei ihrer Ausgabe für Anleger rentabel ist.

Nach Einschätzung des NordLB-Analysten Fabian Gerlich wurden Investoren bei der Premiere mit einer Prämie gelockt, damit die erste Ausgabe erfolgreich verläuft. Die meisten Zinsersparnisse dürfte Nordrhein-Westfalen gehabt haben; die Marktrendite für eine siebenjährige Anleihe des Landes lag laut Gerlich bei rund 1,7 Prozent.

Zu den Verlierern der Emission gehörte der Bund. Für diese Deutschland-Anleihe lagen die Zinsen um rund 0,5 % höher als bei einer vergleichbaren Bundesanleihe mit sieben Jahren Laufzeit.

Chancen am Kapitalmarkt

Die Bundesländer hatten allein 2013 zusammen einen Finanzierungsbedarf von 90 Milliarden Euro. Schon ein sehr kleiner Rückgang der Zinsen könnte deshalb Einsparungen im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich bringen. Höhere Finanzierungskosten stärkerer Länder oder günstigere Geldbeschaffung schwächerer Länder könnten nach dem Artikel etwa im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Analysten gaben der neuen Anleihe gute Chancen. Laut NordLB-Experte Fabian Gerlich könne sie ein Erfolg werden. Damit sich der Deutschland-Bond dauerhaft am Markt etabliert, müssten jedoch mehrere Emissionen pro Jahr stattfinden. Außerdem sei der Aufbau einer liquiden Kurve nötig, also mehrerer Laufzeitbereiche wie fünf, sieben und zehn Jahre. Liquidität bedeutet hier, dass eine Anleihe leicht gekauft und wieder verkauft werden kann. Je liquider eine Anleihe ist, desto leichter können Investoren sie bei Bedarf abstoßen; dafür akzeptieren sie auch eine niedrigere Rendite.

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