Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ein Verwaltungsorgan mit Bürgerbeteiligung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Stellung
  2. 2. Bezirksamt und Ressorts
  3. 3. Wahl und innere Struktur
  4. 4. Rechte und Arbeitsweise
  5. 5. Sitzverteilung seit 2023

Aufgabe und Stellung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ein direkt gewähltes Verwaltungsorgan mit Bürgerbeteiligung auf Ebene der Berliner Bezirke. Berlin hat zwölf Bezirke. Nach der Verfassung von Berlin gehören die BVVs zur Bezirksverwaltung und sind dort für Kontrolle und politische Anregungen zuständig.

Die Bezirksverwaltungen bilden den unteren Teil der zweistufigen öffentlichen Verwaltung Berlins. Neben der BVV ist das Bezirksamt (BA) ihr zweites Organ. Die Bezirke bearbeiten Angelegenheiten vor Ort, sofern diese keine stadtweite Bedeutung haben. Während die BVV den kontrollierenden Teil bildet, führt das Bezirksamt die Verwaltung aus.

Die BVV kann das Bezirksamt befragen und ihm Ersuchen oder Empfehlungen übermitteln. Ein Ersuchen oder eine Empfehlung regt Verwaltungshandeln an, ist aber keine verbindliche Weisung. Die BVV kontrolliert damit die Verwaltung, kann jedoch nur in begrenztem Umfang Beschlüsse fassen, die das Bezirksamt zwingend umsetzen müsste.

Bezirksamt und Ressorts

Das Bezirksamt besteht aus sechs Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Der Bezirksbürgermeister gehört zugleich zu den Bezirksstadträten. Das Amt des Bezirksbürgermeisters ist in der Landesbesoldungsordnung B der Besoldungsgruppe 6 zugeordnet, die Bezirksstadträte der Besoldungsgruppe 4.

Zu Beginn einer Wahlperiode wählt die BVV das Bezirksamt. Das Vorschlagsrecht für den Bezirksbürgermeister liegt grundsätzlich bei der stärksten Fraktion. Es kann auf eine Zählgemeinschaft aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, wenn diese zusammen mehr Mandate als die stärkste Fraktion besitzt. Die Vorschlagsrechte für die übrigen Bezirksamtspositionen werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren auf die Fraktionen verteilt.

Ein Bezirksstadtrat kann vor dem Ende der Wahlperiode mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der BVV abgewählt werden. Das Vorschlagsrecht für den Sitz bleibt grundsätzlich bei der entsendenden Fraktion, solange sich die Mehrheitsverhältnisse nicht durch Fraktionswechsel verändert haben.

Nach seiner Wahl entscheidet das Bezirksamt über den Zuschnitt und die Verteilung der Ressorts, also der einzelnen Zuständigkeitsbereiche, unter den Bezirksstadträten. Diese Aufteilung wird meist schon vorher zwischen den Fraktionen vereinbart, bindet das Bezirksamt aber nicht. Die Stadträte leiten ihre Ressorts in eigener Verantwortung. Der Bezirksbürgermeister ist als primus inter pares, also als Erster unter Gleichen, eingeordnet. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Bezirksamt mit Mehrheit; bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bezirksbürgermeisters doppelt. Die BVV kontrolliert die Arbeit des Bezirksamts.

Wahl und innere Struktur

Die BVV besteht aus maximal 55 Bezirksverordneten; je Bezirk werden 55 Verordnete gewählt. Die Wahl erfolgt im Verhältniswahlrecht mit einer 3-%-Sperrklausel. Es handelt sich um eine reine Listenwahl: Die Wahlberechtigten haben nur eine Stimme und wählen damit eine Partei oder Wählervereinigung. Direktmandate, Überhangmandate und Ausgleichsmandate gibt es nicht. Einzelkandidaturen von Personen sind nicht möglich.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger sowie Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Das Mindestwahlalter beträgt seit Oktober 2005 16 Jahre. Für eine Kandidatur braucht man das passive Wahlrecht, einen Wohnsitz in Berlin, die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats und einen Platz auf einer Wahlliste. Neben etablierten Parteien wie SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Volt und FDP können auch lokale Wählergemeinschaften Wahlvorschläge in Form von Kandidatenlisten einreichen.

