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Bilanzkosmetik
Bilanzkosmetik · Inhaltsverzeichnis · Allgemeines · Rechtsfragen · Gestaltungsmöglichkeiten · Betroffene Unternehmen · Abgrenzung · Weblinks · Einzelnachweise.
Inhalt6 Abschnitte
Kernidee und rechtlicher Rahmen
Bilanzkosmetik bezeichnet Maßnahmen der Bilanzpolitik, die kurz vor dem Bilanzstichtag das Bilanzbild optisch verbessern sollen. Ziel ist, dass Bilanzleser einen möglichst günstigen Eindruck von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens bekommen. Verwandte Begriffe sind kreative Buchführung und Ertragsgestaltung.
Bilanzkosmetik ist nicht automatisch verboten. Sie muss sich aber innerhalb der Regeln des Bilanzrechts, Handelsrechts und Steuerrechts bewegen, zum Beispiel der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, des Aktienrechts, des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes. Außerdem können Rechnungslegungsstandards wie DRSC, IFRS und IAS sowie die Rechtsprechung von BGH und BFH wichtig sein.
Die erlaubte Spannbreite reicht von konservativer Bilanzpolitik bis zu progressiver Bilanzpolitik. Konservativ bedeutet: Es werden nur gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erscheint tendenziell schlechter als tatsächlich. Progressiv bedeutet: Erlaubte Spielräume werden maximal ausgenutzt und die Vermögenslage erscheint tendenziell besser. Wird der rechtlich zulässige Beurteilungsspielraum überschritten, liegt strafbare Bilanzfälschung vor.
Warum Spielräume entstehen
Gesetze und Rechtsprechung lassen Unternehmen bewusst Gestaltungsspielräume, damit ihre betriebswirtschaftliche Entscheidungsfreiheit nicht zu stark eingeschränkt wird. Ein wichtiger Begriff ist die vernünftige kaufmännische Beurteilung: Sie gibt dem Kaufmann einen Beurteilungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann.
Solche Spielräume entstehen besonders dort, wo Bewertungswahlrechte erlaubt sind. Das sind rechtlich zugelassene Möglichkeiten, Vermögenswerte oder Schulden auf unterschiedliche, aber vertretbare Weise zu bewerten. Bilanzkosmetik nutzt diese Gestaltungsspielräume, um die äußere Aufmachung und das optische Erscheinungsbild eines Jahresabschlusses zu beeinflussen.
Wichtige Gestaltungsmöglichkeiten
Zur Bilanzkosmetik gehören Maßnahmen in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Bilanz kann es zu Umschichtungen kommen, besonders durch Aktivtausch. Dabei wird eine Vermögensposition durch eine andere ersetzt, zum Beispiel wenn Wertpapiere verkauft werden und dadurch Bankguthaben steigen. Auch der Verkauf von Sachanlagen oder Umlaufvermögen, etwa Forderungen oder Factoring, kann Bankguthaben erhöhen.
Weitere Beispiele sind Wertpapierpensionsgeschäfte, die kurzfristig Bankguthaben erhöhen, sowie Sale-Lease-Back. Dabei wird ein Vermögensgegenstand verkauft und anschließend zurückgeleast; dies verringert das Sachanlagevermögen und kann Buchgewinne erhöhen. Ein Aktienrückkauf eigener Aktien kann Finanzkraft signalisieren, führt aber zu einer Bilanzverkürzung, weil Bankguthaben sinken. Die Auflösung stiller Reserven auf der Passivseite kann durch steigende Gewinne das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote verbessern und zugleich die Fremdkapitalquote senken.
In der Gewinn- und Verlustrechnung können durch Sale-Lease-Back Erträge steigen. Möglich sind außerdem Gewinntransfers von Tochtergesellschaften, das Parken von Gewinnen oder Verlusten bei nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und die Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung. Die Teilgewinnrealisierung nach IAS 11 ist erlaubt; auch § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB steht dem im Hinblick auf ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage nicht entgegen.
