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Landesanleihe
Landesanleihen sind öffentliche Anleihen eines unterhalb des Staates gegliederten Bundesstaats, Landes, einer Provinz oder einer Region.
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Begriff und Zweck
Landesanleihen sind öffentliche Anleihen eines Bundesstaats, Landes, einer Provinz oder einer Region, also einer staatlichen Ebene unterhalb des Gesamtstaats. In föderalen Staaten liegt die Finanzhoheit häufig auch bei diesen Gebietskörperschaften der NUTS-1-Ebene. Sie können deshalb selbst Kredite durch die Emission von Landesanleihen aufnehmen.
Die Anleihen finanzieren Bauprojekte, andere Investitionen und Infrastruktur. Sie können außerdem die Lücke zwischen geringeren Staatseinnahmen und höheren Staatsausgaben schließen, wenn Steuererhöhungen ganz oder teilweise vermieden werden sollen, und Haushaltsdefizite ausgleichen. Die Anleihebedingungen orientieren sich unter anderem an Vorgaben der International Capital Market Association (ICMA), etwa bei der Zinsberechnungsmethode. Landesanleihen haben wie öffentliche Anleihen oft lange Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und werden häufig am Laufzeitende in einer Summe zurückgezahlt.
Sicherheit und Bonität
Landesanleihen sind im Regelfall unbesichert; eine Staatsgarantie besteht gewöhnlich nicht. Ihre Bonität, also die Fähigkeit des Schuldners zum Zins- und Tilgungsdienst, beruht auf dessen Staatsvermögen und Steueraufkommen.
Wichtig für die Sicherheit des Schuldendienstes ist das nationale Finanzausgleichssystem. Es verbindet staatliche Untergliederungen unterschiedlich eng mit dem Gesamtstaat und berücksichtigt teils auch deren Verschuldung, etwa in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Kanada oder den USA. Da es in den USA kein engmaschiges Finanzausgleichssystem und keine mittelbare Staatshaftung gibt, müssen Bundesstaaten ihre Anleihen dort besichern beziehungsweise eine „pledge“ (Verpfändung) vorsehen.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Deutsche Bundesländer geben zahlreiche Länderanleihen aus. Große Flächenstaaten emittieren eigene Anleihen; kleinere Länder und Stadtstaaten können gemeinsame Jumbo-Pfandbriefe und Länderjumbos ausgeben. Bei einer Bund-Länder-Anleihe haften die Schuldner nur quotal, also jeweils für ihren Anteil; deshalb ist sie kein Bundeswertpapier.
Durch den Länderfinanzausgleich sind die Länder eng mit dem Bund verbunden. Ratingagenturen bewerten Länderanleihen daher meist ebenso wie Bundeswertpapiere mit AAA. Sie zählen damit zu einer guten Anlage- und Risikoklasse und sind auch für risikoscheue Anleger geeignet. Regulatorisch gelten Anleihen deutscher Länder und Stadtstaaten als nationale Munizipalitäten („domestic municipalities“). Nach der European Banking Authority werden ihre Emissionen wie Bundeswertpapiere eingestuft: Das Risikogewicht nach Richtlinie 2013/36/EU beträgt 0 %, in der Liquiditätsdeckungsquote sind sie Stufe-1-Assets, und unter Solvency II liegt der Stressfaktor für Spread- und Konzentrationsrisiko ebenfalls bei 0 %.
Österreichische Länder dürfen Landesanleihen ausgeben, nutzen dies heute aber nicht mehr; Beispiele sind Niederösterreichische Landesanleihen von 1954 und 1956 sowie eine Oberösterreichische Landesanleihe von 1955. Schweizer Kantone nutzen dieses Recht heute selten. Heute bestehen Kantonsanleihen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
USA, Kanada und Argentinien
US-amerikanische „State (government) bonds“ finanzieren meist Straßen, öffentliche Gebäude wie Schulen und weitere Infrastruktur. „General obligation bonds“ werden durch nicht zweckbestimmte („unrestricted“) Steuereinnahmen gedeckt. „Revenue bonds“ werden aus zweckbestimmten („restricted“) Einnahmen getilgt, die ausschließlich hierfür verwendet werden dürfen, etwa bei Kraftwerken, Wasserkraft, Abwasserbeseitigung sowie mautpflichtigen Brücken oder Highways.
Zwischen beiden Anleihearten besteht ein Verteilungsrisiko: Je mehr Einnahmen für „revenue bonds“ verwendet werden, desto weniger stehen für „general obligation bonds“ bereit – und umgekehrt. Außerdem können Steuereinnahmen, etwa während einer Rezession, für die Tilgung zu niedrig sein. Die als „pledge“ bezeichnete Deckung ist keine echte Sicherheit wie bei „covered bonds“, sondern ein Covenant: eine Verpflichtung des Schuldners, bestimmte Schuldenkennzahlen einzuhalten. Häufig, vor allem bei „general obligation bonds“, gilt die „Full Faith and Credit“-Klausel. Sie verpflichtet den Schuldner zur Rückzahlung und dazu, einen Weg zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu finden. Eine echte Sicherheit können nur Monoliner, also Anleiheversicherer, bieten.
Für US-Bundesstaaten gibt es kein formales innerstaatliches Rückhaftungssystem und keinen Konkursantrag nach Chapter 9 des US Bankruptcy Code; Chapter 9 gilt für Gemeinden. Die No-Bailout-Klausel gilt seit 1842. Damals erhielten überschuldete Bundesstaaten keine Hilfe der Zentralregierung; in der Folge wurden 12 Staaten zahlungsunfähig. Ob die Zentralregierung im Bedarfsfall dennoch einspringen würde, wird in der Fachliteratur bezweifelt.
Kanadische Provinzanleihen sind populär, etwa bei Emittenten wie Alberta, Manitoba, Ontario und Quebec. Ein Ausfall ist möglich; Alberta geriet 1935 in Zahlungsverzug. In Argentinien ist die Provinz Buenos Aires ein Daueremittent.
Anleiheversicherer
Ungedeckte Landesanleihen mit latentem Ausfallrisiko, insbesondere in den USA und Kanada, können durch eine Ausfallgarantie eines Anleiheversicherers abgesichert werden. Der Versicherer schafft jedoch ein eigenes Adressausfallrisiko: Auch er kann insolvent werden.