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Berliner Grenzübergänge
Die Grenzübergänge in Berlin sind durch die Teilung Deutschlands entstanden. Ab 1952 gab es an der Außengrenze zwischen West-Berlin und dem DDR-Umland …
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Entstehung und politische Einordnung
Die Berliner Grenzübergänge entstanden durch die Teilung Deutschlands. Seit 1952 bestanden an der äußeren Grenze zwischen West-Berlin und dem DDR-Umland Sicherungsanlagen, Übergänge und Kontrollbahnhöfe. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 kamen Übergänge innerhalb der Viersektorenstadt hinzu, also zwischen Ost-Berlin und West-Berlin. Zunächst gab es nur wenige; ihre Zahl wurde später nach langwierigen Verhandlungen erweitert. Die DDR nannte die kontrollierten Übergänge Grenzübergangsstellen, kurz GüSt oder GÜSt.
Nach DDR-Sicht waren Ost-Berliner DDR-Bürger; beim Grenzübertritt wurde daher nicht zwischen ihnen und anderen DDR-Bürgern unterschieden. Ost-Berlin gehörte nach DDR- und sowjetischer Auffassung territorial zur DDR und war ihre Hauptstadt. Die westlichen Staaten betrachteten den sowjetischen Sektor dagegen besatzungsrechtlich nicht als Teil der DDR. Sie gingen von einer einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft für Menschen in Bundesrepublik, DDR sowie West- und Ost-Berlin aus. Deshalb konnten DDR-Bürger bei einem Besuch in der Bundesrepublik ohne Probleme einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland erhalten.
Kontrollen und Einreisebedingungen
Die DDR baute die Grenz- und Transitübergänge stark aus und kontrollierte Ein- und Ausreisen durch Grenzorgane und Zoll sehr streng. Spezielle Sicherungskompanien der Grenztruppen der DDR sicherten die Anlagen. Die eigentlichen Personen- und Fahrzeugkontrollen führten Passkontrolleinheiten (PKE) durch. Sie trugen dort Uniformen der Grenztruppen, unterstanden aber organisatorisch dem Ministerium für Staatssicherheit, genauer der Hauptabteilung VI/Abteilung 6.
Die PKE übermittelten Pässe und Ausweise per Videosignal aus den Kontrollstationen in einen zentralen Fahndungsraum. Dort wurden Personalien mit Fahndungsbeständen abgeglichen; bei Bedarf konnten Aufnahmen erfolgen. Eine Zahlencodeanzeige gab dem Kontrolleur Anweisungen, etwa weiterzublättern, zusätzliche Dokumente anzufordern, die Abfertigung zu verlangsamen oder festgelegte Fragen zu stellen. Transit- und Einreisevisa stellte die DDR überwiegend direkt an ihren Grenzübergangsstellen aus. Das erklärt den hohen Personalbedarf und die Größe mancher Transit-GüSt.
West-Berliner brauchten ihren „Behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“, weil DDR-Behörden bundesdeutsche Reisepässe mit eingetragenem Wohnsitz Berlin nicht anerkannten. Sie mussten zuvor bei einem von fünf Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in West-Berlin einen Berechtigungsschein für ein Tages- oder Mehrfachvisum beantragen. Unterschieden wurden Verwandten- oder Bekanntenbesuche und touristische Einreisen. Mit einem Visum für Ost-Berlin durfte das Stadtgebiet nicht verlassen werden. Von 1974 bis 1980 betrugen die Mindestumtauschbeträge 6,50 DM für Ost-Berlin und 13 DM für die übrige DDR, danach einheitlich 25 DM.
Wer mit einem Reisepass der Bundesrepublik eingereist war, musste spätestens um 24 Uhr ausreisen und durfte erst ab 6 Uhr erneut einreisen; mit Tagesvisum war daher keine Übernachtung möglich. Mit einem Mehrfachberechtigungsschein galt für West-Berliner die Ausreise bis 2 Uhr des Folgetags und die Einreise ab 0 Uhr. Mehrfachvisa für zwei oder mehr aufeinanderfolgende Tage ermöglichten somit offiziell Übernachtungen in der DDR.