Zeitliche Steuerung und Erkennbarkeit
Eine wichtige Form der Bilanzkosmetik ist die zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen. Vorgänge, die positiv auf den Jahresabschluss wirken, werden vor den Bilanzstichtag vorgezogen, obwohl sie eigentlich danach stattfinden sollten. Vorgänge, die nachteilig wirken, werden dagegen erst nach dem Stichtag bilanzwirksam ausgeführt, obwohl sie eigentlich vorher stattfinden sollten. Besonders geeignet sind schwebende Geschäfte, weil sie häufig rund um den Bilanzstichtag anfallen.
Die Bilanzpolitik unterscheidet allgemein zwischen Sachverhaltsgestaltung und Darstellungsgestaltung. Bilanzkosmetik konzentriert sich auf die Sachverhaltsgestaltung: Maßnahmen werden im Wesentlichen vor dem Bilanzstichtag durchgeführt und verändern das Mengengerüst der Bilanz. Darstellungsgestaltung setzt dagegen nach dem Bilanzstichtag an und beeinflusst, wie bereits gegebene Sachverhalte im Jahresabschluss dargestellt werden.
Solche Maßnahmen führen zu Umschichtungen in der horizontalen und vertikalen Kapitalstruktur der Bilanz. Für außenstehende Bilanzanalysten sind bilanzaufhübschende Maßnahmen kaum oder gar nicht erkennbar.
Besonders betroffene Unternehmen
Bilanzkosmetik ist international sowohl im Finanzsektor als auch bei Nichtbanken verbreitet. Besonders genannt werden Kreditinstitute, Versicherungen und Investmentfonds. Bei Banken kommen am Jahresende bilanzkosmetische Geldmarktoperationen vor, vor allem Pensionsgeschäfte als Mittel der Geldbeschaffung ohne echten Geldbedarf. Ziel ist, aus Gründen der Bilanzoptik möglichst hohe Bestände an Zentralbankguthaben auszuweisen und so hohe Liquidität zu zeigen.
Eine Untersuchung der Bankenstatistiken zwischen 1963 und 1968 ergab, dass die Zentralbankgeldbestände aller Bankengruppen im Dezember zwischen 25,1 % und 39,9 % höher lagen als der Durchschnitt Januar bis November des jeweiligen Jahres. Dies wurde als empirischer Beweis für Bilanzkosmetik gewertet.
Versicherungen sortieren traditionell zum Jahresende ihre Vermögensanlagen und nehmen Wertpapiere mit guter bisheriger Jahresperformance ins Wertpapierdepot auf, um gegenüber Kunden besser dazustehen. Fondsmanager können kurz vor Jahresende Gewinner-Aktien des Jahres in ihr Portfolio aufnehmen, sodass der Eindruck entsteht, sie hätten das ganze Jahr über ein gutes Gespür für erfolgreiche Aktien gehabt. Wertpapierfonds können kurz vor dem Bewertungsstichtag marktenge Wertpapiere kaufen, die bereits im Fonds enthalten sind; dadurch können deren Kurse deutlich steigen. Solche Aktivitäten können besonders zum Jahresultimo Volatilitäten an Geld- und Kapitalmärkten auslösen.
Abgrenzung zu illegalen Handlungen
Legale Bilanzkosmetik muss von illegalen Tatbeständen unterschieden werden: Bilanzfälschung, Bilanzfrisur und Bilanzverschleierung nach § 283 StGB.
Bilanzfälschung liegt vor, wenn Bilanzpositionen unterschlagen oder fiktive Positionen gebildet werden. Bilanzfrisur bedeutet, dass die angesetzten Werte einzelner Bilanzpositionen zwar der Bilanzwahrheit entsprechen, die Bezeichnung einzelner Posten aber nicht mit den realen Gegebenheiten übereinstimmt und deshalb als Täuschung anzusehen ist.
Bilanzverschleierung liegt vor, wenn Umstände so unklar und verklausuliert dargestellt werden, dass tatsächliche, wirtschaftlich relevante Gegebenheiten nicht mehr erkennbar sind. Ein Beispiel ist ein Verstoß gegen das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB, wenn Forderungen und Verbindlichkeiten gegen dasselbe Rechtssubjekt verrechnet werden.