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Beutekunst (Zweiter Weltkrieg)

Beutekunst sind während des Zweiten Weltkriegs „kriegsbedingt verbrachte und verlagerte Kulturgüter“. Gemeint sind vor allem die durch deutsche Stellen im …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Abgrenzung
  2. 2. Nationalsozialistischer Kunstraub
  3. 3. Plünderungen in Frankreich und Polen
  4. 4. Rückgabe und Forschung nach dem Krieg
  5. 5. Beutekunst bei den Alliierten

Begriff und Abgrenzung

Beutekunst sind im Zweiten Weltkrieg „kriegsbedingt verbrachte und verlagerte Kulturgüter“. Gemeint sind besonders Kunstobjekte, die deutsche Stellen bei den militärischen Vorstößen der Wehrmacht außerhalb des Reichsgebiets als Kriegsbeute konfiszierten.

Davon wird „NS-Raubkunst“ abgegrenzt: Dies sind Kunstobjekte und Immobilien, die Nationalsozialisten schon vor Kriegsbeginn unrechtmäßig oder moralisch fragwürdig „dienstlich“ oder „privat“ erwarben. Die früheren Besitzer waren meist jüdische Verfolgte des NS-Regimes; solche Objekte heißen auch „NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter“.

Nationalsozialistischer Kunstraub

Von 1939 bis 1944 plünderten nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen in besetzten Gebieten. Besonders der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg unter Alfred Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg und die Heinrich Himmler unterstellte Forschungs- und Lehrgemeinschaft Ahnenerbe konkurrierten beim Auffinden und Abtransport.

Ein Teil der Kunst war für ein geplantes „Führermuseum“ in Linz bestimmt; geraubte Bibliotheken sollten der weltanschaulichen Forschung und Lehre dienen. Andere Stücke wurden, vor allem über die Schweiz, auf dem internationalen Kunstmarkt zur Devisenbeschaffung verkauft. Wertvolle Werke gelangten außerdem in Hermann Görings Privatsammlung.

Wesentliche Teile der europaweit geraubten Beutekunst lagen 1943 bis 1948 im Salzbergwerk Altaussee. Ab 1945 brachten die Alliierten sie zum Central Collecting Point in München. Görings Sammlung wurde im Januar 1945 von Carinhall bei Berlin in Sonderzügen nach Berchtesgaden gebracht, dort in Stollen und Luftschutzbunkern untergebracht; Gemälde und Tapisserien wurden in den letzten Kriegstagen teilweise aus den Zügen geplündert.

Plünderungen in Frankreich und Polen

Nach Frankreichs Kapitulation befahl Adolf Hitler am 30. Juni 1940, Kunst des französischen Staates und von Privatpersonen, besonders von Juden, sicherzustellen. Aktiv waren der von Franz Wolff-Metternich geleitete Kunstschutz der Wehrmacht, die deutsche Botschaft unter Otto Abetz sowie der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR). Wolff-Metternich hielt Konfiskationen für einen Verstoß gegen die Haager Konvention und wurde 1942 beurlaubt sowie im Oktober 1943 entlassen. Der ERR bestritt den Schutz jüdischen Privateigentums durch die Haager Landkriegsordnung von 1907.

Der ERR beschlagnahmte in Frankreich über 21.000 Kunstobjekte. Durch Rose Vallands Inventarisierung konnten 21.902 Objekte aus 203 Sammlungen nachvollzogen werden. Ihr Wert wurde bis März 1941 auf mehr als eine Milliarde Reichsmark geschätzt. Zwischen April 1941 und Juli 1944 gingen 4.174 Kisten in 29 Sendungen nach Deutschland. In der „Aktion M“ wurden Möbel und Hausrat aus 71.619 Wohnungen geplündert: mehr als eine Million Kubikmeter Güter in 29.436 Eisenbahnwagen. Die Kunst stand nach einem Führerbefehl vom 18. November 1940 für Hitlers Sonderauftrag Linz bereit. Götz Aly beschreibt zudem Fälle, in denen Kunst mit französischen Devisen „erworben“ wurde, die dem besetzten Staat durch Buchungstricks in Rechnung gestellt wurden.

Die deutsche Besatzung Polens ab 1939 war mit einer gezielten, systematischen Plünderung verbunden, die auch die polnische nationale Identität zerstören sollte. ERR, Sonderkommando Mühlmann und Kommando Paulsen raubten Kunst, Manuskripte, Bücher, Archive und liturgische Objekte; Kajetan Mühlmann koordinierte den Kunstraub im Auftrag Görings. Konservativen Schätzungen zufolge verlor Polen über 516.000 Objekte, darunter etwa 11.000 Werke polnischer Künstler, 2.800 Gemälde europäischer Meister, über 1.400 Skulpturen, rund 75.000 Manuskripte und 25.000 Karten. Beispiele sind Veit Stoß’ Altar aus der Krakauer Marienkirche, Leonardo da Vincis „Dame mit dem Hermelin“ und Raffaels „Porträt eines Jünglings“. Die Nationalbibliothek in Warschau verlor etwa 800.000 Bände. Polen erstellte Verlustkataloge und später eine Online-Datenbank; viele Objekte sind weiterhin nicht zurückgegeben oder ungeklärt.

Rückgabe und Forschung nach dem Krieg

Ab 1945 brachten die Alliierten Beutekunst aus Bergungsorten zu Central Collecting Points in München, Wiesbaden und Marburg. Dort wurden Objekte fotografiert, katalogisiert, auf ihre Herkunft geprüft und an rechtmäßige Besitzer zurückgegeben. 1949 endete die Arbeit der Sammelstellen; es folgten der Deutsche Restitutionsausschuss und 1952 die Deutsche Treuhandverwaltung für Kulturgut. Seit dem 1. Januar 1963 verwaltet die Oberfinanzdirektion München Unterlagen und verbliebene Gegenstände. Nach Art. 134 Abs. 1 GG wurde die Bundesrepublik Eigentümerin der restlichen 3.500 Inventarnummern, die jedoch deutlich mehr Einzelobjekte umfassen.

Günter Wermusch schätzt die Zahl der in eroberten Gebieten entwendeten Kunstgegenstände auf drei bis fünf Millionen. Bis Mitte der 1960er Jahre wurden etwa 80 Prozent zurückgegeben; bei der niedrigsten Schätzung wären damit noch 500.000 Kunstwerke nicht an Eigentümer oder Erben zurückgegeben. Dies betrifft nicht die innerdeutsche „Arisierung“ jüdischen Besitzes und die Beschlagnahmungen der Aktion „Entartete Kunst“. In Archiven, Museen und Kultureinrichtungen befinden sich weiterhin unrechtmäßig angeeignete Objekte, besonders aus jüdischem Besitz.

Die Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 ist rechtlich nicht bindend. Sie fordert, von Nationalsozialisten beschlagnahmte Kunst zu identifizieren, Vorkriegseigentümer oder Erben zu finden und eine „gerechte und faire Lösung“ zu erreichen. Deutschland sagte darin Rückerstattung zu, auch ohne internationale oder zivilrechtliche Pflicht. Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste wurde 1994 in Bremen gegründet, 1998 nach Magdeburg verlegt und erhielt erweiterte Zuständigkeit. Österreich schuf ebenfalls 1998 ein Restitutionsgesetz, nachdem Rückforderungen lange abgewehrt oder verzögert worden waren. Rückgaben bleiben etwa bei ins Ausland gelangten Werken oder Werken privater Stiftungen schwierig.

Beutekunst bei den Alliierten

Auch alliierte Soldaten nahmen teils einzelne Objekte als „Souvenir“ mit. Berichte des Kunstraubforschers Sol Chaneles über ein 1945 von München in die USA geflogenes, mit deutschem Kulturgut beladenes Transportflugzeug und über die Sammlung Schloss blieben in ihrem Ausgang ungeklärt; seine generelle Kritik an den US-Rückgabebemühungen gilt in Teilen als überzogen.

Sowjetische „Trophäenkommissionen“ beschlagnahmten von 1945 bis 1947 in der sowjetisch besetzten Zone zahlreiche deutsche Kulturgüter. Russland hob die Geheimhaltung der Bestände erst 1992 auf. Zwar vereinbarten Deutschland und Russland die Rückgabe „unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter an den Eigentümer“, doch erklärte die Duma die Beutekunst mehrfach gegen Präsident Boris Jelzin zum ständigen Eigentum Russlands. Die Frage ist weiterhin ungelöst. Bekannt wurden Bestände unter anderem durch Ausstellungen des Puschkin-Museums, der Eremitage und des Historischen Museums. Beispiele sind der Schatz des Priamos, der Eberswalder Goldschatz, Bestände der Kunsthalle Bremen und 2016 wiedergefundene 59 Statuen des Berliner Bode-Museums. Angela Merkel forderte am 21. Juni 2013 die Rückgabe geraubter deutscher Kulturgüter.

In Polen liegen ebenfalls deutsche Kulturgüter. Die Berlinka beziehungsweise Pruski skarb, darunter Briefe von Johann Wolfgang von Goethe und Ludwig van Beethoven, wird heute in der Jagiellonenbibliothek Krakau verwahrt. Weitere ausgelagerte Objekte befinden sich in polnischen Museen, Bibliotheken und Archiven, sind meist inventarisiert und öffentlich zugänglich; über Rückgabeverhandlungen ist nichts bekannt. Zur Silberbibliothek aus Königsberg gehören zwölf Bände in Toruń und drei in der Nationalbibliothek Warschau; 2016 wurde in Polen zudem der Besitz weiterer 15 Bände eingeräumt. Die sowjetische Regierung gab in den 1950er Jahren auch Kulturgüter an die DDR zurück, darunter 1955 Bilder der Dresdner Gemäldegalerie und 1958 Julius Troschels „Die schlafende Spinnerin“ an die Alte Nationalgalerie in Ost-Berlin.

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