Die Wahlperiode ist an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses gekoppelt und dauert fünf Jahre. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses endet sie ebenfalls vorzeitig, wie 2001. Eine Ausnahme war 1990: Wegen der Wiedervereinigung Berlins wurde damals nur das Abgeordnetenhaus neu gewählt; 1992 fanden anschließend nur BVV-Wahlen statt. Die frühere 5-%-Sperrklausel wurde für BVV-Wahlen durch den Berliner Landesverfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt und durch die 3-%-Hürde ersetzt.

An der Spitze der BVV steht ein aus ihren eigenen Reihen gewählter Vorstand. Er besteht aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, einem Stellvertreter und weiteren Beisitzern. Zu Beginn der Wahlperiode beschließt die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. Die gewählten Kandidaten einer Liste bilden in der BVV eine Fraktion. Mindestens drei Bezirksverordnete derselben Partei können eine Fraktion bilden; andernfalls sind sie fraktionslos. Zwei Fraktionslose können eine Gruppe bilden, wobei diese Möglichkeit nicht in allen Bezirken besteht. Mitglieder verschiedener Parteien können nur dann gemeinsam eine Fraktion bilden, wenn sie auf derselben Liste gewählt wurden.

Bezirksverordnete arbeiten ehrenamtlich. Ihre Grundentschädigung beträgt 15 % der Diät eines Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und wird so abgerundet, dass sie durch fünf teilbar ist. Bei einer monatlichen Diät von 6657 Euro (Stand: 2023) ergibt sich eine Grundentschädigung von 995 Euro monatlich. Dazu kommen 20 Euro Sitzungsgeld für Fraktions-, Ausschuss- und Ältestenratssitzungen, 31 Euro für eine Plenarsitzung sowie 41 Euro Fahrgeldentschädigung pro Monat. Der BVV-Vorsteher erhält die dreifache, Fraktionsvorsitzende die doppelte und Stellvertreter des BVV-Vorstehers die 1,5-fache Grundentschädigung.

Das Mandat endet mit Ablauf der Wahlperiode, durch Niederlegung, Aberkennung oder Tod. Es erlischt außerdem automatisch, wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister oder Bezirksstadtrat gewählt wird, in das Abgeordnetenhaus einzieht oder aus Berlin wegzieht.

Rechte und Arbeitsweise

Nach den Artikeln 69–73 der Berliner Verfassung ist die BVV das „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie wählt das Bezirksamt, kontrolliert die bezirkliche Verwaltung und beschließt den Bezirkshaushalt. Dieser Haushalt braucht jedoch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

Zur Kontrolle kann die BVV Kleine Anfragen, Große Anfragen und Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten. Außerdem kann sie durch Ersuchen und Empfehlungen Verwaltungshandeln anregen. Ein eigenes Weisungsrecht gegenüber dem Bezirksamt besitzt sie nicht.

Für ihre Arbeit setzt die BVV Ausschüsse ein. Neben Bezirksverordneten können ihnen Bürgerdeputierte angehören. Bürgerdeputierte werden auf Vorschlag der Fraktionen von der BVV gewählt.

Die Bezirksverwaltungsstruktur wurde 2001 durch das Gebietsreformgesetz grundlegend verändert: Aus 23 historisch gewachsenen Bezirken entstanden durch Fusionen zwölf Bezirke mit ähnlich großer Einwohnerzahl. Das 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, wirksam ab Beginn der 17. Wahlperiode, sollte eine einheitliche Gliederung der Bezirksämter schaffen. Verschiedene Fachämter wurden zu größeren Organisationseinheiten zusammengefasst; vorgesehen waren zehn Fachämter je Bezirksverwaltung.