Auf West-Berliner Seite standen Polizei und Zoll, doch im Personenverkehr gab es meist keine Kontrollen. Die westliche Politik verstand die Sektorengrenze nicht als Staatsgrenze, sondern als Grenze zwischen Besatzungssektoren. An der äußeren Stadtgrenze zur DDR waren gelegentliche Fahndungskontrollen möglich. An Transitübergängen wurden Reisende statistisch nach ihrem Ziel erfasst; bei Anlass erfolgten etwa im Rahmen einer Ringfahndung Kontrollen. Der Güterverkehr mit dem Ausland wurde zollamtlich abgefertigt, im Verkehr mit der Bundesrepublik vor allem statistisch erfasst und gegebenenfalls verplombt. Checkpoint Bravo und Checkpoint Charlie dienten den alliierten Besatzungsmächten vor allem für Militärverkehr und politische Demonstration, nicht dem normalen Reiseverkehr.
Wichtige Übergangsarten und Verkehrswege
Innerhalb Berlins gab es Straßen- und Fußgängerübergänge mit unterschiedlichen zugelassenen Personengruppen. Zu den Übergängen für West-Berliner, Bundesbürger, DDR-Bürger und Diplomaten gehörte Bornholmer Straße über die Bösebrücke. Heinrich-Heine-Straße war für Bundesbürger, DDR-Bürger und Diplomaten bestimmt. Chausseestraße, Invalidenstraße, Oberbaumbrücke als Fußgängerübergang und Sonnenallee standen West-Berlinern und DDR-Bürgern offen. Checkpoint Charlie in der Friedrichstraße war für alliierte Militärangehörige, Ausländer, Diplomaten und DDR-Bürger vorgesehen. Der Bahnhof Friedrichstraße lag vollständig in Ost-Berlin, war aber mit S-Bahn, U-Bahn oder Fernbahn aus West-Berlin erreichbar und diente West-Berlinern, Bundesbürgern, Ausländern, Diplomaten, Transitreisenden und DDR-Bürgern.
An der äußeren Grenze von West-Berlin bestanden besondere Übergänge. Die Glienicker Brücke war bis 1952 allgemein befahrbar, danach vor allem für westalliierte Militärverbindungsmissionen und ihre Versorgung bestimmt; ab 3. Juli 1953 war sie für den zivilen Personenverkehr gesperrt. Bekannt wurde sie durch drei Austauschaktionen festgenommener Agenten zwischen USA und Sowjetunion. Weitere Übergänge dienten etwa Müllfahrzeugen zu DDR-Deponien, der Einreise nach Schönefeld über die Waltersdorfer Chaussee oder dem Zugang zu West-Berliner Exklaven wie Steinstücken, Erlengrund und Fichtewiese. Gebietsaustausche 1972 beziehungsweise 1988 machten einige davon überflüssig.
Für den Transit durch die DDR waren festgelegte Transitstrecken vorgeschrieben. Der wichtigste Autobahnübergang war Kontrollpunkt Dreilinden (Checkpoint Bravo) auf West-Berliner Seite beziehungsweise GÜSt Drewitz auf DDR-Seite. Der Name blieb auch nach der Verlegung am 15. Oktober 1969 erhalten. Über ihn fuhr ab 1972 die erste grenzüberschreitende BVG-Buslinie seit 20 Jahren, zunächst Linie E, später 99, von Wannsee nach Potsdam-Babelsberg. Weitere Straßenverbindungen führten unter anderem über Staaken sowie Heiligensee/Stolpe; über die A 111 war ab 21. Dezember 1987 auch der Transit in die Bundesrepublik Richtung Gudow/Zarrentin möglich. Der Übergang Horst/Lauenburg, später Gudow/Zarrentin, erlaubte bis zur Autobahnfertigstellung auch Fahrzeugen wie Fahrrädern, Mopeds, Traktoren und Sonderfahrzeugen die Fahrt in die Bundesrepublik, wenn die Strecke ohne Unterbrechung bewältigt wurde.
