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Listenwahl
Unter dem Begriff Listenwahl fasst man sämtliche Wahlsysteme zusammen, bei denen der Wähler vorgefertigten Wahllisten seine Stimme gibt.
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Grundidee der Listenwahl
Eine Listenwahl ist ein Wahlsystem, bei dem Wählerinnen und Wähler ihre Stimme für vorgefertigte Wahllisten abgeben. Auf diesen Listen stehen mehrere Kandidaten gemeinsam, meist für eine Partei oder eine Wählervereinigung. Die einzelnen Kandidaten werden nicht unmittelbar als Einzelpersonen gewählt, sondern nur im Zusammenhang mit ihrer Liste.
Die Listenwahl ist damit das Gegenstück zur Persönlichkeitswahl. Bei einer Persönlichkeitswahl steht stärker die einzelne Person im Mittelpunkt; bei der Listenwahl entscheidet vor allem das Ergebnis der Liste darüber, wie viele Personen von ihr ein Mandat erhalten.
Arten nach Sitzvergabe
Es gibt zwei grundlegende Arten der Listenwahl, die sich danach unterscheiden, wie Sitze verteilt werden.
Bei der Listenwahl mit fester Anzahl zu vergebender Sitze steht vor der Wahl fest, wie viele Sitze insgesamt vergeben werden. Vorher wird außerdem ein Verfahren festgelegt, nach dem diese Sitze auf die Wahllisten verteilt werden. Dabei kann die Zahl der Stimmen, die rechnerisch für einen Sitz nötig ist, unterschiedlich ausfallen. Diese Zahl nennt man Wahlquotient.
Bei der Listenwahl mit festem Wahlquotienten wird dagegen vorher festgelegt, wie viele Stimmen für einen Sitz notwendig sind. Dann kann die Gesamtzahl der Sitze im Parlament mit der Wahlbeteiligung schwanken. Ein Beispiel aus dem Artikel ist der Reichstag in der Weimarer Republik: Dort waren 60.000 Stimmen für einen Sitz nötig.
Bedeutung der Listenplätze
Bei einer Listenwahl bestimmen die Stimmenanteile, die auf einen Wahlvorschlag entfallen, wie viele Kandidaten dieser Liste als gewählt gelten. Deshalb ist die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste, der sogenannte Listenplatz, sehr wichtig für ihre Wahlchancen.
Bei starren Listen werden die Mandate von oben nach unten vergeben: Zuerst kommen die Kandidaten am Anfang der Liste zum Zug. Bei offenen Listen können Wählerinnen und Wähler innerhalb der Liste mehr Einfluss auf einzelne Kandidaten nehmen; trotzdem spielen laut Artikel auch psychologische Effekte eine Rolle.
Aufstellung der Kandidaten
Die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb einer Partei wird je nach Parteistatut oder Wahlrecht unterschiedlich festgelegt. Möglich sind Entscheidungen durch Parteitage, den Parteivorstand, eine Kommission oder durch Vorwahlen.
Im Regelfall, jedoch nicht in Deutschland, kann der Parteichef oder der Parteivorstand zusätzlich eine oder mehrere Personen in die Liste einbeziehen. Das wird besonders bei parteipolitisch erwünschten Fachleuten oder sogenannten Quereinsteigern genutzt.
Starre und freie Listen
Unabhängig von den Einzelheiten treten die Kandidaten gemeinsam auf der Wahlliste einer Partei oder Wählervereinigung an. Je nach Wahlrecht gibt es unterschiedliche Formen.
Bei einer starren Liste wählen die Wahlberechtigten die Kandidaten entsprechend der festgelegten Reihenfolge. Bei einer freien Liste können sie innerhalb der Liste frei wählen. Ein typisches Beispiel für eine Listenwahl ist das reine Verhältniswahlsystem.
Nachrücken in ein Mandat
In manchen Ländern ist es üblich, dass ein gewählter Abgeordneter auf sein Mandat verzichtet, wenn er nach einer Parlamentswahl ein Regierungsamt erhält. Das Mandat geht dann an die nächste Person auf der Parteiliste. Auch hier zeigt sich, dass die Listenreihenfolge für die politische Besetzung von Mandaten wichtig sein kann.