Sitzverteilung seit 2023

Nach der Wahl 2023 entfallen insgesamt 660 Sitze auf die zwölf BVVs. Die landesweite Sitzverteilung lautet: CDU 204, SPD 136, Grüne 135, Linke 89, AfD 64, FDP 22, Tierschutz 8 und PARTEI 2. Die Grafiken geben die Anzahl der Sitze nach der Wahl 2023 wieder, müssen aber nicht zwingend die tatsächliche Zusammensetzung zum jeweiligen späteren Zeitpunkt abbilden.

Für die einzelnen Bezirke werden folgende Stände für 2026 angegeben:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: CDU 18, Grüne 14, SPD 12, Linke 4, FDP 3, BSW 1, AfD 3.
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Grüne 21, Linke 11, SPD 9, CDU 8, FDP 2, PARTEI 2, AfD 2.
  • Lichtenberg: CDU 15, Linke 11, SPD 9, AfD 7, Grüne 7, BSW 3, Tierschutz 2, Sonstige 1.
  • Marzahn-Hellersdorf: CDU 19, AfD 13, SPD 10, Linke 9, Grüne 3, Sonstige 1.
  • Mitte: Grüne 16, CDU 12, SPD 10, Linke 7, FDP 3, AfD 2, Sonstige 5.
  • Neukölln: CDU 17, SPD 15, Grüne 10, Linke 9, AfD 3, Sonstige 1.
  • Pankow: Grüne 15, CDU 12, Linke 10, SPD 9, AfD 6, FDP 2, Sonstige 1.
  • Reinickendorf: CDU 25, SPD 12, Grüne 8, AfD 5, FDP 3, Linke 1, Sonstige 1.
  • Spandau: CDU 23, SPD 14, AfD 6, Grüne 6, Linke 2, FDP 2, Tierschutz 2.
  • Steglitz-Zehlendorf: CDU 22, Grüne 13, SPD 11, FDP 4, AfD 3, Linke 2.
  • Tempelhof-Schöneberg: CDU 19, Grüne 14, SPD 12, Linke 3, FDP 2, AfD 3, BSW 2.
  • Treptow-Köpenick: CDU 14, SPD 13, AfD 8, Linke 9, Grüne 7, FDP 2, Tierschutz 2.

Lernvideos zu Bezirksverordnetenversammlung

Weiterlesen

Sperrklausel Bei den Wahlen zum Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt eine Fünf-Prozent-Hürde seit 2004. Liechtenstein. Bearbeiten. In Liechtenstein gilt für … Wahl Diese kommen zustande, wenn von einer Partei in einem Bundesland mehr Direktkandidaten mit der Erststimme in den Bundestag gelangen, als dieser Partei Mandate … Fraktion (Politik) Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Mandatsträgern in einem Parlament oder anderen … D’Hondt-Verfahren Das D'Hondt-Verfahren teilt Partei A aber alle zehn Sitze zu, die Kleinparteien gehen leer aus (Divisor 46). Weniger als die Hälfte der Stimmen reichen … Abgeordneter Ein Abgeordneter oder Parlamentarier (auch Repräsentant, Deputierter oder Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. ... B. Parlament … Listenwahl Unter dem Begriff Listenwahl fasst man sämtliche Wahlsysteme zusammen, bei denen der Wähler vorgefertigten Wahllisten seine Stimme gibt. Wahlrecht Diese Wahlen sind keine „politischen“ Wahlen. Es gelten zwar die obigen Wahlrechtsgrundsätze, ansonsten können aber andere Voraussetzungen gegeben sein. Europäische Union Die Europäische Union, kurz EU, ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Politische Partei Politische Parteien in einem Mehrparteiensystem konkurrieren untereinander um die Besetzung der politischen Entscheidungspositionen; sie tragen zur politischen … Volt Deutschland Volt Deutschland (kurz Volt) ist eine politische Partei in Deutschland. Sie wird als sozialliberal, progressiv und europäisch-föderalistisch eingeordnet. Bündnis Sahra Wagenknecht ... Fünf-Prozent-Hürde. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 erhielt das BSW 5,3 Prozent der Zweitstimmen und zog mit fünf Sitzen in den Landtag ein. Legislaturperiode Die Legislaturperiode (vom lateinisch lex, legis ‚Gesetz'), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung …