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Bedarf

Bedarf ist allgemein der als Mangel erlebte Wunsch eines Wirtschaftssubjekts nach dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, deren Besitz, Gebrauch, …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und wirtschaftliche Abgrenzung
  2. 2. Vom Bedürfnis zum Kauf
  3. 3. Bedarfsarten und betriebliche Ermittlung
  4. 4. Bedeutung in Volkswirtschaft und Sozialrecht

Begriff und wirtschaftliche Abgrenzung

Bedarf ist der als Mangel erlebte Wunsch eines Wirtschaftssubjekts, Güter oder Dienstleistungen zu erwerben. Ihr Besitz, Gebrauch, ihre Nutzung oder ihr Verbrauch sollen Bedürfnisse befriedigen.

In den Wirtschaftswissenschaften wird eine Kette unterschieden: Mangel → Bedürfnis → Bedarf → Nachfrage. Ein Bedürfnis ist nach Friedrich Benedikt Wilhelm von Hermann „das Gefühl eines Mangels mit dem Streben, ihn zu beseitigen“. Ein objektiver Mangel wird erst dann zum Bedürfnis, wenn er subjektiv wahrgenommen wird und ein Anreiz zur Befriedigung besteht. Konkretisiert sich dieses Bedürfnis auf bestimmte Güter oder Dienstleistungen, entsteht Bedarf: die Art und/oder Menge der zur Bedürfnisbefriedigung notwendigen Güter und Dienstleistungen.

Zur Nachfrage wird Bedarf erst, wenn Kaufkraft, also verfügbare Zahlungsmittel, und Zahlungsbereitschaft hinzukommen. Kaufkraft wirkt damit als Selektionskriterium: Bei Geldmangel wird ein Bedarf nicht zur Nachfrage. Gerhard Scherhorn unterschied 1959 die Rollen: Verbraucher haben Bedürfnisse, Kunden haben Bedarf und Käufer entwickeln Nachfrage.

Vom Bedürfnis zum Kauf

Konsumenten entwickeln Bedürfnisse, die Hersteller durch Bedürfnisbefriedigung aufgreifen. Als Kunden werden sie von Personal bedient. Treffen sie schließlich eine Kaufentscheidung, werden sie zu Käufern und erzeugen Nachfrage; Verkäufer antworten darauf mit einem Angebot.

Ein typisches Beispiel ist Hunger: Er ist zunächst ein unkonkretes, vorökonomisches Bedürfnis nach Nahrung. Der konkrete Wunsch nach einer Pizza ist Bedarf. Erst wenn Geld zur Verfügung steht und die Person zahlen will, wird daraus Nachfrage.

Nicht jedes Bedürfnis ist wirtschaftlich bedeutsam. Freie Güter stellt die Natur unentgeltlich bereit. Auch der Wunsch, wandern zu gehen, kann zwar Bedarf sein, erfordert aber keine Kaufkraft.

Bedarfsarten und betriebliche Ermittlung

Der originäre oder ursprüngliche Bedarf entsteht bei Privathaushalten: Sie benötigen Güter und Dienstleistungen, etwa Haushaltsartikel. Unternehmen entwickeln daraus abgeleiteten oder derivativen Bedarf, weil sie Rohstoffe und andere Mittel benötigen, um die Nachfrage der Haushalte durch Produktion zu befriedigen.

Unabhängiger Bedarf, auch Primärbedarf, hängt nicht vom Bedarf eines anderen Produkts ab. Er ist unternehmensextern und umfasst die Marktnachfrage nach Endprodukten oder Ersatzteilen. Abhängiger Bedarf, auch Sekundärbedarf, entsteht aus dem Bedarf an Baugruppen, Komponenten und Rohstoffen zur Fertigung des Primärbedarfs. Tertiärbedarf umfasst Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verschleißwerkzeuge. Sekundär- und Tertiärbedarf entstehen somit innerhalb des Unternehmens zur Herstellung eines Endprodukts.

Die Betriebswirtschaftslehre ordnet Bedarf durch Bedarfsanalyse betrieblichen Funktionen zu. Dazu gehören Materialbedarf in Beschaffung und Produktion, Kapazitätsbedarf im Bedarfs-Kapazitäts-Management, Energiebedarf, Personalbedarf, Kapitalbedarf in der Finanzierung sowie Marktnachfrage im Vertrieb.

Bedeutung in Volkswirtschaft und Sozialrecht

Die Volkswirtschaftslehre interessiert sich besonders für Bedarf statt für bloße Bedürfnisse. Sie versteht darunter entweder die Art und/oder Menge der tatsächlich nachgefragten Güter und Dienstleistungen oder die Art und/oder Menge der objektiv benötigten Güter und Dienstleistungen, die aus Bedürfnissen abgeleitet sind.

Im Familienrecht ist eine Person nach § 1577 Abs. 1 BGB bedürftig, wenn und soweit sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann. Bei Unterhaltsansprüchen sind Unterhaltsgrund, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit maßgeblich.

Im Fürsorgerecht ist der Regelbedarf der Betrag, den Berechtigte zur angemessenen finanziellen Deckung ihres Lebensunterhalts vom Staat beanspruchen können (§ 20 SGB II, § 27a SGB XII). Die Höhe von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe hängt von der Bedürftigkeit ab; in Deutschland wird dabei von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

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