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Betriebsvergleich
Ein Betriebsvergleich ist in der Betriebswirtschaftslehre, der Marktanalyse und der Marktforschung der Vergleich von Unternehmensdaten innerhalb eines …
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Begriff und Bedeutung
Ein Betriebsvergleich ist in der Betriebswirtschaftslehre, Marktanalyse und Marktforschung der systematische Vergleich von Unternehmensdaten. Er kann innerhalb eines Unternehmens oder zwischen mehreren Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs stattfinden. Sein Zweck besteht darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzudecken, zu identifizieren, zu ordnen und zu interpretieren.
„Betrieb“ kann dabei ein ganzes Unternehmen, eine Arbeitsstätte, einen Betriebsteil, einen Arbeitsplatz oder eine Kostenstelle bezeichnen. Verglichen werden technische Daten, vor allem aber betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Betriebsvergleiche schaffen Maßstäbe für die Beurteilung eines Unternehmens und können Entscheidungen über betriebliche Maßnahmen vorbereiten. Sie sind eine Weiterentwicklung der Betriebsstatistik, die zum Rechnungswesen gehört, und zugleich eine wichtige Konzeption des Controllings.
Grundformen des Vergleichs
Beim innerbetrieblichen Vergleich werden Daten innerhalb eines Unternehmens gegenübergestellt, etwa die Werte verschiedener Kostenstellen, Abteilungen oder anderer Organisationseinheiten. Da grundsätzlich sämtliche Daten des Rechnungswesens verfügbar sind, besteht vollkommene Information. Entscheidungen können deshalb unter Sicherheit getroffen werden.
Beim zwischenbetrieblichen Vergleich werden zwei oder mehr Unternehmen derselben Branche untersucht. Dafür stehen normalerweise nur veröffentlichte Unternehmensdaten zur Verfügung; es besteht daher unvollkommene Information. Mögliche Vergleichsgrößen sind Cash-Flow, EBIT, Eigenkapitalquote, Gewinnmarge, Kapital- und Kostenstruktur, Marktanteil, Personalkostenquote, Vermögensstruktur, Verschuldungsgrad und Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem kann ermittelt werden, welches Unternehmen Kostenführer, Marktführer, Qualitätsführer oder Technologieführer ist.
Damit die Ergebnisse aussagekräftig bleiben, sollten die verglichenen Unternehmen eine annähernd gleiche Betriebsgröße besitzen. Andernfalls können Größenvorteile oder Verbundeffekte das Ergebnis verzerren. Ebenso sollten Einproduktunternehmen mit Einproduktunternehmen und Mehrproduktunternehmen mit Mehrproduktunternehmen verglichen werden.
Ein horizontaler Betriebsvergleich ist ein innerbetrieblicher Vergleich in Form einer Zeitreihenanalyse, bei der Werte aus verschiedenen Vorjahren gegenübergestellt werden. Ein vertikaler Betriebsvergleich vergleicht Konkurrenzunternehmen im selben Geschäftsjahr.
Kennzahlen und Beispiel
Ein Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab, beispielsweise der Durchschnitt der untersuchten Betriebe. Im fiktiven Beispiel werden ein eigenes Unternehmen und zwei Konkurrenten anhand von vier Kennzahlen verglichen. Die Eigenkapitalquoten betragen 35 %, 40 % und 42 %; der Benchmark aller drei Betriebe liegt bei 39 %. Das eigene Unternehmen liegt mit 35 % unter dem Durchschnitt, sodass seine Eigenkapitalquote als verbesserungsbedürftig gilt.
Bei der Gewinnmarge erreicht das eigene Unternehmen 6 %, die Konkurrenten erreichen 4 % und 5 %, der Benchmark beträgt 5 %. Beim Marktanteil stehen 23 % den zweimal 12 % der Konkurrenz gegenüber; als Benchmark werden 19 % angegeben. Die Personalkostenquote des eigenen Unternehmens beträgt 60 %, bei den Konkurrenten 63 % und 65 %, während der Benchmark bei 63 % liegt. Bei diesen drei Kennzahlen schneidet das eigene Unternehmen günstiger als die Konkurrenz ab.
Funktionen und Ziele
Der Betriebsvergleich besitzt vier zentrale Funktionen. Die Lernfunktion hilft, Schwachstellen zu erkennen und ihre Ursachen zu untersuchen. Die Motivationsfunktion macht abstrakte Ziele wie Liquidität, Rentabilität oder Kundendienst-Orientierung durch konkrete Vorgaben und Vergleiche greifbar und kann den Wettkampfgeist fördern.
Die Bewertungs- und Kontrollfunktion ordnet die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens mithilfe von Maßstabs- und Normgrößen ein. Diese Ergebnisse dienen der eigenen Existenzsicherung, werden aber auch von externen Stellen genutzt, etwa beim Kreditrating durch die Hausbank oder bei einer Kaufprüfung, der sogenannten Due Diligence, durch einen Investor. Bei der Wirkungsprognosefunktion wird anhand der Kennzahlen vergleichbarer Betriebe untersucht, wie bestimmte Größen beispielsweise den Unternehmensgewinn beeinflussen. Daraus sollen Gesetzmäßigkeiten und Einschätzungen über die Erfolgsaussichten von Investitionen abgeleitet werden.
Zu den Zielen gehört die Marktpartnereffizienz. Sie berücksichtigt das Wirtschaftlichkeitsstreben der Konkurrenten und soll verhindern, dass ein Grenzanbieter aus dem Markt ausscheidet; für die Preispolitik liefert sie Hinweise auf die Preisobergrenze. Die Faktoreffizienz untersucht Art und Höhe der benötigten Produktionsfaktoren und gibt Hinweise auf die Preisuntergrenze. Die Margeneffizienz sucht Marktpreise, die bei gegebenen Bedingungen die Umsatzerlöse einschließlich der Gewinnmarge maximieren. Sie wird durch Marktpartner- und Faktoreffizienz begrenzt.
Anwendung, Anbieter und besondere Verfahren
Betriebsvergleiche werden unter anderem in der Automobilindustrie, im Groß- und Einzelhandel, in der Hotellerie, in Krankenhäusern sowie bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen regelmäßig eingesetzt. Zwischenbetriebliche Vergleiche unterstützen die Konkurrenzanalyse und erhöhen die Markttransparenz; häufig werden sie mit einer SWOT-Analyse verbunden. Benchmarking gilt als besondere Form: Dabei verlagert sich die Untersuchung vom Vergleich der Produkte auf Funktionen, Methoden und Prozesse in Unternehmen.
Gegenüber öffentlichen Stellen wie dem Statistischen Bundesamt und den Finanzbehörden besteht eine Auskunftspflicht. Die Ergebnisse werden anonymisiert und kostenlos veröffentlicht. Private Anbieter wie DATEV oder das Institut für Handelsforschung in Köln verkaufen Betriebsvergleiche häufig nur unter der Voraussetzung, dass die teilnehmenden Unternehmen eigene Daten melden. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks erstellt jährlich mehr als ein Dutzend Analysen für einzelne Gewerke und hat bereits mehr als 550 veröffentlicht. Weitere Träger sind Verbände, Verbundgruppen wie Einkaufskooperationen und Erfahrungsaustauschgruppen, sogenannte ERFA-Gruppen. Je nach Teilnehmerkreis können dort die meldenden Betriebe identifizierbar sein.
Banken und Sparkassen verwenden finanzwirtschaftliche Daten ihrer Kreditnehmer für interne, anonymisierte Statistiken zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Auch Finanzämter nutzen Betriebsvergleiche, wenn sie nach § 162 AO Besteuerungsgrundlagen schätzen. Ihnen stehen teilweise unveröffentlichte Daten aus Außenprüfungen zur Verfügung. Das Bundesministerium der Finanzen fasst solche Daten in Richtsatzsammlungen zusammen. Deren Rohgewinnaufschlagsätze dienen häufig zur Prüfung und Nachkalkulation von Umsätzen. Wegen des Steuergeheimnisses ist die Erstellung der Richtsätze nicht transparent und war 2023 Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof.
Internationale Betriebsvergleiche sind wegen der teilweise geringen Veröffentlichung von Unternehmensdaten eingeschränkt. Sie konzentrieren sich unter anderem auf Betriebsgrößen wie Umsatzerlöse, Bilanzsummen und Geschäftsvolumen, auf Marktanteile einschließlich Markt- und Weltmarktführerschaft sowie auf Gewinne.
Historische Entwicklung
Betriebsvergleiche haben in der deutschen Betriebswirtschaftslehre und Unternehmenspraxis eine lange Tradition. Zeitungen wie die Augsburger Allgemeine verglichen anlässlich des Kapitalbedarfs bei Börsengängen von Eisenbahnunternehmen monatlich Daten deutscher, insbesondere mit belgischen Unternehmen. Ludwig Cohnstaedt führte vor 1882 zwischenbetriebliche Vergleiche in der Frankfurter Zeitung ein und bezog neben Industrieunternehmen auch Großbanken ein.
Ab 1913 veröffentlichte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels statistische Kennzahlen, seit 1924 regelmäßig; ebenfalls 1913 begann der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau damit. Das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit veröffentlichte ab 1928 branchenbezogene Betriebsuntersuchungen, während die Forschungsstelle für den Handel im selben Jahr systematische Vergleiche im Handel aufnahm. Ab 1930 führte das Handwerksinstitut in Karlsruhe Vergleiche für das Handwerk durch, ab 1936 der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Das Statistische Bundesamt erhob 1954 und 1958 Kostenstrukturen verschiedener Unternehmen; auch diese Erhebungen gelten als Betriebsvergleiche. In der DDR dienten industrielle Betriebsvergleiche dazu, Reserven in der Produktion aufzudecken und zu nutzen.