Grenzbahnhöfe regelten den Bahnverkehr, etwa Berlin-Wannsee/Griebnitzsee, Marienborn/Helmstedt, Gerstungen/Bebra, Probstzella/Ludwigsstadt und Bahnhof Zoologischer Garten/Bahnhof Friedrichstraße. Viele Fernverbindungen aus Ost- und Südosteuropa endeten am Ostbahnhof oder Bahnhof Lichtenberg; meist war ein Umstieg nötig, um über Friedrichstraße mit der S-Bahn nach West-Berlin zu gelangen. Wasserstraßenübergänge auf Spree, Havel oder Teltowkanal waren ausschließlich für gewerblichen Güterverkehr zugelassen. Sportboote mussten auf Binnenschiffe verladen werden oder die Strecke im Schlepp passieren. Für Flugreisen zum Flughafen Berlin-Schönefeld gab es den Transfer über Waltersdorfer Chaussee/Rudower Chaussee. Die Flughäfen Tempelhof und Tegel lagen nicht im Einflussbereich der DDR; dort kontrollierten West-Berliner Polizei und Zoll auch Dokumente im Verkehr zwischen West-Berlin und Bundesrepublik. Daneben gab es nicht vollständig dokumentierte illegale oder inoffizielle Übergänge, etwa Fluchttunnel sowie verdeckte Verbindungen des MfS und anderer Organisationen.
Vom Mauerbau zur Öffnung
Am 13. August 1961 wurden zunächst 13 innerstädtische Übergänge für Fahrzeuge und Fußgänger eingerichtet: Kopenhagener Straße, Wollankstraße, Bornholmer Straße, Brunnenstraße, Chausseestraße, Brandenburger Tor, Friedrichstraße, Heinrich-Heine-Straße, Oberbaumbrücke, Puschkinallee, Elsenstraße, Sonnenallee und Rudower Straße. Das Brandenburger Tor wurde bereits am 14. August wegen „andauernder Provokationen“ geschlossen. Am 23. August schlossen zusätzlich Kopenhagener Straße, Wollankstraße, Brunnenstraße, Puschkinallee, Elsenstraße und Rudower Straße; dafür wurde Invalidenstraße geöffnet. Zugleich wurde festgelegt, welche Übergänge Ausländer, Einwohner Westdeutschlands und Einwohner West-Berlins nutzen durften.
Nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 entstanden bis zum Ende der Kontrollen am 1. Juli 1990 kurzfristig zahlreiche neue Übergänge. Besonders symbolträchtig waren Glienicker Brücke, Bernauer Straße, Potsdamer Platz und Brandenburger Tor. Das Brandenburger Tor wurde auf Wunsch von Bundeskanzler Helmut Kohl erst am 22. Dezember 1989 feierlich geöffnet; Fernsehteams aus aller Welt warteten dafür wochenlang. Zu den frühen Öffnungen gehörten am 10. November 1989 Kirchhainer Damm und Glienicker Brücke, am 11. November Eberswalder Straße/Bernauer Straße, der frühere Geisterbahnhof Jannowitzbrücke und Puschkinallee/Schlesische Straße sowie am 12. November Potsdamer Platz. Bis zum 30. Juni 1990 kamen viele weitere Straßen-, Brücken- und U-Bahn-Übergänge hinzu, darunter Rosenthaler Platz, Brunnenstraße, Kopenhagener Straße, Schillingbrücke, Elsenstraße und Dammweg.
Ende der Grenzkontrollen und heutige internationale Kontrollen
Die Grenzkontrollen entfielen am 1. Juli 1990 mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurden alle Berliner Grenzübergänge aufgegeben. In den Monaten nach dem Mauerfall waren sie schrittweise bedeutungslos geworden. Einige Reste der Anlagen sind als Mahnmale erhalten.
Grenzübergänge für den internationalen Luftverkehr blieben bestehen. An Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld kontrollierten Bundespolizei und Zoll ausschließlich den internationalen Flugverkehr; dies war keine besondere Folge der Geschichte des Kalten Krieges mehr. Seit der Schließung von Berlin-Tegel im November 2020 bestehen solche Kontrollen nur noch am Flughafen Berlin Brandenburg (BER).